Coronavirus und Erasmus+: Häufig gestellte Fragen von geförderten Studierenden
Hier finden Sie Informationen des DAAD zu dem Thema "Coronavirus und Erasmus+". Sollten Sie ganz konkrete Fragen zu Ihrem Auslandssemester haben, wenden Sie sich gern an outgoing-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de .
Mit Erasmus+ ins Ausland gehen
Über Erasmus+
Changing lifes. Opening minds. Erasmus+
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union.
Es bietet im Bereich der Hochschulbildung Fördermöglichkeiten für folgende Zwecke:
- Studienaufenthalt im Ausland (SMS)
- Praktikumsaufenthalt im Ausland (SMP)
- Auslandsaufenthalt für Lehrtätigkeit (STA)
- Auslandsaufenthalt zur Fort- und Weiterbildung (STT)
- Strategische Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen aus teilnehmenden Ländern
- Wissensallianzen von Einrichtungen in der Arbeits- und Ausbildungswelt
- Garantierte Darlehen für Masterstudierende zur Finanzierung ihres Auslandsstudiums
Eramus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bidlung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Weitere Informationen zum Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Das Erasmus+ Programm unterteilt sich in in Programmländer und Partnerländer. Programmländer liegen innerhalb, Partnerländer außerhalb der Europäischen Union. Die Europa-Universität Flensburg unterhält neben zahlreichen Kooperationen in Programmländern aktuell Kooperationen mit vier Partnerländern.
Programmländer
Programmländer sind die Mitgliedsstaaten der EU:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Weitere Programmländer sind:
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei
Allgemeines zu Partnerländern
Die folgenden Länder können an bestimmten Aktionen im Rahmen des Programmes teilnehmen, wenn gewissen Kriterien und Bedingungen erfüllt sind.
Länder der Östlichen Partnerschaft:
Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldawien, Ukraine
Länder des südlichen Mittelmeerraums:
Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien
Länder des westlichen Balkans:
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien
Sonstige:
Russische Förderation
Aktuelles Partnerland: Russische Föderation
Für folgende Partnerhochschulen in der Russischen Förderation können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
- Penza State University
- Russian State University for the Humanities (Moskau)
- Immanuel Kant Baltic Federal University (Kaliningrad)
Im Rahmen der Kooperation mit der Russischen Förderation können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS
- STA
- STT
Fördersätze SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Entsendeland | Zielland | Betrag |
Deutschland | Russische Föderation | 700 Euro pro Monat |
Russische Föderation | Deutschland | 850 Euro pro Monat |
Fördersätze ST
Die im folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Entsendeland | Zielland | Betrag |
Deutschland | Russische Föderation | 180 Euro pro Tag |
Russische Föderation | Deutschland | 160 Euro pro Tag |
Reisekostenzuschuss
Der einmalige Reisekostenzuschuss ist abhängig von der Entfernung zum Zielort und beträgt derzeit 275 € für Moskau und Kaliningrad sowie 360 € für Penza.
Aktuelles Partnerland: Palästina
Für folgende Partnerhochschulen in Palästina können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
- Hebron University
- An-Najah National University
- Arab American University
Im Rahmen der Kooperation mit Palästina können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS
- STA
- STT
Fördersätze SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Entsendeland | Zielland | Betrag |
Deutschland | Palästina | 700 Euro pro Monat |
Palästina | Deutschland | 850 Euro pro Monat |
Fördersätze ST
Die im folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Entsendeland | Zielland | Betrag | |
Deutschland | Palästina | 180 Euro pro Tag | |
Palästina | Deutschland | 160 Euro pro Tag |
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 530 € gezahlt.
Aktuelles Partnerland: Ghana
Für folgende Partnerhochschulen in Ghana können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
- University of Education, Winneba
Im Rahmen der Kooperation mit Ghana können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden
- STA
- STT
Fördersätze ST
Die im folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Entsendeland | Zielland | Betrag | |
Deutschland | Ghana | 180 Euro pro Tag | |
Ghana | Deutschland | 160 Euro pro Tag |
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 820 € gezahlt.
Aktuelles Partnerland: Albanien
Für folgende Partnerhochschule in Albanien können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
- Epoka University
Im Rahmen der Kooperation mit Albanien können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS
- STA
- STT
Fördersätze SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Entsendeland | Zielland | Betrag |
Deutschland | Albanien | 700 Euro pro Monat |
Albanien | Deutschland | 850 Euro pro Monat |
Fördersätze ST
Die im folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Entsendeland | Zielland | Betrag | |
Deutschland | Albanien | 180 Euro pro Tag | |
Albanien | Deutschland | 160 Euro pro Tag |
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 275 € gezahlt.
Aktuelles Partnerland: Israel
Für folgende Partnerhochschulen in Israel können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
1. Ben Gurion University of Negev
2. Gordon College Haifa
Im Rahmen der Kooperation mit Israel können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS
- STA
- STT
Fördersätze SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Entsendeland | Zielland | Betrag |
Deutschland | Israel | 700 Euro pro Monat |
Israel | Deutschland | 850 Euro pro Monat |
Fördersätze ST
Die im folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Entsendeland | Zielland | Betrag | |
Deutschland | Israel | 180 Euro pro Tag | |
Israel | Deutschland | 160 Euro pro Tag |
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 530 € gezahlt.
Erasmus+ Daten der Europa-Universität Flensburg
- Erasmus Code: D FLENSBU01
- EUC Reference Number 28758-EPP-1-2014-DE-EPPKA3-ECHE
- Erasmus Insitutional Coordinator: Ulrike Bischoff-Parker
- OID (Organisation ID): die für die Beantragung von EU-Drittmitteln benötigte OID der Europa-Universität Flensburg lautet E10096174
- Erasmus Policy Statement
- Erasmus Institutional Factsheet
- Erasmus Charta for Higher Education
- Erasmus-Studierendencharta
Haftungsklausel
"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenden Angaben."
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
Für Studierende
Studierendenmobilität Studium (SMS)
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studierende, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wir deren Lehr- und Lernmethoden.
Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert, sofern es sich um einen Aufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule der EUF handelt, mit der eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung besteht.
Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren für ein Auslandssemester gibt es hier.
Sowohl für einen Auslandsaufenthalt zum Studium als auch zum Praktikum ist es im Erasmus+ Programm für Teilnehmende mit Behinderung möglich, eine Sonderförderung zu erhalten. Alle Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Die Sonderförderung kann als einfacher Zuschuss gewährt werden und entspricht einer Aufstockung bis zum Höchstsatz der jeweiligen Längergruppe. Alternativ kann durch die Hochschule ein eigenständiger Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu € 10.000) gestellt werden. Sprechen Sie uns gern direkt an!
Erasmus+ Studium (SMS) - Die wichtigsten Fakten
- Sofern zwischen der Partnerhochschule und der EUF eine Erasmus Kooperation besteht, können Studierende dort einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus Programms verbringen
- Das Auslandsstudium kann über 1 oder 2 Semester laufen, die Mindestdauer beträgt 3 Monate. Eine Mehrfachförderung ist möglich: bis zu 12 Monate in jedem Studienabschnitt.
- Das Bewerbungsverfahren an der Gasthochschule ist vereinfacht und es fallen keine Studiengebühren an.
- Heimat- und Gasthochschule unterstützen beim Bewerbungsverfahren und der Organisation des Aufenthalts.
- Die Gasthochschule hilft in der Regel bei der Suche nach einer Unterkunft und bietet den Erasmus-Studierenden ein kulturelles und zum Teil auch ein vorbereitendes Sprachkursprogramm.
- Zur Anerkennung der an der Partnerhochschule absolvierten Leistungen wird zwischen den beiden Hochschulen und dem Studierenden ein individuelles Learning Agreement abgeschlossen, das die belegten Kurse und Kreditpunkte (ECTS-Punkte) aufführt. Bitte beachten Sie bei der Unterschrift der "Responsible Person at Sending Institution" die Zuständigkeiten für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen. Die für Ihren Studiengang zuständige Person finden Sie hier.
- Der Erasmus-Zuschuss (Stipendium) ist zielregionsabhängig und beträgt aktuell monatlich:
- Gruppe 1 - 450 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, UK
- Gruppe 2 - 390 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3 - 330 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
- Im akademischen Jahr 2020/21 (HeSe 2020 und FrSe 2021) umfasst die finanzielle Förderung den nachgewiesenen Aufenthaltszeitraum. Die Berechnung erfolgt tagesgenau.
- Verlängerungen des Studienaufenthaltes müssen bis zum 1. Dezember beantragt werden.
- Nach der Rückkehr wird ein Transcript of Records ausgestellt, das die absolvierten Kurse und Credits bescheinigt.
- Für Studierende mit Kindern gibt es ebenfalls die Möglichkeit der Sonderförderung in Höhe von € 200 pro Monat als "Social Top-up"
Bitte beachten Sie, dass die finanzielle Förderung vorbehaltlich des Umzugs in das Zielland erfolgt.
Studierendenmobilität Praktikum (SMP)
Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen und Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Sobald eine Zusage für einen Praktikumsplatz vorliegt, können sich Interessierte um eine finanzielle Förderung bewerben.
Die Bewerbungen werden immer am Monatsanfang gesichtet. Um einen rechtzeitigen Bescheid über die Bewilligung der Förderung gewährleisten zu können, sollte die Bewerbung spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn vollständig dem International Center vorliegen.
Die EUF vergibt pro Jahr zwei Stipendien für Graduiertenpraktika. Bewerbungsfrist ist jeweis der 1. Dezember für Praktika im darauf folgenden Kalenderjahr.
Erasmus+ Praktikum (SMP) - Die wichtigsten Fakten
Erasmus+ bietet finanzielle Förderung von Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden). Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei Monaten (mindestens 60 Tage) und zwölf Monaten Förderung erhalten. Pflichtpraktika werden vorrangig gefördert.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden Erasmus-Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
- Der Erasmus-Zuschuss (Stipendium) ist zielregionsabhängig und beträgt zurzeit monatlich:
- Gruppe 1 - 555 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, UK
- Gruppe 2 - 495 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3 - 445 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
- Die tatsächlichen Fördersätze können je nach Verfügbarkeit von Projektmitteln abweichen. Die genaue Fördersumme wird mit der Bewilligung genannt.
- Möglichkeit der Aufstockung der Förderung im Rahmen der Sonderförderung von Studierenden mit Kindern, sprechen Sie uns gern an!
- Die finanzielle Förderung von Auslandspraktika wird derzeit für 60, 90 oder 120 Tage gewährt und kann daher kürzer sein als der tatsächliche Aufenthaltszeitraum. Nicht vergütete Praktika werden mit Priorität gefördert.
- Praktika mit einer Vergütung über 400€ werden nicht gefördert.
Hier geht es zum Bewerbungslink zur Finanzierung von Praktika in Europa.
Der Bewerbung ist unbedingt das vollständig ausgefüllte Learning Agreement (auf Deutsch oder Englisch) als Nachweis der Praktikumszusage beizulegen. Bitte beachten Sie bei der Unterschrift der "Responsible Person at Sending Institution" die Zuständigkeiten für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen. Die für Ihren Studiengang zuständige Person finden Sie hier. Die Learning Agreements für das Praxissemester werden durch Ulrike Bischoff-Parker unterzeichnet.
Für Personal
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder in sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Weitere umfangreiche Informationen erhalten Sie unter staffmobility.eu .
Sowohl für einen Auslandsaufenthalt zu Fort- und Weiterbildungszwecken als auch im Rahmen einer Gastdozentur is es im Erasmus+ Programm für Teilnehmende mit Behinderung möglich, eine Sonderförderung zu erhalten. Alle Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Die Sonderförderung kann als einfacher Zuschuss gewährt werden und entspricht einer Aufstockung bis zum Höchstsatz der jeweiligen Längergruppe. Alternativ kann durch die Hochschule ein eigenständiger Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu € 10.000) gestellt werden. Sprechen Sie uns auch gern direkt an!
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
Mit dem Programm kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, bspw.:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
- ...
- Eine wiederholte Förderung ist möglich - Erstbewerberinnen und -bewerber haben jedoch Priorität!
Was wird gefördert?
Weiterbildungsformate können sein:
- Teilnahme an Staff Weeks
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Die Auslandaufenthalte dauern mindestens 2 Tage und höchstens 2 Monate.
Wie wird gefördert?
- Die im folgenden aufgeführten Stückkosten entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
- Stückkosten für die Fahrt - gestaffelt nach Entfernung:
- bis 500 km: 180 €
- bis 2.000 km: 275 €
- bis 3.000 km: 360 €
- bis 4.000 km: 530 €
Die Ermittlung der Entfernung erfolgt über den Distance Calculator
- Stückkosten für den Aufenthalt pro Tag - gestaffelt nach Zielland
(bis zum 14. Aufenthaltstag, 15. -60. Aufenthaltstag: 70 % des Tagessatzes):- Gruppe 1 - 180 Euro: Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 - 160 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3 - 140 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Aktuell werden maximal 5 Aufenthaltstage gefördert.
- Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
Wie stelle ich einen Antrag?
- Sprechen Sie uns an!
- Füllen Sie die Interessenbekundung aus und reichen Sie diese mit der Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten bei uns ein.
- Vor der Abreise reichen Sie bitten das Mobility Agreement und das Grant Agreement im International Center ein. Das Mobility Agreement wird druch Ulrike Bischoff-Parker als "Responsible Person an Sending Institution" unterzeichnet.
- Denken Sie auch daran, einen Dienstreiseantrag zu stellen sowie einen Antrag auf A1 Bescheinigung!
- An der Partnerhochschule lassen Sie sich bitte die "Confirmation of Stay" abzeichnen und reichen diese nach Rückkehr gemeinsam mit dem Bericht im International Center ein.
- Zusätzlich wird automatisch ein Online-Bericht angefordert.
Für Lehrende
Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmenen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Es ist darüber hinaus möglich, Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung während eines Aufenthalts zu kombinieren.
Sowohl für einen Auslandsaufenthalt zu Fort- und Weiterbildungszwecken als auch im Rahmen einer Gastdozentur is es im Erasmus+ Programm für Teilnehmende mit Behinderung möglich, eine Sonderförderung zu erhalten. Alle Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Die Sonderförderung kann als einfacher Zuschuss gewährt werden und entspricht einer Aufstockung bis zum Höchstsatz der jeweiligen Längergruppe. Alternativ kann durch die Hochschule ein eigenständiger Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu € 10.000) gestellt werden. Sprechen Sie uns auch gern direkt an!
Wer wird gefördert?
- Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozentinnen und Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- Emeritierte Professorinnen Professoren sowie pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal aus dem Ausland
Was wird gefördert?
- Gastlehraufenthalte mit mindestens 8 Unterrichtsstunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
- Die Aufenthaltsdauer liegt zwischen 2 Tagen und 2 Monaten.
- Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.
Wie wird gefördert?
- Die im folgenden aufgeführten Stückkosten entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
- Stückkosten für die Fahrt - gestaffelt nach Entfernung:
- bis 500 km: 180 €
- bis 2.000 km: 275 €
- bis 3.000 km: 360 €
- bis 4.000 km: 530 €
Die Ermittlung der Entfernung erfolgt über den Distance Calculator
- Stückkosten für den Aufenthalt pro Tag - gestaffelt nach Zielland
(bis zum 14. Aufenthaltstag, 15. -60. Aufenthaltstag: 70 % des Tagessatzes):- Gruppe 1 - 180 Euro: Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 - 160 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3 - 140 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Der genaue Förderumfang richtet sich nach dem Erasmus-Budget des laufenden Jahres! Aktuell werden maximal 5 Aufenthaltstage gefördert.
- Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
Wie stelle ich einen Antrag?
- Sprechen Sie uns an!
- Füllen Sie die Interessenbekundung aus und reichen Sie diese mit der Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten bei uns ein.
- Vor der Abreise reichen Sie bitten das Mobility Agreement und das Grant Agreement ein im International Center ein. Das Mobility Agreement wird druch Ulrike Bischoff-Parker als "Responsible Person an Sending Institution" unterzeichnet.
- Denken Sie bitte auch daran, einen Dienstreiseantrag zu stellen sowie einen Antrag auf A1 Bescheinigung.
- An der Partnerhochschule lassen Sie sich bitte die "Confirmation of Stay" abzeichnen und reichen diese nach Rückkehr gemeinsam mit dem Bericht im International Center ein.
- Zusätzlich wird automatisch ein Online-Bericht angefordert.
Ansprechpartnerinnen
Erasmus Institutional Coordinator / Erasmus+ Expertin der NA (DAAD)

Ulrike Bischoff-Parker (M.A.)
- Telefon
- +49 461 805 2774
- bischoff-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de
- Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 032
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Koordinatorin für europäische Hochschulkooperationen

Anna Katharina Hardt
- Telefon
- +49 461 805 2021
- anna.hardt-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de
- Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 036
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Downloads
deutsch
Dateiname | Kategorie | Datum | Datei |
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STT Muster Mobility Agreement
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22.10.2018 | 413 KB (PDF) | |
STT Muster Confirmation of Stay
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22.10.2018 | 393 KB (PDF) | |
STA Muster Mobility Agreement
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22.10.2018 | 420 KB (PDF) | |
ST Interessensbekundung
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22.10.2018 | 317 KB (PDF) | |
SMS Muster Letter of Confirmation
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22.10.2018 | 396 KB (PDF) | |
SMS Muster Grant Agreement
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22.10.2018 | 685 KB (PDF) | |
SMP Muster Learning Agreement
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22.10.2018 | 884 KB (PDF) | |
SMP Muster Grant Agreement
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22.10.2018 | 686 KB (PDF) | |
annahmeerklaerung-2020-21.pdf
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04.02.2020 | 416 KB (PDF) |
english
Dateiname | Kategorie | Datum | Datei |
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STT Draft Mobility Agreement
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23.10.2018 | 382 KB (PDF) | |
STT Draft Confirmation of Stay
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23.10.2018 | 391 KB (PDF) | |
STA Draft Mobility Agreement
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23.10.2018 | 386 KB (PDF) | |
SMS Draft Learning Agreement
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23.10.2018 | 868 KB (PDF) | |
SMS Draft Grant Agreement
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23.10.2018 | 783 KB (PDF) | |
SMP Draft Learning Agreement
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23.10.2018 | 857 KB (PDF) | |
SMP Draft Grant Agreement
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23.10.2018 | 663 KB (PDF) | |
declaration-of-acceptance-2020-21.pdf
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04.02.2020 | 408 KB (PDF) |