BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG?
Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern. Unabhängig von sozialen und wirtschaftlichen Situationen sollen Menschen die Möglichkeit haben eine Ausbildung zu absolvieren die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
BAföG zur Unterstützung eines Studiums an der Europa-Universität Flensburg kann beim Studentenwerk Schleswig-Holstein beantragt werden.
Allgemeine Informationen zum BAföG finden Sie auch hier.
Info und Beratung
Zuständige Stelle: Studentenwerk Schleswig-Holstein
Ausbildungsförderung nach dem BAföG-Gesetz müssen Sie beim Studentenwerk Schleswig-Holstein beantragen, das auch für die Beratung in BAföG-Fragen zuständig ist:
Informationen zum BAföG bieten das Studentenwerk Schleswig-Holstein und das zuständige Bundesministerium.
Das Studentenwerk unterhält im Telekom-Gebäude, Eckernförder Landstraße 65, Flensburg, eine Außenstelle, die zweimal in der Woche BAföG-Beratung anbietet. Sie können sich aber auch direkt bei der für Sie zuständigen Person oder in der Hauptstelle in Kiel erkundigen, Tel. 0431/8816-0.
Darüber hinaus bietet der AStA der Europa-Universität Flensburg eine BAföG- und Sozialberatung an.
Bescheinigungen nach § 48 BAföG
Studierende, die BAföG erhalten, müssen nach einigen Studiensemestern belegen, dass sie ordnungsgemäß studieren, damit sie weiterhin gefördert werden.
Die für die Weiterförderung nach dem Bundesbildungsförderungsgesetz erforderliche Bescheinigung (in der Regel nach der Zwischenprüfung bzw. dem erfolgreich abgeschlossenen 4. Semesters) erhalten Sie bei Nachweis der erforderlichen Leistungen und mit dem entsprechenden Formblatt Nr. 5 bei folgenden Ansprechpersonen:
- Studierende am IIM:
- Bitte geben Sie das entsprechende Antragsformular bei Frau Karin Drenkow (Sprechzeiten) im IIM, Munketoft ab. Alternativ können Sie Frau Drenkow das Formular per Hauspost (Poststelle im HG) schicken.
- Studierende aller anderen Studiengänge: Bitte wenden Sie sich an
- Dr. Pascal Delhom (Philosophisches Seminar)
- Dr. Michael Schmitz (Abteilung für Mathematik und ihre Didaktik) und/oder
- Dr. Jutta Zaremba (Abteilung Kunst und visuelle Medien)
- In begründeten Ausnahmefällen steht Ihnen darüber hinaus auch Dr. Dennis Barnekow zur Verfügung.
Wichtig und bindend für die Förderungsdauer nach dem aktuellen Bafög-Gesetzes ist der individuelle Termin der tatsächlich erbrachten letzten Prüfungsleistung (§ 15b Abs. 3 BAföGGesetz).
Formalitäten
Um eine Weiterförderung nach §48 BAföG zu bekommen, müssen für die verschiedenen Studiengänge verschiedene Formalitäten vorliegen:
BA Bildungswissenschaften/VermittlungswissenschaftenGrundsätzlich gilt: Bitte senden Sie bei E-Mail-Anfragen an die oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets Ihren aktuellen CP-Spiegel (CP Creditpoint, dt. Leistungspunkt) als PDF mit.
Die von der Europa-Universität Flensburg zugrunde gelegte CP-Regelung zur Weiterförderung des BAföG nach BAföG-Gesetz § 48 wird für die Studienordnung 2013 wie folgt ausgelegt:
Semester | Zu erreichende CP-Zahl in den drei Teilstudiengängen/Fächern | Insgesamt zu erreichende CP-Zahl |
---|---|---|
3. | Fach I: 28 Fach II: 28 Pädagogik und Bildung: 28 | 88 |
4. | Fach I: mindestens 35 Fach II: mindestens 35 Pädagogik und Bildung: mindestens 35 | 109 |
5. | Fach I: mindestens 45 Fach II: mindestens 45 Pädagogik und Bildung: mindestens 45 | 141 |
Sollte die zu erreichende CP-Anzahl aus Ihrem CP-Spiegel nicht ersichtlich sein, dann lassen Sie bitte folgendes Formular im jeweiligen Fachbereich unterzeichnen: Bescheinigung zum Antrag auf Weiterförderung