Schritt 3: Die Finanzierung sicherstellen
Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt, Ihren Auslandsaufenthalt zu finanzieren. So sind Sie optimal für Ihr großes Abenteuer vorbereitet!
Bei der Planung eines Auslandssemesters oder -praktikums ist es wichtig, frühzeitig die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung zu prüfen und vor allem die Bewerbungstermine zu beachten. Hier bekommen Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten.
Erasmus+
Studierende können sowohl für Ihren Studienaufenthalt als auch für ein Auslandspraktikum finanzielle Unterstützung im Rahmen von Erasmus+ erhalten.
PROMOS
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden) Auslandsaufenthalte von Studierenden.
Was wird gefördert?
Die Europa-Universität Flensburg vergibt Stipendien für Studienaufenthalte in außereuropäischen Ländern für Auslandsaufenthalte im FrSe 2023 und HeSe 2023/24:
- Studienstipendien können für die Dauer von 3-6 Monate vergeben werden.
- Das Stipendium besteht aus einer monatlichen Aufenthaltspauschale (von Tag 1–14 wird eine halbe Monatspauschale ausgezahlt) für die bestätigte Studienzeit im Ausland.
- Die monatliche Teilstipendienrate beträgt 350 €, 450 € oder 550 €; abhängig vom Zielland; siehe Liste der Fördersätze.
- Die Auszahlung erfolgt monatlich.
- Der Bezug von Auslands-BAföG ist neben dem PROMOS Stipendium möglich. Alle Angaben zum PROMOS Stipendium müssen dem entsprechenden BAföG-Amt gemeldet werden.
- Eine Förderung durch PROMOS ist nicht möglich, wenn der Auslandsaufenthalt bereits mit anderen öffentlichen Geldern gefördert wird. Dies gilt z.B. für Begabtenförderungswerke der politischen Stiftungen. Eine PROMOS-Förderung muss bei anderen öffentlichen Stellen angezeigt werden.
- Bitte beachten Sie bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten im Ausland die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes und informieren uns vor Antritt der Reise, wenn eine Reisewarnung vorliegt.
Schwerpunktmäßig können an der Europa-Universität Flensburg kurzfristige Aufenthalte (6 Wochen bis maximal 6 Monate) für Praktika in außereuropäischen Ländern mit Teilstipendien gefördert werden.
- Die monatliche Teilstipendienrate für den Aufenthalt beträgt 350 €, 450 € oder 550 €, abhängig vom Zielland (siehe Liste der Fördersätze). Von Tag 1–14 wird eine halbe Monatsrate gezahlt.
- Die Auszahlung erfolgt monatlich.
- Praktika in der Schweiz können ebenfalls gefördert werden, wenn die Förderung nicht durch Programme der Schweiz (z.B. Swiss-European Mobility Programme/SEMP) erfolgen kann.
- Praktika, die über die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD förderbar sind, können nicht gefördert werden. Dies sind z.B. Praktika bei Internationalen Organisationen (z.B. UNO) und EU-Institutionen sowie durch IAESTE und AIESEC vermittelte Praktika. Bitte bewerben Sie sich direkt beim DAAD.
- Praktika an Deutschen Auslandsschulen (DAS) können über den DAAD gefördert werden. Praktika an DPS, DSD und Fit-Schulen können über PROMOS gefördert werden; mehr Informationen gibt es beim Netzwerk der Deutschen Auslandsschulen.
- Praktika können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master an der Europa-Universität vorliegt (bitte der Bewerbung beifügen!).
- Bitte beachten Sie bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten im Ausland die Reise- und Sicherheitshinweise und insbesondere die (Teil-)Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und informieren uns vor Antritt der Reise, wenn eine Reisewarnung vorliegt.
Die Europa-Universität Flensburg vergibt jährlich Stipendien für Sprachkursaufenthalte an sprachinteressierte, leistungsstarke und motivierte Studierende.
- Die Förderung beinhaltet ein einmaliges Teilstipendium (350 €, 450 € oder 550 € pro Monat, abhängig vom Zielland (siehe Liste der Fördersätze) und eine Sprachkurspauschale in Höhe von 500 €; somit insgesamt 850 €, 950 € oder 1050 €.
- Der Sprachkurs muss mindestens einen Umfang von drei Wochen à 25 Wochenstunden haben.
- Der Sprachkurs muss an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten im Ausland stattfinden.
- Bitte beachten Sie bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten im Ausland die Reise- und Sicherheitshinweise und insbesondere die (Teil-)Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und informieren uns vor Antritt der Reise, wenn eine Reisewarnung vorliegt.
Die EUF fördert im Rahmen von PROMOS eine begrenzte Anzahl von Studienreisen mit einem Zuschuss zu den Aufenthaltskosten.
- Die Tagespauschale beträgt für Reisen in die EU-Staaten, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz und die Türkei 30 €, für alle übrigen Länder 45 € pro Person.
- Es kann eine Begleitperson (z.B. Dozent*in/ Professor*in der Hochschule) gefördert werden.
- Auf Grundlage der DAAD-Richtlinien werden nur bis zu 12 Tage gefördert (auch wenn die Studienreise länger dauert).
- Die Förderung der Teilnahme ist auf ein Mal pro Bildungsabschnitt (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen oder der Promotion endet) beschränkt. Eine Förderung durch andere DAAD-Mittel oder öffentliche Mittel für denselben Zweck ist nicht möglich.
- Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und landeskundlicher Einblicke muss die Begegnung mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern vor Ort im Mittelpunkt stehen.
Wer kann gefördert werden?
- Deutsche Studierende (Doktorand*innen sind bei Studien- und Praktikaaufenthalten nicht förderbar)
- BAföG-bezugsberechtigte Ausländer*innen
- Nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolvent*innen, wenn sie in einem Studiengang der EUF eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss zu erreichen.
- Für den in 2. und 3. genannten Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich möglich, Erstbewerber*innen haben jedoch Priorität. Ebenso werden nicht-vergütete Praktika mit Priorität gefördert.
- Während der Zeit der PROMOS-Fördermaßnahme müssen die Studierenden an der EUF eingeschrieben sein.
- Doktorand*innen (außer im Rahmen von Studienreisen) sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Studierende können sich vom 16.01.-16.03.2023 online bewerben.
- Die Auswahl der Stipendat*innen erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Bewerbungsschluss durch eine Auswahlkommission der Universität. Die Studierenden werden danach umgehend von den Ergebnissen in Kenntnis gesetzt.
Einzureichen sind:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Transcript of Records (M.A.-Studierende reichen das B.A.-Zeugnis ein)
- schriftliche Bestätigung der ausländischen Hochschule über den Aufenthalt mit Angabe des Start- und Enddatums (wenn Sie von der EUF einen Platz an einer Partnerhochschule erhalten haben, Ihnen jedoch aufgrund der späteren Bewerbungsphase noch kein offizielles Schreiben vorliegt, laden Sie bitte ein PDF hoch, in dem Sie bestätigen, dass Sie das Dokument nachreichen, sobald es Ihnen vorliegt. Als Freemover*in können Sie das Dokument bei Erhalt nachreichen.)
- Sprachnachweis (für die Unterrichtssprache)
- Immatrikulationsnachweis
Studierende können sich zweimal jährlich (01.01. und 01.06.) online bewerben.
- Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt innerhalb von 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss durch eine Auswahlkommission der Universität. Die Studierenden werden danach umgehend von den Ergebnissen in Kenntnis gesetzt.
Einzureichen sind:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Transcript of Records (MA-Studierende im 1. Semester bewerben sich mit dem Bachelorzeugnis)
- Praktikumsbescheinigung
- Sprachnachweis
- Immatrikulationsbescheinigung für die Zeit des Praktikums
Studierende können sich zweimal jährlich (01.01. und 01.06.) online bewerben.
- Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt innerhalb von 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss durch eine Auswahlkommission der Universität. Die Studierenden werden danach umgehend von den Ergebnissen in Kenntnis gesetzt.
Einzureichen sind:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Transcript of Records (MA-Studierende im 1. Semester bewerben sich mit dem Bachelorzeugnis)
- Immatrikulationsbescheinigung für die Zeit des Sprachkurses
- Erfolgreiche Teilnahme (80%) an einem Sprachkurs des Zentrums für Sprachen im laufenden Semester (die Teilnahmebescheinigung ist nach Erhalt nachzureichen)
Der Antrag auf Förderung einer Studienreise kann ausschließlich von einem*r Lehrenden formlos beantragt werden. Der Antrag ist zu zwei Bewerbungsterminen (01.01 und 01.06.) an dagmara.paciorek-herrmann-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
- Darstellung des Vorhabens (evtl. mit bestätigtem Programm) einschließlich seiner wissenschaftlichen Konzeptionierung
- Zeitplan
- Liste der Teilnehmer*innen (wenn bereits vorhanden)
- Kostenaufstellung
Da die Projektmittel für Studienreisen im Jahr 2023 bereits ausgeschöpft sind, ist der nächste Bewerbungstermin der 01.01.2024.
Was sind die Auswahlkriterien?
Bei der Vergabe werden folgende Kritierien berücksichtigt:
- Qualifikation und bisherige Studienleistung des Studierenden (Notendurchschnitt mindestens 2,0)
- Sinnhaftigkeit des geplanten Auslandsaufenthaltes in Bezug zum bisherigen Studium
- bestehende Sprachkenntnisse, die für die Durchführung des Auslandsstudiums notwendig sind
- Bereitschaft, nach dem Auslandsaufenthalt als Botschafter*in für das Auslandsstudium an Veranstaltungen des International Centers teilzunehmen
Bei der Vergabe werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Qualifikation und bisherige Studienleistung des Studierenden (Notendurchschnitt mindestens 2,5)
- Sinnhaftigkeit des geplanten Auslandsaufenthaltes in Bezug zum bisherigen Studium
- bestehende Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind
Bei der Vergabe werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- bisherige Studienleistungen (Notendurchschnitt mindestens 2,0)
- Sinnhaftigkeit des geplanten Sprachkurses in Bezug auf Studium und zukünftiges Berufsleben (Motivationsschreiben)
Förderungswürdige Studienreise-Vorhaben werden anhand folgender Kriterien in absteigender Priorität ausgewählt:
- Klar definiertes Konzept, aus dem hervorgeht, in welcher Weise der Zielort der Exkursion für die Erarbeitung praktischer Aufgabenstellungen geeignet oder sogar einzigartig ist.
- Erhalten die Studierenden Einblick in die wissenschaftliche Kultur/Scientific Community des Landes und die jeweilige Disziplin sowie in zeitgemäße Forschungsprojekte/-ansätze? Internationale Vernetzung mit Studierenden im Zielland ist wünschenswert, sofern dies mit der Erarbeitung praktischer Aufgabenstellungen vereinbar ist.
- Welche nachhaltige Bearbeitung findet die Reise (Dokumentation, Evaluation, Umgang mit den auf der Reise erhobenen Daten etc.)?
Information zur Mobilität mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Die Behinderrechtskonvention wurde als Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Zu den Staaten, die als erste unterzeichnet haben, zählt Deutschland. Mit der Ratifikation des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist die Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Deutschland in Krankt getreten.
Der DAAD als weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch möchte Studierende sowie Wissenschaftler:innen mit Behinderung oder chronische Erkrankung ermutigen, einen Teil ihres Studiums im Ausland zu verbringen, ihre Sprachkentnisse zu verbessern und internationale Kontakte zu knüpfen.
Um die Chancengleichheit im Rahmen der Projektförderung sowohl für deutsche als auch für internationale Personen (Geförderte, Projektpersonal) mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu erhöhen, kann der DAAD die damit einhergehenden auslandsbedingten Mehrausgaben durch die Bewilligung von Beihilfen übernehmen.
Für die Übernahme der Mehrausgaben kann eine Beihilfeantrag gestellt werden. Als Beihilfe können maximal 10.000 Euro für den Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden.
Zur Bemessung der Mehrausgaben (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, etc.) werden die Ausgaben für eine nicht behinderte oder nicht chronisch erkrankte Person den Ausgaben für eine behinderte oder chronisch kranke Person gegenübergestellt. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden.
Die bewilligten Mehrausgaben (Beihilfe) werden nicht auf programmspezifisch festgesetzte Höchstbeträge der DAAD-Zuwendung angerechnet.
Bitte wenden Sie sich an die Projektkoordination des PROMOS Programms. Der Beihilfeantrag muss von der Projektkoordination mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Maßnahme beim DAAD eingereicht werden.
Folgende Anlagen sind erforderlich:
- Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
- weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit der Angemessenheit der erhöhten Ausgaben
Beihilfeanträge zu bereits begonnenen Maßnahmen werden nicht berücksichtigt.
Fragen?
Dr.Dagmara Paciorek-Herrmann
PROMOS Projektkoordinatorin
- Telefon
- +49 461 805 2004
-
dagmara.paciorek-herrmann-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de - Gebäude
- Gebäude Helsinki
- Raum
- HEL 035
- Straße
- Auf dem Campus 1a
- PLZ / Stadt
- 24943 Flensburg
Auslands-BAFöG
Auslands-BAföG ist die finanzielle staatliche Förderung für ein ganzes Studium, Teilstudium oder Praktikum im europäischen und außereuropäischen Ausland. Dabei gilt:
- Bekommt man Inlands-BAföG, bekommt man auch Auslands-BAföG
- Bekommt man kein Inlands-BAföG, kann man trotzdem Auslands-BAföG bekommen. Durch die höheren Kosten im Ausland ändert sich die Berechnungsgrundlage und eine staatliche Förderung ist für mehr Studierende möglich.
- Die Förderung wird in der Regel nach einer mindestens einjährigen Inlands-Ausbildung geleistet (Ausnahme: Förderung ab Studienbeginn für ein vollständiges Studium in der EU).
- Das Auslandsstudium wird in der Regel für ein Jahr gefördert (Ausnahmeregelungen finden Sie auf den jeweiligen BAföG-Seiten).
- Studiengebühren werden bis zu 5.600 Euro im Jahr als Vollzuschuss übernommen.
- Die Anträge sind mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts einzureichen.
- Über das zuständige BAföG-Amt für Ihr Reiseland informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
- Informationen zu den aktuellen BAföG-Sätzen finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Weitere Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks.
Bildungskredit
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung dient der finanziellen Unterstützung von Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit. Dieser Kredit ist flexibel und kann auf die individuellen Bedürfnisse der Kreditnehmer*innen angepasst werden.
Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern oder der Ehepartner*innen gewährt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes
Weitere Fördermöglichkeiten
Einen größeren Überblick über Förderungsmöglichkeiten verschafft die Stipendiendatenbank des DAAD. Neben Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten des DAAD werden die anderer Förderorganisationen aufgeführt.
- Bundesverband Deutscher Stiftungen
- Deutscher Bildungsserver
- mystipendium.de
- Deutsch-Französisches Jugendwerk (Stipendien für Praktika in Frankreich, für alle Studienfächer, zusätzliche Stipendienprogramme für Lehramtstudierende)
- Deutsch-Polnisches Jugendwerk (Stipendien für Praktika in Polen, inkl. Praktikumsbörse)
- Deutschlehren.International (Lehrassistenz-Stipendien für Deutsch an Hochschulen im Ausland, für Graduierte)
Und so geht's weiter:
Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4: Leistungen anerkennen lassen