Relevante Gesetze
Internationales Recht - mit Gültigkeit in Deutschland
- CEDAW / UN-Frauenrechtskonvention
- UN-Behindertenrechtskonvention
- Europäische Menschenrechtskonvention
Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union
- Antirassismusrichtlinie (2000)
- Rahmenrichtlinie Beschäftigung (2000)
- Gender-Richtlinie (2002)
- Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (2006)
- Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter auch außerhalb der Arbeitswelt (2004)
- Handbuch zum Europäischen Antidiskriminierungsrecht
Relevante Bundesgesetze
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Familienpflegezeitgesetz (FpfZG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- PflegeZeitgesetz (PflegeZG)
- Bundesteilhabegesetz (Es handelt sich um ein "Artikelgesetz", also ein Gesetz, das in mehreren Gesetzen mit unterschiedlichen Bezügen geregelt ist.)
(Änderungen ab 2017/18) - Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Relevante Landesgesetze, Verordnungen und Richtlinien
- Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im Öffentlichen Dienst (GstG)
- Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG)
- Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG)
- Schwerbehindertenrichtlinie
(Vereinbarung nach § 59 Mitbestimmungsgesetz über die Neufassung der Richtlinien über die Einstellung, Beschäftigung und begleitende Hilfe schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung)
EUF-interne Regelungen
- Berufungssatzung
- Empfehlungen des Senats zur Durchführung von Berufungsverfahren ("best practice")
- Gemeinsame Studien- und Prüfungsordnung der EUF für die Studiengänge Bildungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts sowie Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education und Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I mit dem Abschluss Master of Education und Lehramt an Sekundarschulen mit dem Abschluss Master of Education (2015) Achtung: Der Bezug in § 15 auf § 3 Abs. 7 HSG ist falsch! Richtig ist: § 3 Abs. 5 HSG.
Hinweis: Alle anderen Prüfungsordnungen der EUF beinhalten vergleichbare Paragraphen zur Anerkennung besonderer Bedürfnisse für Studierende mit Kindern, mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.