Alle Informationen zu Prüfungsangelegenheiten und Studienleistungen
Anerkennung Studienleistungen
Anerkennung von Studienleistungen
Für die Anerkennung von Vorstudienleistungen legen Sie die entsprechenden Leistungsnachweise/Scheine/Transcript of Records zusammen mit dem Formular zur Anerkennung von Studien- und Vorstudienleistungen (bzw. den Antrag auf Anerkennung von erbrachten Studienleistungen an einer deutschen Hochschule für externe Studienleistungen) den entsprechenden Institutssprecher*innen der jeweiligen Institute zur Anerkennung vor. Das unterzeichnete und gestempelte Formular reichen Sie zusammen mit den Kopien der vorgelegten Nachweise im SPA (Gebäude Helsinki, Postfach-Nr.: 48 und 49) ein.
Dateiname | Kategorie | Datum | Größe / Typ |
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Anerkennung von Studienleistungen - intern | 28.09.2021 | 15 KB (PDF) |
Für die Studiengänge B.A. International Management, B.A. European Cultures and Society, M.A. European Studies und M.A. International Management Studies (IMS):
Für die Anerkennung von Vorstudienleistungen legen Studierende die entsprechenden Leistungsnachweise/Scheine/Transcript of Records zusammen mit dem Formular zur Anerkennung von Studien- und Vorstudienleistungen dem entsprechenden Modulverantwortlichen zur Anerkennung vor. Das unterzeichnete und gestempelte Formular wird zusammen mit den Kopien der vorgelegten Nachweise im SPA IIM eingereicht.
Zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland verwenden Sie bitte den Anerkennungsantrag.
Dateiname | Kategorie | Datum | Größe / Typ |
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Anerkennung von Studienleistungen im Ausland - Internationales Institut für Management | 28.09.2021 | 1 MB (PDF) | |
Antrag Anerkennung von Studienleistungen - SPA Internationales Institut für Management | 28.09.2021 | 121 KB (PDF) | |
Hinweis zur Anerkennung von Studienleistungen - Internationales Institut für Management | 28.09.2021 | 216 KB (PDF) | |
Umrechnungstabelle für im Ausland erworbene Studienleistungen (IIM) | 28.09.2021 | 142 KB (PDF) |
Auslandsaufenthalte
Auslandsaufenthalte
Wenn Sie während des Studiums einen Auslandsaufenthalt absolviert haben, kann dieser, unabhängig von der Frage von der Einbringung anderweitig erbrachter Leistungen aus diesem Aufenthalt für Ihr hiesiges Studium, in den Abschlussunterlagen erwähnt werden. Dies unabhängig davon, ob es sich um einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule, ein Praktikum oder einen selbst organisierten anderweitigen Aufenthalt gehandelt hat. Es ist dabei auch nicht entscheidend, ob Sie dies im Rahmen eines geförderten strukturierten Austausches gemacht haben oder völlig selbständig.
Sofern Sie vor und nach Ihrem Aufenthalt vom International Center der EUF unterstützt worden sind, ist der Universität Ihr Auslandsaufenthalt bekannt und wird im System so hinterlegt, dass der Aufenthalt automatisch in Ihrem Diploma Supplement zu den Abschlussunterlagen auftaucht. Wenn Sie hingegen völlig selbständig und ohne Unterstützung des International Centers im Ausland waren, müssen Sie der Universität Ihren Auslandsaufenthalt bekannt geben. Für die Erfassung eines solchen Auslandsaufenthalts verwenden Sie bitte den folgenden Link: Erfassung von Auslandsaufenthalten für das Diploma Supplement.
Obligatorischer Auslandsaufenthalt für den Master of Education im Teilstudiengang Englisch
Für den Master of Education im Teilstudiengang Englisch müssen Masterstudierende ab Studienstart September 2025 einen mindestens dreimonatigen Aufenthalt in einem Land mit Amtssprache Englisch nachweisen. Den Antrag hierzu reichen Sie bitte mit allen erforderlichen Nachweisen ein. Details zum Auslandsaufenthalt finden Sie auf der Informationsseite der Anglistik unter https://www.uni-flensburg.de/englisch/auslandsaufenthalt
Dateiname | Kategorie | Datum | Größe / Typ |
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Antrag Obligatorischer Auslandsaufenthalt | 21.12.2022 | 923 KB (PDF) |
Einwendungen Prüfungsentscheidungen
Verfahren bei Einwendungen gegen Prüfungsentscheidungen
Falls Sie mit der Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung nicht einverstanden sind, müssen Sie dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses unter Angabe nachvollziehbarer Gründe schriftlich dem Prüfungsausschuss mitteilen. Eine Kopie dieses Schreibens müssen Sie dem Zentralen Prüfungsamt zuleiten.
Krankmeldung/Rücktritt von Prüfungen
Verhalten bei Erkrankungen am Prüfungstag/Rücktritt von der Prüfung
Sollten Sie nach der regulären Abmeldefrist erkranken und somit krankheitsbedingt an der Prüfung nicht teilnehmen können, müssen Sie das Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten unverzüglich darüber informieren.
Noch am selben Tag müssen Sie die vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) dem Prüfungsamt vorlegen. Sie können die Bescheinigung auch per Fach oder E-Mail an das Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten zusenden. Das Original der Bescheinigung muss dann innerhalb von 3 Tagen per Post nachgesendet werden.
Die Krankmeldung wird dabei grundsätzlich nur ab dem Ausstellungsdatum des Attestes berücksichtigt. Rückwirkende Krankmeldungen werden nicht akzeptiert.
Folgen bei Nichteinhaltung der Verfahrensregelung:
Liegt die Krankmeldung dem Prüfungsamt nicht unverzüglich vor, wird die Prüfungsleistung mit "nicht ausreichend, Note 5,0" und dem Vermerk "nicht erschienen" im System verbucht.
Nachteilsausgleich
Anerkennung besonderer Bedürfnisse / Nachteilsausgleich
Gemäß § 3 Abs. 5 des Schleswig-Holsteinischen Hochschulgesetzes (HSG) ist den besonderen Bedürfnissen von Studierenden Rechnung zu tragen. Die Regelungen über die Anerkennung besonderer Bedürfnisse ("Nachteilsausgleich") finden sich in den Prüfungs- und Studienordnungen der Studiengänge der Europa-Universität Flensburg. Die Regelungen beziehen sich auf
- Behinderungen oder länger andauernde Erkrankungen,
- Mutterschutzfristen und die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit,
- Betreuungsverpflichtungen für im eigenen Haushalt lebende Kinder unter 14 Jahren,
- Pflegeverpflichtungen für nahe Angehörige mit anerkannter Pflegestufe.
Informationen und Beratungsangebote zur Anerkennung besonderer Bedürfnisse bietet unser Arbeitsbereich Chanchengleichheit .
Prüfungsan- und abmeldung
Prüfungsan- und abmeldung
Zu Prüfungen sowie zur Belegung von Lehrveranstaltungen müssen Sie sich innerhalb des Anmeldezeitraums in der vom Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten (SPA) festgelegten Form anmelden. In der Regel erfolgt die Anmeldung zur Belegung der Lehrveranstaltung zusammen mit der Anmeldung zu den Prüfungen.
Anmeldung: Zu Modul- oder Teilmodulprüfungen müssen Sie sich für den Zeitraum I bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin im Portal Studiport angemeldet haben.
Für den Zeitraum II müssen Sie sich innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters angemeldet haben. Die jeweils gültigen Fristen finden Sie auf der Seite "Termine und Fristen"
Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung von Prüfungen haben, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das SPA, dort kann Ihnen geholfen werden.
Eine nachträgliche Anmeldung zu Prüfungen ist nicht möglich, die Prüfung kann dann erst zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden.
Abmeldung: Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen möchten, müssen Sie sich bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin im Zeitraum I über das Portal Studiport von der Prüfung abmelden.
Für den Zeitraum II müssen Sie sich wiederum innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters abmelden.
Prüfungsausschüsse
Prüfungsausschüsse, Beschlüsse und Termine
Prüfungsausschuss B.A. Bildungswissenschaften
Der Prüfungsausschuss für B.A. Bildungswissenschaften ist zugleich der Prüfungsausschuss für alle lehramtsbezogenen Studiengänge (außer Master of Vocational Education).
Prüfungsausschuss B.A. European Cultures and Society
Prüfungsausschuss B.A. International Management – BWL
Prüfungsausschuss M.A. Erziehungswissenschaft: Bildung in Europa - Education in Europe
Prüfungsausschuss M.A. International Management Studies – BWL
Prüfungsausschuss M.A. European Studies
Prüfungsausschuss M.A. Kultur – Sprache – Medien
Prüfungsausschuss M.A. Transformationsstudien
Prüfungsausschuss M.Ed. Lehramt an beruflichen Schulen (gewerblich-technische Wissenschaften)
Prüfungsausschuss M.Eng. Energie- und Umweltmanagement / Energy and Environmental Management
Beschlüsse des Prüfungsausschusses Bildungswissenschaften
Dateiname | Kategorie | Datum | Größe / Typ |
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Keine zweite Wiederholungsprüfung - PA Bildungswissenschaften | 28.09.2021 | 738 KB (PDF) | |
Mindestbearbeitungszeit Abschlussarbeiten - PA Bildungswissenschaften | 28.09.2021 | 43 KB (PDF) | |
Sonderpädagogik Schreibzeitverlängerung - PA Bildungswissenschaften | 28.09.2021 | 348 KB (PDF) | |
Sonderpädagogik Vollzeitpraktikum - PA Bildungswissenschaften | 28.09.2021 | 334 KB (PDF) |
Beschlüsse des Prüfungsausschusses IIM
Dateiname | Kategorie | Datum | Größe / Typ |
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Einwendungen gegen Prüfungsleistungen - PA IIM | 28.09.2021 | 70 KB (PDF) | |
Mindestbearbeitungszeit bei Abschlussarbeiten - PA IIM | 28.09.2021 | 66 KB (PDF) | |
Praktikum Werkstudententätigkeit - PA IIM | 28.09.2021 | 72 KB (PDF) | |
Vorzeitige Anmeldung Master Thesis - PA IIM | 28.09.2021 | 42 KB (PDF) |
Academic and Examination Regulations
Important Documents and Regulations Related to Your Studies
You can find a list of the most important official documents about studying at EUF, including the regulations governing academics and exams, student internship regulations, and module catalogs here:
For examination and academic regulations, please make sure you have the correct version. This will be the version of the regulations in effect when you began your studies at EUF.
Prüfungszeiträume
Unsere Empfehlung für einen stressfreien Studienabschluss
Die im Nachfolgenden vorgeschlagenen Termine für Abschlussarbeiten haben lediglich Empfehlungscharakter für einen stressfreien Studienabschluss und einen unproblematischen Übergang in das Masterstudium oder in das Referendariat. Es handelt sich also nicht um Ausschlussfristen, deren Überschreitung irgendwelche Nachteile in Ihrem Studienverlauf bedeuten würde.
Abschlussarbeiten (Bachelor Thesis / Master Thesis)
(Dieser Zeitplan gilt nur für die Studiengänge Bachelor Bildungswissenschaften und Master Lehramt Grundschule, Gemeinschaftsschule, Sekundarschule I, Sekundarschule, Gymnasium, Sonderpädagogik)
Die hier vorgeschlagene Terminierung ist keine Vorschrift, sondern nur als Orientierungshilfe für diejenigen Studierenden gedacht, die z.B. wegen des Übergangs ins Referendariat ihre Zeugnisse unbedingt bis zum Semesterende benötigen. Individuelle Anmelde- und Abgabezeitpunkte für Abschlussarbeiten können auch weiterhin gewählt werden. Generell ist aber zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Abgabe eine Mindestbearbeitungszeit liegen muss. Diese beträgt bei der BA Thesis 8 Wochen, bei der MA Thesis 12 Wochen und bei der MA Thesis Sonderpädagogik 10 Wochen.
Orientierungspraktikum (OP) und Fachpraktikum (FAP)
Transcript
Ihr Transcript of Records
Das Transcript of Records kann selbstständig aus dem Portal Studiport heraus ausgedruckt werden.
Vierter Prüfungsversuch (Joker)
Vierter Prüfungsversuch (Joker)
§ 12 der GPO regelt die Anzahl der Prüfungsversuche für Studierende der Bildungswissenschaften. Der Regelfall ist die zweimalige Wiederholung einer Prüfung, also insgesamt 3 Prüfungsversuche. Diese Regelung kann durch Sie auf Antrag aufgeweicht werden: in zwei Modulen Ihrer Wahl können Sie einen weiteren (vierten) Prüfungsversuch beantragen, wenn Sie auch nach dem dritten Versuch noch nicht bestanden haben. Diesen zusätzlichen Prüfungsversuch, intern auch gerne als "Joker" bezeichnet, beantragen Sie per einfachem Antrag beim Prüfungsausschuss Bildungswissenschaften – hierfür haben wir Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt:
Bitte beachten Sie:
Den "Joker" müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Note im dritten Prüfungsversuch beantragen. Später eingehende Anträge können nicht genehmigt werden!
Vorgezogenes Masterstudium
Vorgezogenes Masterstudium
Der neu geschaffene § 2a der GPO 2015 Bildungswissenschaften regelt, dass
- immatrikulierte Studierende des BA Bildungswissenschaften
- mit mindestens 150 ECTS
- die sich mindestens im 6. Fachsemester in einem Teilstudiengang des BA Bildungswissenschaften befinden
bis zu maximal 10 Semesterwochenstunden in einem Semester in Lehrveranstaltungen eines Masters of Education der GPO 2015 oder GPO 2020 in Fächern besuchen dürfen, die im Bachelorstudium bereits vollständig abgeschlossen sind.
Hinweis: Das vorgezogene Masterstudium dürfen Sie maximal zwei Semester lang absolvieren.
Wenn diese Bedingungen für Sie zutreffen und Sie neben Ihrem Bachelorstudium bereits Leistungen aus dem Masterstudium absolvieren möchten, dann beantragen Sie beim Prüfungsausschuss die Zulassung zum vorgezogenen Masterstudium.
Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen:
- 15. Mai für das Frühjahrssemester
- 15. November für das Herbstsemester.
Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Wiederholungsprüfung (Hausarbeit)
Hausarbeit: Antrag auf Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
Da der Anmeldezeitraum für Wiederholungsprüfungen im Studiport zum Zeitpunkt der Bewertung einer Hausarbeit bereits beendet sein kann, ist die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung einer Hausarbeit ("Termin 02") auch über das unten stehende Formular möglich. Die Anmeldung muss 14 Tage vor dem Prüfungstermin bzw. der Abgabefrist erfolgen. Liegt das Nicht-Bestehen der Hausarbeit bereits ein oder mehrere Semester zurück, dann können Sie sich regulär über Studiport zum "Termin 01" anmelden.