Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen für den Master of Arts  "Kultur - Sprache - Medien" sind:

  • ein erster Studienabschluss (z.B. Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen) an einer wissenschaftlichen Hochschule des In- oder Auslandes auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen Studiums, in eines der folgenden Fächer Teil dieses Abschlusses ist: Anglistik/Amerikanistik (Englisch), Skandinavistik (Dänisch), Germanistik (Deutsch), Romanistik (Französisch, Spanisch), Kulturwissenschaften, Medienwissenschaft, Kunst oder Textil, sowie vergleichbare Studiengänge, die in mindestens einem der folgenden im Masterstudiengang Kultur – Sprache – Medien vorhandenen Schwerpunktbereiche, mit mindestens 60 Leistungspunkten studiert wurden: Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Medienwissenschaft, Kunst/Visuelle Kultur

oder

  • ein Abschluss des Bachelorstudiengangs ‚European Cultures and Societies‘ (EUCS) der Europa-Universität Flensburg

oder

  • ein Abschluss im Bachelorstudiengang Kultur- und Sprachmittler im Rahmen der deutsch- dänischen Kooperation zwischen der Syddansk Universitet und der Europa-Universität Flensburg

Neben den inhaltlichen Voraussetzungen des BA ist ebenso ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache zur Zulassung erforderlich, wobei hier der Nachweis erfolgen muss, dass eine der beiden Sprachen auf Niveau C1 beherrscht wird, die andere auf B2 Niveau.

Über Anerkennung und Ausnahmefälle sowie in Zweifelsfällen bei Zulassungsfragen entscheidet der Zulassungsausschuss.

Der Studiengang M.A. Kultur – Sprache – Medien setzt den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der englischen und der deutschen Sprache voraus, wobei hier abweichend von § 4 Absatz 2 der Einschreibordnung der Nachweis erfolgen muss, dass eine der beiden Sprachen auf Niveau C1 beherrscht wird, die andere auf B2 Niveau. Wird die Sprachkenntnis über Sprachzertifikate geführt, so soll einer der Nachweise nicht älter als zwei, der andere nicht älter als fünf Jahre sein, gerechnet vom Datum der Prüfung bis zum Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Wird nur die Sprachkenntnis in einer Sprache über ein Sprachzertifikat geführt, so soll dieses nicht älter als fünf Jahre sein, gerechnet vom Datum der Prüfung bis zum Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird.

Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache wird über einen englischsprachigen Schulabschluss, ein englischsprachiges Studium oder ein Englisch-Sprachzertifikat geführt. Das zum Nachweis der Englisch-Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet vom Datum der Prüfung bis zum Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Folgende Zertifikate oder Mindestergebnisse in anerkannten Sprachtests werden als Nachweise von Kenntnissen der englischen Sprache gleichberechtigt anerkannt:

C1

  • TELC Level C1
  • TOEFL iBT – Internet-Based Testing: mindestens 94 Punkte
  • TOEFL ITP Level C1
  • IELTS Academic (International English Language Testing System): Band Score mindestens 7.0
  • Cambridge English:
    • Advanced (CAE): min. Grade C; min. score on Cambridge English Scale: 180
    • Proficiency (CPE): min. score on Cambridge English Scale: 180

B2

  • TELC Level B2
  • TOEFL iBT – Internet-Based Testing: mindestens 70 Punkte
  • TOEFL ITP Level B2
  • IELTS Academic (International English Language Testing System): Band Score 6, 5
  • Cambridge English: FCE (First Certificate in English): Grade B

Über die Anerkennung davon abweichender Nachweise als Äquivalente entscheidet der Zulassungsausschuss.

  • "Reicht es als Englischkenntnisnachweis aus, wenn ich im Abitur Englisch hatte?"
    Nein, dies reicht nicht aus. Ein ‚englischsprachiger Schulabschluss‘ ist ein Schulabschluss, in dem Englisch nicht nur als Fremdsprache belegt wurde, sondern Unterrichtssprache auch in anderen Fächern war.
     
  • "Wie viele ECTS-Punkte meines Studiums müssen auf Englisch unterrichtet worden sein, damit es als ‚englischsprachiges Studium‘ gilt?"
    Laut Beschluss des Zulassungsausschusses muss es sich hier um das Äquivalent der in einem Semester zu erwerbenden Leistungspunkte handeln, also um mindestens 30 ECTS-Punkte. Ebenso erkennt der Zulassungsausschuss ein Studiensemester im Ausland an, in dem alle Seminare auf Englisch studiert wurden.
     
  • "Erkennt der Zulassungsausschuss den vom Fremdsprachenzentrum der EUF angebotenen ITP-TOEFL-Test als Sprachkenntnisnachweis an?"
    Ja.

Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache wird über einen deutschsprachigen Schulabschluss, ein deutschsprachiges Studium oder ein DeutschSprachzertifikat geführt. Das zum Nachweis der Deutsch-Sprachkenntnisse vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet vom Datum der Prüfung bis zum Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Folgende Zertifikate oder Mindestergebnisse in anerkannten Sprachtests werden als Nachweise von Kenntnissen der deutschen Sprache gleichberechtigt anerkannt:

C1

  • TestDaF TND Stufe 4 (mit der Niveaustufe 4 in allen Teilprüfungen)
  • Goethe-Zertifikat C1
  • DSH 2 (≥67%): Level C1
  • DSD II: Level C1
  • TELC "telc Deutsch C1 Hochschule".
  • Deutsches Sprachdiplom der KMK – Zweite Stufe
  • Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung (Feststellungsprüfung)
  • das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
  • die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München

B2

  • TestDaF TND Stufe 4
  • Goethe-Zertifikat B2
  • DSH 1 (≥57%): Level B2
  • DSD 2: Level B2
  • TELC B2

Über die Anerkennung davon abweichender Nachweise als Äquivalente entscheidet der Zulassungsausschuss.

Der Bewerbungsprozess

Auf der englischsprachigen Version dieser Seite finden Sie eine detaillierte Übersicht über den Bewerbungsprozess. Wir arbeiten im Moment an einer deutschen Version - bitte nutzen Sie aktuell die auf Englisch angebotenen Informationen.

  1. Lesen Sie alle wichtigen Informationen über dieses Studienprogramm. Sie sind auf der KSM-Hauptseite verlinkt, ebenso sind sie direkt über diesen Link erreichbar. Informationen über das Bewerbungsverfahren an der EUF finden Sie hier.
     
  2. Lesen Sie und drucken Sie die Bewerbungshinweise für das Studienprogramm aus. Dieses Formular finden Sie auf der Seite "Bewerbungsmerkblätter" bei den Masterprogrammen unter dem Dateinamen "M.A. Kultur - Sprache - Medien".
     
  3. Die Bewerbung für diesen Studiengang erfolgt online. Um Ihre Online-Bewerbung zu starten, klicken Sie hier.
    WICHTIG: nur innerhalb des Bewerbungszeitraums ausgefüllte Online-Bewerbungsformulare sind gültig. Falls dieser Link nicht funktioniert, können Sie die Bewerbungswebsite auch über die Registerkarte "Bewerbungsverfahren" auf der Seite zu den KSM-Zulassungsanforderungen aufrufen.
     
  4. Von dort aus werden Sie zu einem Online-Formular weitergeleitet. Oben links auf dieser Seite finden Sie ein kleines Fähnchen, das die Sprachen anzeigt, in denen das Formular verfügbar ist: Deutsch und Englisch.
     
  5. Füllen Sie alle erforderlichen Felder korrekt aus und befolgen Sie die Anweisungen zu jedem der 15 Schritte des Bewerbungsformulars. (Siehe unsere detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Online-Bewerbungsformular).
     
  6. Es wird dringend empfohlen, die PDF-Datei vor dem Ausdrucken zu speichern, um Informationsverluste zu vermeiden!
     
  7. Das Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars ist nur der erste Schritt des Bewerbungsverfahrens. Füllen Sie das Formular "Bewerbungsmerkblatt für den Studiengang Master of Arts / Kultur-Sprache-Medien" (siehe "Bewerbungsmerkblätter") sorgfältig aus - dieses Dokument gibt noch einmal an, welche weiteren Unterlagen zusammen mit dem ausgedruckten Online-Bewerbungsformular bis zum Bewerbungsschluss bei der Zulassungsstelle eingereicht werden müssen.
     
  8. Vergewissern Sie sich, dass alle Ihre Dokumente entweder in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst und, falls erforderlich, ordnungsgemäß beglaubigt sind.
     
  9. Schicken Sie diese Unterlagen per Post an die Zulassungsstelle (oder geben Sie sie persönlich dort ab). Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen entweder auf Deutsch oder auf Englisch vorliegen müssen. Andernfalls müssen die Dokumente in eine dieser beiden Sprachen übersetzt und anschließend notariell beglaubigt worden sein.

    Alle Unterlagen schicken Sie an:
        Europa-Universität Flensburg
        Zulassungsstelle
        Auf dem Campus 1
        24943 Flensburg
        Deutschland
     
  10.  Bewahren Sie die Zugangsdaten, die Sie am Ende des Online-Bewerbungsverfahrens erhalten, sorgfältig auf. Diese Zugangsdaten sind wichtig, um den Status Ihrer Bewerbung genau verfolgen zu können. Über den dort angegebenen Link können Sie überprüfen, ob Ihre Bewerbung eingegangen is - und ob sie vollständig ist oder ob Unterlagen fehlen. Bitte beachten Sie, dass fehlende Unterlagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden müssen. Es ist daher ratsam, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen.

Schritt für Schritt durch die Onlinebewerbung

Hilfe?

Fragen zum Bewerbungsprozess? Wenden Sie sich gerne an: ksm@uni-flensburg.de