Ins Ausland gehen mit Erasmus+

Über Erasmus+

Enriching lives. Opening minds. Erasmus+

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Es bietet im Bereich der Hochschulbildung Fördermöglichkeiten für folgende Zwecke:

  • Studienaufenthalt im Ausland (SMS)
  • Praktikumsaufenthalt im Ausland (SMP)
  • Auslandsaufenthalt für Lehrtätigkeit (STA)
  • Auslandsaufenthalt zur Fort- und Weiterbildung (STT)
  • Strategische Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen aus teilnehmenden Ländern
  • Wissensallianzen von Einrichtungen in der Arbeits- und Ausbildungswelt
  • Garantierte Darlehen für Masterstudierende zur Finanzierung ihres Auslandsstudiums (in einigen EU-Ländern)

Erasmus+ ist für den Zeitraum 2021-2027 mit einem Budget in Höhe von mehr als 26 Mrd. Euro ausgestattet. Schwerpunkte des Programms sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. Am 15. Juni 2022 feierte das europäische Bildungsprogramm sein 35-jähriges Bestehen. Inzwischen hat es internationale Aufenthalte von geschätzt mehr als 12 Millionen Menschen gefördert – davon fast 1 Million Deutsche im Hochschulbereich. Die Förderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb gehört zu den Kernzielen des Bildungsprogramms der Europäischen Union. Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Erasmus+ Geförderte bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache durch kostenlose Sprachangebote über die Plattform EU Academy unterstützt. Weitere Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Das Erasmus+ Programm unterteilt sich in Programmländer und Partnerländer. Die Europa-Universität Flensburg unterhält im Rahmen der Leitaktion 1 neben zahlreichen Kooperationen in Programmländern aktuell Kooperationen mit fünf Partnerländern.

Programmländer sind die Mitgliedsstaaten der EU:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Weitere Programmländer sind:
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei

Erasmus+ hat das Ziel, den Austausch und die akademische Zusammenarbeit mit allen Ländern der Welt voranzutreiben. Eine Übersicht der Partnerländer für Erasmus+ finden Sie auf den Seiten des DAAD.

Für folgende Partnerhochschulen in Palästina können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:

  1. Hebron University
  2. Arab American University

Im Rahmen der Kooperation mit Palästina können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:

  • SMS (nach Palästina nur für Doktorand*innen)
  • STA
  • STT

Fördersätze SMS

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:

Entsendeland     Zielland Betrag
Deutschland     Palästina 700 Euro pro Monat

Fördersätze ST

Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.

Entsendeland     Zielland Betrag  
Deutschland     Palästina 180 Euro pro Tag  
Palästina     Deutschland 160 Euro pro Tag  

Reisekostenzuschuss

Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 530 € gezahlt.

Für folgende Partnerhochschulen in Ghana können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:

  1. University of Education, Winneba

Im Rahmen der Kooperation mit Ghana können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden

  • STA
  • STT

Fördersätze ST

Die im folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.

 

Entsendeland

Zielland

    Betrag

 

Deutschland

Ghana

     180 Euro pro Tag

 

Ghana

Deutschland

     160 Euro pro Tag

 

 

Reisekostenzuschuss

Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 820 € gezahlt.

Für folgende Partnerhochschule in Albanien können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:

  1. Epoka University

Im Rahmen der Kooperation mit Albanien können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:

  • SMS
  • STA
  • STT

Fördersätze SMS

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:

Entsendeland     Zielland Betrag
Deutschland     Albanien 700 Euro pro Monat
Albanien     Deutschland 850 Euro pro Monat

Fördersätze ST

Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.

Entsendeland     Zielland Betrag  
Deutschland     Albanien 180 Euro pro Tag  
Albanien     Deutschland 160 Euro pro Tag  

Reisekostenzuschuss

Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 275 € gezahlt.

Für folgende Partnerhochschulen in Israel können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:

1. Ben Gurion University of Negev

2. Gordon College Haifa

Im Rahmen der Kooperation mit Israel können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:

  • SMS
  • STA
  • STT

Fördersätze SMS

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:

Entsendeland     Zielland Betrag
Deutschland     Israel 700 Euro pro Monat
Israel     Deutschland 850 Euro pro Monat

Fördersätze ST

Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.

Entsendeland     Zielland Betrag  
Deutschland     Israel 180 Euro pro Tag  
Israel     Deutschland 160 Euro pro Tag  

Reisekostenzuschuss

Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 530 € gezahlt.

Für folgende Partnerhochschulen in Südafrika können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:

  1. University of the Western Cape (UWC), Kapstadt

Im Rahmen der Kooperation mit Südafrika können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:

  • SMS (nach Südafrika nur für Doktorand*innen)
  • STA
  • STT

Fördersätze SMS

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:

Entsendeland     Zielland Betrag
Deutschland     Südafrika 700 Euro pro Monat
Südafrika     Deutschland 850 Euro pro Monat

Fördersätze ST

Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.

Entsendeland     Zielland Betrag  
Deutschland     Südafrika 180 Euro pro Tag  
Südafrika     Deutschland 160 Euro pro Tag  

Reisekostenzuschuss

Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 1500 € gezahlt.

Erasmus+ Daten der Europa-Universität Flensburg

Haftungsklausel

"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenden Angaben."

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
twitter.com/Erasmus_DAAD
youtube.com/erasmus_DAAD

Für Studierende

Studierendenmobilität Studium (SMS)

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wir deren Lehr- und Lernmethoden.

Aufenthalte können in allen Programm- und Partnerländern gefördert werden, sofern es sich um einen Aufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule der EUF handelt, mit der eine Erasmus+ Kooperationsvereinbarung besteht.

Die Bewerbung für ein Auslandssemester erfolgt über das International Center. Eine separate Bewerbung für die Erasmus+ Förderung ist nur für Aufenthalte an Erasmus+ Partnerhochschulen in folgenden Ländern erforderlich: Argentinien, Chile, Kolumbien, Republik Korea, USA.

  • Sofern zwischen der Partnerhochschule und der EUF eine Erasmus+ Kooperation besteht, können Studierende dort einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+ Programms verbringen.
  • Das Auslandsstudium kann über 1 oder 2 Semester laufen, die Mindestdauer beträgt 2 Monate. Eine Mehrfachförderung ist möglich: bis zu 12 Monate in jedem Studienabschnitt. Studierende, die bereits eine Erasmus+ Förderung der Europa-Universität Flensburg für ein Auslandsstudium erhalten haben, werden bei der finanziellen Förderung nachrangig berücksichtigt.
  • Das Bewerbungsverfahren an der Partnerhochschule ist vereinfacht und es fallen keine Studiengebühren an.
  • EUF und Partnerhochschule unterstützen beim Bewerbungsverfahren und der Organisation des Aufenthalts.
  • Zur Anerkennung der an der Partnerhochschule absolvierten Leistungen wird zwischen den beiden Hochschulen und dem Studierenden ein individuelles Learning Agreement abgeschlossen, das die belegten Kurse und Credits (ECTS-Punkte) aufführt. Bitte beachten Sie bei der Unterschrift der "Responsible Person at Sending Institution", welche Person in Ihrem Studiengang für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen zuständig ist.
  • Studierende können bis zu 30 Tage vor Ende des Studienaufenthaltes einen formlosen Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts (per E-Mail) beim International Center stellen.
  • Nach der Rückkehr wird ein Transcript of Records ausgestellt, das die absolvierten Kurse und Credits bescheinigt.
  • Die finanzielle Förderung erfolgt vorbehaltlich des Umzugs in das Zielland.
  • Der Erasmus+ Zuschuss (Stipendium) ist zielregionsabhängig und beträgt ab dem HeSe 2023/24 monatlich:
    • Gruppe 1 - 600 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden und Partnerland UK
    • Gruppe 2 - 540 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern
    • Gruppe 3 - 490 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn
    • übrige Partnerländer - s. einzelne Partnerländer
  • Teilnehmende mit geringeren Chancen können eine Sonderförderung ("Top-Up") in Höhe von 250 Euro pro Monat erhalten. Dazu zählen Teilnehmende mit Behinderung (GdB ab 20 oder mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland), Teilnehmende mit einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland), Teilnehmende mit Kindern (die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen) sowie Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus) und erwerbstätige Studierende (450-850 Euro monatlicher Verdienst 12 Monate vor Beginn der Mobilität; Tätigkeit darf im Ausland nicht fortgeführt werden).
  • Für Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kind(ern) kann anstatt des o.g. "Top-Ups" durch die Hochschule ein eigenständiger Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro pro Semester) gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an!
  • Studierende, die sich für umweltfreundliches Reisen entscheiden, können die Option "Green Travel" wählen. In diesem Fall erhalten sie einen einmaligen Zuschuss ("Top-Up") in Höhe von 50 Euro zusätzlich zur individuellen Unterstützung und bis zu 4 Tage zusätzlicher individueller Unterstützung für den zeitlichen Mehraufwand der Hin- und Rückreise, falls zutreffend. Unter "Green Travel" sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
  • Die Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium für Aufenthalte außerhalb Europas erfolgt jährlich über das Online-Bewerbungsportal. Der Bewerbungszeitraum wird allen Studierenden, die einen Platz an einer außereuropäischen EUF-Partnerhochschule angenommen haben, per E-Mail durch das International Center mitgeteilt.
  • Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt innerhalb von 3 Wochen nach Bewerbungsschluss. Bei der Stipendienvergabe werden folgende Kriterien berücksichtigt:
    •     Qualifikation und bisherige Studienleistung des Studierenden
    •     Sinnhaftigkeit des geplanten Auslandsaufenthaltes in Bezug zum bisherigen Studium
    •     vorhandene Sprachkenntnisse, die für die Durchführung des Auslandsstudiums notwendig sind
    •     Bereitschaft, sich als Botschafter*in für das Auslandsstudium einzubringen
  • Der Erasmus+ Zuschuss (Stipendium) beträgt monatlich 700 Euro für Aufenthalte an folgenden EUF-Partnerhochschulen (neu ab HeSe 2024/25):
    • Argentinien, Universidad Nacional de Cuyo
    • Argentinien, Universidad Nacional Tres de Febrero
    • Chile, Universidad de Talca
    • Kolumbien, Universidad EAFIT
    • Kolumbien, Universidad Pontifica Bolivariana
    • Republik Korea, Seoul National University of Science and Technology
    • Republik Korea, Ewha Womans University
    • USA, Knox College
    • USA, Winthrop University
    • USA, University of North Carolina/Wilmington
  • Die finanzielle Förderung erfolgt vorbehaltlich des Umzugs in das Zielland.
  • Teilnehmende mit geringeren Chancen können eine Sonderförderung ("Top-Up") in Höhe von 250 Euro pro Monat erhalten. Dazu zählen Teilnehmende mit Behinderung (GdB ab 20 oder mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland), Teilnehmende mit einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland), Teilnehmende mit Kindern (die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen) sowie Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus) und erwerbstätige Studierende (450-850 Euro monatlicher Verdienst 12 Monate vor Beginn der Mobilität; Tätigkeit darf im Ausland nicht fortgeführt werden).
  • Für Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kind(ern) kann anstatt des o.g. "Top-Ups" durch die Hochschule ein eigenständiger Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro pro Semester) gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an!
  • Studierende, die sich für umweltfreundliches Reisen entscheiden, können die Option "Green Travel" wählen. In diesem Fall erhalten sie einen einmaligen Zuschuss ("Top-Up") in Höhe von 50 Euro zusätzlich zur individuellen Unterstützung und bis zu 4 Tage zusätzlicher individueller Unterstützung für den zeitlichen Mehraufwand der Hin- und Rückreise, falls zutreffend. Unter "Green Travel" sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
  • Studierende mit geringeren Chancen erhalten einen Fahrtkostenzuschuss. Bei umweltfreundlichen Reisen ("Green Travel") erhalten sie einen erhöhten Fahrtkostenzuschuss und bis zu 4 Tage zusätzlicher individueller Unterstützung. Der Zuschuss beträgt je nach Reisedistanz (einfache Strecke):
    • bis 99 km: 23 €
    • 100-499 km: 180 €; umweltfreundliches Reisen: 210 €
    • 500-1.999 km: 275 €; umweltfreundliches Reisen: 320 €
    • 2.000-2.999 km: 360 €; umweltfreundliches Reisen: 410 €
    • 3.000-3.999 km: 530 €; umweltfreundliches Reisen: 610 €
    • 4.000-7.999 km: 820 €
    • ab 8.000 km: 1.500 €
      Die Ermittlung der Entfernung erfolgt über den Distance Calculator.
  • Um "Top-Ups" zu beantragen, müssen Sie im Bewerbungsportal eine ehrenwörtliche Erklärung hochladen.

Momentan befinden wir uns außerhalb der Bewerbungsfrist. Daher können Sie sich derzeit nicht bewerben.

Bewerbungsportal deaktiviert

Studierendenmobilität Praktikum - auch für Graduierte (SMP)

Studierende können mit Erasmus+ Vollzeitpraktika in Unternehmen und Organisationen im europäischen Ausland absolvieren (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden). Sobald eine Zusage für einen Praktikumsplatz vorliegt, können sich Interessierte um eine finanzielle Förderung bewerben.

Im Rahmen des Erasmus+ Programms können auch Graduiertenpraktika gefördert werden, die innerhalb der ersten 18 Monate nach Beendigung des Studiums oder zwischen Bachelor- und Masterstudium absolviert werden. Wichtig ist, dass die Bewilligung vor Beendigung des Studiums (also der Exmatrikulation) abgeschlossen ist. Daher ist es empfehlenswert, bereits im letzten Studienjahr mit der Planung zu beginnen. Alle Formulare und das Bewerbungsverfahren sind identisch mit dem Erasmus+ Praktikum während des Studiums.

Studierende können sich für eine finanzielle Förderung durch Erasmus+ für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei Monaten (mindestens 60 Tage) und zwölf Monaten bewerben.

Das Erasmus+ Programm bietet Studierenden darüber hinaus folgende Leistungen:

  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Begleitung während des Praktikums durch je eine Ansprechperson in der Heimathochschule und in der Praktikumseinrichtung
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden Erasmus+ Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden

Studierende können bis zu 30 Tage vor Ende des Studienaufenthaltes einen formlosen Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts (per E-Mail) beim International Center stellen.

  • Die finanzielle Förderung erfolgt vorbehaltlich des Umzugs in das Zielland.
  • Der Erasmus-Zuschuss (Stipendium) ist zielregionsabhängig und beträgt monatlich:
    • Gruppe 1 - 750 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden und UK
    • Gruppe 2 - 690 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    • Gruppe 3 - 640 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
  • Die finanzielle Förderung von Auslandspraktika wird derzeit für 60, 90 oder 120 Tage gewährt und kann daher kürzer sein als der tatsächliche Aufenthaltszeitraum. Die genaue Fördersumme wird mit der Bewilligung genannt.
  • Pflichtpraktika sowie nicht vergütete Praktika werden mit Priorität gefördert. Vergütete Praktika werden bei der Vergabe von Erasmus+ Stipendien nachrangig berücksichtigt.
  • Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen können eine Sonderförderung ("Top-Up") in Höhe von 250 Euro pro Monat erhalten. Dazu zählen Teilnehmende mit Behinderung (GdB ab 20 oder mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland), Teilnehmende mit einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland), Teilnehmende mit Kindern (die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen) sowie – ab dem HeSe 2023/24 – Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus) und erwerbstätige Studierende (450-850€ monatlicher Verdienst 12 Monate vor Beginn der Mobilität; Tätigkeit darf im Ausland nicht fortgeführt werden).
  • Für Teilnehmende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kind(ern) kann anstatt des o.g. "Top-Ups" durch die Hochschule ein eigenständiger Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro pro Semester) gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an!
  • Studierende und Graduierte, die sich für umweltfreundliches Reisen entscheiden, können die Option "Green Travel" wählen. In diesem Fall erhalten sie einen einmaligen Zuschuss ("Top-Up") in Höhe von 50 Euro zusätzlich zur individuellen Unterstützung und bis zu 4 Tage zusätzlicher individueller Unterstützung für den zeitlichen Mehraufwand der Hin- und Rückreise, falls zutreffend. Unter "Green Travel" sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

Die Bewerbung muss spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn vollständig beim International Center eingegangen sein. Die Bewerbungen werden immer am Monatsanfang gesichtet. Anschließend werden die Bewerber*innen benachrichtigt, ob sie eine Erasmus+ Förderung erhalten können.

Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich:

  • Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement für Praktika. Bitte beachten Sie bei der Unterschrift der "Responsible Person at Sending Institution", welche Person in Ihrem Studiengang für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen zuständig ist. Wenn Sie ein Learning Agreement für das Praxissemester im Lehramtsstudium oder für ein freiwilliges Praktikum (ohne Anerkennung von ECTS) erstellen, laden Sie es bitte nur mit Ihrer Unterschrift und der Unterschrift der Praktikumsschule bzw. des Praktikumsgebers im Bewerbungsportal hoch. Die Unterschrift für die "Sending Institution" holt das International Center nach Einreichen der Bewerbung für Sie ein.
  • Ein aktuelles Transcript of Records (bzw. Bachelorzeugnis inklusive Note für Master-Studierende im 1. Semester)
  • Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten Praktikumszeitraum (sofern bereits vorhanden; bei Graduiertenpraktika: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)
  • Sofern zutreffend, können Sie eine ehrenwörtliche Erklärung zur Beantragung von Top-Ups hochladen.
  • Falls Sie über die Praktikumsstelle haftpflicht- oder unfallversichert sind, können Sie die entsprechenden Nachweise hochladen.

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal.

Bewerbungsportal Erasmus+ Praktikum

Studierendenmobilität Blended Intensive Programme und andere Kurzaufenthalte (BIP-short)

Ein Blended Intensive Programme (BIP) ist ein kurzer Auslandsaufenthalt, z.B. eine Exkursion oder Summer School. Das Programm wird von mindestens drei Hochschulen aus verschiedenen europäischen Ländern gemeinsam organisiert. An einem BIP nehmen üblicherweise mehrere EUF-Studierende gleichzeitig teil. Auch individuelle Kurzaufenthalte (short-term mobilities) können u.a. im Rahmen von Summer Schools oder Sprachkursen mit einem Erasmus+ Stipendium gefördert werden.

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie u.a. in den Portal-News, in der UniNow-App (Feed International) sowie in der Datenbank Summer Schools in Europe.

  • Die Mobilität besteht aus einem Auslandsaufenthalt (Präsenzphase, 5-30 Tage) und mindestens einer virtuellen Phase vor, während und/oder nach dem Aufenthalt.
  • Die Präsenzphase findet an einer Erasmus+ Partnerhochschule der EUF in einem der folgenden Länder statt: EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Türkei.
  • Für die Teilnahme fallen keine Studiengebühren an der Partnerhochschule an.
  • Sie erwerben durch die Teilnahme an einem BIP oder einem anderen Kurzaufenthalt mindestens 3 ECTS. Idealerweise werden die Leistungspunkte im Rahmen des Studiums an der EUF anerkannt. Falls keine Anerkennung möglich ist, können Sie dennoch freiwillig daran teilnehmen. Die Anerkennung muss vorab an der EUF besprochen und – nach der Zusage des Erasmus+ Stipendiums – in einem individuellen Learning Agreement festgehalten werden.
  • Nach der Rückkehr wird ein Transcript of Records ausgestellt, das den absolvierten Kurs und die erlangten ECTS bescheinigt.
  • Die Erasmus+ Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
Aufenthaltsdauer Förderung "Top-Up"(Kriterien für den Erhalt s. u.) Pauschale für "Green Travel"
Tag 1-14 79 Euro pro Tag + max. 2 Reisetage 100 Euro + Entfernungspauschale 50 Euro bzw. erhöhte Entfernungspauschale (Kriterien für den Erhalt der Entfernungspauschale s. u.) + max. 4 Extra-Reisetage
Tag 15-30 56 Euro pro Tag 150 Euro + Entfernungspauschale
  • Folgende Teilnehmende können eine Zusatzförderung ("Top-Up") in Höhe von 100 Euro bzw. 150 Euro sowie eine Entfernungspauschale erhalten: Teilnehmende mit Behinderung (GdB ab 20 oder mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland), Teilnehmende mit einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland), Teilnehmende mit Kindern (die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen) sowie Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus) und erwerbstätige Studierende (450-850 Euro monatlicher Verdienst 12 Monate vor Beginn der Mobilität; Tätigkeit darf im Ausland nicht fortgeführt werden). Das "Top-Up" und die Entfernungspauschale werden im Bewerbungsportal beantragt; ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Die Entfernungspauschale wird auf Grundlage der einfachen Strecke mit dem Distance Calculator ermittelt und beträgt
    • bis 99 km: 23 €
    • 100-499 km: 180 €; umweltfreundliches Reisen: 210 €
    • 500-1.999 km: 275 €; umweltfreundliches Reisen: 320 €
    • 2.000-2.999 km: 360 €; umweltfreundliches Reisen: 410 €
    • 3.000-3.999 km: 530 €; umweltfreundliches Reisen: 610 €
    • 4.000-7.999 km: 820 €
    • ab 8.000 km: 1.500 €
  • Für Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kind(ern) kann anstatt des o.g. "Top-Ups" durch die Hochschule ein eigenständiger Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro pro Semester) gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an!
  • Studierende, die sich für umweltfreundliches Reisen entscheiden, können im Bewerbungsportal eine Pauschale für "Green Travel" in Höhe von 50 Euro und bis zu 4 Extra-Reisetage beantragen; ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Unter "Green Travel" sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
  • Blended Intensive Programmes können auch an der EUF stattfinden. In dem Fall erhalten EUF-Teilnehmende keine Erasmus+ Förderung, da sie nicht ins Ausland reisen.
  • Eine Mehrfachförderung durch Erasmus+ ist möglich: bis zu 12 Monate in jedem Studienabschnitt. Studierende, die bereits eine Erasmus+ Förderung der Europa-Universität Flensburg erhalten haben, werden bei der Stipendienvergabe nachrangig berücksichtigt.

Die Bewerbung muss spätestens zwei Monate vor der ersten Phase des BIPs bzw. des Kurzaufenthalts vollständig beim International Center eingegangen sein. Die Bewerbungen werden immer am Monatsanfang gesichtet. Anschließend werden die Bewerber*innen benachrichtigt, ob sie eine Erasmus+ Förderung erhalten können. Für Blended Intensive Programmes, die von EUF-Lehrenden organisiert werden, sind spätere Bewerbungsfristen möglich.

Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich:

  • aktuelles Transcript of Records (bzw. Bachelorzeugnis für Master-Studierende im 1. Semester; nicht erforderlich für BIPs, die von EUF-Lehrenden organisiert werden)
  • Lebenslauf (nicht erforderlich für BIPs, die von EUF-Lehrenden organisiert werden)
  • Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten BIP-Zeitraum (sofern bereits vorhanden)
  • ehrenwörtliche Erklärung zur Beantragung von "Top-Ups" (sofern zutreffend)

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal.

Bewerbungsportal Erasmus+ BIP/short-term

Ihre Ansprechpartnerin:

Für Promovierende

Erasmus+ Fördermöglichkeiten für Promovierende (SMS, SMP, STA, STT)

Sie möchten an einem Workshop im Ausland teilnehmen, vor Ort für Ihre Dissertation recherchieren, Ihre Sprachkenntnisse und Ihr internationales Forschungsnetzwerk ausbauen oder an einer EUF-Partnerhochschule unterrichten? Das Erasmus+ Programm bietet verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Auslandsaufenthalt an Hochschulen und anderen Einrichtungen (z.B. Unternehmen, Forschungsinstitutionen) in Erasmus+ Programmländern (= EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Türkei; außerdem UK) finanziell zu unterstützen.

Eingeschriebene Promovierende können an Erasmus+ Langzeit- und Kurzaufenthalten teilnehmen (keine Lehrtätigkeiten). Der Auslandsaufenthalt kann optional mit einer virtuellen Komponente kombiniert werden. Postdoktorand*innen können innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Promotion gefördert werden, sofern der Förderantrag während des Promotionsstudiums eingereicht wurde. Eine Mehrfachförderung ist möglich: Insgesamt können Promovierende bis zu 12 Monate lang eine Erasmus+ Förderung erhalten.

Promovierende mit einem Arbeitsvertrag an der Europa-Universität Flensburg können auch an Erasmus+ Lehrendenmobilitäten sowie Personalmobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken teilnehmen.

Die Teilnahme an Konferenzen kann nicht gefördert werden.

  • Die Aufenthaltsdauer beträgt 5-30 Tage. Für eine mögliche virtuelle Phase wird kein Erasmus+ Stipendium gezahlt.
  • Bei Erasmus+ Aufenthalten an (Partner-)Hochschulen dürfen keine Studiengebühren erhoben werden.
  • Die Mobilität kann selbst organisiert werden oder im Rahmen eines Blended Intensive Programmes (BIP) stattfinden. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie u.a. in den Portal-News, in der UniNow-App (Feed International) sowie in der Datenbank Summer Schools in Europe.
  • Die Erasmus+ Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
Aufenthaltsdauer Förderung Zuschuss ("Top-Up" für Teilnehmende mit Behinderung, chronischer Erkrankung, Kind/-ern, Erstakademiker*innen, Erwerbstätige)* Pauschale für umweltfreundliches Reisen*
Tag 1-14 79 Euro pro Tag + max. 2 Reisetage einmalig 100 Euro + Entfernungspauschale einmalig 50 Euro und bis zu 4 zusätzliche Reisetage
Tag 15-30 56 Euro pro Tag einmalig 150 Euro + Entfernungspauschale

* Gemäß Bedingungen in der ehrenwörtlichen Erklärung, die mit dem Antrag eingereicht wird. Die Entfernungspauschale wird auf Grundlage der einfachen Strecke mit dem Distance Calculator ermittelt und beträgt

  • bis 99 km: 23 €
  • 100-499 km: 180 €; umweltfreundliches Reisen: 210 €
  • 500-1.999 km: 275 €; umweltfreundliches Reisen: 320 €
  • 2.000-2.999 km: 360 €; umweltfreundliches Reisen: 410 €
  • 3.000-3.999 km: 530 €; umweltfreundliches Reisen: 610 €
  • 4.000-7.999 km: 820 €
  • ab 8.000 km: 1.500 €
  • Für Promovierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kind(ern) kann anstatt des o.g. "Top-Ups" durch die Hochschule ein eigenständiger Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro pro Semester) gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an!
  • Die Aufenthaltsdauer beträgt 60 Tage bis 12 Monate. Für eine mögliche virtuelle Phase wird kein Erasmus+ Stipendium gezahlt.
  • Bei Erasmus+ Aufenthalten an (Partner-)Hochschulen dürfen keine Studiengebühren erhoben werden.
  • Die Förderbedingungen für selbst organisierte Aufenthalte zu Forschungszwecken entsprechen der Studierendenmobilität Praktikum (SMP).
  • Wenn Sie ein Semester lang an einer Erasmus+ Partnerhochschule der EUF studieren möchten, sprechen Sie uns bitte an, bevor Sie einen Förderantrag stellen. Die Förderbedingungen entsprechen der Studierendenmobilität Studium (SMS).

Antragsportal Erasmus+ für Promovierende

Ihre Ansprechpartnerin

Für Personal

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE (Erasmus Charter for Higher Education) an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder in sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.

Mit dem Programm kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, bspw.: 

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung
  • ...

Eine wiederholte Förderung ist möglich - Erstbewerber*innen haben jedoch Priorität!

Es können Auslandsaufenthalte gefördert werden, die mindestens 2 Tage und höchstens 2 Monate dauern. Mögliche Aktivitäten sind:

  • Teilnahme an Staff Weeks
  • Hospitationen/Job Shadowing
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen
  • Teilnahme an Blended Intensive Programmes (BIPs) an EUF-Partnerhochschulen

Die Teilnahme an Konferenzen kann nicht gefördert werden.

  • Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
  • •Stückkosten für die Hin- und Rückreise, gestaffelt nach Entfernung (einfache Strecke):
    • bis 99 km: 23 €
    • 100-499 km: 180 €; umweltfreundliches Reisen: 210 €
    • 500-1.999 km: 275 €; umweltfreundliches Reisen: 320 €
    • 2.000-2.999 km: 360 €; umweltfreundliches Reisen: 410 €
    • 3.000-3.999 km: 530 €; umweltfreundliches Reisen: 610 €
    • 4.000-7.999 km: 820 €
    • ab 8.000 km: 1.500 €

    Die Ermittlung der Entfernung erfolgt über den Distance Calculator.
    Den erhöhten Fahrtkostenzuschlag für umweltfreundliches Reisen erhalten Teilnehmende, die für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzen. Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen, können Fördermittel für bis zu 4 zusätzliche Tage erhalten.

  • •Stückkosten für den Aufenthalt pro Tag - gestaffelt nach Zielland
    (bis zum 14. Aufenthaltstag, 15.-60. Aufenthaltstag: 70 % des Tagessatzes):
    • Gruppe 1 - 180 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, UK
    • Gruppe 2 - 160 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    • Gruppe 3 - 140 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 
    • Partnerländer - s. einzelne Partnerländer


    Der genaue Förderumfang richtet sich nach dem aktuellen Erasmus+ Budget. Derzeit werden maximal 5 Aufenthaltstage gefördert.

  • Teilnehmende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Kindern (wenn das/die Kind/er mitreisen) können im Erasmus+ Programm eine Sonderförderung erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DAAD. Ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu € 15.000/Mobilität) kann durch die Hochschule gestellt werden. Sprechen Sie uns gerne dazu an!
  • Füllen Sie den Antrag auf STT-Mobilität über das Online-Portal aus (inkl. Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten). Der Antrag muss spätestens einen Monat vor der Mobilität eingegangen sein. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung. Sofern zutreffend, können Sie die von Ihnen unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung zur Beantragung von Top-Ups hochladen.
  • Nach der Bewilligung erhalten Sie vom International Center ein Mobility Agreement, ein Grant Agreement und eine Confirmation of Stay.
  • Vor der Abreise reichen Sie bitte das Mobility Agreement und das Grant Agreement im International Center ein.
  • Denken Sie auch daran, einen Dienstreiseantrag zu stellen sowie einen Antrag auf A1-Bescheinigung!
  • Vor Ihrer Rückreise lassen Sie sich die "Confirmation of Stay" abzeichnen und reichen diese anschließend im International Center ein.
  • Nach Ihrem Auslandsaufenthalt erhalten Sie einen Link zu einer Online-Umfrage, die innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr auszufüllen ist.

Antragsportal Erasmus+ STA-/STT-Mobilität

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Für Lehrende

Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Es ist darüber hinaus möglich, Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung während eines Aufenthalts zu kombinieren.

  • Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozentinnen und Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professorinnen und Professoren sowie pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal aus dem Ausland
  • Gastlehraufenthalte an Erasmus+ Partnerhochschulen der EUF mit mindestens 8 Unterrichtsstunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
  • Die Aufenthaltsdauer liegt zwischen 2 Tagen und 2 Monaten.
  • Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.
  • Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
  • Stückkosten für die Fahrt, gestaffelt nach Entfernung (einfache Strecke):
    • bis 99 km: 23 €
    • 100-499 km: 180 €; umweltfreundliches Reisen: 210 €
    • 500-1.999 km: 275 €; umweltfreundliches Reisen: 320 €
    • 2.000-2.999 km: 360 €; umweltfreundliches Reisen: 410 €
    • 3.000-3.999 km: 530 €; umweltfreundliches Reisen: 610 €
    • 4.000-7.999 km: 820 €
    • ab 8.000 km: 1.500 €

    Die Ermittlung der Entfernung erfolgt über den Distance Calculator.
    Den erhöhten Fahrtkostenzuschlag für umweltfreundliches Reisen erhalten Teilnehmende, die für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzen. Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen, können Fördermittel für bis zu 4 zusätzliche Tage im Rahmen der individuellen Unterstützung erhalten.

  • •Stückkosten für den Aufenthalt pro Tag - gestaffelt nach Zielland
    (bis zum 14. Aufenthaltstag, 15. -60. Aufenthaltstag: 70 % des Tagessatzes):
    • Gruppe 1 - 180 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
    • Gruppe 2 - 160 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    • Gruppe 3 - 140 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 
    • Partnerländer - s. einzelne Partnerländer


    Der genaue Förderumfang richtet sich nach dem aktuellen Erasmus-Budget. Derzeit werden maximal 5 Aufenthaltstage gefördert.

  • Teilnehmende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Kindern (wenn das/die Kind/er mitreisen) können im Erasmus+ Programm eine Sonderförderung erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DAAD. Ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu € 15.000/Mobilität) kann durch die Hochschule gestellt werden. Sprechen Sie uns gerne dazu an!
  • Füllen Sie den Antrag auf STA-Mobilität über das Online-Portal aus (ggf. inkl. Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten). Der Antrag muss spätestens einen Monat vor der Mobilität eingegangen sein. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung. Wenn Sie umweltfreundlich reisen, können Sie die von Ihnen unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung zur Beantragung von Top-Ups hochladen.
  • Nach der Bewilligung erhalten Sie vom International Center ein Mobility Agreement, ein Grant Agreement und eine Confirmation of Stay.
  • Vor der Abreise reichen Sie bitte das Mobility Agreement und das Grant Agreement im International Center ein.
  • Denken Sie auch daran, einen Dienstreiseantrag zu stellen sowie einen Antrag auf A1-Bescheinigung!
  • Vor Ihrer Rückreise lassen Sie sich die "Confirmation of Stay" abzeichnen und reichen diese anschließend im International Center ein.
  • Zusätzlich erhalten Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt den Link zu einer Online-Umfrage, die innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr auszufüllen ist.

Antragsportal Erasmus+ STA-/STT-Mobilität

Weitere Mobilitätsformate: Blended Intensive Programmes (BIP)

Mit einem Erasmus+ Blended Intensive Programme können kurze Auslandsaufenthalte für Studierende (BA, MA, PhD) und Hochschulpersonal in allen Fachbereichen gefördert werden, z.B. Exkursionen oder Summer Schools. Lehrende, die bei einem BIP im Ausland unterrichten, können auch eine Förderung erhalten. Eine länderübergreifende Übersicht einiger vergangener und geplanter BIPs finden Sie auf der Webseite ErasmusBIP.

Wenn Sie Interesse an der Organisation eines BIPs haben, sprechen Sie uns gerne an.

Ein BIP besteht aus einer kurzen Gruppenmobilität (= Präsenzphase), kombiniert mit einer oder mehreren virtuellen Phasen. An der Durchführung sind mindestens drei Hochschulen aus verschiedenen europäischen Ländern (ohne GB und Schweiz) beteiligt. Das Programm wird von den Lehrenden der beteiligten Hochschulen gemeinsam konzipiert und koordiniert.

  • Variante A: Die Präsenzphase findet an der EUF statt. EUF-Teilnehmende, EUF-Lehrende sowie Teilnehmende und ggf. Lehrende aus dem Ausland sind am BIP beteiligt.
  • Variante B: Die Präsenzphase findet an einer Partnerhochschule statt. EUF-Teilnehmende und ggf. EUF-Lehrende reisen ins Ausland. Dort treffen sie auf Teilnehmende und ggf. Lehrende aller am BIP beteiligten Partnerhochschulen.
  • Gemeinsames, (mindestens) trilaterales Lernen mit Finanzierungsmöglichkeit
  • Stärkung existierender strategischer Netzwerke und Kooperationen
  • Neue Mobilitätsangebote, z.B. für Promovierende oder für Studierende, denen längere Auslandsaufenthalte nicht möglich sind
  • Zusätzlich zur EUF sind mind. 2 Hochschulen aus 2 anderen Erasmus+ Programmländern beteiligt (= EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Türkei).
  • Es gibt eine gemeinsame Präsenzphase (5-30 Tage) und mind. eine virtuelle Phase (vor, während oder nach der Präsenzphase).
  • Die Präsenzphase findet an einer der beteiligten Hochschulen statt. Die anderen Hochschulen entsenden Teilnehmende.
  • Es gibt insgesamt mind. 10 reisende Teilnehmende (= Studierende und/oder Hochschulpersonal); unterschiedlich viele Teilnehmende pro Hochschule sind möglich. Für einige BIPs ist eine Mindestteilnahmeanzahl von 15 Personen erforderlich. Lehrende werden nicht mitgezählt, können aber eine Förderung erhalten.
  • Studierende erwerben durch die Teilnahme an einem BIP mind. 3 ECTS.
  • Variante A (Präsenzphase an der EUF): Die EUF erhält eine Erasmus+ Förderung (sog. OS-Mittel/Organizational Support), die z. B. für Personalkosten, Material, Räumlichkeiten, Kommunikation, Aktivitäten, Verpflegung, Übersetzungen/Dolmetschen und vorbereitende Reisen verwendet werden kann. Die OS-Mittel sind abhängig von der Anzahl der reisenden Teilnehmenden: pro Person 400 EUR, maximal 8.000 EUR. Die reisenden Teilnehmenden erhalten von ihrer Hochschule ein Erasmus+ Stipendium für den Aufenthalt an der EUF. Die EUF-Teilnehmenden erhalten keine Erasmus+ Förderung.

Wenn Sie ein BIP organisieren möchten, füllen Sie bitte den Online-Antrag aus. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor der ersten Phase des BIPs eingegangen sein. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung.

Nach der Bewilligung eines BIPs mit Präsenzphase im Ausland senden Sie dem International Center (erasmus-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de) die Mailadressen der EUF-Teilnehmenden. Anschließend übernimmt das International Center alle weiteren Schritte für die Erasmus+ Förderung.

Antragsportal Erasmus+ BIP

Um eine Förderung für Ihren Lehraufenthalt während einer BIP-Präsenzphase im Ausland zu erhalten, füllen Sie bitte zusätzlich den Antrag auf STA-Mobilität aus.

Antragsportal Erasmus+ STA-/STT-Mobilität

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