Junge Frau liest DAAD-Broschüre und rechts steht das Bologna-Hub-Logo
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Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen für den M.A. European Studies

Vor dem Auslandsaufenthalt

Vor dem Auslandsaufenthalt

Wenn Sie im Rahmen von Erasmus+ an einer Partnerhochschule im Ausland studieren werden, müssen Sie vor Antritt des Auslandssemesters ein Learning Agreement abschließen. Das Learning Agreement ist für Auslandsaufenthalte außerhalb Erasmus+ nicht verpflichtend. Es empfiehlt sich aber, die Anerkennung der Kurse vor Beginn des Auslandssemesters abzuklären. Sprechen Sie hierzu bitte mit der Koordinatorin Ihres Studiengangs.

  • Das Online Learning Agreement: Hierzu suchen Sie Kurse aus dem Vorlesungsverzeichnis der Partnerhochschule heraus. Die Kurse sollten denjenigen Kursen entsprechen, die Sie an der Europa-Universität Flensburg studieren würden und die Sie durch die Kurse an der Partnerhochschule ersetzen möchten. Stimmen Sie die Anerkennung der Kurse bitte vorab mit Ihrer Studiengangskoordinatorin ab und füllen darauhin das Online Learning Agreement über die Plattform www.learning-agreement.eu aus und unterschreiben es digital. Ihre Koordinatorin der EUF sowie die Parnerhochschule erhalten automatisch Mail-Benachrichtigungen mit Link zum LA, um dies zu prüfen und dann abzuzeichnen. Alle Parteien müssen dem Online Learning Agreement vor dem Start des Auslandsaufenthaltes zustimmen.
  • Klären Sie die Anerkennbarkeit bitte mit der Koordinatoriin Ihres Studiengangs, coordinator.eus@uni-flensburg.de, rechtzeitig ab.

Alle Parteien (die Partnerhochschule, Ihre Ansprechpartnerin von EUS, sowie Sie selbst) müssen das Online Learning Agreement vor dem Start der Mobilitätsphase unterzeichnen. Das fertige Online Learning Agreement laden Sie bitte herunter und laden es im Outgoing-Portal hoch. Einen Leitfaden zum Ausfüllen des Online Learning Agreements finden Sie unter Downloads.

Hinweis: Sie brauchen sich für die Kurse, die Sie anerkannt bekommen möchten, nicht im Studiport anzumelden.

Während des Auslandsaufenthaltes

Während des Auslandsaufenthaltes

Es kann vorkommen, dass Sie die zuvor geplanten Kurse nicht besuchen können (z.B. aufgrund zeitlicher Überschneidungen). Innerhalb der ersten fünf Wochen nach Start des Semesters im Ausland können Sie Ihre Kurswahl im Online Learning Agreement im Bereich "During the Mobility" verändern. Hierzu müssen Sie zunächst die Anerkennbarkeit der neu herausgesuchten Kurse mit Ihrer Studiengangskoordinatorin abklären und dann das Online Learning Agreement anpassen. Wenn Ihre Studiengangskoordinatorin und auch die Gasthochschule der Veränderung im Online Learning Agreement zugestimmt haben, laden Sie das Online Learning Agreement bitte herunter und laden es im Outgoing-Portal hoch.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Nach dem Auslandsaufenthalt

Für die an der Partnerhochschule bestandenen Kurse erhalten Sie ein Transcript of Records der Partnerhochschule. Sobald das Transcript of Records vorliegt, reichen Sie dies bitte zusammen mit dem ausgefüllten Anerkennungsantrag bei Ihrer Studiengangskooridnatorin ein. Wichtig ist, dass Sie uns das Original des Trancripts einreichen. Also entweder per Post oder von der Partneruniversität direkt an outgoing-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de.

Die Anerkennung der Kurse wird dann für Sie veranlasst. (Zur Methode und zu den Bewertungskriterien siehe bitte hier.)

Für eventuelle Rückfragen zu den Kursen an der Partnerhochschule halten Sie bitte eine Kursbeschreibung (auf Englisch oder Deutsch) bereit.

Bitte stellen Sie den Antrag auf Anerkennung Ihrer Kurse, sobald das Transcript of Records der Partnerhochschule vorliegt. Zum Teil senden die Partnerhochschulen das Transcript of Records an das International Center der Europa-Universität Flensburg und zum Teil an die Studierenden selbst. Im ersteren Fall erfragen Sie bitte, ob das Transcript bereits eingetroffen ist.

Informationen zur Anerkennung

Die Anerkennung wird nach den Grundsätzen der Lissabon-Konvention umgesetzt. Einer der wichtigsten Kernpunkte der Lissabon-Konvention ist der Paradigmenwechsel von der "Gleichwertigkeit" zum "wesentlichen Unterschied". Dieser besagt, dass Unterschiedlichkeit zwischen zwei Kursen der Partnerhochschule und der Heimatuniversität grundsätzlich kein Hindernis für die Anerkennung darstelle. Das relevanteste Kriterium im Anerkennungsverfahren ist gemäß der Lissabon-Konvention das jeweilige Lernergebnis.

Methode und Bewertungskriterien:

Folgende fünf Schlüsselelemente stehen bei der Prüfung auf wesentliche Unterschiede im Fokus (dem Leitfaden von nexus folgend):

1. Qualität: Prüfung, ob ausländische Hochschule und ggf. der Studiengang im Gastland nach den dort geltenden Rechtsvorschriften akkreditiert sind.

2. Niveau: Niveaustufe (Bachelor, Master), der die im Ausland erworbene Leistung zuzuordnen ist.

3. Lernergebnisse: Die Anerkennungsprüfung ist lernergebnisorientiert. Dabei wird nicht auf der detaillierten Mikroebene verglichen, sondern im Hinblick auf die Erfordernisse des Weiterstudiums geprüft.

4. Umfang: Abweichungen im quantitativen Umfang der erbrachten Studienleistungen (d.h. Unterschiede hinsichtlich der erbrachten ECTS-Credits) sind in der Regel kein Grund für die Verweigerung der Anerkennung.

5. Profil: Prüfung, ob die erzielten Lernergebnisse zum Profil des Studiengangs an der Heimathochschule Bezug haben (z.B. Schwerpunkte, Qualifikations- und Kompetenzziele etc.). 

Weitere Informationen:

  • Leitfaden zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen (Projekt nexus HRK)
  • Zusammenfassung der wesentlichen Prinzipien der Lissabon-Konvention (Projekt nexus HRK);
  • Notenumrechnung: Die Noten werden laut dieser Tabelle umgerechnet. Für Länder, die nicht in dieser Tabelle aufgeführt werden, werden die Noten mithilfe der modifizierten Bayrischen Formel umgerechnet.
  • Widerspruch: Im Falle einer negativen Anerkennungsentscheidung erhalten Studierende einen Anerkennungsbescheid (Gründe für die Entscheidung und Rechtsbehelfsbelehrung).

Downloads

Erasmus+ Online Learning Agreement (Studienvereinbarung)

Zum Online Learning Agreement 

Das Online Learning Agreement muss vor Ihrer Abreise ins Ausland vollständig ausgefüllt werden, beide Parteien (Europa-Universität Flensburg und Partnerhochschule) müssen zugestimmt haben.

Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Erstellung des Online Learning Agreements.

Anerkennungsantrag

Hier können Sie den Anerkennungsantrag herunterladen. Bitte füllen Sie den Anerkennungsantrag aus und senden ihn als Word-Dokument zusammen mit Ihrem Transcript of Records an Ihre Studiengangskoordinatorin.

Fragen?

Bei Fragen zur Anerkennung vom im Ausland erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an: coordinator.eus-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de