Auswahlverfahren

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird von der Europa-Universität Flensburg organisiert und durchgeführt.

Bewerberinnen und Bewerber füllen das Online-Formular vollständig aus und laden die geforderten Nachweise hoch. Um welche Nachweise es sich handelt, entnehmen Sie bitte den FAQs.

Sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, entscheidet die Stipendienkommission auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen sowie unter Berücksichtigung der Zahl der übernommenen Patenschaften und – soweit dies möglich ist – der gewünschten Fachdisziplinen bzw. Studiengänge (siehe §1, Abs. 3 der Stipendienrichtlinien) über die auszuwählenden Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Falls besondere (bspw. organisatorische) Umstände es erforderlich machen, kann die Entscheidung über die Stipendienvergabe rückwirkend erfolgen. Es werden in jedem Fall die nachfolgend aufgeführten Bewerbungs- und Auswahlkriterien herangezogen:

Durchschnittsnote

Studierende im Bachelor

a) Studienbewerberinnen und Studienbewerber für einen Bachelorstudiengang sowie Bachelorstudierende im 1. Fachsemester: Berücksichtigung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu 100%.

b) Bachelorstudierende im 2. Fachsemester: Berücksichtigung der Durchschnittsnote der HZB zu 80% und der Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu 20%.

c) Bachelorstudierende im 3. Fachsemester: Berücksichtigung der Durchschnittsnote der HZB zu 65% und der Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu 35%.

d) Bachelorstudierende im 4. Fachsemester: Berücksichtigung der Durchschnittsnote der HZB zu 50% und der Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu 50%.

e) Bachelorstudierende im 5. Fachsemester: Berücksichtigung der Durchschnittsnote der HZB zu 35% und der Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu 65%.

f) Bachelorstudierende im 6. Fachsemester: Berücksichtigung der Durchschnittsnote der HZB zu 20% und der Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu 80%.

g) Bachelorstudierende in einem höheren Fachsemester: Berücksichtigung der Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu 100%.

In den Fällen b) bis g) müssen pro Semester mindestens 15 ECTS erbracht worden sein.

Studierende im Master

a) Studienbewerberinnen und Studienbewerber für einen Masterstudiengang sowie Masterstudierende im 1. Fachsemester: Berücksichtigung der Abschlussnote des Bachelorstudiums, das Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist, zu 100%.

b) Masterstudierende im 2. Fachsemester: Berücksichtigung der Abschlussnote des Bachelorstudiums, das Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist, zu 75% und der Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu 25%.

c) Masterstudierende im 3. Fachsemester: Berücksichtigung der Abschlussnote des Bachelorstudiums, das Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist, zu 50% und der Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu 50%.

d) Masterstudierende im 4. Fachsemester: Berücksichtigung der Abschlussnote des Bachelorstudiums, das Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist, zu 25% und der Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu 75%.

e) Masterstudierende in einem höheren Fachsemester: Berücksichtigung der Durchschnittsnote der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zu 100%.

In den Fällen b) bis e) müssen pro Semester mindestens 15 ECTS erbracht worden sein.

Besondere studienbezogene Leistungen und ehrenamtliche Aktivitäten

Ihr errechneter Durchschnitt kann bei entsprechenden vorliegenden Nachweisen aufgewertet werden, und zwar

  • bei Nachweis von besonderen studienbezogenen Leistungen im Inland (siehe §3, Abs. 2, Nr. 2a der  Stipendienrichtlinien) um jeweils 0,1 Bonuspunkte
  • bei Nachweis von besonderen studienbezogenen Leistungen im Ausland (siehe §3, Abs. 2, Nr. 2a der Stipendienrichtlinien) um jeweils bis zu 0,2 Bonuspunkte
  • bei Nachweis von besonderen ehrenamtlichen Aktivitäten (siehe §3, Abs. 2, Nr. 2b der Stipendienrichtlinien) um jeweils 0,1 Bonuspunkte

Zu den besonderen studienbezogenen (studienvorbereitenden bzw. studienbegleitenden) Leistungen zählen die erfolgreiche Teilnahme an studienvorbereitenden Programmen (z.B. am "Programm zur Studienvorbereitung und -integration von Geflüchteten" (ProRef)), Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, Praktika oder studienbegleitende Tätigkeiten (z.B. als studentische Hilfskraft), abgeschlossene Berufsausbildungen oder Berufstätigkeiten und/ oder besondere Erfolge (z.B. Preise und Stipendien), sofern diese fachlich für das Studium relevant sind.

Zu den ehrenamtlichen Aktivitäten zählt die regelmäßige Mitarbeit in gesellschaftlichen, politischen, religiösen oder sozialen Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Gremien innerhalb oder außerhalb der Universität in einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Dabei müssen die Organisationen, Einrichtungen, Gruppen bzw. Gremien sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland (gemäß Grundgesetz, Art. 21, Abs. 2) bekennen.

Besondere Herausforderungen

Ihr errechneter Durchschnitt kann aufgewertet werden, und zwar

  • bei Nachweis von besonderen persönlichen Herausforderungen (siehe §3, Abs. 2, Nr. 3a der Stipendienrichtlinien) um jeweils 0,2 Punkte
  • bei Nachweis von besonderen familiären Herausforderungen (siehe §3, Abs. 2, Nr. 3 b der Stipendienrichtlinien) um jeweils 0,2 Punkte oder - im Falle eines alleinerziehenden Elternteils - um 0,3 Punkte
  • bei Nachweis von besonderen ökonomischen Herausforderungen (siehe §3, Abs. 2, Nr. 3c der Stipendienrichtlinien) um 0,2 Punkte oder - im Falle der sozialen Härte - um 0,3 Punkte

Zu den persönlichen Herausforderungen zählen Behinderungen, chronische Erkrankungen und/ oder Brüche in der eigenen Bildungsbiographie (z.B. durch Flucht).

Zu den familiären Herausforderungen zählen die Betreuung des eigenen Kindes/der eigenen Kinder, insbesondere als alleinerziehen-des Elternteil, die Betreuung einer/eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen mindestens mit Pflegestufe 2 und/oder ein sogenanntes "bildungsfernes" Elternhaus (beide Elternteile ohne Schulabschluss).

Zu den besonderen ökonomischen Herausforderungen zählt die ökonomische Bedürftigkeit, insbesondere in Form der sozialen Härte. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Stipendienrichtlinien unter §4.

Ermittlung des Gesamtwertes für Ihre Bewerbung

Die Grundlage zur Ermittlung des Gesamtwertes, mit dem Sie sich für ein Deutschlandstipendium bewerben, bildet der Basiswert, der sich aus der Berechnung Ihrer Durchschnittsnote ergibt. Bei entsprechenden vorliegenden Nachweisen werden oben genannte Kriterien angewandt, d.h. vom Basiswert subtrahiert, woraus sich der Gesamtwert für Ihre Bewerbung ergibt.

Auf diese Weise wird eine Rangliste erstellt, nach der die Stipendien anschließend vergeben werden können.