Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten (SPA) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der EUF
Herzlich willkommen im Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten (SPA). Hier finden Sie alle Informationen zu Prüfungsangelegenheiten für Studierende aller Bachelor- und Masterstudiengänge der Europa-Universität Flensburg (ausgenommen die Studiengänge am IIM).
Informationen zu Prüfungsangelegenheiten am Internationalen Institut für Management und ökonomische Bildung (IIM) finden Sie hier.
Adressänderung
Adressänderung
Sie erhalten alle wichtigen Informationen von der Hochschule an die Adresse, die dem Studierendensekretariat bei der Bewerbung oder der Immatrikulation mitgeteilt wurde.
Änderungen Ihrer Kontaktdaten, die nach der Immatrikulation eintreten, müssen Sie unverzüglich mitteilen. Sollten Sie wichtige Informationen nicht erhalten, da Sie Ihre Kontaktdaten nicht aktualisiert haben, haben Sie hieraus erwachsende Nachteile selbst zu vertreten.
Für die Änderung persönlicher Daten stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Persönliche Kontaktaufnahme mit dem Studierendensekretariat,
- Änderung der Daten im Studi-Port (nur möglich, wenn Sie am elektronischen Prüfungsanmeldeverfahren bereits teilnehmen und Zugangsdaten für das Studi-Portal erhalten haben) oder
- Schriftliche Mitteilung auf Formblatt
Sollten Sie unter mehr als einer Adresse erreichbar sein, geben Sie bitte unbedingt an, welche der Adressen Ihre Postanschrift sein soll.
Anerkennung Studienleistungen
Anerkennung Studienleistungen
Für die Anerkennung von Vorstudienleistungen legen Studierende die entsprechenden Leistungsnachweise/Scheine/Transcript of Records zusammen mit dem Formular zur Anerkennung von Studien- und Vorstudienleistungen (bzw. Antrag auf Anerkennung von erbrachten Studienleistungen an einer deutschen Hochschule für externe Studienleistungen) den entsprechenden Institutssprechern der jeweiligen Institute zur Anerkennung vor. Das unterzeichnete und gestempelte Formular wird zusammen mit den Kopien der vorgelegten Nachweise im SPA zu Händen von Frau Schulz-Sommer (Postfach-Nr.: 39) eingereicht.
Bachelor/Master Thesis
Beantragung eines Bachelor- oder Master-Themas
Die Beantragung eines Themas erfolgt schriftlich mit dem entsprechenden Anmeldeformular für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Europa-Universität Flensburg (ausgenommen die Studiengänge am IIM und der Masterthesis im Masterstudiengang Prävention und Gesundheitsförderung):
Antrag auf Genehmigung / Anmeldung einer BA / MA Thesis (PDF)
Anmeldeformular für eine Masterthesis im Masterstudiengang Prävention und Gesundheitsförderung:
Anmeldung zur Masterthesis Prävention und Gesundheitsförderung (PDF)
Für alle Abschlussarbeiten gilt eine Mindestbearbeitungszeit:
Es muss mindestens die 1/2 der maximalen Bearbeitungszeit absolviert sein, um die Arbeit abgeben/einreichen zu dürfen. Siehe auch: Beschluss zur Mindestbearbeitungszeit von Abschlussdokumenten
Beantragungszeiträume:
Wenn Sie eine Aushändigung Ihrer Zeugnisunterlagen bis zum 30.09. eines Jahres wünschen, beachten Sie bitte die nachfolgenden empfohlenen Beantragungszeiträume.
Bachelor Thesis: 01.11 des Vorjahres bis 15.02
Master Thesis: 01.11 bis 15.12 des Vorjahres
Wichtiger Hinweis:
Bei der fristgerechten Abgabe der Abschlussarbeiten ist auf die gemäß Ihrer Prüfungsordnung korrekte Anzahl an Exemplaren, die eingeklebten Datenträger sowie eine am Ende des Gesamtwerkes eingefügte "Eigenständigkeitserklärung" und eine feste Bindung (keine Ringbindung!) zu achten.
Verlängerung des Abgabetermins:
Für die Beantragung eines zu verlängernden Abgabetermins richten Sie hierzu per Mail, einen formlosen aber begründeten Antrag unter Angabe Ihres Namens und der Matrikelnummer an ihre Erstgutachterin / ihren Erstgutachter. Die Erstgutachterin / der Erstgutachter bestätigt uns direkt in ihrer / seiner Mail das Einverständnis und leitet diese Mail sofort an die entsprechenden Ansprechpartner im SPA weiter:
Der Antrag muss spätestens bis zum Abgabetermin vorliegen. Nach erfolgreicher Bearbeitung wird der Verlängerungstermin im Studiport unter "Info über angemeldete Prüfung" für Sie ersichtlich.
Hinweise zum Übergang in das Masterstudium oder in das Referendariat
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Prüfungszeiträumen.
Prüfungsausschuss (Beschlüsse & Termine)
Beschlüsse des Prüfungsausschusses Bildungswissenschaften
Dateiname | Datum | Datei |
---|---|---|
bekanntmachung-sonderpaedagogik-schreibzeitverlaengerung-hese20-21.pdf
![]() |
18.12.2020 | 348 KB (PDF) |
20200122-pa-biwi-sonderpaedagogik-vollzeitpraktikum.pdf
![]() |
23.01.2020 | 334 KB (PDF) |
181107-pa-biwi-keine-zweite-wiederholungspruefung.pdf
![]() |
09.11.2018 | 738 KB (PDF) |
170714-pa-biwi-mindestbearbeitungszeiten-von-abschlussarbeiten.pdf
![]() |
04.10.2018 | 43 KB (PDF) |
Sitzungstermine im aktuellen Semester
- 03. März 2021
- 07. April 2021
- 05. Mai 2021
- 02. Juni 2021
- 07. Juli 2021
Eidesstattliche Erklärung
Eidesstattliche Erklärung
Nachfolgend finden Sie einen Erklärungstext, der Bestandteil der Arbeit ist und auf die letzte Seite derselben (mit eingebunden) gehört, sowie ein Beispiel für die Gestaltung des Deckblattes der Thesis. Diese gelten für die folgenden Studiengänge:
B.A. Bildungswissenschaften (PO 2013 und PO 2015)
M.A. Erziehungswissenschaften: Bildung in Europa - Education in Europe
M.A. Kita-Mater - Leitung frühkindlicher Bildungseinrichtungen
M.A. Kultur - Sprache - Medien (PO 2010 und PO 2014)
M.Ed. Lehramt an beruflichen Schulen (gew.-techn.) (PO 2010 und PO 2015)
M.Ed. Lehramt an Gemeinschaftsschulen
M.Ed. Lehramt an Grundschulen (PO 2013 und PO 2015)
M.Ed. Lehramt an Sekundarschulen
M.Ed. Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I
M.Ed. Sonderpädagogik
The Examination Committee requires, all written term papers, Bachelor´s and Master`s theses to be accompanied by an Affidavit of original work by the author. Please attach the Affidavit to the end of your paper.
Einwendungen Prüfungsentscheidungen
Verfahren bei Einwendungen gegen Prüfungsentscheidungen
Studierende, die mit der Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung nicht einverstanden sind, müssen dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses unter Angabe nachvollziehbarer Gründe schriftlich dem Prüfungsausschuss mitteilen. Eine Kopie dieses Schreibens ist dem Zentralen Prüfungsamt zuzuleiten.
Krankmeldung
Verhalten bei Erkrankungen am Prüfungstag/Rücktritt von der Prüfung
Verfahren bei Krankheit
Erkrankt ein/e Student/in nach der regulären Abmeldefrist und kann an der krankheitsbedingt Prüfung nicht teilnehmen, so ist das Prüfungsamt unverzüglich zu informieren. Unverzüglich bedeutet hierbei: ohne schuldhaftes Zögern, also sobald die krankheitsbedingte Verhinderung erkannt worden ist, grundsätzlich spätestens am Tag der Prüfung. Noch am selben Tag ist der vom Arzt ausgefüllte Vordruck "Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit - Ärztliches Attest" vorzulegen. Die Vorlage ist auch per Fax oder Email möglich; das Original der erforderlichen Unterlagen ist dann innerhalb von 3 Tagen auf dem Postwege nachzusenden.
Die Krankmeldung wird dabei grundsätzlich nur ab dem Ausstellungsdatum des Attestes berücksichtigt. Rückwirkende Krankmeldungen werden nicht akzeptiert.
Folgen bei Nichteinhaltung der Verfahrensregelung:
Liegt die Krankmeldung dem Prüfungsamt nicht unverzüglich vor, wird die Prüfungsleistung mit "nicht ausreichend, Note 5,0" und dem Vermerk "nicht erschienen" im System verbucht. Die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung ist damit ausgeschlossen.
Lehrbefähigung
Lehrbefähigung
Das nachfolgende Dokument bietet Ihnen Informationen zur Lehrbefähigung für den Masterstudiengang Lehramt an Sekundarschulen (M.Ed.) und Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sek I (M.Ed.).
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich
Hier finden Sie Informationen zum Nachteilsausgleich und den Antrag auf Nachteilsausgleich.
Prüfungszeiträume
Prüfungszeiträume
Die in den nachfolgenden Dokumenten vorgeschlagenen Termine für Abschlussarbeiten haben lediglich Empfehlungscharakter für einen stressfreien Studienabschluss und einen unproblematischen Übergang in das Masterstudium oder in das Referendariat. Es handelt sich also NICHT um Ausschlussfristen, deren Überschreitung irgendwelche Nachteile in Ihrem Studienverlauf bedeuten würde.
Prüfungs- und Studienordnungen
Prüfungs- und Studienordnungen
Prüfungs- und Studienordnungen, Praktikumsordnungen und Modulkataloge, sowie die für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschüsse finden Sie hier.
Prüfungs- und Veranstaltungsanmeldung
Prüfungs- und Veranstaltungsanmeldung
Zu Lehrveranstaltungen müssen Sie sich in den ersten beiden Semesterwochen anmelden.
Zu Modul- oder Teilmodulprüfungen müssen Sie sich bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin angemeldet haben.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt im Portal Studiport.
Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung von Prüfungen haben, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das SPA, dort kann Ihnen geholfen werden.
Eine nachträgliche Anmeldung zu Prüfungen ist nicht möglich, die Prüfung kann dann erst zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden.
Sprechzeiten
Ab dem Frühjahrssemester 2019 (01.03.2019) geänderte Öffnungszeiten.
Sprechzeiten
Bitte kontaktieren Sie das SPA per E-Mail.
Telefonische Sprechstunde
A-K: Fr. Krüger Montags 9-10 Uhr
L-Z: Fr. Lorenzen Dienstags 9-10 Uhr
Sprechzeiten vor Ort
Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Corona-Virus können leider keine Präsenz-Sprechstunden angeboten werden.
Vierter Prüfungsversuch (Joker)
Vierter Prüfungsversuch (Joker)
§ 12 der GPO regelt die Anzahl der Prüfungsversuche für Studierende der Bildungswissenschaften. Der Regelfall ist die zweimalige Wiederholung einer Prüfung, also insgesamt 3 Prüfungsversuche. Diese Regelung kann durch Sie auf Antrag aufgeweicht werden: in zwei Modulen Ihrer Wahl können Sie einen weiteren (vierten) Prüfungsversuch beantragen, wenn Sie auch nach dem dritten Versuch noch nicht bestanden haben. Diesen zusätzlichen Prüfungsversuch, intern auch gerne als "Joker" bezeichnet, beantragen Sie per einfachem Antrag beim Prüfungsausschuss Bildungswissenschaften – hierfür haben wir Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt: Zusätzlicher Prüfungsversuch ("Joker")
Unbedingt beachten: Den Joker müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Note im dritten Prüfungsversuch beantragen. Später eingehende Anträge können nicht genehmigt werden!
Vorgezogenes Masterstudium
Vorgezogenes Masterstudium
Der neu geschaffene § 2a der GPO 2015 Bildungswissenschaften regelt, dass
- immatrikulierte Studierende des BA Bildungswissenschaften
- mit mindestens 150 ECTS
- die sich mindestens im 6. Fachsemester in einem Teilstudiengang des BA Bildungswissenschaften befinden
bis zu maximal 10 Semesterwochenstunden in einem Semester in Lehrveranstaltungen eines Masters of Education der GPO 2015 oder GPO 2020 in Fächern besuchen dürfen, die im Bachelorstudium bereits vollständig abgeschlossen sind.
Wenn diese Bedingungen für Sie zutreffen und Sie neben Ihrem Bachelorstudium bereits Leistungen aus dem Masterstudium absolvieren möchten, dann beantragen Sie bitte mit dem Formular vorgezogenes Masterstudium beim Prüfungsausschuss die Zulassung zum vorgezogenen Masterstudium.
Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen: 15. Mai für das Frühjahrssemester, 15. November für das Herbstsemester. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Ablauf
- Sie reichen die Seite 1 des Antrages beim Prüfungsausschuss Bildungswissenschaften ein.
- Sie erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen die Genehmigung zum vorgezogenen Masterstudium für ein Semester. Sie müssen also im Folgesemester einen neuen Antrag stellen, wenn Sie nicht das reguläre Masterstudium aufnehmen.
- Wenn Sie die Genehmigung für das vorgezogene Masterstudium haben, holen Sie sich mit Seite 2 des Antrages bei den einzelnen Lehrkräften der gewünschten Veranstaltungen deren Einverständnis für Ihre Teilnahme an der Veranstaltung.
- Sie reichen Seite 2 des Antrages beim Prüfungsausschuss ein und werden für diese Veranstaltungen angemeldet. Sollten Sie auch die Zulassung zur Modulprüfung beantragt haben, werden Sie zum ersten Prüfungstermin der Modulprüfung angemeldet. Eine Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung ist im Rahmen des vorgezogenen Masterstudiums nicht möglich.
- Sowohl für Schritt 2 als auch für Schritt 4 (Seite 1 bzw. Seite 2 des Antrags) gilt: Formulare, die im SPA nach dem 15. Mai (Frühjahrssemester) bzw. 15. November (Herbstsemester) zugehen, können nicht berücksichtigt werden (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 22. Januar 2020)
Ablaufschema (PNG)
Ablaufschema (PDF)
Wer wir sind
Wer wir sind
Eine Übersicht über unsere Teammitglieder und ihre Zuständigkeitsbereiche finden Sie hier.
Wiederholung Hausarbeit
Hausarbeit: Antrag auf Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
Da der Anmeldezeitraum für Wiederholungsprüfungen im Studiport zum Zeitpunkt der Bewertung einer Hausarbeit bereits beendet sein kann, ist die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ("Termin 02") einer Hausarbeit auch über dieses Papierformular möglich. Die Anmeldung muss 14 Tage vor dem Prüfungstermin bzw. der Abgabefrist erfolgen. Liegt das Nicht-Bestehen der Hausarbeit bereits ein oder mehrere Semester zurück, dann können Sie sich regulär über Studiport zum "Termin 01" anmelden.
Zeugnis
Zeugnis
Studierende, deren Notenkonto alle erforderlichen Prüfungsleistungen aufweisen, können ihr Zeugnis über ein Onlineformular beantragen.
Beglaubigte Zeugniskopien erhalten Sie im Präsidium oder in der Zulassungsstelle bei Herrn Dierk Hansen. Nähere Informationen finden Sie hier.