Promotion

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Promotion im Bereich Personal und Organisation.

An der Europa-Universität Flensburg gilt prinzipiell, dass die Vergabe einer Promotion primär Studierenden mit einem Prädikatsexamen (2,5 oder besser) vorbehalten ist. Ausnahmen sind möglich, bedürfen aber der Begründung. Ein denkbarer Grund für eine solche Ausnahme könnte beispielsweise in einer besonders interessanten Themenstellung liegen, die gerade durch den / die betreffende/n Promovenden/in eine überdurchschnittliche Bearbeitung erwarten ließe.

Angesichts der großen Zahl an Doktoranden/innen und Interessenten/innen ist folgende Vorgehensweise festgeschrieben: Für eine erste Beurteilung wird eine grobe Skizze (ca. 2-3 erläuternde Seiten) der ins Auge gefassten Forschungsfrage und Zielsetzung erbeten. Auf dieser Grundlage wird dann entschieden, ob sich das anvisierte Thema in die aktuellen Forschungsschwerpunkte der Professur einbinden ließe. Eine definitive Übernahme der Betreuung ist anschließend zwingend an die Erarbeitung eines schlüssigen und überzeugenden Forschungsexposés (ca. 20 Seiten) gebunden. Dieses Exposé sollte Angaben zur Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit sowie weiterführende Überlegungen zur theoretischen Fundierung des Vorhabens beinhalten. Erst wenn ein solches, den üblichen wissenschaftlichen Ansprüchen genügendes Exposé vorliegt, kann eine Entscheidung für oder gegen die Übernahme der Betreuung erfolgen. Bitte sehen Sie von der Einreichung eines Exposés ohne vorherige ausdrückliche Aufforderung ab.

Weiterführende Informationen zur Promotionsordnung finden Sie hier.

Formulare

Grundlegende Informationen und Regelungen für die stattfindenden Kolloquien finden Sie hier:

Dateiname Datum Größe / Typ
doktorandenkolloquium-puo-januar2023.pdf 11.01.2023 164 KB (PDF)