Informationen zu den Rückmeldungen zum Deutschlandstipendium

Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbung fristgerecht einreichen, erhalten eine Rückmeldung. Es gibt drei Möglichkeiten der Rückmeldung: 1) Einen Bewilligungsbescheid, 2) Eine Nominierung für die Nachrückerliste, sowie 3) Eine Absage.

Was bedeuten diese Rückmeldungen für Sie?

Der Bewilligungsbescheid bedeutet, dass Sie das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben und für die zwölfmonatige Förderperiode ein Stipendium in Höhe von monatlich 300,00 Euro erhalten. Für die Förderperiode, die das Herbstsemester 2022/23 und das Frühjahrssemester 2023 umfasst, werden insgesamt 34 Stipendiatinnen und Stipendiaten aus allen förderfähigen fristgerecht eingereichten Bewerbungen ausgewählt.

Für die Auswahl wird Ihrer Bewerbung ein Basiswert zugrunde gelegt, der sich aus den genannten und nachgewiesenen gewichteten schulischen und/oder akademischen Leistungen ergibt. Durch nachgewiesenes ehrenamtliches Engagement und/oder besondere studienrelevante Leistungen und/oder besondere Herausforderungen können Bonuspunkte auf den Basiswert angerechnet werden. Der Gesamtwert einer Bewerbung errechnet sich aus dem Basiswert abzüglich der erzielten Bonuspunkte.

Für alle förderfähigen Bewerbungen wird auf diese Weise ein Gesamtwert errechnet, woraus sich wiederum ein Ranking ergibt. Die Bewerbungen mit den niedrigsten Gesamtwerten erhalten ein Deutschlandstipendium.

Eine Nominierung für die Nachrückerliste bedeutet für Sie, dass Sie weiterhin die Chance haben, innerhalb des aktuellen Herbstsemesters oder im bevorstehenden Frühjahrssemester eines der ausgeschriebenen Deutschlandstipendien zu erhalten. Dies ist der Fall, wenn eines der Stipendien vor Ablauf der regulären Dauer beendet wird, etwa durch Abbruch oder Beendigung des Studiums einer Stipendienempfängerin oder eines Stipendienempfängers.

Ist dies der Fall, können die verbleibenden zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel an Nachrücker vergeben werden. Bitte beachten Sie, dass eine Nominierung für die Nachrückerliste keine Garantie zum Erhalt eines Stipendiums darstellt. Die Nachrückerliste wurde nach gleicher Vorgehensweise wie das Ranking der Empfängerinnen und Empfänger des Stipendiums erstellt. Die Nachbesetzung erfolgt im Falle einer vorzeitigen Beendigung nach erzieltem Rangplatz.

Sie werden zu gegebener Zeit von uns darüber informiert.

Eine Absage bedeutet für Sie, dass Sie in der Förderperiode, die das aktuelle Herbstsemester und das bevorstehende Frühjahrssemester umfasst, leider kein Deutschlandstipendium erhalten werden. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Grundsätzlich ist das Verfahren durch die Richtlinien zur Vergabe von Deutschlandstipendien aus dem Stipendienfonds der Europa-Universität Flensburg -Stipendienrichtlinien- geregelt:

Es gilt, dass der Ihrer Bewerbung zugrunde liegende Basiswert, der sich aus den genannten und nachgewiesenen gewichteten schulischen und/oder akademischen Leistungen ergibt, maximal 2,3 betragen darf.

Durch nachgewiesenes ehrenamtliches Engagement und/oder besondere studienrelevante Leistungen und/oder besondere Herausforderungen können Bonuspunkte auf den Basiswert angerechnet werden. Um für eine Förderung infrage zu kommen, müssen mindestens 0,4 Bonuspunkte erzielt werden.

Der Gesamtwert einer Bewerbung errechnet sich aus dem Basiswert abzüglich der erzielten Bonuspunkte. Für alle förderfähigen Bewerbungen wurde auf diese Weise ein Gesamtwert errechnet, woraus sich wiederum ein Ranking ergab.

Die Platzierung innerhalb des Rankings ist nun ausschlaggebend, ob Sie für die Förderung infrage kommen. Die 18 Bewerbungen mit den niedrigsten Gesamtwerten können durch das Deutschlandstipendium gefördert werden.

Über das Auswahlverfahren wurde im Vorfeld auf dieser Webseite informiert. Auch wurden die Stipendienrichtlinien zur Einsicht verlinkt.