Nahaufnahme einer Klavierspielerin
Nahaufnahme einer Klavierspielerin
Bild einer Studentin beim Singtraining
Bild einer Studentin beim Singtraining
Bild eines Aufnahmestudios
Bild eines Aufnahmestudios
Nahaufnahme eines Schlagzeugs
Nahaufnahme eines Schlagzeugs

Musik (Teilstudiengang im B.A. Bildungswissenschaften)

Allgemeines & Profil

Allgemeine Informationen

Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)
Regelstudienzeit 6 Semester / 180 CP
Studienart Vollzeitstudium
Studienbeginn jedes Herbstsemester
Unterrichtssprache(n) vorwiegend Deutsch
Studiengebühren Studiengebühren werden nicht erhoben, jedoch wird jedes Semester ein Semesterbeitrag fällig.

Profil

Ziele des Teilstudiengangs Musik sind insbesondere Kenntnisse der vielfältigen Erscheinungsformen der Musik in historischer, ethnologischer und systematischer Verortung in Epochen und Jugendkulturen sowie die Fähigkeiten in eigener künstlerischer Praxis und der Praxis des Musikmachens mit Schülerinnen und Schülern und mit älteren Menschen.

Darüber hinaus werden didaktische Kenntnisse und Fertigkeiten im Unterrichten des Faches Musik vermittelt, die sich auch auf die selbstkritische eigene Vermittlungstätigkeit und die Reflexion des Unterrichtens beziehen sowie die Anlage beinhalten, sich mit zentralen Themen und Problemen des Musikunterrichts selbständig weiterzubilden.

Studieninhalt & Struktur

Empfohlener Studienverlauf 1. bis 4. Semester

1. Semester Bildung, Erziehung, Gesellschaft M 1: Musikmachen – Künstlerische Praxis M 2: Singen – Gesang – Begleitung M 3: Musikwissenschaft M 4: Musiktheorie und Gehörbildung M 5: Musikpädagogik und Musikdidaktik (Teil 1) M 7: Musikwerkstatt Fach B
2. Semester Bildung, Erziehung, Gesellschaft Fach B
3. Semester Bildung, Erziehung, Gesellschaft M 6: Theorie-PraxisModul III: Fachdidaktisches Praktikum mit fachdidaktischem Seminar Fach B
4. Semester Bildung, Erziehung, Gesellschaft   M 5: Musikpädagogik und Musikdidaktik (Teil 2) Fach B
5. und 6. Semester:

siehe Spezialisierungsoptionen in den Modulkatalogen. Bitte achten Sie auf die richtige Version der Studienordnung, die zu Beginn Ihres Studiums galt.

zu den Studienordnungen

Wichtige Dokumente zu Ihrem Studium

Die Studienordnung legt für Ihren Studiengang sowie die Teilstudiengänge die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium fest. Anhand der Studienordnungen und Modulkataloge planen Sie Ihr Studium und wissen, was Sie in welchem Semester studieren. Die rechtlichen Rahmebedingungen hierzu sind in der Prüfungsordnung festgelegt.

Dokumente zum Studium

Fächerkombinationen

Bitte beachten Sie:

Im Studiengang im B.A. Bildungswissenschaften studieren Sie zwei Teilstudiengänge (Fächer) und dazu den Teilstudiengang "Bildung, Erziehung, Gesellschaft".

Nicht alle Fächer können miteinander kombiniert werden. Welche Kombinationsmöglichkeiten es gibt, ist abhängig von der Schulform, in der Sie später einmal unterrichten möchten.

Die Schulform legen Sie erst im 5. und 6. Semester fest, doch sollten Sie diese bereits beim Start Ihres Bachelor-Studiums berücksichtigen.

Berufsfelder

Allgemeine Berufsperspektiven

Der Studiengang Bachelor of Art (B.A.) Bildungswissenschaften öffnet Ihnen unterschiedliche berufliche Wege.
Zu Beginn des Studiums wählen Sie zunächst zwei Teilstudiengänge. Je nach Fächerwahl können Sie dann nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums

Berufsziel Lehramt

Mit Abschluss des B.A. Bildungswissenschaften mit dem Teilstudiengang Musik können Sie, in Abhängigkeit von Ihrer Fächerkombination, Ihr Studium in einem der an der Europa-Universität Flensburg angebotenen Master-Studiengänge fortsetzen:

  • Master of Education für das Lehramt an Grundschulen mit dem Teilstudiengang Musik
  • Master of Education für das Lehramt an Gemeinschaftsschulen mit dem Teilstudiengang Musik
  • Master of Education für das Lehramt Sonderpädagogik mit dem Teilstudiengang Musik

Auf den Master-Abschluss folgt das Referendariat in der jeweiligen Schulform.

Weitere Master-Studiengänge

Sie können je nach Fächerkombination ein interdisziplinäres oder fachwissenschaftliches Master-Studium an der Europa-Universität Flensburg oder einer anderen Universität im In- oder Ausland anschließen. Mit einem Master-Abschluss haben Sie außerdem die Möglichkeit zu promovieren.
Wichtig: Falls Sie Ihr Master-Studium an einer anderen Hochschule anschließen möchten, informieren Sie sich bitte rechtzeitig (ggf. bereits vor Aufnahme Ihres Bachelor-Studiums) bei Ihrer Wunsch-Hochschule über die dortigen Zugangsvoraussetzungen.

Außerschulische Berufsfelder

Der Abschluss B.A. Bildungswissenschaften mit dem Teilstudiengang Musik ermöglicht Ihnen auch die Aufnahme einer Tätigkeit beispielweise in den Bereichen

  • Musikvermittlung in öffentlichen und privaten Bereichen, in Schulen, Musikschulen, Kirchen, Museen, Bibliotheken und wissenschaftlichen Einrichtungen, Organisationen und Verbänden
  • Erwachsenen- und Weiterbildung und im Rahmen von Studienreisen
  • Produktions- und Medienbusiness, Agenturen, Musikverwertung, Musikbusiness.

Beratung & Kontakt

Beratung rund ums Studium:

Erstanlaufstelle; Beratung zu: Studienangebot, Studienwahl, Fächerkombinationen, Fachwechsel, allgemeinen oder fachübergreifenden Anliegen, Problemen im Studium, Studienzweifel, u.v.m.:

Zentrale Studienberatung

Im Sekretariat ist für Sie da:

Ihre Fachstudienberatung:

Die Fachstudienberatung beantwortet Ihnen fachspezifische Fragen zum (Teil-)Studiengang. Für diesen Teilstudiengang ist das:

Bei Fragen zu Ihrem Praktikum:

Wenden Sie sich bitte an das

Praktikumsbüro

Bei Fragen zu Prüfungen:

Wenden Sie sich bitte an das

Servicecenter für Prüfungsangelegenheiten (SPA)

Zum Institut:

Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf den Websites des Instituts für  Ästhetisch-Kulturelle Bildung: Abteilung Musik

zum Institut

Zusatzqualifikationen

Eignungsprüfung

Alle Informationen, Anforderungen sowie Termine und Fristen zur Eignungsprüfung im Fach Musik finden Sie auf den Webseiten der

Abteilung Musik

Bewerbung & Zulassung

Bewerbung & Zulassung

Bewerbung & Zulassung

Im B.A. Bildungswissenschaften bewerben Sie sich immer für zwei Teilstudiengänge (Fächer) und studieren als dritten verpflichtenden Teilstudiengang "Bildung, Erziehung, Gesellschaft". Hierbei sollten Sie immer die örtlichen Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) beachten. Es kann vorkommen, dass Sie sich für eine Fächerkombination entschieden haben, bei der das eine Fach zulassungsfrei und das andere zulassungsbeschränkt ist. Oder aber beide Fächer sind zulassungsbeschränkt, haben aber einen unterschiedlichen Numerus Clausus (NC).

Zudem müssen Sie für einige Fächer zusätzliche Qualifikationen nachweisen (z.B. in Form einer Eignungsprüfung oder durch Sprachnachweise).

Alle Informationen zur Bewerbung, zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie zu den Zugangsvoraussetzungen und Zusatzqualifikationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenservices unter

Bewerbung und Zulassung