Ins Ausland gehen mit Erasmus+
Über Erasmus+
Enriching lives. Opening minds. Erasmus+
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Es bietet im Bereich der Hochschulbildung Fördermöglichkeiten für folgende Zwecke:
- Studienaufenthalt im Ausland (SMS)
- Praktikumsaufenthalt im Ausland (SMP)
- Auslandsaufenthalt für Lehrtätigkeit (STA)
- Auslandsaufenthalt zur Fort- und Weiterbildung (STT)
- Strategische Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen aus teilnehmenden Ländern
- Wissensallianzen von Einrichtungen in der Arbeits- und Ausbildungswelt
- Garantierte Darlehen für Masterstudierende zur Finanzierung ihres Auslandsstudiums (in einigen EU-Ländern)
Erasmus+ ist für den Zeitraum 2021-2027 mit einem Budget in Höhe von mehr als 26 Mrd. Euro ausgestattet. Schwerpunkte des Programms sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. Am 15. Juni 2022 feierte das europäische Bildungsprogramm sein 35-jähriges Bestehen. Inzwischen hat es internationale Aufenthalte von geschätzt mehr als 12 Millionen Menschen gefördert – davon fast 1 Million Deutsche im Hochschulbereich. Die Förderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb gehört zu den Kernzielen des Bildungsprogramms der Europäischen Union. Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Erasmus+ Geförderte bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache durch kostenlose Sprachangebote über die Plattform EU Academy unterstützt. Weitere Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Das Erasmus+ Programm unterteilt sich in Programmländer und Partnerländer. Die Europa-Universität Flensburg unterhält im Rahmen der Leitaktion 1 neben zahlreichen Kooperationen in Programmländern aktuell Kooperationen mit fünf Partnerländern.
Programmländer sind die Mitgliedsstaaten der EU:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Weitere Programmländer sind:
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei
Erasmus+ hat das Ziel, den Austausch und die akademische Zusammenarbeit mit allen Ländern der Welt voranzutreiben. Eine Übersicht der Partnerländer für Erasmus+ finden Sie auf den Seiten des DAAD.
Für folgende Partnerhochschulen in Palästina können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
- Hebron University
- Arab American University
Im Rahmen der Kooperation mit Palästina können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS (nach Palästina nur für Doktorand*innen)
- STA
- STT
Fördersätze SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Fördersätze ST
Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 530 € gezahlt.
Für folgende Partnerhochschulen in Ghana können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
- University of Education, Winneba
Im Rahmen der Kooperation mit Ghana können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden
- STA
- STT
Fördersätze ST
Die im folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 820 € gezahlt.
Für folgende Partnerhochschule in Albanien können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
- Epoka University
Im Rahmen der Kooperation mit Albanien können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS
- STA
- STT
Fördersätze SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Fördersätze ST
Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 275 € gezahlt.
Für folgende Partnerhochschulen in Israel können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
1. Ben Gurion University of Negev
2. Gordon College Haifa
Im Rahmen der Kooperation mit Israel können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS
- STA
- STT
Fördersätze SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Fördersätze ST
Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 530 € gezahlt.
Für folgende Partnerhochschulen in Südafrika können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:
- University of the Western Cape (UWC), Kapstadt
Im Rahmen der Kooperation mit Südafrika können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS (nach Südafrika nur für Doktorand*innen)
- STA
- STT
Fördersätze SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Fördersätze ST
Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
Reisekostenzuschuss
Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 1500 € gezahlt.
Erasmus+ Daten der Europa-Universität Flensburg
- Erasmus Code: D FLENSBU01
- ECHE-Nummer: 101012260
- Erasmus Insitutional Coordinator: Ulrike Bischoff-Parker
- OID (Organisation ID): die für die Beantragung von EU-Drittmitteln benötigte OID der Europa-Universität Flensburg lautet E10096174
- Erasmus Policy Statement
- Erasmus Charta for Higher Education
- Erasmus Charter for Higher Education mehrsprachig
- Erasmus-Studierendencharta
Haftungsklausel
"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenden Angaben."
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
twitter.com/Erasmus_DAAD
youtube.com/erasmus_DAAD
Für Studierende
Studierendenmobilität Studium (SMS)
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wir deren Lehr- und Lernmethoden.
Aufenthalte können in allen Programmländern gefördert werden, sofern es sich um einen Aufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule der EUF handelt, mit der eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung besteht.
Die Bewerbung für ein Auslandssemester erfolgt über das International Center. Eine separate Bewerbung für die Erasmus+ Förderung ist nicht erforderlich.
- Sofern zwischen der Partnerhochschule und der EUF eine Erasmus Kooperation besteht, können Studierende dort einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus Programms verbringen
- Das Auslandsstudium kann über 1 oder 2 Semester laufen, die Mindestdauer beträgt 2 Monate. Eine Mehrfachförderung ist möglich: bis zu 12 Monate in jedem Studienabschnitt. Studierende, die bereits eine Erasmus+ Förderung der Europa-Universität Flensburg für ein Auslandsstudium erhalten haben, werden bei der finanziellen Förderung nachrangig berücksichtigt.
- Das Bewerbungsverfahren an der Gasthochschule ist vereinfacht und es fallen keine Studiengebühren an.
- Heimat- und Gasthochschule unterstützen beim Bewerbungsverfahren und der Organisation des Aufenthalts.
- Die Gasthochschule hilft in der Regel bei der Suche nach einer Unterkunft und bietet den Erasmus-Studierenden ein kulturelles und zum Teil auch ein vorbereitendes Sprachkursprogramm.
- Zur Anerkennung der an der Partnerhochschule absolvierten Leistungen wird zwischen den beiden Hochschulen und dem Studierenden ein individuelles Learning Agreement abgeschlossen, das die belegten Kurse und Kreditpunkte (ECTS-Punkte) aufführt. Bitte beachten Sie bei der Unterschrift der "Responsible Person at Sending Institution", welche Person in Ihrem Studiengang für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen zuständig ist.
- Studierende können bis zu 30 Tage vor Ende des Studienaufenthaltes einen formlosen Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts (per E-Mail) beim International Center stellen.
- Nach der Rückkehr wird ein Transcript of Records ausgestellt, das die absolvierten Kurse und Credits bescheinigt.
- Die finanzielle Förderung erfolgt vorbehaltlich des Umzugs in das Zielland.
- Der Erasmus+ Zuschuss (Stipendium) ist zielregionsabhängig und beträgt ab dem HeSe 2023/24 monatlich:
- Gruppe 1 - 600 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden und Partnerland Großbritannien
- Gruppe 2 - 540 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern
- Gruppe 3 - 490 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn
- übrige Partnerländer - s. einzelne Partnerländer
- Teilnehmende mit geringeren Chancen können eine Sonderförderung ("Top-Up") in Höhe von 250 Euro pro Monat erhalten. Dazu zählen Teilnehmende mit Behinderung (GdB ab 20 oder mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland), Teilnehmende mit einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland), Teilnehmende mit Kindern (die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen) sowie – ab dem HeSe 2023/24 – Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus) und erwerbstätige Studierende (450-850 Euro monatlicher Verdienst 12 Monate vor Beginn der Mobilität; Tätigkeit darf im Ausland nicht fortgeführt werden).
- Für Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kind(ern) kann anstatt des o.g. "Top-Ups" durch die Hochschule ein eigenständiger Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro pro Semester) gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an!
- Studierende, die sich für umweltfreundliches Reisen entscheiden, können die Option "Green Travel" wählen. In diesem Fall erhalten sie einen einmaligen Zuschuss ("Top-Up") in Höhe von 50 Euro zusätzlich zur individuellen Unterstützung und bis zu 4 Tage zusätzlicher individueller Unterstützung für den zeitlichen Mehraufwand der Hin- und Rückreise, falls zutreffend. Unter "Green Travel" sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Studierendenmobilität Praktikum (SMP)
Studierende können mit Erasmus+ Vollzeitpraktika in Unternehmen und Organisationen im europäischen Ausland absolvieren (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden). Sobald eine Zusage für einen Praktikumsplatz vorliegt, können sich Interessierte um eine finanzielle Förderung bewerben.
Erasmus+ Graduiertenpraktikum - nach dem Abschluss durchstarten!
Im Rahmen des Erasmus+ Programms können Graduiertenpraktika gefördert werden, die innerhalb der ersten 18 Monate nach Beendigung des Studiums oder zwischen Bachelor- und Masterstudium absolviert werden. Wichtig ist, dass die Bewilligung vor Beendigung des Studiums (also der Exmatrikulation) abgeschlossen ist. Daher ist es empfehlenswert, bereits im letzten Studienjahr mit der Planung zu beginnen.
Alle Formulare und das Bewerbungsverfahren sind deckungsgleich mit dem Erasmus+ Praktikum während des Studiums.
Studierende können sich für eine finanzielle Förderung durch Erasmus+ für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei Monaten (mindestens 60 Tage) und zwölf Monaten bewerben.
Das Erasmus+ Programm bietet Studierenden darüber hinaus folgende Leistungen:
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
- Begleitung während des Praktikums durch je eine Ansprechperson in der Heimathochschule und in der Praktikumseinrichtung
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden Erasmus+ Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
Studierende können bis zu 30 Tage vor Ende des Studienaufenthaltes einen formlosen Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts (per E-Mail) beim International Center stellen.
- Die finanzielle Förderung erfolgt vorbehaltlich des Umzugs in das Zielland.
- Der Erasmus-Zuschuss (Stipendium) ist zielregionsabhängig und beträgt monatlich:
- Gruppe 1 - 750 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 - 690 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3 - 640 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
- Die finanzielle Förderung von Auslandspraktika wird derzeit für 60, 90 oder 120 Tage gewährt und kann daher kürzer sein als der tatsächliche Aufenthaltszeitraum. Die genaue Fördersumme wird mit der Bewilligung genannt.
- Pflichtpraktika sowie nicht vergütete Praktika werden mit Priorität gefördert. Vergütete Praktika werden bei der Vergabe von Erasmus+ Stipendien nachrangig berücksichtigt.
- Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen können eine Sonderförderung ("Top-Up") in Höhe von 250 Euro pro Monat erhalten. Dazu zählen Teilnehmende mit Behinderung (GdB ab 20 oder mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland), Teilnehmende mit einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland), Teilnehmende mit Kindern (die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen) sowie – ab dem HeSe 2023/24 – Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus) und erwerbstätige Studierende (450-850€ monatlicher Verdienst 12 Monate vor Beginn der Mobilität; Tätigkeit darf im Ausland nicht fortgeführt werden).
- Für Teilnehmende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kind(ern) kann anstatt des o.g. "Top-Ups" durch die Hochschule ein eigenständiger Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro pro Semester) gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an!
- Studierende und Graduierte, die sich für umweltfreundliches Reisen entscheiden, können die Option "Green Travel" wählen. In diesem Fall erhalten sie einen einmaligen Zuschuss ("Top-Up") in Höhe von 50 Euro zusätzlich zur individuellen Unterstützung und bis zu 4 Tage zusätzlicher individueller Unterstützung für den zeitlichen Mehraufwand der Hin- und Rückreise, falls zutreffend. Unter "Green Travel" sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Die Bewerbung muss spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn vollständig beim International Center eingegangen sein. Die Bewerbungen werden immer am Monatsanfang gesichtet. Anschließend werden die Bewerber*innen benachrichtigt, ob sie eine Erasmus+ Förderung erhalten können.
Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich:
- Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement für Praktika. Bitte beachten Sie bei der Unterschrift der "Responsible Person at Sending Institution", welche Person in Ihrem Studiengang für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen zuständig ist. Wenn Sie ein Learning Agreement für das Praxissemester im Lehramtsstudium oder für ein freiwilliges Praktikum (ohne Anerkennung von ECTS) erstellen, laden Sie es bitte nur mit Ihrer Unterschrift und der Unterschrift der Praktikumsschule bzw. des Praktikumsgebers im Bewerbungsportal hoch. Die Unterschrift für die "Sending Institution" holt das International Center nach Einreichen der Bewerbung für Sie ein.
- Ein aktuelles Transcript of Records (bzw. Bachelorzeugnis inklusive Note für Master-Studierende im 1. Semester)
- Ein Motivationsschreiben (auf Deutsch oder Englisch) und ein Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten Praktikumszeitraum (sofern bereits vorhanden; bei Graduiertenpraktika: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)
- Sofern zutreffend, können Sie die von Ihnen unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung zur Beantragung von Top-Ups hochladen.
- Sofern bereits vorhanden, können Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung im Ausland einreichen.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal.
Ihre Ansprechpartnerin:
- Telefon
- +49 461 805 2021
-
merle.struve-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 034
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Für Doktorand*innen
Doktorand*innenmobilität (SMS, SMP, STA, STT)
Die Mobilität von Doktorand*innen kann als Studierendenmobilität sowohl zu Studienzwecken (SMS) als auch zu Praktikumszwecken (SMP) gefördert werden. Die Mobilität kann als Langzeitmobilität (2-12 Monate physisch) oder als Kurzzeitmobilität (5-30 Tage physisch) durchgeführt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, jede Mobilität mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren.
Die Förderhöhe für Kurzzeitmobilitäten beträgt 79 Euro/Tag bei einer Mobilität von bis zu 14 Tagen und 56 Euro/Tag für den 15. bis 30. Aufenthaltstag. Für umweltfreundliches Reisen ("Green Travel") wird eine Pauschale in Höhe von 50 Euro gewährt, ggf. können zusätzliche Reisetage gefördert werden. Promovierende mit geringeren Chancen erhalten bei einer Kurzzeitmobilität einen einmaligen Zuschuss (100 Euro bei einer Mobilität von bis zu 14 Tagen bzw. 150 Euro bei einer Mobilität von bis zu 30 Tagen) sowie einen Reisekostenzuschuss.
Doktorand*innen, die sich in einem Arbeitsverhältnis mit der Europa-Universität Flensburg befinden, können Mobilitäten auch zu Lehrzwecken (STA) oder zur Fort- und Weiterbildung (STT) realisieren. Die Dauer einer solchen Mobilität beträgt 2-60 Tage für Programmländer (5-60 Tage für Partnerländer) in physischer Mobilitätsform, eine virtuelle Komponente ist optional.
Ihre Ansprechpartnerin
- Telefon
- +49 461 805 2021
-
merle.struve-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 034
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Für Personal
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE (Erasmus Charter for Higher Education) an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder in sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter staffmobility.eu.
Mit dem Programm kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, bspw.:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
- ...
- Eine wiederholte Förderung ist möglich - Erstbewerberinnen und -bewerber haben jedoch Priorität!
Es können Auslandsaufenthalte gefördert werden, die mindestens 2 Tage und höchstens 2 Monate dauern. Mögliche Aktivitäten sind:
- Teilnahme an Staff Weeks
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
- Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
- Stückkosten für die Hin- und Rückreise, gestaffelt nach Entfernung (einfache Strecke):
- bis 99 km: 23 €
- 100-499 km: 180 €; umweltfreundliches Reisen: 210 €
- 500-1.999 km: 275 €; umweltfreundliches Reisen: 320 €
- 2.000-2.999 km: 360 €; umweltfreundliches Reisen: 410 €
- 3.000-3.999 km: 530 €; umweltfreundliches Reisen: 610 €
- 4.000-7.999 km: 820 €
- ab 8.000 km: 1.500 €
Die Ermittlung der Entfernung erfolgt über den Distance Calculator.
Den erhöhten Fahrtkostenzuschlag für umweltfreundliches Reisen erhalten Teilnehmende, die für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzen. Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen, können Fördermittel für bis zu 4 zusätzliche Tage im Rahmen der individuellen Unterstützung erhalten. - Stückkosten für den Aufenthalt pro Tag - gestaffelt nach Zielland
(bis zum 14. Aufenthaltstag, 15.-60. Aufenthaltstag: 70 % des Tagessatzes):- Gruppe 1 - 180 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 - 160 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3 - 140 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
- Partnerländer - s. einzelne Partnerländer
Der genaue Förderumfang richtet sich nach dem aktuellen Erasmus+ Budget. Derzeit werden maximal 5 Aufenthaltstage gefördert.
- Teilnehmende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Kindern (wenn das/die Kind/er mitreisen) können im Erasmus+ Programm eine Sonderförderung erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DAAD. Ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu € 15.000/Mobilität) kann durch die Hochschule gestellt werden. Sprechen Sie uns gerne dazu an!
- Füllen Sie den Antrag auf STT-Mobilität über das Online-Portal aus (inkl. Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten). Der Antrag muss spätestens einen Monat vor der Mobilität eingegangen sein. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung. Sofern zutreffend, können Sie die von Ihnen unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung zur Beantragung von Top-Ups hochladen.
- Nach der Bewilligung erhalten Sie vom International Center ein Mobility Agreement, ein Grant Agreement und eine Confirmation of Stay.
- Vor der Abreise reichen Sie bitte das Mobility Agreement und das Grant Agreement im International Center ein.
- Denken Sie auch daran, einen Dienstreiseantrag zu stellen sowie einen Antrag auf A1-Bescheinigung!
- Vor Ihrer Rückreise lassen Sie sich die "Confirmation of Stay" abzeichnen und reichen diese anschließend im International Center ein.
- Nach Ihrem Auslandsaufenthalt erhalten Sie einen Link zu einer Online-Umfrage, die innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr auszufüllen ist.
Ihre Ansprechpartnerin:
- Telefon
- +49 461 805 2021
-
merle.struve-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 034
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Für Lehrende
Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Es ist darüber hinaus möglich, Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung während eines Aufenthalts zu kombinieren.
- Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozentinnen und Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- Emeritierte Professorinnen und Professoren sowie pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal aus dem Ausland
- Gastlehraufenthalte an Erasmus+ Partnerhochschulen der EUF mit mindestens 8 Unterrichtsstunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
- Die Aufenthaltsdauer liegt zwischen 2 Tagen und 2 Monaten.
- Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.
- Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.
- Stückkosten für die Fahrt, gestaffelt nach Entfernung (einfache Strecke):
- bis 99 km: 23 €
- 100-499 km: 180 €; umweltfreundliches Reisen: 210 €
- 500-1.999 km: 275 €; umweltfreundliches Reisen: 320 €
- 2.000-2.999 km: 360 €; umweltfreundliches Reisen: 410 €
- 3.000-3.999 km: 530 €; umweltfreundliches Reisen: 610 €
- 4.000-7.999 km: 820 €
- ab 8.000 km: 1.500 €
Die Ermittlung der Entfernung erfolgt über den Distance Calculator.
Den erhöhten Fahrtkostenzuschlag für umweltfreundliches Reisen erhalten Teilnehmende, die für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzen. Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen, können Fördermittel für bis zu 4 zusätzliche Tage im Rahmen der individuellen Unterstützung erhalten. - Stückkosten für den Aufenthalt pro Tag - gestaffelt nach Zielland
(bis zum 14. Aufenthaltstag, 15. -60. Aufenthaltstag: 70 % des Tagessatzes):- Gruppe 1 - 180 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 - 160 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3 - 140 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
- Partnerländer - s. einzelne Partnerländer
Der genaue Förderumfang richtet sich nach dem aktuellen Erasmus-Budget. Derzeit werden maximal 5 Aufenthaltstage gefördert. - Teilnehmende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Kindern (wenn das/die Kind/er mitreisen) können im Erasmus+ Programm eine Sonderförderung erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DAAD. Ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu € 15.000/Mobilität) kann durch die Hochschule gestellt werden. Sprechen Sie uns gerne dazu an!
- Füllen Sie den Antrag auf STA-Mobilität über das Online-Portal aus (ggf. inkl. Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten). Der Antrag muss spätestens einen Monat vor der Mobilität eingegangen sein. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung. Sofern zutreffend, können Sie die von Ihnen unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung zur Beantragung von Top-Ups hochladen.
- Nach der Bewilligung erhalten Sie vom International Center ein Mobility Agreement, ein Grant Agreement und eine Confirmation of Stay.
- Vor der Abreise reichen Sie bitte das Mobility Agreement und das Grant Agreement im International Center ein.
- Denken Sie auch daran, einen Dienstreiseantrag zu stellen sowie einen Antrag auf A1-Bescheinigung!
- Vor Ihrer Rückreise lassen Sie sich die "Confirmation of Stay" abzeichnen und reichen diese anschließend im International Center ein.
- Zusätzlich erhalten Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt den Link zu einer Online-Umfrage, die innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr auszufüllen ist.
Weitere Mobilitätsformate: Blended Intensive Programmes
Blended Intensive Programmes (BIP) dienen der Förderung innovativer Lern- und Lehrmethoden und der Nutzung der Möglichkeiten zur Online-Kooperation. Dabei wird eine kurze physische Gruppenmobilität (5-30 Tage) für Studierende und/oder Hochschulpersonal mit einer virtuellen Phase kombiniert. Die konzeptionelle Ausarbeitung erfolgt durch mindestens 3 Erasmus+ Partnerhochschulen aus 3 Programmländern. An einem BIP müssen mindestens 15 Lernende teilnehmen; Studierende erhalten durch die Teilnahme mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte.
Wenn Sie Interesse an der Organisation eines BIP haben, sprechen Sie uns gerne an.
Ihre Ansprechpartnerin:
- Telefon
- +49 461 805 2021
-
merle.struve-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 034
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg