zwei Studierende stecken Pins in eine Weltkarte
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Bewerbung für den B.A. European Cultures and Society

Unter den nachfolgenden Menüpunkten finden Sie alle Informationen zur Bewerbung für den Bachelor European Cultures and Society.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren

Der Studiengang B.A. European Cultures and Society ist besonders auf ausländische Studierende ausgerichtet (Genehmigung des Studienganges / Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren - VII 515 - vom 20.07.2017).

Der Studiengang ist  zulassungsbeschränkt (siehe Zulassungsbeschränkungen). 

In zulassungsbeschränkten Studiengängen nehmen am Auswahlverfahren nur die form- und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen teil.

Bevorzugte Auswahl

Die bevorzugte Auswahl

Wenn Sie

  1. zu Beginn oder
  2. während

eines sogenannten Dienstes (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst etc.) eine Zulassung erhalten haben und wegen des Dienstes den Studienplatz nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, nach Abschluss des Dienstes bei einer erneuten Bewerbung an der Hochschule, an der Sie zugelassen worden sind, die "bevorzugte Auswahl" zu beantragen.

Voraussetzung ist, dass Sie sich für denselben Studiengang bzw. dieselben Studienfächer erneut bewerben und dieser Studiengang bzw. die Studienfächer im Rahmen des erneuten Bewerbungsverfahrens auch angeboten werden.

Bewerbungsverfahren bei bevorzugter Auswahl

Sie nehmen ganz normal erneut am Online-Bewerbungsverfahren teil und beantworten auf einer der dortigen Abfrage-Masken die Frage nach der bevorzugten Auswahl mit "ja".

Zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen müssen Sie eine Kopie des letztjährigen Zulassungsbescheides sowie eine Bestätigung über den abgeleisteten Dienst mit Angabe der genauen Beginn- und Endezeit zusätzlich einreichen.

Bitte beachten Sie: Der Vertrag über die Ableistung ist keine Bestätigung, dass der Dienst tatsächlich abgeleistet worden ist. Die Bestätigung ist immer vom Träger der Dienstleistung zu erstellen, nicht von der Einrichtung, in der der Dienst absolviert wurde.

Wenn die Voraussetzungen für eine bevorzugte Auswahl vorliegen und die erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, erfolgt die Zulassung vor der Auswahl aller anderen Bewerber*innen.

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfristen

Es gelten folgende Bewerbungszeiträume:

Für deutsche Bewerber*innen und Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:

für das 1., 3. und 5. Fachsemester im Herbstsemester gilt:

15. Mai Bewerbungsbeginn
15. Juli Bewerbungsende

für das 2., 4. und 6. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:

01. Dezember Bewerbungsbeginn
15. Januar Bewerbungsende

Für Staatsangehörige aus Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:

für das 1., 3. und 5. Fachsemester im Herbstsemester gilt:

01. Dezember Bewerbungsbeginn
15. Juli Bewerbungsende

 Zulassungen für das Herbstsemester werden im Februar ausgesprochen.

für das 2., 4. und 6. Fachsemester im Frühjahrssemester gilt:

15. Mai Bewerbungsbeginn
15. Juli Bewerbungsende

 Zulassungen für das Frühjahrssemester werden im August ausgesprochen.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung an der Europa-Universität Flensburg erfolgt in zwei Schritten:

  1. die Durchführung des Online-Bewerbungsverfahrens und
  2. die Übersendung aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen.

Eine parallele Bewerbung/Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (DoSV) ist nicht erforderlich.

In der Online-Bewerbung geben Sie alle erforderlichen Daten für den von Ihnen gewählten Studiengang an. Am Ende der Online-Bewerbung müssen Sie sich den Bewerbungsbogen ausdrucken, der Ihre persönliche Bewerbungsnummer, weitere Informationen zum Ablauf sowie Ihre Zugangsdaten zum Bewerbungsportal beinhaltet. Zudem wird Ihnen ein Link mitgeteilt, der auf die Bewerbungsmerkblätter verweist.  Im Bewerbungsmerkblatt Ihres Studienganges finden Sie eine Aufstellung der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen. Für die Bewerbung müssen Sie dann den Bewerbungsbogen und die geforderten Unterlagen in Papierform an die Zulassungsstelle schicken. Die Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsschluss) in der Zulassungsstelle eingehen. Das Datum der Online-Bewerbung oder das Versanddatum der Unterlagen (Poststempel) sind irrelevant. Die Adresse, an die Sie die Unterlagen schicken müssen, ist auf dem Bewerbungsbogen vorgedruckt.

Nach Eingang Ihrer Unterlagen werde diese geprüft. Ob die Bewerbung vollständig ist oder eventuell Unterlagen fehlen, müssen Sie dann im Bewerbungsportal selbst prüfen. Sie erhalten von der Zulassungsstelle eine Mail, mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass sich Ihr Bewerbungsstatus geändert hat. Eventuell im Bewerbungsportal aufgeführte fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ein Nachreichen nach Bewerbungsschluss ist NICHT möglich.

Wenn Sie in der Online-Bewerbung einen Fehler gemacht haben oder die Bewerbung ändern wollen können Sie die Online-Bewerbung jederzeit erneut durchführen. Sie erhalten dann eine neue Bewerbungsnummer. Nur die zuletzt von Ihnen eingereichte Bewerbung nimmt am Auswahlverfahren teil. Alle vorherigen Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

So funktioniert die Online-Bewerbung


Wichtig ist, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (bzw. eine zulassungsbeschränkte Studiengangkombination) bewerben dürfen. Gehen mehrere Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ein, wird nur die zuletzt von der Zulassungsstelle bearbeitete Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt.

Bitte unbedingt beachten: Vor dem offiziellen Bewerbungsstart durchgeführte Online-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsschluss eingehen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.

 Zum Online-Bewerbungsportal

Härtefallantrag

Der Härtefallantrag

In begründeten Ausnahmefällen können besondere Situationen dazu führen, dass Bewerber*innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Rahmen der sogenannten Härtefallquote einen Studienplatz erhalten.

Dazu müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass bei Anlegung strengster Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber auch nur ein Semester auf die Zulassung wartet. Es muss also ein besonderer Umstand vorliegen, der Ihre aktuelle und zukünftige Situation beschreibt.
In der Vergangenheit liegende Umstände spielen keine Rolle. Dafür könnten Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.

Wenn Sie der Meinung sind, eine besondere Ausnahmesituation geltend machen zu können, die eine sofortige Zulassung rechtfertigt, müssen Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen einen Härtefallantrag stellen und die Berücksichtigung als "Härtefall" bereits im Online-Verfahren beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige beispielhafte Informationen zu den Gründen, die zu einer Berücksichtigung als Härtefall führen oder auch nicht führen können sowie den Härtefallantrag jeweils als Download-Datei.

Achten Sie bitte insbesondere bei gesundheitlichen Gründen darauf, dass ein fachärztliches (für den medizinischen Laien verständliches) Gutachten beizufügen ist, das eine eindeutige Prognose des Krankheitsverlaufes beinhalten muss.

Höhere Fachsemester

Bewerbung für höhere Fachsemester

Voraussetzung für die Bewerbung in höheren Fachsemester ist, dass anrechenbare Prüfungsleistungen eines bereits besuchten Studienganges vorliegen und das aufnehmende Institut bzw. der Zulassungs- oder Prüfungsausschuss eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen haben.

Mit den Bewerbungsunterlagen muss der Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester mit den dort aufgeführten Dokumenten zusätzlich eingereicht werden.

Selbstverständlich gelten auch bei Bewerbungen für höhere Fachsemester die Zugangsvoraussetzungen des Bewerbungsverfahrens für das erste Fachsemester uneingeschränkt.

Anerkennung / Höherstufung

Wenden Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Anliegen an die Fachberater*innen des gewählten Studienganges bzw -faches.

zu den Fachstudienberatungen

Die Zulassungsbeschränkungen in den Fächern gelten auch bei einer Bewerbung für höhere Fachsemester.

Um die Chancen auf die Zulassung in einem Fach abschätzen zu können, finden Sie zu Beginn des aktuellen Bewerbungsverfahrens immer eine Übersicht mit den freien Studienplätzen in allen Fächern und Fachsemestern.

Eine Übersicht über die freien Studienplätzen finden Sie in Kürze hier

Internationale Bewerber*innen

Internationale Bewerber*innen

Für alle Bewerber*innen gilt: Um an der EUF zu studieren, müssen Sie sich online bewerben.

Viele Bewerber*innen aus dem Ausland sind deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Dies gilt für:

  • alle ausländischen Bewerber*innen sowie Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben oder bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben, das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt.
  • Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU).
  • Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören (also Island, Liechtenstein und Norwegen).
  • Ausländische Bewerber*innen, die Familienangehörige haben, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU sind oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR

Zur Bewerbung müssen zertifizierte Kopien des Schulabschlusszeugnisses sowie zertifizierte deutsch- oder englischsprachige Übersetzungen eingereicht werden sowie Nachweise über ausreichende englische Sprachkenntnisse(siehe "Zugangsvoraussetzungen") in einfacher Kopie.

Bitte beachten Sie:

Als internationale Bewerber*in sollten Sie Ihre Unterlagen möglichst früh einreichen oder besser noch die Zeugnisse plus Übersetzungen bereits vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung der Zulassungsstelle vorlegen (eingescannte Dokumente per E-Mail).
Sie erhalten dann eine Bewertung des Zeugnisses, die Sie anschließend mit der Bewerbung zusammen einreichen sollten.
Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen Ihre Unterlagen von der Zulassungsstelle an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung aber spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.

Fragen?

Wenn Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich

Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Wenn ein solcher Antrag berücksichtigt wird, wird Ihre Note oder die zum Zeitpunkt der Bewerbung errechnete Wartezeit zu Ihren Gunsten korrigiert. Man unterscheidet daher zwischen

  • einem Antrag auf Verbesserung der Abiturnote und 
  • einem Antrag auf Verbesserung der Wartezeit.

Solche Anträge können dann gestellt werden, wenn Sie aufgrund besonderer Umstände daran gehindert waren, eine bessere Abiturnote zu erzielen oder das Abitur zu einem früheren Zeitpunkt abzulegen.

In den Informationen zum Nachteilsausgleich können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt und wann ein solcher berücksichtigt werden kann. Einem Antrag auf Verbesserung der Abiturnote ist immer ein ausführliches Schulgutachten beizufügen. Informationen zu diesem Gutachten finden Sie ebenfalls in den o.g. Informationen.
Da ein solches Gutachten sehr umfangreich ist, sollten Sie entsprechend viel Zeit einplanen um das Gutachten rechtzeitig vorlegen zu können. Der Antrag ist zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen einzureichen und muss alle erforderlichen Nachweise enthalten.

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen sind:

  • die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
  • die fachgebundene Hochschulreife "Wirtschaft und Verwaltung" sowie "Gesundheit und Soziales"

Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zur Aufnahme eines universitären Studiums in Schleswig-Holstein. Unter Studium ohne Abitur können Sie sich über die beruflichen Qualifikationen informieren, die zu einem Studium berechtigen.

Sprachliche Voraussetzungen

Darüber hinaus werden angemessene Sprachkenntnisse des Englischen vorausgesetzt.
Das zum Nachweis der Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Folgende Nachweise werden gleichberechtigt anerkannt:

  1. ein Notendurchschnitt von mindestens 10 Punkten im Fach Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei Englisch ununterbrochen bis zum Abitur weitergeführt worden sein muss (Durchschnittswert der letzten vier Halbjahre),
  2. ein zum Hochschulzugang berechtigender Schulabschluss einer englischsprachigen Schule,
  3. das Erreichen von festgelegten Mindestpunktzahlen bzw. Mindestnoten in anerkannten Sprachtests:
    • FCE (First Certificate in English): Grade B
    • CAE (Certificate in Advanced English): Grade C (bestanden)
    • CPE (Certificate of Proficiency in English): Grade C (bestanden)
    • IELTS (International English Language Testing System): Band Score 6,5
    • TOEFL (Test of English as a Foreign Language):
      • Internet-Based Testing: mindestens 90 Punkte (von max. 120)
      • Paper-Based Testing: mindestens 577 Punkte (von max. 677)
      • Computer-Based Testing: mindestens 233 Punkte (von max. 300).

Konkrete Informationen zu den sprachlichen Anforderungen und den akzeptierten Nachweisen finden Sie in der Studienqualifikationssatzung der Europa-Universität Flensburg.

Wenn Sie zum Bewerbungsschluss noch keinen Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse vorlegen können, dürfen Sie sich trotzdem bewerben.
Eine eventuelle Zulassung erfolgt dann aber unter der Auflage, dass Sie bis zum 28.02. (Ende des 1. Fachsemesters) die sprachliche Qualifikation nachweisen müssen. Liegt der Nachweis bis zu diesem Datum nicht vor, erfolgt die Exmatrikulation mit Ablauf des 28.02. unwiderruflich.

Wenn Sie ein Zertifikat erworben haben, das oben nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bezüglich der Anerkennung bitte ausschließlich an den Zulassungsausschuss.

Zweitstudium

Das Zweitstudium

Nur wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits einen Bachelor-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich und vollständig absolviert haben, müssen sich für ein Zweitstudium bewerben, wenn der gewählte Studiengang zulassungsbeschränkt ist.

In einem zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt die Auswahl von Zweitstudienbewerber*innen nicht nach Abiturnote und Wartezeit, sondern

  • nach der erzielten Gesamtnote des abgeschlossenen Studiums und
  • nach der Begründung für die Wahl eines Zweitstudiums.


Aus diesen beiden Angaben wird eine Messzahl gebildet, die bei einer die Studienplatzkapazität überschreitenden Zahl von Bewerber*innen den Ausschlag für eine Zulassung gibt.

Von den im gewählten Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden maximal 3 % an Zweitstudienbewerber*innen vergeben.

AUSNAHME: Absolvent*innen eines Bachelor-Studiums, die sich erstmalig für einen Masterstudiengang bewerben, sind keine Zweitstudienbewerber*innen.

Das Bewerbungsverfahren

Sie nehmen für das Zweitstudium nehmen "ganz normal" am Online-Bewerbungsverfahren teil. In einer der Online-Masken müssen Se die Frage, ob es sich bei dem gewählten Studium um ein Zweitstudium handelt, mit "ja" beantworten. Es wird dann auf den "Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium" verwiesen, den Sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einreichen müssen. Der Antrag ist nur zu verwenden, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.