Institutsvorstand

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Instituts, er trägt die Verantwortung gegenüber Senat und Präsidium. Der Vorstand beschließt die Organisation des Institutes und die Verteilung der dem Institut zugewiesenen Mittel und trifft alle weiteren, für das Institut wesentlichen Entscheidungen im Rahmen seiner Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten.

Institutsreferentin