Bild von einem Bafög-Antrag, der ausgefüllt wird
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BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz

Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern.

Unabhängig von Ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation sollen Sie die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu absolvieren, die Ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

BAföG zur Unterstützung eines Studiums an der Europa-Universität Flensburg kann beim Studentenwerk Schleswig-Holstein beantragt werden.

Information und Beratung

Ausbildungsförderung nach dem BAföG-Gesetz müssen Sie beim Studentenwerk Schleswig-Holstein beantragen, das auch für die Beratung in BAföG-Fragen zuständig ist:

Informationen zum BAföG bieten das Studentenwerk Schleswig-Holstein und das Ministerium für Bildung und Forschung.

Das Studentenwerk unterhält im Telekom-Gebäude, Eckernförder Landstraße 65, Flensburg, eine Außenstelle, die zweimal in der Woche BAföG-Beratung anbietet. Sie können sich aber auch direkt bei der für Sie zuständigen Person oder in der Hauptstelle in Kiel erkundigen, Tel. 0431/8816-0.

Darüber hinaus bietet der AStA der Europa-Universität Flensburg eine BAföG- und Sozialberatung an.

Bescheinigungen

Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie nach einigen Studiensemestern belegen, dass Sie ordnungsgemäß studieren, damit Sie weiterhin gefördert werden.
Die für die Weiterförderung nach dem Bundesbildungsförderungsgesetz erforderliche Bescheinigung (in der Regel nach dem erfolgreich abgeschlossenen 4. Semester) erhalten Sie bei Nachweis der erforderlichen Leistungen und mit der Leistungsbescheinigung (§ 48 BAföG) bei folgenden Ansprechpersonen:

Studierende am Internationalen Institut für Management und ökonomische Bildung:

  • Bitte geben Sie das entsprechende  Antragsformular bei Frau Karin Drenkow ab. Alternativ können Sie Frau Drenkow das Formular per Hauspost (Poststelle im Gebäude OSLO) schicken.

Studierende der Bildungswissenschaften:

Bitte wenden Sie sich an

Studierende der European Cultures and Society:

In begründeten Ausnahmefällen stehen Ihnen darüber hinaus Dr. Jutta Zaremba zur Verfügung

Antragsformulare BAföG 

Formalitäten

Um eine Weiterförderung nach §48 BAföG zu bekommen, müssen Sie stets Ihren aktuellen CP-Spiegel (CP Creditpoint, dt. Leistungspunkt) vorweisen. Bringen Sie deshalb Ihren Transcript of Records zur Sprechstunde mit oder senden Sie ihn bei E-Mail-Anfragen an die oben genannten Mitarbeiter*innen als PDF mit.

Es gibt unterschiedliche Anforderungen für die verschiedenen Studiengänge. Für den BA Bildungswissenschaften (PO 2015 und PO 2020) ist die CP-Regelung wie folgt ausgelegt:

Semester Zu erreichende CP-Zahl in den
drei Teilstudiengängen/Fächern
Insgesamt
zu erreichende CP-Zahl
3.

Fach I: mindestens 28

Fach II: mindestens 28

Bildung, Erziehung und Gesellschaft: mindestens 28

88
4.

Fach I: mindestens 35

Fach II: mindestens 35

Bildung, Erziehung und Gesellschaft: mindestens 35

109
5.

Fach I: mindestens 45

Fach II: mindestens 45

Bildung, Erziehung und Gesellschaft: mindestens 45

141

Sollte die zu erreichende CP-Anzahl aus Ihrem CP-Spiegel nicht ersichtlich sein, dann lassen Sie bitte folgendes Formular im jeweiligen Fachbereich unterzeichnen: Bescheinigung zum Antrag auf Weiterförderung