***Aktuelle Corona-Regeln (gültig 20.02.-26.02.)***
Angesichts der angespannten Corona-Infektionslage in Flensburg und der neuen Beschlüsse des Ministerpräsidenten, die ab Samstag, 20.02., für unser Stadtgebiet gelten, verschärfen auch wir nochmals die Regelungen für unseren Campus.
Für die Dauer zunächst vom 20.02. bis 26.02.2021 gelten damit folgende Regelungen:
- Wir weisen Sie an, die Universität nur in absolut unverzichtbaren Fällen zu betreten.
- Es ist nicht gestattet, sich auf dem Campus und in den Gebäuden der Universität mit Personen eines anderen Hausstandes zu treffen.
- Die verbliebenen Präsenzprüfungen und alle anderen Präsenz-Aktivitäten im Bereich der Lehre (einschließlich die Raumnutzung für Abschlussarbeiten) fallen in dem o.g. Zeitfenster aus und werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
- Der ZIMT-Service stellt seinen Präsenzbetrieb für den Zeitraum ein.
- In der ZHB bleiben die Möglichkeiten zur Ausleihe und Rückgabe im bisherigen Modus bestehen.
- Die Möglichkeit der Nutzung der studentischen Arbeitsplätze bleibt in begründeten Ausnahmefällen bestehen.
Stand: 18.02.2020
Informationen und Regelungen der EUF zum Umgang mit der Corona-Pandemie
Stand: 18.02.2021
Liebe Mitglieder der EUF, liebe Studierende, liebe Interessierte,
gerne möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass im Einklang mit den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen der Gültigkeitszeitraum für die Hochschulen-Coronaverordnung bis zum 07.03.2021 verlängert wurde. Es gelten damit weiterhin folgende Regelungen:
Hygienemaßnahmen
- Es ist nicht gestattet, sich auf dem Campus und in den Gebäuden der Universität mit Personen eines anderen Hausstandes zu treffen.
- Auf dem gesamten Campusgelände gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Innerhalb der Universitätsgebäude ist eine medizinische Maske (eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP 2, N95 oder KN95) zu tragen. Dies gilt auch in Veranstaltungen und Prüfungen.
Studium und Lehre
- Es finden keine Präsenzveranstaltungen statt.
- Es finden keine Präsenzprüfungen statt. Vom 20.02.-26.02. gelten auch keine Ausnahmen von dieser Regel.
- Als alternatives Format stehen Online-Klausuren zur Verfügung, deren Durchführung durch Satzung geregelt ist.
- Der Freiversuch gilt auch im Herbstsemester 2020/21.
- Die Bibliotheken, Mediotheken und ähnliche Einrichtungen bleiben im gesamten Zeitraum geschlossen. Ausleihe und Rückgabe von Medien bleiben im Notbetrieb weiterhin möglich.
Arbeiten an der Universität
- Vom 20.02.-26.02. gilt die Anweisung, die Universität nur in absolut unverzichtbaren Fällen zu betreten.
- Wir empfehlen nachdrücklich, wo immer möglich, im Homeoffice zu arbeiten. Ein Aufenthalt am Dienstort über das dienstlich unbedingt erforderliche Maß hinaus ist nicht erwünscht.
- Studentische Arbeitsplätze können nur in Ausnahmefällen und auf begründeten Antrag zur Verfügung gestellt werden.
Bitte beachten Sie die Regelungen und lassen Sie uns so gemeinsam einen Beitrag dazu leisten, die Verbreitung des Corona-Virus und seiner Mutationen einzudämmen!
Für das gesamte Präsidium
Werner Reinhart & Iulia-Karin Patrut
Lehr- und Prüfungsbetrieb
- Die Lehre findet bis zum Ende der Vorlesungszeit im laufenden Herbstsemester 2020/21 ausschließlich in digitaler Form statt. Es gelten Ausnahmen für bereits genehmigte und unverzichtbare Härtefälle im einstelligen Bereich.
- Im Herbstsemester 2020/21 finden keine Präsenzprüfungen statt, Ausnahmen bilden lediglich Einzelprüfungen oder Prüfungen in Kleinstgruppen. Alle anderen Präsenzprüfungen werden damit zwingend auf alternative Formate umgestellt. Mit den betroffenen Lehrpersonen wurden bereits alternative Formate abgestimmt. Die Studierenden werden zeitnah durch das SPA über ihre Prüfungen informiert.
- Kompakte Informationen zu den Onlineklausuren finden Sie unter https://www.uni-flensburg.de/?30334
Zentrale Hochschulbibliothek
Die ZHB wird geschlossen. Die Möglichkeit für Ausleihe und Rückgabe bleibt bestehen.
Nähere Informationen: https://www.zhb-flensburg.de/?id=30114
Studentische Arbeitsplätze
- Studentische Arbeitsplätze können bis 31.01.2021 nur in Ausnahmefällen und auf Antrag zur Verfügung gestellt werden.
- Bitte informieren Sie sich über die konkreten Regelungen auf der Webseite: https://www.uni-flensburg.de/?29895.
Gremien- und Ausschusssitzungen
Gremien- und Ausschusssitzungen finden im Zeitraum der Gültigkeit dieser Verordnung ausschließlich online statt. Sollte eine Abschlusssitzung eines Berufungsausschusses in diesem Zeitraum einen Berufungsvorschlag anstreben, wird das Vorgehen mit der Personalabteilung abgestimmt.
Mund-Nasen-Bedeckung
Wir möchten Sie darüber informieren, dass auf dem gesamten Campusgelände die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung gilt.
Innerhalb der Universitätsgebäude, auf allen Fluren und anderen Verkehrsflächen (WCs, Teeküchen, Veranstaltungsräume usw.) sowie während der gesamten Dauer der Präsenzveranstaltungen und Prüfungen ist eine medizinische Maske (eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP 2, N95 oder KN95) zu tragen.
Zudem gilt auf dem gesamten Campus ein Abstandsgebot von 1,5 Metern.
Grundlage dieser "Maskenpflicht" ist die "Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Hochschulen (Hochschulen-Coronaverordnung – HochschulencoronaVO)" vom 08.01.2021 sowie das Hygienekonzept der EUF vom 26.01.2021.
Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten in folgenden Fällen:
- am festen Steh- oder Sitzplatz, wenn die Mindestabstände von 1,5m eingehalten werden oder die Übertragung von Viren durch eine geeignete physische Barriere verringert wird;
- bei schwerer körperlicher Tätigkeit;
- wenn Kontakte nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen;
- bei der Nahrungsaufnahme.
"Befreit" ist nach § 6 Abs. 4 CoronaBekämpfVO SH von der Maskenpflicht ebenso, wer glaubhaft machen kann, dass aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Maske getragen werden kann.
Mensa
Die Mensa bleibt bis einschließlich 31.01.2021 geschlossen.
Zum Inhalt dieser Seiten
(letzte Aktualisierung: 17.02.2021)
Im Folgenden finden Sie Informationen zu
- Landesverordnung zur Ergänzung hochschulrechtlicher Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie
- Hochschulen-Coronaverordnung des Ministeriums für Bildungs, Wissenschaft und Kultur
- Quarantäneverordnung des Landes Schleswig-Holstein
- Corona-Richtlinie der EUF
- Schnupfenschema der EUF
- Hygienekonzept der EUF, der EULE und der ZHB
- Dokumente zur Beantragung und Dokumentation von Veranstaltungen
- Regelungen zum Umgang mit Risikogruppen an der EUF
- Das Herbstsemester 2020/21 als Hybridsemester
- Dienstbetrieb in Präsenz
- Verhaltenshinweise allgemein sowie für Reiserückkehrer
- Koordination der Corona-Situation an der EUF
Auf den Unterseiten stellen wir detaillierte Informationen zusammen für
Landesverordnung zur Ergänzung hochschulrechtlicher Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie
Wir möchten Sie darüber informieren, dass am Samstag (23.01.2021) die Landesverordnung zur Ergänzung hochschulrechtlicher Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie (HEVO) in Kraft tritt. Die Verordnung finden Sie im Wortlaut hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210122_HEVO.html
Damit gelten im Herbstsemester 2020/21 folgende Regelungen:
- Es wird die rechtliche Möglichkeit zur Durchführung von elektronischen Prüfungsformaten geschaffen.
- Es wird erneut die Möglichkeit des Freiversuch für in diesem Semester abgelegte und nicht bestandene Prüfungen geschaffen.
- Das Fachsemester wird für hochschulrechtliche und ausbildungsförderungsrechtliche Regelungen, die an die Regelstudienzeit oder an die Fachsemesterzahl anknüpfen, nicht gewertet (Freisemester).
- Die individuelle Regelstudienzeit für eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende wird verlängert.
- Lehrveranstaltungen, die aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in der festgelegten Unterrichtszeit abgehalten werden konnten, sollen in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt werden können.
Das Präsidium wird zu Beginn der kommenden Woche über die Anpassung der Corona-Richtlinie der EUF beschließen. Darin werden zu den einzelnen Regelungen Präzisierungen vorgenommen.
Hochschulen-Coronaverordnung vom 20.02.2021
Am 22.02.2021 tritt die neue Hochschulen-Coronaverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 07.03.2021 gülitg.
Wir bitten dringend darum, die Maskenpflicht und das Abstandsgebot zu beachten:
- Wir möchten Sie darüber informieren, dass auf dem gesamten Campusgelände die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung gilt.
- Innerhalb der Universitätsgebäude, auf allen Fluren und anderen Verkehrsflächen (WCs, Teeküchen, Veranstaltungsräume usw.) sowie während der gesamten Dauer der Präsenzveranstaltungen und Prüfungen ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Zudem gilt auf dem gesamten Campus ein Abstandsgebot von 1,5 Metern.
Weiterhin gilt nach der Hochschulen-Coronaverordnung Folgendes:
- Minderjährige gelten als Haushaltsangehörige ihrer Erziehungs- und Umgangsberechtigten.
- Notwendige Begleitpersonen von Personen, die nach ihrem Ausweis für schwerbehinderte Menschen zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind, sowie Kinder bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres sind bei den zahlenmäßigen Kontaktbeschränkungen in § 4 Absatz 1 Satz Hochschulen-Coronaverordnung nicht zu berücksichtigen.
- Die Verwendung eines das ganze Gesicht abdeckenden Visiers durch Gebärdendolmetscherinnen, Gebärdendolmetscher, Kommunikationshelferinnen oder Kommunikationshelfer, die für Personen mit Hörbehinderung tätig sind, ist ausreichend.
- Die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar 2021 (BAnz AT 22.01.2021 V1) bleiben unberührt.
Quarantäneverordnung des Landes Schleswig-Holstein
Link zur Quarantäneverordnung.
Wir informieren Sie, dass auch bestimmte Gebiete im Inland zu Risikogebieten erklärt wurden. Alle Informationen dazu entnehmen Sie bitte den Webseiten des Landes.
Bitte beachten Sie auch aktuelle Regelungen zur Quarantäne in Schleswig-Holstein (Pressemitteilung Stand 07.10.2020)
- derzeit in Überprüfung: Bei einer Einreise nach Schleswig-Holstein unterliegen Sie der Quarantänepflicht, wenn Sie aus den zusätzlich benannten inländischen Risikogebieten kommen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Sollten Sie einer Quarantänepflicht nach dieser Verordnung unterliegen, dürfen Sie nicht zur Präsenzarbeit erscheinen.
- Wenn Sie aus einem Risikogebiet nach Schleswig-Holstein kommen, gilt nur dann eine Ausnahme von der Quarantänepflicht, wenn sie täglich oder für bis zu 48 Stunden "zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst" einreisen. Bitte beachten Sie diese Regeln insbesondere, wenn Sie im Risikogebiet einen Wohnsitz haben, und stellen Sie ihre Arbeitsplanung darauf ein. Sollte Ihre Präsenz auf dem Campus länger als 48 Stunden erforderlich sein, müssen Sie so rechtzeitig anreisen, dass Sie die Quarantänepflicht erfüllen können.
- Die Quarantänepflicht besteht grundsätzlich für 14 Tage ab der Einreise nach Schleswig-Holstein. Sie kann durch Corona-Tests auf 5 Tage verkürzt werden. Die EUF kann und wird grundsätzlich keine Kosten für diese Corona-Tests tragen, weil sie im absoluten Regelfall nicht dienstlich veranlasst sind.
Corona-Richtlinie der EUF
Wie ist der Hochschul-, Lehr- und Prüfungsbetrieb unter den Bedingungen von COVID-19 zu organisieren? Das Präsidium hat auf Grundlage des Corona-Gesetzes eine Corona-Richtlinie erlassen, die bereits bekannte und neue Regelungen für den Hochschul-, Lehr- und Prüfungsbetrieb an der EUF präzisiert.
Schnupfenschema
Sie haben Erkältungssymptome und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen - ob Sie zur Arbeit kommen, eine Veranstaltung in Präsenz besuchen dürfen, oder besser zuhause bleiben sollten?
Das Schnupfenschema der EUF, angepasst auf Grundlage des Schnupfenschemas des Landes Schleswig-Holstein, informiert Sie über Verfahrensweisen, wenn Sie Krankheitsanzeichen zeigen, die auf eine mögliche Corona-Infektion hindeuten. In diesem finden Sie plakativ die Krankheitssymptome, bei denen Sie nicht zur Arbeit in Präsenz erscheinen sollen und anderweitige Maßnahmen erforderlich sind. Leichte Allgemeinsymptome sind aber kein Grund, der (Präsenz-)Arbeit fern zu bleiben.
Hygienekonzept der EUF
Alle Präsenzaktivitäten an der EUF unterliegen dem Hygienekonzept der EUF. Bitte haben Sie Verständnis, dass alle Präsenzveranstaltungen an der EUF beantragt werden müssen und auf Grundlage der aktuellen Landesverordnungen sowie des vorliegenden Hygienekonzepts geprüft werden.
Im Folgenden finden Sie das allgemeine Hygienekonzept für die EUF sowie die Hygienekonzepte für die EULE und die ZHB. Ebenso alle notwendigen Dokumente zur Beantragung und Dokumentation von curricularen und extracurricularen Veranstaltungen.
Hygienekonzept für die ZHB
Hygienekonzepte für die EULE
Beantragung und Dokumentation von Veranstaltungen
Veranstaltungsdokumentation
Unterweisungshilfe Veranstaltungsdokumentation
Besondere formale Bedingungen von Prüfungsformen im FrüSe 2020
Regelungen zum Umgang mit Risikogruppen an der EUF
Aktualisiert am 26.01.2021
Gehören Sie einer Risikogruppe an oder leben Sie mit einer Person, welche der Risikogruppe angehört, in einem Haushalt? Dann gelten für Sie besonderen Bedingungen. Denn Beschäftigte, die einer Risikogruppe angehören oder mit einer Person, welche einer Risikogruppe angehört, in einem Haushalt leben, können auch bei der langsamen Aufnahme des Präsenzbetriebs von ihrer Präsenzpflicht befreit werden. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Nachweis. Näheres regelt das Merkblatt "Umgang mit Angehörigen von ‚Risikogruppen‘ während der schrittweisen Wiederherstellung des Normalbetriebs" der Corona-Richtlinie der EUF. Als Grundlage dienen die Leitlinien des Robert-Koch-Instituts.
Bei Schwangerschaft: Bitte zeigen Sie im Eigeninteresse die Schwangerschaft der Personalabteilung frühestmöglich an. Es erfolgt dann eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für Sie unter Hinzuziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin. Für Beschäftigungsverbote bleibt grundsätzlich weiterhin Ihr*e Frauenarzt*Frauenärztin zuständig, es kann aber auch ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.
Das Herbstsemester 2020/21 findet als Hybridsemester an der EUF statt
Das Herbstsemester 2020/21 an der EUF wird ein Hybrid-Semester sein. Was heißt das? Im Herbstsemester werden in den Studiengängen Online-Lehrformate mit Präsenzlehrformaten kombiniert. Im Rahmen des räumlich und organisatorisch Möglichen sollen insb. solche Präsenzveranstaltungen angeboten werden: Veranstaltungen für Erstsemesterstudierende und internationale Studierende sowie curriculare Lehrveranstaltungen, in denen eine Präsenz unverzichtbar ist (z.B. bei Laborpraktika, Einzelunterricht in Musik).
Die EUF arbeitet überwiegend im Homeoffice
Das Präsidium der EUF empfiehlt nachdrücklich, wo immer möglich, im Homeoffice zu arbeiten. Ein Aufenthalt am Dienstort über das dienstlich unbedingt erforderliche Maß hinaus ist nicht erwünscht.
Verhaltenshinweise
Was mache ich, wenn ich befürchte mich angesteckt zu haben?
- Wenn Sie Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus nachgewiesen wurde, wenden Sie sich sofort an das Gesundheitsamt in Flensburg:
Telefon: 0461 / 85-2663 oder 0461 / 85-2113 ; Norderstr. 58-60; 24939 Flensburg.
(Diese Nummer ist z.Zt. überlastet, versuchen Sie es deshalb gegebenenfalls auch unter der Nummer des landesweiten Bürgertelefons: 0431 / 797 000 01 oder beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst: Telefon: 116 117) - Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollten Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben, beachten Sie die Hust- und Niesetikette sowie eine gute Handhygiene. Beim Auftreten von akuten Symptomen, suchen Sie, nach telefonischer Voranmeldung und mit Hinweis auf die Reise, eine Ärztin oder einen Arzt auf.
- Wenn Sie in einer Region waren, in der das Coronavirus nachgewiesen wurde, die aber kein Risikogebiet ist, gilt: Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten Sie – nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise – eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.
Zudem sollten sie unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, die Hust- und Niesetikette sowie eine gute Handhygiene beachten.
Welche Symptome können auftreten?
- Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber
- bei einige Betroffenen auch Durchfall
- bei den bisher hauptsächlich aus China berichteten Fällen waren vier von fünf Krankheitsverläufen mild
- bei einem Teil der Patienten kann das Virus zu einem schwereren Verlauf mit Atemproblemen und zu Lungenentzündung führen
An wen wende ich mich, wenn Symptome auftauchen?
- Rufen Sie Ihren Hausarzt oder jeden anderen niedergelassenen Arzt in Flensburg oder in Ihrem Wohnort an. Sie können sich auch an den Patientenservice der Kassenärtzlichen Vereinigung wenden: Telefon: 116 117.
- Bevor Sie eine Praxis oder ein Krankenhaus aufsuchen, melden Sie sich vorher telefonisch an. Das ist wichtig, damit Sie isoliert aufgenommen werden können und nicht weitere Menschen anstecken.
- Wenden Sie sich sofort an das Gesundheitsamt in Flensburg: Telefon: 0461 / 85-2602; Norderstr. 58-60; 24939 Flensburg.
- Informieren Sie sofort die Europa-Universität Flensburg unter: coronavirus-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de.
- Vermeiden Sie Menschengruppen.
- Nutzen Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel.
Verhaltenshinweise für Reiserückkehrer (Informationen der Staatskanzlei)
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Informationen für Reiserückkehrer auf Türkisch
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Informationen für Reiserückkehrer auf Serbisch
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Informationen für Reiserückkehrer auf Russisch
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Informationen für Reiserückkehrer auf Rumänisch
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Informationen für Reiserückkehrer auf Polnisch
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27.08.2020 | 284 KB (PDF) | |
Informationen für Reiserückkehrer auf Kroatisch
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Informationen für Reiserückkehrer auf Englisch
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27.08.2020 | 155 KB (PDF) | |
Informationen für Reiserückkehrer auf Deutsch
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27.08.2020 | 326 KB (PDF) | |
Informationen für Reiserückkehrer auf Bulgarisch
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27.08.2020 | 403 KB (PDF) | |
Informationen für Reiserückkehrer auf Arabisch
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27.08.2020 | 406 KB (PDF) | |
Informationen für Reiserückkehrer auf Albanisch
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27.08.2020 | 153 KB (PDF) |
Koordination der Corona-Situation an der EUF
Für Fragen zu konkreten Veranstaltungsabsagen, zum Umgang mit Verdachtsfällen oder sonstigen Fragen zum Umgang mit dem Thema Coronavirus an unserer Hochschule haben wir eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet.
Bitte senden Sie Ihre Fragen an coronavirus-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de.
Bei allgemeinen Fragen zu dem Coronavirus SARS-CoV-2 wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt Ihres Wohnortes. Das Robert Koch-Institut hat eine Seite mit weiterführenden Informationen eingerichtet.
Das Präsidium der EUF koordiniert die Maßnahmen und Regelungen und hat dafür Unterarbeitsgruppen, u.a. zu Studium und Lehre im Allgemeinen, zu Online-Lehre oder zu Hygienemaßnahmen eingerichtet.