Stipendien
Info & Beratung
Info & Beratung
Vier Prozent aller Studierenden in Deutschland wurden 2012 durch Stipendien gefördert (20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes 2012, nähere Informationen hier).
Der Anteil von Geförderten soll nach Zielsetzung der Bundesregierung steigen. Zu den Auswahlkriterien für eine Förderung zählen Begabung und gute (aber nicht zwingend sehr gute) Leistungen, oft sind aber auch andere Kriterien wie gesellschaftliches Engagement, das Studium eines bestimmten Fachs, etc. relevant.
Es lohnt sich, insbesondere zu Beginn des Studiums nach passenden Stipendienvergaben zu suchen, da diese neben der finanziellen Unterstützung in der Regel auch vielfältige ideelle Hilfestellungen bieten (Seminarprogramme, Mentoring, Hilfen beim Berufseinstieg etc.).
Sie sind EU-Bürger*in und wünschen sich Beratung zu Studien- und Promotionsstipendien (außer Deutschland- und Landesstipendium)?
Gerne berät Sie die Leiterin der Zentralen Studienberatung, Frau Sabine Kröger. Bitte wenden Sie sich an die offene Sprechstunde der Zentralen Studienberatung, um einen konkreten Termin für die zu vereinbaren.
Jeweils zu Beginn jedes Wintersemesters findet eine große Infoveranstaltung rund um das Thema Stipendien statt. Lernen Sie Vertrauensdozierende, Stipendiatinnen und Stipendiaten kennen, erfahren Sie Näheres zur Bewerbung. Sobald der nächste Termin feststeht, finden Sie nähere Infos hier.
Datenbanken & Recherche
Datenbanken & Recherche
Neben den großen Begabungsförderungswerken gibt es ca. 1750 private und öffentliche Stipendiengeber für Studierende und/oder Promovierende, die nach sehr vielfältigen Kritierien fördern, so gibt es Stipendien für Studierende eines bestimmten Studiengangs, eines bestimmten Studienorts, einer bestimmten Herkunft etc.
Datenbanken zu Stipendiengebern bieten beispielsweise:
- www.stipendienlotse.de (Datenbank mit umfangreicher Suchfunktion)
- www.elfi.info/studservicefrset.html (kostenlose Recherche nach Stipendien für Studierende)
- https://stiftungssuche.de (Stiftungen aller Art des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft)
- www.scholarshipportal.com (internationale Datenbank zu Stipendien im Ausland für verschiedene Bildungsniveaus)
- www.dfg.de/foerderung/index.html (Förderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft: Graduiertenkollegs und andere Fördermöglichkeiten)
Begabtenförderungswerke
Begabtenförderungswerke und Vertrauensdozierende an der EUF
Es gibt dreizehn große Begabtenförderungswerke in Deutschland. Sie stehen u.a. einzelnen Parteien oder den Kirchen nahe. Unter folgendem Link gibt es eine Übersicht der Begabtenförderungswerke mit den jeweiligen Anforderungen und Leistungen.
Dort finden Sie auch weitere Stipendienwerke, z.B. das Evangelische Studienförderwerk Villigst.
Das Aufstiegsprogramm für Berufserfahrene ist ein Förderprogramm des BMBF und richtet sich an Berufserfahrene mit einer beruflichen Ausbildung.
Für einige Stiftungen gibt es konkrete Vertrauensdozierende bzw. Ansprechpartner an der Europa-Universität Flensburg. Dies gilt für folgende Stiftungen:
- Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Godesberger Allee 149, 53175 Bonn
www.fes.de
Weitere Informationen zur Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier.
Vertrauensdozentin und -dozent:
Herr Prof. Dr. Uwe Danker - Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
- Karl-Marx-Straße 2
14482 Potsdam
www.freiheit.org
Vertrauensdozent:
Herr Prof. Dr. Werner Schurawitzki (tätig an der FH Flensburg) - Hans-Böckler-Stiftung
- Abt. Studienförderung
- Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf
www.boeckler.de - Weitere Informationen zur Studienförderung der Hans-Böckler-Stiftung finden Sie hier.
- Vertrauensdozentin und Vertrauensdozent:
Herr Prof. Dr. Thomas Behrends - Heinrich-Böll-Stiftung e.V.Studienwerk
- Rosenthaler Straße 40/41, 10178 Berlin
www.boell.de
Vertrauensdozentin und -dozent:
Herr Prof. Dr. Gerd Grözinger
Frau Prof. Dr. Christine Thon - Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.Begabtenförderung
- Rathausallee 12, 53757 St. Augustin
www.kas.de
Vertrauensdozent:
Herr Prof. Dr. Michael Krätzschmar (tätig an der FH Flensburg) - Bundesstiftung Rosa Luxemburg e.V. Studienwerk
- Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin
www.rosaluxemburgstiftung.de
Vertrauensdozent:
Herr Prof. Dr. Hauke Brunkhorst - Studienstiftung des deutschen Volkes
- Ahrstr. 41, 53175 Bonn
www.studienstiftung.de - Weitere Informationen zur Studienförderung der Studienstiftung des deutschen Volkes finden Sie hier.
- Vertrauensdozentin:
Frau Prof. Dr. Sandra Rademacher
Promotionsstipendien des Landes
Promotionsstipendien des Landes Schleswig-Holstein
Die Europa-Universität Flensburg vergibt halbjährlich Stipendien an Promovierende auf Grundlage der Landesverordnung zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Stipendiumsverordnung - StpVO vom 14.09.2009; s. Downloads).
Ein Stipendium zur Vorbereitung auf die Promotion kann erhalten, wer
1. weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen nachweist,
2. mit einem wissenschaftlichen Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur
Forschung leisten wird,
3. zu Beginn der Förderung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet und
4. die Voraussetzung nach Nummer 1 innerhalb der Regelstudienzeit plus vier
Semester erbracht hat.
Das Stipendium beträgt derzeit 900,00 Euro/Monat. Es kann um einen Familienzuschlag in Höhe von 200,00 Euro erhöht werden, sofern die Stipendiatin/ der Stipendiat Kinder zu versorgen hat. Weiterhin können Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten gewährt werden.
Jährliche Fristen für die Antragstellung:
- 01. Mai (Förderbeginn 01.09.)
- 01. November (Förderbeginn 01.03.)
Anträge, die nach dem 01.Mai bzw. dem 01.November bei der Geschäftsführung eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag auf Erstbewilligung eines Stipendiums (s. Downloads) ist an die Geschäftsführung der Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Stipendienausschuss) zu richten.
Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Anschreiben
- Darstellung Ihres Promotionsvorhabens (Exposé) in deutscher oder englischer Sprache (s. Leitfaden; Downloads)
- tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnis über die Hochschulabschlussprüfung (Kopie)
- Gutachten zweier Hochschullehrinnen/Hochschullehrer (s. hierzu den nachfolgenden Hinweis)
- Einkommensnachweise
- Studienverlaufsbescheinigungen
- Ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunde(n) angehöriger Kinder
Bitte beachten Sie zu den Gutachten, dass diese von Professor*innen bzw. Junior-Professor*innen der EUF sowie von Professor*innen anderer Universitäten / Forschungseinrichtungen erstellt werden können. Darunter muss ein Gutachten von der/dem betreuenden Professor*in an der EUF verfasst sein. Die Gutachter*innen werden gebeten, sich insbesondere auch zu der wissenschaftlichen Qualität und dem Arbeitsprogramm des Promotionsvorhabens zu äußern.
Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt und kann grundsätzlich um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Antrag auf Weiterbewilligung (s. Downloads) muss vier Monate vor Ablauf des Erstbewilligungszeitraums gestellt werden. In begründeten Fällen ist eine nochmalige Verlängerung des Stipendiums auf insgesamt drei Förderjahre möglich.
Die Vergabe der Stipendien richtet sich nach der aktuellen Haushaltssituation der Universität zum Antragsstichtag.
Downloads
Dateiname | Datei |
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5. Musterantrag für die Beantragung von Sonderkosten
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56 KB (RTF) |
4. Leitfaden zur Beantragung eines Landesstipendiums
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130 KB (PDF) |
3. Antrag auf Weiterbewilligung eines Landesstipendiums
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322 KB (PDF) |
2. Antrag auf (Erst-) Bewilligung eines Landesstipendiums
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314 KB (PDF) |
1. Landesverordnung über die Förderung des wissenschaftlichen und des künstlerischen Nachwuchses (StpVO)
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19 KB (PDF) |