Bild von einem Maschienenarm
Bild von einem Maschienenarm
Bild von einer Person, die schweißt
Bild von einer Person, die schweißt
Bild von Glühbirnen
Bild von Glühbirnen

Bewerbung für den M.Ed. - Dualer Masterstudiengang Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen (gewerblich-technische Wissenschaften)

Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Dualen Masterstudiengang Master of Vocational Education/Lehramt an beruflichen Schulen (gewerblich-technische Wissenschaften).

Zum Herbstsemester 2019/20 startete erstmals ein Sonderprogramm des Landes Schleswig-Holstein zur Ausbildung von Berufsschullehrer*innen.

Das Bewerbungsverfahren erfolgt über das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.

Die Bewerber*innen, die für das duale Studium ausgewählt wurden, müssen sich an der Europa-Universität für die Dauer des dualen Studiums immatrikulieren. Dazu erfolgt zuerst die Registrierung und dann die Einschreibung.

Die Informationen über die erforderlichen Schritte zur Registrierung und Immatrikulation finden Sie unter den nachfolgenden Menüpunkten.

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in das Masterstudium ist

a) ein Arbeitsvertrag für ein "Duales Studium in der beruflichen Bildung" mit dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) des Landes Schleswig-Holstein, zum Erwerb des Masterabschlusses und der Staatsprüfung für das "Lehramt an berufsbildenden Schulen",

b) der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit einem einschlägigen Bachelorabschluss in einem Umfang von 180 Leistungspunkten (LP) oder eines mindestens gleichwertigen Abschlusses in einem Teilstudiengang (Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik und Metalltechnik als berufliche Fachrichtung sowie Wirtschaft/Politik als Unterrichtsfach)

c) der Nachweis eines mindestens einjährigen Berufs- bzw. Betriebspraktikums in der gewählten beruflichen Fachrichtung oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung.

Über die Einschlägigkeit entsprechend Nr. b) entscheidet die Vertreterin / der Vertreter des jeweiligen Teilstudiengangs der Europa-Universität Flensburg.
Einschlägig ist das abgeschlossene Studium 1 insbesondere, wenn es folgende Studienumfänge enthält:
a) Das Studium der Berufspädagogik und von Fachdidaktiken in den Teilstudiengängen im Umfang von mindestens 17 LP.
b) Das Studium von Fachwissenschaften innerhalb der Teilstudiengänge im Umfang von insgesamt mindestens 148 LP.

Bewerbung

Die Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren erfolgt über das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der

Website des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Registrierung

Die Registrierung

Nach erfolgreicher Teilnahme am Bewerbungsverfahren erhalten Sie durch das zuständige Ministerium einen Arbeitsvertrag.

Danach müssen Sie sich unverzüglich an der Europa-Universität Flensburg immatrikulieren.
Hierzu sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Online-Registrierung über das Bewerbungsportal. (Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei nicht um eine erneute"Bewerbung" handelt, sondern nur um eine Erfassung Ihrer persönlichen Daten für den Erlass des Zulassungsbescheides und die sich anschließende Einschreibung. Sämtliche Informationen zu Bewerbungsfristen etc. können Sie ignorieren.
  2. Nach Durchführung der Online-Registrierung drucken Sie den so genannten Bewerbungsbogen aus.

Diesen Bogen, auf dem sich Ihre persönliche Registrierungsnummer befindet, übersenden Sie der Zulassungsstelle der Europa-Universität Flensburg zusammen mit folgenden Unterlagen:

  • Einfache Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
  • Einfache Kopie Ihres zum Masterstudium berechtigenden Hochschulabschlusses (z.B. Bachelorzeugnis)
  • Einfache Kopie des Arbeitsvertrages zum dualen Studium.

Sobald diese Unterlagen der Zulassungsstelle vorliegen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid per E-Mail. Im Zulassungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen Sie dem Studierendensekretariat zur Einschreibung übersenden müssen.

Immatrikulation

Immatrikulation (Einschreibung)

Nachdem Sie die Registrierung vorgenommen haben, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Im Zulassungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen Sie dem Studierendensekretariat zur Einschreibung übersenden müssen.

Erforderliche Unterlagen zur Immatrikulation

Wenn diese Unterlagen dem Studierendensekretariat vorliegen, erhalten Sie per E-Mail Ihre Semesterunterlagen. Erst nach Erhalt dieser Unterlagen können Sie sich über das so genannte Studi-Portal zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden und die Uni-Mailadresse sowie das Semesterticket nutzen.

Prüfungsordnung

Prüfungs- und Praktikumsordnung

Alle Informationen zum Aufbau des Studiums sowie zu Prüfungen und Praktikum zum dualen Studiengang finden Sie 

in der Prüfungs- und Studienordnung