Hochschulrat
Dem Hochschulrat der Europa-Universität Flensburg gehören insgesamt fünf ehrenamtlich tätige Mitglieder an, die vom Senat der Europa-Universität Flensburg gewählt und vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein für eine vierjährige Amtszeit bestellt werden. Von den vier Mitgliedern wird eigenständig ein fünftes Mitglied gewählt, das, ebenfalls vom Ministerium bestellt, den Vorsitz des Hochschulrates übernimmt.
Im Rahmen der Novelle des Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (HSG) hatte der Landtag im Oktober 2013 die Abschaffung des hochschulübergreifenden Universitätsrates des Landes Schleswig-Holstein und die Einrichtung eigener Hochschulräte für die jeweiligen Universitäten beschlossen.
Wahlperiode
Die Mitglieder des Hochschulrates der EUF wurden vom Ministerium für den Zeitraum vom 29.12.2020 bis zum 28.12.2024 bestellt.
Der Vorsitz des Hochschulrates ist derzeit vakant.
Mitglieder des Hochschulrates
Mitglied | Hintergrundinformation |
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N.N. (Vorsitz) | ... |
Andreas Dethleffsen (stellv. Vorsitz) | Geschäftsführer der HGDF Familienholding GmbH & Co. KG, Flensburg |
Anja Reschke | Journalistin, Publizistin und Fernsehmoderatorin – Leiterin des Programmbereichs Kultur & Dokumentation beim NDR |
Dr. Ernst-Dieter Rossmann, MdB | Bildungs- und Wissenschaftspolitiker, Pinneberg/Berlin |
Prof. Dr. Christine Wiezorek | Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Pädagogik des Jugendalters am Institut für Erziehungswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen |
Aufgaben des Hochschulrates
Der Hochschulrat hat laut § 19 Absatz 1 HSG vom 5. Februar 2016 folgende Aufgaben:
- Entscheidung bei der Anrufung durch die Kanzlerin oder den Kanzler
- Stellungnahme zum Entwurf der Verfassung
- Einvernehmen mit dem Senat zur Satzung über Qualitätssicherung (§ 5 Absatz 3)
- Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule, zu Schwerpunkten in Forschung und Lehre sowie zur Struktur der Lehrangebote
- Stellungnahme zum Haushaltsplan
- Einvernehmen mit dem Senat über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule
- Einvernehmen mit dem Senat über die Grundsätze für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel sowie der Personalausstattung einschließlich zugehöriger Satzungen, insbesondere zu den Grundsätzen über die Vergütung der Professorinnen und Professoren und den Abschluss der Vergütungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Präsidiums mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten
- Stellungnahme zur Einrichtung von Studiengängen
- Beratung der Bericht des Präsidiums, insbeosndere der Berichte des Präsidenten über Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Stellungnahme vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen.