Die (endgültige) Einschreibung nach vorläufiger Zulassung
Bitte beachten: Maßgeblich für die Fristen sind die konkreten Angaben in Ihrem Zulassungsbescheid. Die hier genannten Termine gelten grundsätzlich, können aber durch den Zulassungsbescheid geändert sein. Dies gilt insbesondere für die "Coronazeit".
Bewerberinnen und Bewerber für einen Masterstudiengang an der Europa-Universität Flensburg, die zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Bachelorabschluss nachweisen können, erhalten eine vorläufige Zulassung.
Bis zum 01.11. (bei Zulassung zum Herbstsemester) bzw. 01.05. (bei Zulassung zum Frühjahrssemester) müssen alle vorläufig Zugelassenen in der Zulassungsstelle (Gebäude HELSINKI, Raum HEL 011) UNAUFGEFORDERT einen Nachweis des erfolgreich und vollständig absolvierten Bachelorstudiums abgeben (Ausdruck - nicht per E-Mail).
Als Nachweis akzeptiert wird
a) das Bachelor-Zeugnis (mit Note und Prüfungsdatum) oder
b) eine offizielle Bescheinigung des Prüfungsamtes
Nähere Informationen für interne und externe Absolvent/-innen finden Sie nachfolgend.
Wie im Zulassungsbescheid bereits aufgeführt, erlischt die Zulassung mit Ablauf des 01.11. bzw. 01.05., wenn der Nachweis nicht fristgerecht eingereicht wurde. Der Verlust der Studienplatzes ist unwiderruflich.
Die Nachweise können im Postfach (Gebäude HELSINKI, Nr. 18 oder 19) hinterlegt werden. Eine persönliche Abgabe ist nicht erforderlich.
Absolventinnen und Absolventen der Europa-Universität Flensburg
Absolventinnen und Absolventen der Europa-Universität können als Nachweis des bestandenen Bachelorstudiums folgende Unterlagen einreichen:
1. Einfache Kopie des Bachelorzeugnisses ODER
2. Ausdruck der B.A.-Abschlussbestätigung aus dem Studiport (NEU) - ohne Unterschrift und Stempel
Hierbei handelt es sich um ein neues Dokument, dass Sie in Ihrem Studiport unter dem Menü "Meine Funktionen" und "Studiumsverwaltung" finden.
Dieses Dokument (BA Abschlussbescheinigung PDF) wird durch das Prüfungssystem generiert, sobald die Prüfung Ihres Abschlusses durch das SPA erfolgreich war. Bevor Sie Ihr Zeugnis nicht beantragt haben und die Prüfung durch das SPA nicht stattgefunden hat, wird das Dokument NICHT angezeigt.
Dieses Dokument erhalten Sie bereits VOR der Aushändigung der Abschlussunterlagen.
Screenshot Studiport "neues Abschlussdokument"
Absolventinnen und Absolventen anderer Hochschulen
Absolventinnen und Absolventen anderer Hochschulen können zur endgültigen Einschreibung folgende Dokumente einreichen:
1. B.A.-Zeugnis in amtlich beglaubigter Kopie.
(Auf dem vorgelegten Dokument muss der absolvierte Studiengang, das Prüfungsdatum und die Abschlussnote enthalten sein). Es ist auch möglich, der Zulassungsstelle eine einfache Kopie vorzulegen und das Original zur Verifikation mitzuführen
ODER
2. eine offizielle Bestätigung des Prüfungsamtes Ihrer Hochschule im Original. Diese Bescheinigung muss enthalten, dass der Studiengang vollständig und erfolgreich absolviert wurde. Zusätzlich ist das Prüfungsdatum und die Abschlussnote erforderlich.
Wird die unter 2. aufgeführte Bestätigung eingereicht, ist das Zeugnis - wie unter Punkt 1. beschrieben - unverzüglich nachzureichen, sobald es ausgehändigt worden ist.
ACHTUNG: Die hier aufgeführten Dokumente sind in der Zulassungsstelle in Papierform einzureichen. Eine elektronische Übermittlung (E-Mail) ist nicht möglich.