Aktuelle Ausschreibungen
Neu veröffentlicht
Folgende Ausschreibungen wurden in den vergangenen 2 Wochen auf unserer Homepage veröffentlicht:
Nationale Projektförderung
DFG: Sachbeihilfe / Deadline: Antrag kann jederzeit eingereicht werden
- Deadline: Antrag kann jederzeit eingereicht werden
- Projektdauer: i.d.R. mehrere Jahre
- themenoffene Ausschreibung
Die Sachbeihilfe ermöglicht allen Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung themenunabhängig die jederzeitige Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens.
Ziel der Förderung: Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens
Anforderungen an das Projekt: Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau
Beantragbare Module:
- Basismodul
- Eigene Stelle
- Vertretung
- Rotationsstellen
- Projektspezifische Workshops
- Mercator-Fellow
- Öffentlichkeitsarbeit
Eingestellt am: 25.01.2018
Quelle: http://www.dfg.de/foerderung/programme/einzelfoerderung/sachbeihilfe/index.html
DFG: Forschungsgruppen / Deadline: Antrag kann jederzeit eingereicht werden
Ziel der Förderung
Mittelfristig angelegte, enge Zusammenarbeit von mehreren herausragend ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an einer besonderen Forschungsaufgabe, mit dem Ziel, Ergebnisse zu erreichen, die über die Einzelförderung deutlich hinausgehen. Forschungsgruppen können aus verschiedenen Modulen aufgebaut sein. Die Auswahl der jeweiligen Module erfolgt nach fachlichen Gesichtspunkten und kann daher in Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung, den einbezogenen Wissenschaftsgebieten und dem gewünschten strukturbildenden Aspekt variieren.
Antragsberechtigung
Herausragend ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Anforderungen an das Projekt
Wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau.
Art und Umfang der Förderung
- Merkblatt Programm Forschungsgruppen
- Beantragbare Module:
Emmy Noether-Nachwuchsgruppen und im Heisenberg-Programm Geförderte können an eine Forschungsgruppe assoziiert werden.
Dauer der Förderung
In der Regel bis zu 6 Jahren (unter bestimmten Umständen bis zu 8 Jahren).
Formulare und Merkblätter
Neuantrag: keine Einreichungsfrist, Antragsskizzen können jederzeit vorgelegt werden. Entscheidungen über die erstmalige Förderung von Forschungsgruppen trifft der Senat der DFG vier Mal im Jahr.
Fortsetzungsantrag: 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel.
Quelle: DFG Homepage
DFG: Förderprogramm „Digitalisierung und Erschließung“/ Deadline: jederzeit
Das bisherige Programm "Erschließung und Digitalisierung" der Gruppe Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wird ab sofort auf die Förderung von Digitalisierung und Erschließung aller potenziell für die Forschung relevanten Objekte erweitert. Mit dieser neuen Akzentuierung wurde auch der Name des Förderprogrammes in "Digitalisierung und Erschließung" geändert. Die Förderung von Digitalisierung und Erschließung handschriftlicher und gedruckter Materialien ist weiterhin möglich.
Die Aktualisierung des Förderprogramms umfasst darüber hinaus folgende Punkte:
- konsequente Orientierung am Bedarf wissenschaftlicher Nutzerinnen und Nutzer
- Ergänzung der Förderziele um die Entwicklung von materialspezifischen Qualitätskriterien und Praxisregeln sowie die Anwendung neuerer Verfahren für die Digitalisierung und Erschließung (z. B. automatische Bilderkennung, Named-Entity Recognition (Eigennamenerkennung) oder 3-D-Digitalisierung)
- FAIR-Data (findable, accessible, interoperable, reusable) als übergreifendes Förderziel
- Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen auch ohne Vorhandensein detaillierter Erschließungsdaten
- (Weiter-)Entwicklung von Qualitätskriterien und Praxisregeln für Digitalisierungsprojekte auch unter Einbeziehung von Elementen der Selbstorganisation
Zudem können Anträge auf Digitalisierung spezifischer Materialgruppen, für die es bisher eigene Ausschreibungen gab (archivalische Quellen, historische Zeitungen, mittelalterliche Handschriften) jederzeit im regulären Programm gestellt werden.
Anträge im neu akzentuierten Programm können ab sofort eingereicht werden.
Merkblatt "Digitalisierung und Erschließung": www.dfg.de/formulare/12_15
Quelle: DFG Homepage
Volkswagen Stiftung: Offen - für Außergewöhnliches / Deadline: nach vorheriger Kontaktaufnahme
- Fachgebiet: alle Fachgebiete
- Förderart: Forschungsprojekte; Startfinanzierung/Infrastruktur/Lehre
- Voraussetzung: Wissenschaftler(innen) in Deutschland, gerne in interdisziplinärer oder internationaler Kooperation
- Frist: Antragstellung nur nach vorheriger Kontaktaufnahme
- Zusatzleistungen: Zusatzförderung für geflohene Wissenschaftler(innen); Förderung von Wissenschaftsvermittlung und –kommunikation; Weiterbildungsmaßnahmen
Für Projektideen, die ein außergewöhnliches Forschungsdesign verfolgen, visionäre Anstöße in die Wissenschaft geben oder für deren Akzeptanz die Neutralität eines privaten Förderers wichtig erscheint, gibt es das Angebot "Offen – für Außergewöhnliches". Hier fördert die Stiftung herausragende Ideen außerhalb vorgegebener Raster, quer zu Disziplinen und zum Mainstream.
Das Angebot "Offen – für Außergewöhnliches" ist also Ausnahmefällen vorbehalten. Anders gesagt: Wer hier zum Zuge kommen will, muss mit seinem Vorhaben nicht nur höchsten wissenschaftlichen Maßstäben genügen, sondern auch plausibel darstellen können, dass sich im Rahmen der Förderangebote anderer Institutionen keine Unterstützung für das Projekt finden lässt. Bevorzugt werden Vorhaben, die sich außergewöhnlichen interdisziplinären und methodischen Herausforderungen stellen, die eine einmalige Gelegenheit ergreifen möchten oder die durch ein anderes Alleinstellungsmerkmal überzeugen können. Entsprechend dem offenen Charakter des Förderangebots kann es keinen allgemeingültigen Kriterienkatalog geben.
In jedem Fall sollte vor der Ausarbeitung eines Antrags Kontakt zum Förderreferenten des entsprechenden Fachgebietes aufgenommen werden, um die Chancen einer Förderung und das weitere Vorgehen zu klären. Eine Voranfrage mit einer Kurzdarstellung sollte das Herausfallen aus bestehenden Förderprogrammen erläutern und möglichst den Kostenrahmen grob skizzieren. Angesichts der hohen Zahl von Voranfragen bittet die VolkswagenStiftung um Verständnis, dass das Ergebnis der internen Vorprüfung nicht weiter begründet wird.
Eingeladene Anträge werden unter Beteiligung externer Experten geprüft. Dabei werden höchste wissenschaftliche Maßstäbe angelegt. Das Begutachtungsverfahren ist variabel und orientiert sich an den jeweiligen Projekterfordernissen. Abhängig vom Einzelfall kommen schriftliche Gutachten, eine Präsentation vor den Gutachtern oder andere Varianten der Prüfung zum Zuge.
Der Förderbereich "Offen – für Außergewöhnliches" wurde 2002 neu formiert.
Weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/unsere-foerderung/unser-foerderangebot-im-ueberblick/offen-f %C3%BCr-au%C3%9Fergew%C3%B6hnliches
Erfolgsquote: 71,4% (Quelle: VW Stiftung)
Quelle: VW Stiftung
Eingestellt am: 12.3.2018
Volkswagen Stiftung: Originalitätsverdacht? Neue Optionen für die Geistes- und Kulturwissenschaften / Deadline: Antrag kann jederezeit eingereicht werden
Transfer - Stiftungen - Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Kunst
Die VolkswagenStiftung möchte mit diesem Angebot Geistes- und Kulturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ermutigen, Vorhaben mit erkenntnisgewinnender Originalität zu entwickeln. Gefördert wird eine erste Exploration der Forschungsidee.
Förderangebot
Die Initiative besteht aus zwei Förderlinien:
Förderlinie 1 "Komm! ins Offene..."
Die Förderlinie bietet der einzelnen Forscherpersönlichkeit die Möglichkeit, ein Thema explorierend zu bearbeiten und in einem Essay darzulegen (bis zu 100.000 EUR, max. 1 Jahr).
Förderlinie 2 "Konstellationen"
Das Angebot wendet sich an Projektteams mit bis zu 4 Antragstellerinnen und Antragstellern, die sich gemeinsam einer neuen Forschungsidee widmen, deren Tragfähigkeit in einer Explorationsphase erkunden und in einem gemeinsamen Text veröffentlichen wollen (bis zu 200.000 EUR, max. 1½ Jahre).
Weitere Informationen und die Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier:
https://www.volkswagenstiftung.de/sites/default/files/downloads/Originalitaetsverdacht.pdf
Quelle: FIT Newsletter
Eingestellt am: 02.11.2019
Diligentia Stiftung: Projektausschreibung
Was wird gefördert?
Gefördert wird empirische Forschung, sei sie problemorientiert theoriebildend oder theorie-/ hypothesenprüfend, deren Ergebnisse jeweils an der Realität prüfbar und damit auch widerlegbar sind, sowie die Entwicklung der dazu notwendigen Methoden.
Die Projekte sollen innovative Bezüge von Theorie und Praxis, Erfahrung und Wissenschaft aufweisen, die das gängige Empirieverständnis erweitern oder ergänzen.
Gefördert werden auch Replikations- und Längsschnittstudien. Der maximale Förderzeitraum beträgt drei Jahre mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit. Es können sowohl Personal- als auch Sachmittel beantragt werden.
Wer kann sich bewerben?
Antragstellende sind eine oder mehrere natürliche promovierte Personen, die in einer staatlich anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung tätig sind und eine Laufbahn in der empirischen Forschung anstreben.
Wie kann man sich bewerben?
Antragstellende reichen eine Bewerbung ein, die folgende Punkte berücksichtigt:
- Titel des Forschungsprojektes
- Projektantrag, bestehend aus:
- Thema und Relevanz für die empirische Forschung
- Zielsetzung des Projektes
- Forschungsdesign
- Vorstellung der Antragstellenden (Lebenslauf und Publikationen) und Ansprechpartner
- Angaben zum beantragten Förderaufwand (Aufschlüsselung Personal-, Sachkosten) und ggf. anderer Finanzierungsquellen
- Zeitplan des Vorhabens
Die Einsendefristen sowie ein zusammenfassendes Formblatt für die Bewerbung finden Sie auf der Website der Stiftung. Der Umfang der Anlagen darf 20 Seiten nicht überschreiten.
Bewerbungen können jederzeit in ausschließlich elektronischer Form (auf Deutsch oder Englisch) eingereicht werden.
Wie erfolgt der Auswahlprozess?
Zentrales Entscheidungskriterium für eine finanzielle Förderung ist der empirische Mehrwehrt des geplanten Forschungsprojektes im Sinne des Stiftungszwecks.
Die Anträge werden unabhängig begutachtet.
Weitere Informationen: https://www.stiftung-diligentia.org/ausschreibungen/
Quelle: Diligentia Stiftung
Eingestellt am: 21.09.2018
Otto-Brenner-Stiftung: Projektförderung / Deadline: Antrag kann jederzeit eingereicht werden
- Deadline: Anträge können jederzeit eingereicht werden
Neue Ideen für die Gesellschaft von morgen: Durch die Vergabe von anwendungsorientierten Forschungsaufträgen will die Otto Brenner Stiftung einen Beitrag dazu leisten, der sozialen Demokratie in Wirtschaft und Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Durch Förderprojekte, Gutachten und Veröffentlichungen schafft die Otto Brenner Stiftung die Wissensbasis, von der aus die Gesellschaft von morgen sozial und solidarisch gestaltet werden kann.
Weitere Informationen: https://www.otto-brenner-stiftung.de/themen-projekte/projekte.html
Quelle: FIT für die Wissenschaft
Eingestellt am 21.02.2018
Thyssen Stiftung: Projektförderung/ Deadline: jährlich 15.02. und 30.09
- Deadline: jährlich 15.02. und 30.09.
- Max. Förderzeitraum: 3 Jahre
Das geplante Vorhaben sollte sachlich und zeitlich begrenzt sein.
Thematisch ist eine Antragstellung in folgenden Förderbereichen möglich:
- Geschichte, Sprache & Kultur
- Querschnittbereich "Bild–Ton–Sprache"
- Staat, Wirtschaft & Gesellschaft
- Medizin und Naturwissenschaften
Auch interdisziplinär angelegte Projekte werden von der Stiftung begrüßt.
Die Förderung der Stiftung ist im fachlichen Rahmen der Förderbereiche in aller Regel Vorhaben mit einem Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem vorbehalten. Dieser Bezug kann personell über Projekte gegeben sein, an denen deutsche Wissenschaftler beteiligt sind, institutionell über Forschung von ausländischen Wissenschaftlern an deutschen Forschungseinrichtungen verankert werden oder durch einen thematischen Bezug zu deutschen Wissenschaftsinteressen hergestellt sein.
Eingestellt am: 25.01.2018
Quelle: http://www.fritz-thyssen-stiftung.de/foerderung/foerderarten/projektfoerderung/
Andrea von Braun Stiftung: Förderung interdisziplinärer Projekte/ Deadline: jedes Jahr Ende März und Ende September
- Anträge bei der Andrea von Braun Stiftung sind grundsätzlich formfrei. Das heißt: Formulare gibt es nicht, Anträge können auf deutsch oder englisch sein. Ihre Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
- Das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung über eine eventuelle Förderung ist die Erfüllung des Stiftungszwecks. Diesen können Sie hier einsehen. Es geht um
- den Abbau von Grenzen zwischen Disziplinen und Fachgebieten, vor allem solchen, die sonst nur wenig oder gar keinen Kontakt miteinander haben. Sie sollten zeigen, wie und inwieweit dies bei Ihrem Vorhaben zu erwarten ist und wie die verschiedenen betroffenen Disziplinen sich gegenseitig befruchten und bereichern werden.
- die Leistung eines konkreten Beitrags zu unserem jeweiligen Themenschwerpunkt (derzeit bis Sept. 2021: Nachhaltiges Wirtschaften). Das Thema sollte begrifflich sehr breit und in seiner Einbettung in andere Wissensgebiete verstanden werden. Neben den technischen, politischen, sozialen, ethischen und kulturellen Aspekten der Nachhaltigkeit spielen wirtschaftliche Dimensionen eine enorme Rolle.
Pro Jahr gibt es zwei Antragsschlusstermine, in der Regel Ende März und Ende September. Genaue Termine werden rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben. Bei einer übergroßen Zahl von Anträgen behält sich die Stiftung vor, den Antragsschlusstermin ohne Vorankündigung vorzuziehen. Bitte bewerben Sie sich daher so früh wie möglich. Alle Anträge werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs bearbeitet. Eine Vorauswahl findet durch die Geschäftsführung der Stiftung statt. Das Stiftungskuratorium fällt ca. 10 Wochen später die endgültige Entscheidung über die verbleibenden Anträge.
WT.SH: Förderprogramm Anwendungsorientierte Forschung, Innovationen und Technologietransfer (FIT) / Deadline: Anträge können jederezeit eingereicht werden
- Deadline: Anträgen können jederzeit eingereicht werden
Mit diesem Programm wird die anwendungsnahe Forschung und Entwicklung in Schleswig-Holstein gestärkt und der Technologie- und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft beschleunigt. Es steigert die Innovationskapazitäten schleswig-holsteinischer Unternehmen und unterstützt die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die sich mit Herausforderungen aus den Bereichen Technologie und Gesellschaft, Ökologie und Ökonomie beschäftigen.
Gefördert werden Vorhaben, die
- die wissenschaftlichen, technischen, organisatorischen und sozialen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Ideen, Lösungsansätze, Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen schaffen,
- zum wirkungsvollen Technologie- und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft oder innerhalb der Wirtschaft beitragen.
Förderfähig im Rahmen dieses Programms sind
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein und Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, wobei KMU bevorzugt gefördert werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien:
- Die Förderung für Unternehmen ist von Unternehmensgröße, Projektinhalt sowie Projektart abhängig und beträgt in der Regel maximal 50 % der förderfähigen Kosten.
- Die Höhe der Förderung für Forschungseinrichtungen richtet sich nach Projektart und Innovationsgehalt und kann maximal 90 % der förderfähigen Kosten betragen.
Weitere Informationen unter: https://wtsh.de/foerderberatung-der-wtsh/foerderprogramme/foerderprogramm-forschung-innovation-technologietransfer-fit/
Eingestellt am: 12.04.2018
Source: FIT Newsletter
Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften (Akademienprogramm) für 2023/ Deadline: 31.01.2021
Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften, den historischen Rechtswissenschaften sowie Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Es wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rund 70 Millionen Euro jährlich gefördert. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion und institutioneller Anbindung in Deutschland können sich (als Einzelantragstellende oder zusammen mit einem oder mehreren Mitantragstellenden) bei einer der aufgeführten Akademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben. Es gelten u.a. folgende Voraussetzungen: · Die Laufzeit der Projekte muss zwischen einem Zeitraum von mindestens 12 und maximal 25 Jahren angelegt sein. · Das jährliche Fördervolumen beträgt mindestens 120.000 Euro. · Die Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Weiterqualifizierung der wissenschaftlichen · Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt müssen gewährleistet sein. · Die Einbeziehung der Digital Humanities in methodischer Hinsicht wird ausdrücklich erwartet. Das Antragsverfahren vollzieht sich in zwei Stufen innerhalb eines zweijährigen Zyklus. Zunächst ist ein Vorantrag an die gewählte Akademie zu stellen. Fristende für die Einreichung eines Vorantrags für 2023 bis zum: 31.01.2021 erbeten. Weitere Informationen: https://www.akademienunion.de/forschung/akademienprogramm/ Link zur Auschreibung (PDF) |
Quelle: FIT Newsletter
BMBF: regionale Innovationsnetzwerke „Zukunftscluster-Initiative“/Deadline: 16.02.2021
Das BMBF föerdert regionale Innovationsnetzwerke: "Zukunftscluster-Initiative" (Clusters4Future).
In der "Zukunftscluster-Initiative" fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Zusammenarbeit zwischen zukunftsgestaltenden Akteuren aus Unternehmen, Gesellschaft und Wissenschaft mit einer langfristigen Perspektive. Zuwendungszweck sind daher Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Projekte zur Umsetzung der jeweils zugrunde liegenden Forschungs- und Innovationsstrategie des Zukunftsclusters und Projekte für innovationsbegleitende Aktivitäten. Hierunter fallen u. a.:
- Projekte für den Wissens- und Technologietransfer,
- Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Strategie und zur Erhöhung deren Wirkungsreichweite (einschließlich Prüfung neuer Verwertungsmöglichkeiten),
- Maßnahmen für das Forschungs- und Innovationsmanagement,
- Maßnahmen für Qualifizierung und Ausbildung.
Gefördert werden können:
- Konzeptionsphase
- Umsetzungsphase
Die Maßnahme ist grundsätzlich themenoffen.
Für die Förderung der sechsmonatigen Konzeptionsphase sind bis 16. Februar 2021 Wettbewerbsskizzen einzureichen.
Weitere Informationen: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3229.html
Quelle: BMBF
Eingestellt am 01.12.2020
Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften/ Deadline: 31.03.2021
Die DFG bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Kolleg-Forschungsgruppen sind ein speziell auf geistes- und sozialwissenschaftliche Arbeitsformen zugeschnittenes Förderangebot. Eine Kolleg-Forschungsgruppe ermöglicht ein Zusammenwirken besonders ausgewiesener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Weiterentwicklung eines geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsthemas an einem Ort. Antragsskizzen werden bis zum 31. März 2021 entgegengenommen
Weitere Informationen: https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_20_85/
Eingestellt am: 02.12.2020
EU-/internationale Projekförderung
EU: Horizont-2020 - European Green Deal Calls veröffentlicht/ Deadline: 26.01.21
Am 22. September 2020 hat die Europäische Kommission eine Ausschreibung zum Green Deal im Rahmen von Horizont 2020 veröffentlicht. Insgesamt sollen rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung stehen.
Die Ausschreibung ist auf die Schwerpunkte des European Green Deal ausgerichtet und umfasst folgende 10 Themenbereiche mit jeweils mehreren Ausschreibungsthemen. Für Information, Beratung und Antragsdurchsicht können Sie sich an die thematisch zuständigen Nationalen Kontaktstellen (NKS) wenden.
Ausgewählte Calls:
Area 1: Increasing Climate Ambition: Cross sectoral challenges
Towards Climate-Neutral and Socially Innovative Cities
Climate-resilient Innovation Packages for EU regions
European capacities for citizen deliberation and participation for the Green Deal
Area 9: Strengthening our knowledge in support of the EGD
European Research Infrastructures capacities and services to address European Green Deal challenges
Area 10: Empowering citizens for the transition towards a climate neutral, sustainable Europe
Die Einreichungsfrist für Projektvorschläge endet am 26. Januar 2021.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie relativ schnell greifbare und sichtbare Ergebnisse liefern und zeigen, wie Forschung und Innovation konkrete Lösungen für die Hauptprioritäten des Green Deal bieten können.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Pilotanwendungen, Demonstrationsprojekte und innovative Produkte;
- Innovation für eine bessere Steuerung des grünen und digitalen Übergangs;
- Innovation im sozialen Bereich und in der Wertschöpfungskette.
Auf die Projekte können sich Konsortien bewerben, die typischerweise aus einer breiten Palette von Akteuren bestehen. Neben akademischen Institutionen sollen so auch Partner aus Industrie, Verwaltung und Zivilgesellschaft vertreten sein.
Die vollständigen Call-Unterlagen werden im Funding & Tenders Portal für Horizont 2020 abrufbar sein.
Eingestellt am: 22.09.20
Quelle: BMBF/ EU Funding and Tenders Portal
EU: ERC Grants 2021
Die Exektutivagentur des ERC (ERCEA) hat die Nationalen Kontaktstellen für den ERC über die geplanten Termine für die ersten ERC Ausschreibungen in Horizont Europa informiert. Voraussetzung ist hierbei, dass Horizont Europa wie vorgesehen am 1. Januar 2021 startet. Die vorläufigen Termine werden vom ERC bisher wie folgt angekündigt:
Förderlinie | Ausschreibungsöffnung | Einreichungsfrist |
Starting Grant | 12. Januar 2021 | 9. März 2021 |
Consolidator Grant | 21. Januar 2021 | 20. April 2021 |
Advanced Grant | 20. Mai 2021 | 31. August 2021 |
Synergy Grant | Keine Ausschreibung in 2021 | |
Proof of Concept | 14. Januar 2021 | 16. März 2021 17. Juni 2021 20. Oktober 2021 |
Zudem hat der Wissenschaftliche Rat des ERC die Panelstruktur für die Ausschreibungen 2021 und 2022 neu gestaltet. Mit der Überarbeitung soll sichergestellt werden, dass die eingehenden Anträge von der Panelstruktur besser abgedeckt werden und Antragstellende sich besser einem Panel zuordnen können. Zwei Panels wurden hinzugefügt - bei den Physical Sciences and Engineering ist das Panel "PE11 Materials Engineering" hinzugekommen und bei den Social Sciences and Humanities das Panel "SH7 Human Mobility, Environment, and Space". Des Weiteren sind bei verschiedenen Panels Untertitel und Deskriptoren aktualisiert und modernisiert worden.
erc.europa.eu/news/new-erc-panel-structure-2021-and-2022
Quelle: FIT NEwsletter
Eingestellt am: 22.09.2020
EU: COST Actions
COST creates spaces where scientists are in the driving seat (bottom-up) and ideas can grow through a flexible and open approach. By enabling researchers from academia, industry and the public and private sector to work together in open networks that transcend borders, COST helps to advance science, stimulates knowledge sharing and pools resources.
Since its inception, COST has operated according to one main instrument, the COST Action. COST Action is a network dedicated to scientific collaboration, complementing national research funds. COST Actions are:
- Open to researchers and innovators;
- Collaborating in a field of science and technology of common interest to at least seven COST Members/Cooperating Members;
- Based on a joint work programme lasting four years;
- Answering to the COST Open Call for proposals.
A COST Action is open to all:
- Science and technology fields (including trans-, and interdisciplinary, new and emerging fields);
- Institutions (academia, public institutions, SME/industry, NGO, European/international organisations, etc.);
- Career stages (both young and experienced);
COST Members
Non-COST Members are spread across the Near-Neighbour Countries1 and International Partner Countries2 and can join on the basis of mutual benefit.
A COST Action is organised by a range of networking tools, such as meetings, conferences, workshops, short-term scientific missions, training schools, publications and dissemination activities. Funding covers the cost of COST Action networking tools. The average COST Action support is EUR 130,000 per annum for participation by typically 25 COST Members.
COST Actions can pave the way to or establish synergies with EU-funded research projects. Collaboration within research projects often lead to new Actions, thus enhancing the networking potential of research consortia.
You can browse through all the running COST Actions.
More Information: https://www.cost.eu/
Published here: 08.09.2019
Volkswagen Stiftung: Herausforderungen für Europa / Deadline: 07.07. 2021
Fachgebiet: Gesellschafts-, Kultur- und Geisteswissenschaften
Förderart: Internationale Forschungsprojekte
bis zu 1 Mio. Euro bei 3 Partner, bis zu 1.5 Mio. Euro bei 5 Partnern
max. 4 Jahre
Forschergruppen, die sich mit europäischen Herausforderungen befassen
Konsortien bestehend aus 3-5 Antragstellenden aus mindestens 3 unterschiedlichen europäischen Ländern mit Hauptantragstellerin bzw. Hauptantragsteller von einer deutschen Universität/Forschungsinstitution
Zusatzleistungen: Förderung von Wissenschaftsvermittlung und -kommunikation
Ziel der Ausschreibung
Seit einigen Jahren steht Europa vor vielfältigen Herausforderungen, welche zu erheblichen Spannungen zwischen den europäischen Ländern führen und nur kollektiv adressiert werden können. Hierzu zählen Wirtschaftskrisen, soziale Ungleichheit, Migration, Populismus und Nationalismus, die Erosion der Demokratie, gezielte Falschinformation, Terrorismus und Cyber-Sicherheit.Vor diesem Hintergrund ermutigt die Stiftung Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu, forschungsbasierte Impulse für die zukünftige Zusammenarbeit innerhalb Europas zu entwickeln. Ziel der Ausschreibung ist es, die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen mit Bezug auf Europa und die Europäische Union anzuregen, neue Vergleichsperspektiven zu eröffnen und innereuropäische wissenschaftliche Kooperationen zu stärken. Dabei soll der Fokus auf Herausforderungen liegen, die von der Neugier getrieben sind, noch nicht adressiert wurden – und gerade erst im öffentlichen Diskurs ankommen (bisher geförderte Projekte finden Sie in unserer Projekt-Personen-Suche).
Förderangebot
Das Förderangebot richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Gesellschafts-, Kultur- und Geisteswissenschaften. Unterstützt wird der Aufbau europäischer Forschergruppen, in denen bis zu fünf hauptverantwortliche Forschende (principal investigator, PIs) aus mindestens drei europäischen Ländern zusammenarbeiten. Der/die Hauptantragstellende muss dabei in Deutschland ansässig sein. Eine Kooperation mit Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern aus Süd- und Osteuropa ist ausdrücklich erwünscht. Die Qualifikation von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern muss ein zentrales Element der Projekte darstellen.Aktualisierte Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen sowie zur Antragstellung finden sich unter Information zur Antragstellung (pdf) und in den FAQs (pdf). Anträge werden in elektronischer Form über das Antragsportal der VolkswagenStiftung eingereicht.
Hintergrund
Angesichts zahlreicher Krisen innerhalb Europas in den vergangenen Jahren erfolgten 2017 und 2018 bereits zwei Ausschreibungen zum Thema "Herausforderungen für Europa" (2018 gemeinsam mit der italienischen Stiftung Compagnia di San Paolo und der dänischen Carlsberg Foundation). Die aktuelle Ausschreibung wird von der VolkswagenStiftung alleine ausgerichtet.
Weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/unsere-foerderung/unser-foerderangebot-im-ueberblick/herausforderungen-f
Quelle: VolkswagenStiftung
Eingestellt hier: 01.04.2020
DFG: ANR/DFG: Förderprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften / Deadline: jährlich März
Die französische Agence Nationale de la Recherche (ANR) und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördern gemeinsam integrierte deutsch-französische Forschungsprojekte. Das Förderprogramm dient dem Ausbau und der Intensivierung der deutsch-französischen Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Das Programm macht keine thematischen Vorgaben. Förderanträge können bei der DFG und gleichzeitig bei der ANR eingereicht werden.
Weitere Informationen: https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2018/info_wissenschaft_18_93/index.html
Quelle: NKS Newsletter
Eingestellt am:18.01.2019
DFG: Vorab-Ankündigung: Deutsch-britische Verbundforschungsprojekte in den Geisteswissenschaften/ Frist: 24.02.2021
The Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) together with the Arts and Humanities Research Council (AHRC), part of UK Research and Innovation (UKRI), will launch a bilateral call for collaborative research proposals. This is the third in a series of annual bilateral DFG/AHRC calls, following successful calls launched in 2018 and 2019. Applicants in Germany must meet the DFG’s eligibility requirements, and applicants in the UK must meet AHRC eligibility requirements. Funding will be distributed among the research partners according to the researchers’ place of work and, in general, according to the funding rules of each individual agency. Applications will be assessed on the basis of their scholarly merit and the added value of UK-Germany collaboration through a joint two-stage process. The first stage will involve assessment by two peer reviewers. The second stage will be consideration by members of a joint academic panel selected by the DFG and the AHRC, which will make funding recommendations to the funders. The peer review process will be undertaken in English. The immediate resubmission of unsuccessful proposals from the second call (2019/2020) under the AHRC-DFG MoU to the third call (2020/2021) is not permitted, even if the proposal is revised. The detailed call for proposals is planned for 19 November 2020 with a deadline on 24 February 2021. |
Source/Quelle: Information für die Wissenschaft Nr. 75 | 26. Oktober 2020
BMWi/ZIM: Internationale Kooperationen
Kooperationsprojekte im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können auch mit ausländischen Partnern (Unternehmen und Forschungseinrichtungen) durchgeführt werden.
Aktuelle internationale Ausschreibungen: www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Dossiers/international-laender-uebersicht.html
Quelle: FIT Newsletter
Eingestellt am: 21.12.2018
DFG: German-Israeli Project Cooperation/31.3.21
On the basis of an agreement with the German Federal Ministry of Education and Research (BMBF) the DFG has taken over and continues the Programme of German-Israeli Project Cooperation. The BMBF continues providing the funds, while the DFG has all scientific and administrative responsibility. Participant institutions in Israel are invited to submit proposals which may come from all fields of science and research. Proposals shall be so designed as to be carried out in close cooperation between the Israeli and the German project partners. The deadline for the submission of these full proposals is 31 March 2021.
Weitere Informationen: DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft - Deutsch-Israelische Projektkooperation (DIP) – German-Israeli Project Cooperation
Eingestellt am 02.12.2020
Individualförderung/Nachwuchsgruppenleitung
DFG: Emmy Noether-Programm / Deadline: Antrag jederezeit möglich
Das Emmy Noether-Programm eröffnet besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe über einen Zeitraum von sechs Jahren für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren.
Bewerben können sich Postdocs und befristet beschäftigte Juniorprofessorinnen und-professoren in einer frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Karriere.
Ziel der Förderung
Herausragenden Forscherinnen und Forschern die Möglichkeit zu geben, durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe verbunden mit qualifikationsspezifischen Lehraufgaben die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer zu erlangen.
Herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus dem Ausland (zurück) zu gewinnen.
Antragsberechtigung
Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen i.d.R. bis 4 Jahre nach der Promotion
- in der Regel mindestens zwei Jahre Postdoc-Erfahrung
- substantielle internationale Forschungserfahrung.
- Von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie ihre wissenschaftliche Karriere im Anschluss an die Förderung in Deutschland fortsetzen. Eine schriftliche Absichtserklärung ist dem Antrag beizufügen.
- Die bereits erlangte Berufbarkeit, insbesondere die abgeschlossene oder bevorstehende Habilitation, schließt die Antragstellung im ENP aus, da das Förderziel bereits erreicht ist.
- Keine Antragsberechtigung bei Inanspruchnahme einer dem ENP vergleichbaren Förderung einer (Nachwuchs)-Gruppe durch eine nationale Forschungseinrichtung oder eine in Deutschland angesiedelte internationale Einrichtung.
Art und Umfang der Förderung
Beantragbare Module:
- Modul Emmy Noether-Nachwuchsgruppenleitung
- Basismodul
- IRotationsstellen
- Mercator-Fellow
- Projektspezifische Workshops
- Öffentlichkeitsarbeit
- Modul Familienzuschlag
Dauer der Förderung: 6 Jahre
Dauer bis zur Entscheidung: ca. 6 Monate
Antragsfristen: keine festen Antragsfristen
Die Förderquote für Anträge im Emmy Noether-Programm liegt über alle Fächer bei zurzeit ca. 20 %.
Quelle: DFG Homepage
Eingestellt am: 25.01.2019
DFG: Walter Benjamin-Programm (Forschungsstipendium) / Deadline: Antrag kann jederzeit gestellt werden
Das Walter Benjamin-Programm ermöglicht es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Qualifizierungsphase im Anschluss an die Promotion, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbständig umzusetzen.
Das Vorhaben kann an einer Forschungseinrichtung in Deutschland oder im Ausland durchgeführt werden, wobei die gastgebende Einrichtung das Vorhaben unterstützt.
Kompaktdarstellung des Programms
Ziel der Förderung
Mit der Einwerbung von Fördergeldern für ein eigenständiges Forschungsvorhaben wird der Grundstein für die weitere, zunehmend selbständige wissenschaftliche Karriere gelegt und die erwünschte Eigenverantwortlichkeit von besonders qualifizierten Postdoktorandinnen und Postdoktoranden gestärkt. Das Programm dient damit der Förderung der frühen wissenschaftlichen Karriere und hat zum Ziel, die in dieser Karrierephase relevante Mobilität und thematische Weiterentwicklung zu unterstützen.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausschließlich in einer frühen wissenschaftlichen Karrierephase. Eine Förderung bedingt eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung (mit Promotion). Das Vorhaben darf an keiner Einrichtung angesiedelt werden, die nicht gemeinnützig ist oder die die Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet.
Besonderheiten gelten für Antragstellende des Moduls Walter Benjamin-Stipendium (Ausland):
Eine Förderung im Ausland kann nur erfolgen, sofern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind. Dies ist der Fall, wenn sie unmittelbar vor der Antragstellung mindestens drei Jahre während der Promotions- und/oder Postdoc-Phase ununterbrochen wissenschaftlich in Deutschland gearbeitet haben.
Sofern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich bereits im Ausland befinden, kann eine Förderung im Ausland dann erfolgen, wenn sie den überwiegenden Teil der Schul- und Hochschulausbildung in Deutschland absolviert und sich nach Ihrer Promotion im In- oder Ausland zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als drei Jahre im Ausland zu Forschungszwecken aufgehalten haben.
Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr an der für das Walter Benjamin-Stipendium ausgewählten gastgebenden Einrichtung wissenschaftlich gearbeitet haben.
Art und Umfang der Förderung
Dies ist abhängig von der Modulwahl. Im Ausland wird ein Stipendium gewährt und im Inland eine Stelle der Personalkategorie "Postdoktorandin/Postdoktorand und Vergleichbare" (bzw. Rotationsstelle i.d.R. in der Personalkategorie "Ärztliche wissenschaftliche Mitarbeiterin/Ärztlicher wissenschaftlicher Mitarbeiter"). Unabhängig von dem gewählten Modul wird ein allgemeiner Sachkostenzuschuss (für Sach- und Reisekosten sowie Publikationskosten) und ggfls. erhöhte Publikationskosten (Buch) gewährt.
Das Stipendium setzt sich zusammen aus einem monatlichen Grundbetrag, gegebenenfalls zudem aus Auslandszuschlägen, einem Kaufkraftausgleich, Fahrtkostenzuschüssen sowie Leistungen für Eltern.
Es wird erwartet, dass weitere Bedarfe durch die Einrichtung abgedeckt werden, an der das Vorhaben angesiedelt wird. Insbesondere bei der Durchführung im Inland werden seitens der gastgebenden Wissenschaftlerin/des gastgebenden Wissenschaftlers Unterstützung für das Vorhaben sowie für die Karriereentwicklung erwartet.
Dauer der Förderung
in der Regel bis zu 2 Jahren.
Formulare und Merkblätter
Antragsfristen
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
DFG: Heisenberg-Programm / Deadline: Antrag kann jederzeit gestellt werden
Ziel der FörderungHerausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Langzeit-Professur erfüllen, zu ermöglichen, sich auf eine wissenschaftliche Leitungsposition vorzubereiten und in dieser Zeit weiterführende Forschungsthemen zu bearbeiten.
AntragsberechtigungNachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen, die ihre Berufbarkeit auf eine Professur durch eine Habilitation oder durch habilitationsäquivalente Leistungen nachweisen können und durch besonders herausragende wissenschaftliche Leistungen ausgewiesen sind.
Anforderungen an das ProjektHohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau sowie Eignung zur weiteren Qualifikation als Hochschullehrer/in.
Das Heisenberg-Programm richtet sich vor allem an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Berufbarkeit über das Emmy Noether-Programm, Nachwuchgruppenleitungsstellen anderer Forschungsförderungsorganisationen bzw. Forschungseinrichtungen, DFG-Projektstellen, Forschungstätigkeit in der Wirtschaft oder Stellen im akademischen Mittelbau erlangt haben. Zur Zielgruppe gehören ferner positiv evaluierte Juniorprofessoren, Habilitierte sowie deutsche Rückkehrer aus dem Ausland beziehungsweise ausländische Wissenschaftler, die in Deutschland tätig sein möchten und entsprechend qualifiziert sind.
Dauer der Förderung Maximal 5 Jahre
Antragsfristen
Keine
Weitere Informationen: https://www.dfg.de/foerderung/programme/einzelfoerderung/heisenberg/index.html
Quelle: DFG
Eingestellt hier: 25.02.2020
Volkswagen Stiftung: Freigeist-Fellowships/ Deadline: 01.04.21 (letztmalig ausgeschrieben)
- Fachgebiet: alle Fachgebiete
- Förderart: eigene Stelle (Nachwuchsgruppenleitung)
- projektbezogen bis zu 2,2 Mio. Euro für beide Förderphasen
- max. 5 (+3) Jahre oder 6 (+2) Jahre
- exzellente Nachwuchswissenschaftler(innen), die außergewöhnliche, risikobehaftete Wissenschaft zwischen etablierten Forschungsfeldern betreiben möchten
- Voraussetzungen: Promotion vor max. vier Jahren; Anbindung an eine Forschungsinstitution in Deutschland; erfolgter Wechsel des akademischen Umfelds; Auslandsaufenthalt
- Zusatzleistungen: Förderung von Wissenschaftsvermittlung und -kommunikation; besondere familienbezogene Leistungen; Zusatzförderung für geflohene Wissenschaftler(innen); Weiterbildungsmaßnahmen
Weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/unsere-foerderung/unser-foerderangebot-im-ueberblick/freigeist-fellowships
Quelle: Volkswagen Stiftung
Eingestellt hier: 25.02.2020
Volkswagen Stiftung: Opus Magnum / Deadline: 01.02.2021
Fachgebiet: Geistes-/Kultur- und Gesellschaftswissenschaften
Förderart: Finanzierung einer Vertretungsprofessurbis zu 180.000 Euro
max. 18 Monate
Professorinnen/Professoren, die ein größeres wissenschaftliches Werk verfassen wollen
Voraussetzung: Lebenszeitanstellung als Professorin oder Professor an einer Hochschule in Deutschland
Zusatzleistungen: Weiterbildungsmaßnahmen für die Vertretungsprofessur
Ziel der Initiative
Ziel der Initiative ist es, Professorinnen und Professoren aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, die sich durch (erste) herausragende Arbeiten ausgewiesen haben, einen Freiraum für die intensive Arbeit an einem wissenschaftlichen Werk zu eröffnen. Die Förderung besteht im Wesentlichen in der Finanzierung einer Vertretungsprofessur, womit die Initiative zugleich auch dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine zusätzliche Perspektive eröffnen möchte.
Förderangebot
Das Förderangebot besteht in der Finanzierung einer Vertretungsprofessur für eine Dauer von 6 bis zu 18 Monaten sowie einer Pauschale von bis zu 5.000 Euro pro Semester für die/den Antragsteller(in).Weitere Informationen zu Ausschreibungsbedingungen sowie zur Antragstellung finden sich unter Information zur Antragstellung (pdf). Anträge werden in elektronischer Form über das Antragsportal eingereicht.
Hintergrund
Die Initiative ist 2012 aus dem inzwischen beendeten Förderangebot "Pro Geisteswissenschaften" hervorgegangen. Bis auf Weiteres gibt es jährlich eine Ausschreibung.
Mehr Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/unsere-foerderung/unser-foerderangebot-im-ueberblick/opus-magnum
Quelle: VolkswagenStiftung
Eingestellt hier: 02.04.2020
Volkswagen Stiftung: Momentum – Förderung für Erstberufene / Deadline: 01.06.2021
Fachgebiet: alle Fachgebiete
Förderart: Konzepte zur Perspektiverweiterung
bis zu 1 Mio. Euro
max. 7 Jahre
Universitätsprofessorinnen und -professoren drei bis fünf Jahre nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur
keine Projektförderung, Kurzantrag
Zusatzleistungen: Förderung von Wissenschaftsvermittlung und –kommunikation; Zusatzförderung für geflohene Wissenschaftler(innen)
Ziel der Initiative
"Momentum" bedeutet der entscheidende Augenblick bzw. ist die englische Bezeichnung der physikalischen Größe für Impuls. In diesem Sinn sind mit dieser Initiative Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Phase nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur adressiert. Ziel ist es, ihnen in dieser Karrierephase Möglichkeiten zur inhaltlichen und strategischen Weiterentwicklung ihrer Professur zu eröffnen. Angesichts eines immer kurzatmiger agierenden Wissenschaftsbetriebs sollen Freiräume für neues Denken in Forschung und Lehre im Universitätsalltag geschaffen werden. Der Fokus des neuen Förderangebots liegt darauf, die Vielfalt der Forschung und die Kreativität von Forscherpersönlichkeiten in Universitäten in Deutschland sowie die strategische Weiterentwicklung der entsprechenden Organisationseinheit zu stärken.
Förderangebot
Das Förderangebot richtet sich an Professorinnen und Professoren drei bis fünf Jahre nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur. Es ist fachlich offen. Gefördert werden Konzepte zur strategischen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Professur, die sich aus unterschiedlichen Fördermaßnahmen zusammensetzen. Das Angebot ist flexibel und kann den Erfordernissen der jeweiligen Disziplin bzw. dem Standort angepasst werden. Ausgeschlossen von einer Förderung sind Forschungsprojekte.
Weitere Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen sowie zur Antragstellung finden sich unter Informationen zur Antragstellung 115 (pdf). Anträge (5 Seiten) werden in elektronischer Form über das Antragsportal eingereicht.HintergrundDie Initiative "Momentum – Förderung für Erstberufene" wurde im November 2017 eingerichtet.
Weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/unsere-foerderung/unser-foerderangebot-im-ueberblick/momentum-f
Quelle: VolkswagenStiftung
Eingestellt hier: 02.04.2020
Baltic Science Network Mobility Programme for Research Internships (BARI) / Deadline: monatlich, letztmalig 30.12.2020
BARI offers summer research internships with appropriate academic training across the Baltic Sea Region to students with interest in Life Sciences, Photon & Neutron Science and Welfare State. During their internship, students will assist in research and lab work for a proposed project. They will be hosted by research groups, laboratories, and doctoral students who wish to strengthen their ties within the Baltic Sea Region (defined as members of the Council of the Baltic Sea States: Denmark, Estonia, Finland, Germany, Iceland, Latvia, Lithuania, Norway, Poland, Sweden, Russia and the observer member Belarus) by hosting a motivated and well-qualified student. Successful applicants will receive a scholarship to help cover living expenses and travel costs. Funding is available for a period of up to three months Working language will be English. The COVID-19 pandemic caused a widespread shut-down of labs and a drastic reduction of international mobility. The time course of the pandemic differs from country to country but we all hope that the situation will improve in the near future. In order to compensate at least partly for the present restrictions and to help the restart of the international mobility we have decided to offer an extension of the BARI programme on a first come first served basis. This means that the submission of internship proposals and the submission of applications for BARI research internships will be possible for the rest of the year (and possibly even longer) monthly, starting July 1, 2020.
ERC: Advanced Grant Call 2021 / Deadline: 31.08.2021
Zielgruppe der ERC Advanced Grants sind etablierte, aktive Wissenschaftler/innen mit einer herausragenden wissenschaftlichen Leistungsbilanz. Bei der Begutachtung der wissenschaftlichen Leistung sind die letzten zehn Jahre vor der Antragstellung maßgeblich.
Als Grundlage für die Bewertung zieht der ERC in der Begutachtung – je nach Disziplin in unterschiedlicher Gewichtung – die Publikationen als Erstautor/in in führenden internationalen Zeitschriften, (übersetzte) Monographien, Patente, Vorträge auf internationalen Konferenzen, Forschungsexpeditionen, die Organisation von internationalen Konferenzen sowie (inter-)nationale Wissenschaftspreise und Akademiemitgliedschaften der Antragsteller/in heran.
Zielgruppe: etablierte Wissenschaftler/innen jeder Nationalität mit einer herausragenden Forschungsleistung in den letzten zehn Jahren
Budget und Laufzeit: maximal 2,5 Millionen Euro (in Ausnahmefällen zusätzlich einmalig bis zu 1 Millionen Euro) für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren
Forschungsthema: offen für alle Forschungsbereiche ("bottom up")
Förderung: 100 % der direkten Kosten plus 25 % Overhead für indirekte Kosten
Gastinstitution: Universitäten/Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, internationale Organisationen und Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitglied- bzw. an das Rahmenprogramm Assoziierten Staat
Antragstellung: einstufige Online-Einreichung zu festgelegten Antragsfristen und zweistufiges Begutachtungsverfahren
Weitere Informationen: https://www.eubuero.de/erc-adg.htm?pk_campaign=nl-nks-erc&pk_kwd=2020-05-18#AdG
Quelle: FIT-Newsletter
Eingestellt hier: 26.05.2020
Maria Weber Grant (Vertretung für Forschungssemester) / Deadline: jährlich 15. September
- Deadline: 15. September eines jeden Jahres
- Förderumfang: 20.000,- pro Semester
- Fachgebiet: alle
Beschreibung:
Der Maria-Weber-Grant dient der Förderung herausragender Nachwuchswissenschaftler in der Postdoc-Phase. Die Hans-Böckler-Stiftung fördert mit dem Maria-Weber-Grant eine auf ein oder zwei Semester befristete Vertretung für Juniorprofessoren und Habilitanden. Zielgruppe sind herausragende Nachwuchswissenschaftler deutscher Universitäten aus allen Fachgebieten an deren Verbleib in der Wissenschaft die Hans-Böckler-Stiftung sowohl aus forschungs- als auch aus hochschulpolitischer Perspektive ein besonderes Interesse hat. Die Juniorprofessoren müssen zum Zeitpunkt des Antrags bereits eine positive Zwischenevaluation durchlaufen haben. Die Habilitanden müssen ein fachliches Gutachten beilegen, zusätzlich wird durch die Hans-Böckler-Stiftung ein Peer-Review Verfahren eingeleitet.
Förderziel
Die Antragsteller können für bis zu 12 Monate eine befristete Teilvertretung beantragen, die Teile der Aufgaben in der Lehre übernimmt, um sich so Freiräume zur Durchführung ihrer Forschung zu verschaffen. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Universität bereit ist, den Antragssteller für die beantragte Zeit von Teilen der Lehre freizustellen. Die Teilvertretung soll nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass dem Vertretenden die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung gegeben wird.
Eingestellt am: 25.01.2018
Volkswagen Stiftung: Lichtenberg-Stiftungsprofessuren / Deadline: Antrag kann jederzeit gestellt werden
- Deadline: jederzeit
- Fachgebiet: alle Fachgebiete
- Förderumfang: 2 Mio. Euro
- Zielgruppe: herausragende Wissenschaftler(innen), die in innovativen und interdisziplinären Bereichen forschen
- Voraussetzungen: Einwerben weiterer 3 Mio. Euro seitens der Hochschule für das Stiftungskapital; Wechsel des akademischen Umfelds in den letzten fünf Jahren; Universität in Deutschland
Ziel der Initiative
Mit den "Lichtenberg-Stiftungsprofessuren" möchten der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft und die VolkswagenStiftung das hierzulande noch neue Förderinstrument des Endowments an Universitäten in Deutschland etablieren. Damit werden Hochschulen dabei unterstützt, herausragende Wissenschaftler(innen) aus innovativen, zukunftsträchtigen und risikoreichen Forschungsfeldern zu gewinnen.
Die Initiative ermöglicht sowohl für die Hochschulen als auch für die Inhaber(innen) der Professur eine größere Planungssicherheit. Die Universitäten können zudem in höherem Maße als bisher eigenverantwortlich und verlässlich Innovations- und Strukturpolitik betreiben und werden angeregt, ihre Anstrengungen der externen Mittelakquise zu verstärken. Gleichzeitig wird mit der Initiative ein Signal für mehr zivilgesellschaftliches Engagement im Bereich Wissenschaft gesetzt.
Das Förderangebot
Jede Professur wird mit einem Kapital in Höhe von insgesamt mindestens fünf Mio. Euro ausgestattet. Seitens der VolkswagenStiftung und ggf. einer dem Stifterverband verbundenen Stiftung wird ein Startkapital von je einer Mio. Euro pro Professur zur Verfügung gestellt. Weitere drei Mio. Euro müssen von der Hochschule durch Fundraising gewährleistet werden. Bewerben können sich hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aller Disziplinen und Nationalitäten, die im internationalen Vergleich (mit)führend auf ihren jeweiligen Themenfeldern sind gemeinsam mit der Zieluniversität in Deutschland.
Weitere Informationen zu Ausschreibungsbedingungen sowie zur Antragstellung finden sich unter Information zur Antragstellung 112 (pdf). Anträge werden in elektronischer Form über das Antragsportal eingereicht.
Quelle: Volkswagen Stiftung
Eingestellt am: 21.09.2018
Laura Bassi Scholarship and Bassi foundation’s postdoctoral grants/ Deadline Scholarship: 25.11.2020/ Deadline Post-Doc Grant: 25.01.21
The Laura Bassi Scholarship, which awards a total of $8,000 thrice per annum, was established by Editing Press in 2018 with the aim of providing editorial assistance to postgraduates and junior academics whose research focuses on neglected topics of study, broadly construed. The scholarships are open to every discipline and the next round of funding will be awarded in December 2020. All currently enrolled master’s and doctoral candidates are eligible to apply, as are academics in the first five years of their employment. Applicants are required to submit a completed application form along with their CV through the application portal by the relevant deadline. In addition to the Laura Bassi Scholarship, the Bassi Foundation is also pleased to provide a small number of postdoctoral grants, the sizes of which vary by year. Prospective applicants are asked to submit a 2-page statement of research, a writing sample not exceeding 10,000 words, and a copy of their CV to scholarships@editing.press by 25 January 2020. Applications are assessed as part of a double-blind peer review process, the results for which will be released in May 2020. Further details, previous winners, and the application portal can be found at: https://editing.press/bassi |
Quelle/Source: Laura Bassi Foundation
Promotionsstipendien
Promotionsstipendien des Landes Schleswig-Holstein/ EUF Stipendium / Deadline: jährlich 01.05 und 01.11
- Deadline: 01. Mai (Förderbeginn 01.09.) , 01. November (Förderbeginn 01.03.)
- Förderdauer: 1 Jahr (+ Option auf ein weiteres Jahr)
Die Europa-Universität Flensburg vergibt halbjährlich Stipendien an Promovierende auf Grundlage der Landesverordnung zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Stipendiumsverordnung - StpVO vom 14.09.2009; s. Downloads).
Ein Stipendium zur Vorbereitung auf die Promotion kann erhalten, wer
- weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen nachweist,
- mit einem wissenschaftlichen Vorhaben einen wichtigen Beitrag zurForschung leisten wird,
- zu Beginn der Förderung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet und
- die Voraussetzung nach Nummer 1 innerhalb der Regelstudienzeit plus vie Semester erbracht hat.
Das Stipendium beträgt derzeit 900,00 Euro/Monat. Es kann um einen Familienzuschlag in Höhe von 200,00 Euro erhöht werden, sofern die Stipendiatin/ der Stipendiat Kinder zu versorgen hat. Weiterhin können Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten gewährt werden.
Weitere Informationen und Leitfäden finden Sie unter: https://www.uni-flensburg.de/portal-forschung/nachwuchs/promotionsstipendien/promotionsstipendien-des-landes-schleswig-holstein/
Studienstiftung des Deutschen Volkes
Finanzielle Förderung im Inland
Mit 1.450 Euro pro Monat unterstützt die Studienstiftung ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten der Promotionsförderung. Der Betrag setzt sich aus dem monatlichen Stipendium von 1.350 Euro sowie einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro zusammen.
Darüber hinaus können Promovierende ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (etwa über eine Viertelstelle in Forschung und Lehre) ab September 2017 einen Krankenkassenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten beziehen; der maximale Beitrag liegt bei 100 Euro im Monat.
Promotionsstipendiaten mit Kindern erhalten ergänzend Familien- und Kinderbetreuungszuschläge. Zusätzliche Mittel für die Kinderbetreuung können bereitgestellt werden, indem Stipendiengelder des vierten Förderungsjahrs für Eltern umgewidmet werden ("Zeit gegen Geld"). Ergänzend zum Stipendium können wissenschaftliche Tätigkeiten im Umfang einer 25 Prozent-Stelle wahrgenommen werden, um die Einbindung in den Forschungskontext zu fördern.
Finanzielle Förderung von Auslandsvorhaben
Promotionsstipendiaten, die für Recherchen, Laboraufenthalte oder Konferenzbeiträge ins Ausland reisen, erhalten auf Antrag Zuschüsse zum Stipendium für Reise- und Lebenshaltungskosten sowie Studiengebühren.
Dauer der Förderung
Die Dauer der Förderung liegt grundsätzlich zunächst bei zwei Jahren. Auf der Grundlage eines Antrags und eines ausführlichen Berichts kann das Stipendium danach noch bis zu zweimal um jeweils ein halbes Jahr verlängert werden. Die Höchstförderungsdauer beträgt 36 Monate. Stipendiaten mit Kindern können bis zu 48 Monate gefördert werden. Wird während der Förderungszeit ein Kind geboren, können Stipendiatinnen weitere drei Stipendienmonate für die Mutterschutzzeit in Anspruch nehmen. Wir rechnen Laufzeiten anderer Stipendien für dasselbe Promotionsvorhaben auf unsere Höchstförderungsdauer an. Flexible Lösungen – z. B. beim vorübergehenden Aussetzen der Förderung – sind möglich.
https://www.studienstiftung.de/promotion/promotionsvorschlag/
Friedrich Ebert Stiftung
- Deadline: Jederzeit
- Förderzeitraum: 2 bis 3 Jahre
- Fördersumme: 1350 € + 100 € Forschungskostenpauschale
- Fachgebiet: alle
Wir glauben, dass wissenschaftliche Exzellenz vom Austausch mit anderen Disziplinen lebt. Oft fehlt Promovierenden dazu die Gelegenheit. Ihre Arbeit ist meist Soloarbeit – unterstützt lediglich durch eine Betreuerin/einen Betreuer. Unsere Stipendiat_innen nehmen an Doktorandenkolloquien teil: Sie stellen ihre Arbeiten vor und diskutieren mit Teilnehmenden aus unterschiedlichen Fächern.
Aktuelle Politik und die Sensibilität dafür – für uns ein wichtiger Faktor – sind ebenfalls Themen in den Kolloquien. Unsere Doktorand_innen lernen, über ihr Promotionsprojekt hinaus zu sehen und gesellschaftspolitische Relevanzen in den Blick zu nehmen. Unsere Absolvent_innen finden später leichter Ansprechpartner_innen in verschiedenen Berufsgruppen und wissenschaftlichen Disziplinen.
Wir bieten unseren Doktorand_innen auch die Möglichkeit, ihre Arbeiten einem größeren Fachpublikum zu präsentieren: Auf Fachtagungen laden wir Expert_innen aus Politik und Wissenschaft ein. Die Doktorand_innen sprechen dort über ihre Forschung und erhalten hochwertiges Feedback. Vergangene Fachtagungen standen unter den Themen "Migration und Integration" sowie "Gesellschaftlicher Wandel".
Als Stipendiat_in unserer Promotionsförderung haben Sie zudem dieselben Vorteile wie in der Grundförderung: finanzielle Sicherheit, fachliche Ansprechpartner, Vernetzung in Hochschulgruppen und Arbeitskreisen sowie ein umfassendes Seminarprogramm.
Persönlich werden sie von den Mitarbeiter_innen der Studienförderung betreut, die informiert und engagiert ihr Studium begleiten.Unsere Hochschulgruppen bieten Raum für den gesellschaftspolitischen Einsatz der Stipendiat_innen. Mentor_innen teilen ihre Erfahrungen, geben Tipps und unterstützen die Studierenden individuell.
Weitere Informationen: https://www.fes.de/studienfoerderung/promotionsfoerderung-fuer-deutsche-und-bildungsinlaender-innen/
Ansprechpartner*innen an der EUF: Prof. Uwe Danker
Konrad Adenauer Stiftung
- Deadline: 15. Januar und 15. Juli eines Jahres
- Fördersumme: 1350 € + 100 € Forschungskostenpauschale
- Fachgebiet: Politik, Gesellschaft und Religion, Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft und Technik, Kunst und Kultur, Europäische und internationale Zusammenarbeit
Mit der Promotionsförderung unterstützt die Konrad-Adenauer-Stiftung exzellente, gesellschaftspolitisch aktive Graduierte während ihrer Promotion oder ihres künstlerisch orientierten Aufbaustudiums und bereitet sie auf die Übernahme von Verantwortung in Führungspositionen vor.
Weitere informationen: http://www.kas.de/wf/de/42.36/
Ansprechpartner*innen an der EUF: Prof. Michael Krätzschmar (FH)/ CDU
Heinrich-Böll Stiftung
- Deadline: 1.3 und 1.9. jedes Jahr
- Förderzeitraum: 2 Jahre (und verlängert für 6 Monate zweimal)
- Fördersumme: 1350 € + 100 € Forschungskostenpauschale
- Fachgebiet: all
Das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung vergibt Studien- und Promotionsstipendien an deutsche und ausländische Studierende und Promovierende.
Vertrauensdozent*innen/ Ansprechpartner*innen an der EUF: Prof. Gerd Grözinger, Prof. Christine Thon/ Grüne
Weitere Informationen: https://www.boell.de/de/stipendien-bewerbung
Hans Seidl Stiftung
- Deadline: 15. Januar, 15. Mai und 15. Juli eines Jahres
- Förderzeitraum: 1 Jahr und weitere Jahr Verlängerung
- Fördersumme: 1350 € + 100 € Forschungskostenpauschale
- Fachgebiet: alle
Antragsberechtigt für ein Stipendium bei der Hanns-Seidel-Stiftung sind deutsche Studenten und Bildungsinländer aller Fachrichtungen, die als ordentlich Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind.
Ebenso antragsberechtigt sind Graduierte, deren Persönlichkeit und Begabung eine besondere wissenschaftliche Leistung in der Promotion und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.
Weitere Informationen: https://www.hss.de/stipendium/foerderung/ideelle-foerderung/
Rosa-Luxemburg Stiftung
- Deadline: 1.10 und 1.4. jedes Jahr
- Förderzeitraum: 2 Jahre (und verlängert für 6 Monate zweimal)
- Fördersumme: 1150 € + 100 € Forschungskostenpauschale
- Fachgebiet: alle
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung ist eine politische Bildungseinrichtung und steht der Partei DIE LINKE nahe. Ihr Ziel ist es, durch politische Bildung zu Demokratie, sozialer Gerechtigkeit und Solidarität sowie zum Ausgleich sozialer, geschlechts- oder ethnisch bedingter Benachteiligung beizutragen. Diese Werte bilden die Grundlage der Studien- und Promotionsförderung des Studienwerks der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Weitere Informationen: https://www.rosalux.de/stiftung/studienwerk/
https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Studienwerk/Bewerbungsunterlagen/FAQ_Prom.pdf
Ansprechpartner*innen an der EUF: Prof. Hauke Brunkhorst
Friedrich-Naumann Stiftung für die Freiheit
- Deadline: 30.04 und 31.10 jedes Jahr
- Förderzeitraum: 1 Jahr (+ 1 Jahr)
Die Begabtenförderung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit vergibt Studien- und Promotionsstipendien an deutsche und ausländische Studierende und Promovierende. Bewerber aus EU-Mitgliedsstaaten folgen bitte den Bewerbungshinweisen für deutsche Studierende sowie deutsche Promovierende.
Weitere Informationen: www.freiheit.org
Hans Böckler Stiftung
- Deadline: 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober
Aktuelle Ausschreibungen: https://www.boeckler.de/113269.htm
Die Hans-Böckler-Stiftung fördert Doktorandinnen und Doktoranden, die wissenschaftlich besonders begabt und gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagiert sind. Unterstützt werden Promotionen aller Fachrichtungen auch im Rahmen von Promotionskollegs, Nachwuchsforschergruppen oder Graduiertenzentren.
- Promotionskolleg "Rechtspopulistische Sozialpolitik und exkludierende Solidarität" (PK 047
- Promotionskolleg "Rechtsextreme Gewaltdelinquenz und Praxis der Strafverfolgung: Taten, TäterInnen und
- Reaktionen" (NFG 20)Promotionskolleg "Steuer‐ und Sozialpolitik bei wachsender Ungleichheit" (PK 36)
- Promotionskolleg "Rechtspopulistische Sozialpolitik und exkludierende Solidarität" (PK 47)
- Nachwuchsforschungsgruppe "Hochschule und Diversität" (NFG 018)
- Nachwuchsforschungsgruppe "Migration und Flucht: Theater als Verhandlungs- und Partizipationsraum im deutsch-französischen Vergleich (1990 bis heute)" (NFG 019)
- Promotionskolleg "Vernachlässigte Themen der Flüchtlingsforschung" (PK 46)
Ansprechpartner*innen an der EUF: Prof. Thomas Behrends, Prof. Marianne Resch
Gerda Henkel Stiftung
- Frist: offen
- Förderdauer: 3 Jahre
- Förderumfang: 1400 Euro
- Fachgebiet: Historische Geisteswissenschaften
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf den Historischen Geisteswissenschaften, insbesondere auf der Unterstützung von Forschungsvorhaben aus folgenden Disziplinen:
Archäologie, Geschichtswissenschaften, Historische Islamwissenschaften, Kunstgeschichte, Rechtsgeschichte, Ur- und Frühgeschichte, Wissenschaftsgeschichte.
Die Gesamtnote des Hochschulabschlusses (Master, bei Staatsexamen: Sek. II) muss bei 1,5 oder besser liegen.
Weitere Informationen: https://www.gerda-henkel-stiftung.de/promotionsfoerderung
Stiftung der Deutschen Wirtschaft (K. Murmann)
Förderdauer: 2 Jahre (+ 1 J)
Das Studienförderwerk ist benannt nach seinem Stifter, dem Unternehmer und ehemaligen Arbeitgeberpräsidenten Klaus Murmann.
Information für das Promotionsstipendium: Nächster Bewerbungstermin ist der 27. August 2018. Bewerbungsschluss ist um 23:59 Uhr. Die Bewerbung erfolgt über das Portal (s. u.).
Weitere Informationen: https://www.sdw.org/studienfoerderwerk-klaus-murmann/studienfoerderwerk-klaus-murmann
Evangelisches Studienwerk Villigst/ Deadlines: 01.06./01.12
- Deadlines: 01.06./01.12.
- Förderer: evang. Kirche
- Förderdauer: 2 Jahre (+ 1 J)
- Fördersumme: 1350 € + 100 € Forschungskostenpauschale
Das Studienwerk fördert jährlich rund 200 Promovierende aller Fachrichtungen mit Stipendien und einem umfangreichen Bildungsangebot. Die Stipendien werden nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vergeben, wobei der eigene Verdienst und die persönliche Lebenssituation ausschlaggebend sind.
Folgende formale Voraussetzungen gelten für die Bewerbung:
- Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche
- zügig absolviertes Studium
- überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (Abschlussnote mindestens »gut«, in Jura »vollbefriedigend«)
- Abschluss, der zur Promotion berechtigt
- Studierende mit einem ausländischen Abschluss können sich bewerben, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik zur Promotion zugelassen sind (bitte die Zulassungsbescheinigung beifügen).
Weitere Informationen: https://www.evstudienwerk.de/bewerbung/promotion/unser-stipendium.html
Cusanuswerk
- Förderer: kath. Kirche
- Fördersumme: 1350 € + 100 € Forschungskostenpauschale
- Fristen: Juli und Januar
In der Promotionsförderung werden die Stipendien unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Wissenschaftliche Stellen mit Bezug zur Promotion sind bis zu einem Umfang von bis zu 25 % mit dem Stipendium vereinbar – d. h. Einkünfte daraus werden nicht angerechnet. Darüber hinausgehende Nebeneinkünfte werden anteilig angerechnet.
Das Grundstipendium beträgt monatlich 1.350 Euro. Hinzu kommt eine Forschungskostenpauschale in Höhe von 100 Euro monatlich. Ab dem 1.9.2017 kann für den Fall, in dem keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, ein Krankenversicherungszuschuss in Höhe von 50% der Gebühren bis zu max. 100,00 Euro monatlich gezahlt werden. Die Promotion kann aus wissenschaftlichen Gründen max. drei Jahre lang gefördert werden, im Falle von Krankheit oder Kindererziehung kann die Förderdauer auf max. 4 Jahre ausgeweitet werden. Für die Zeit des Mutterschutzes gibt es die Option, die Förderung darüber hinaus um 3 weitere Monate zu verlängern. Die Laufzeiten anderer Förderungen müssen ggf. auf die Förderungshöchstdauer angerechnet werden. Ein vorübergehendes Aussetzen der Förderung ist im Einzelfall möglich.
Für Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten mit Kindern stehen Familien- und Kinderbetreuungszuschläge zur Verfügung. Zudem können Stipendiengelder des vierten Förderjahres für Eltern umgewidmet werden ("Zeit gegen Geld"), um weitere Mittel zur Kinderbetreuung bereit zu stellen.
Bei Auslandsaufenthalten können Stipendien-Zuschläge gewährt sowie Reisekosten und Studiengebühren erstattet werden.
Wietere Informationen: https://www.cusanuswerk.de/foerderung/finanzielle-foerderung/foerderung-von-promovierenden.html
https://www.cusanuswerk.de/bewerbung/promovierende/promotion.html
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
- Deadlines: 30.04 und 31.10
- dische Begabtenförderung
- Förderdauer: 2 Jahre (+ 1 J)
- Fördersumme: 1350 € + 100 € Forschungskostenpauschale
Das Ziel von ELES ist es, Jüdinnen und Juden finanziell und ideell zu fördern, die über die eigenen Fachkenntnisse hinaus gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein und Dialogfähigkeit beweisen und damit zu denjenigen gehören, die die Zukunft aktiv mitgestalten. Neben hervorragenden universitären- und Forschungsleistungen wird von den Stipendiat_innen deswegen auch gesellschaftliches Engagement in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen oder im gesellschaftlichen Umfeld erwartet.
Sie fördern fachlich ausgewiesene jüdische Promovierende in allen Themenbereichen und allen Disziplinen (außer Medizin). Nichtjüdische Promovierende können sich mit Forschungsprojekten bewerben, die jüdische Themen zum Inhalt haben.
Weitere Informationen: https://eles-studienwerk.de/foerderung/promovierendenfoerderung/
eles-studienwerk.de/bewerbung/promovierendenfoerderung/
Avicenna Studienwerk
- Deadlines: 01.04./ 01.10
- Muslimische Begabtenförderung
- Förderdauer: 2 Jahre (+ 1 J)
- Fördersumme: 1350 € + 100 € Forschungskostenpauschale
Das zentrale Ziel des Avicenna-Studienwerkes ist die umfassende Förderung begabter muslimischer Studierender und Promovierender durch Stipendien. Neben einer finanziellen Förderung beinhalten die Stipendien ein vielfältiges ideelles Programm.
Die finanzielle Förderung besteht aus einem monatlichen Stipendium und einer Studienkostenpauschale. Gegebenenfalls können Familien- und Kinderbetreuungszuschläge hinzukommen. Zudem unterstützt das Avicenna-Studienwerk Studien- und Forschungsaufenthalte, Praktika sowie Sprachkurse im Ausland.
Die ideelle Förderung umfasst eine Vielzahl von Bildungsveranstaltungen, die interdisziplinär ausgerichtet sind. Im Vordergrund stehendie Begegnung mit anderen Stipendiaten, das Entwickeln eigener Initiativen, die Diskussion aktueller Themen und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben.
Weitere Informationen:
FAZIT-Stiftung: Promotionsabschlussstipendium
- Deadline: 3-4 Monate vor Förderbeginn
- Förderdauer: 24 Monate
- Fachgebiet: alle
Vorrangig berücksichtigt werden Bewerbungen, in denen der Bewerber und der Befürworter ausdrücklich versichern, dass von anderer Seite (z.B. Eltern / Lebenspartner / Institut) keine Unterstützung möglich ist, dass die beantragten Mittel einer finanziellen Notlage des Bewerbers abhelfen und damit als Unterstützung für den angestrebten Abschluss unerlässlich sind.
Geht es um Promotionsförderung, sollte der Bewerber das 28. Lebensjahr zu Beginn seiner Promotion nicht überschritten haben.
Stipendien zum Studium für den Hochschulabschluss vergibt die FAZIT-STIFTUNG nur in Ausnahmefällen und grundsätzlich begrenzt auf die letzen beiden Semester vor dem Examen.
Weitere Informationen:
DAAD: Doktorandenstipendien am Europäischen Hochschulinstitut Florenz
Programmziel
Ziel des Programms ist die Förderung von Dissertationen mit den Schwerpunkten interdisziplinäre Forschung und vergleichende Untersuchungen mit Bezug auf die europäischen Länder.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich entsprechend qualifizierte Hochschulabsolventinnen und –absolventen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bewerben: Weitere Informationen
Was wird gefördert?
Das von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegründete Europäische Hochschulinstitut gibt qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossenem Universitätsstudium bzw. Nachweis der für eine Promotion erforderlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Dissertation anzufertigen. Für das erste Studienjahr in Wirtschaftswissenschaften ist die Teilnahme an einem strukturierten Veranstaltungsprogramm mit Prüfungen verbindlich. In abgestufter Form gilt das auch für die Fächer Geschichte und Kulturgeschichte. Schwerpunkte sind die interdisziplinäre Forschung und vergleichende Untersuchungen mit Bezug auf die europäischen Länder. Dabei wird den Bindungen zu den außereuropäischen Kulturen Rechnung getragen.
Dauer der Förderung
Ein Jahr und ca. drei weitere Jahre bis zur Erlangung des Doktorgrades. Beginn des Studienjahres: 1. September.
Stipendienleistungen
- Für deutsche Bewerberinnen und Bewerber stellt der DAAD eine begrenzte Anzahl von Stipendien für die Dauer von bis zu drei Jahren zur Verfügung. Höhe der monatlichen Rate: 1.375 Euro (zuzüglich einer Forschungs- und Kongresskostenpauschale von monatlich 102 Euro) sowie Kosten für eine Primär-Krankenversicherung bei der CONTINENTALEN. Der DAAD zahlt ferner eine Reisekostenpauschale für die Hinreise zu Beginn des ersten Jahres und eine Reisekostenpauschale nach Vollendung des dritten Jahres für die Rückreise (Ende der Vollförderung).
- Stipendien für ein viertes Jahr werden direkt vom Institut zur Verfügung gestellt. Im vierten Jahr zahlt der DAAD eine Forschungs- und Kongresskostenpauschale von monatlich 102 Euro.
Bewerbungsschluss
31. Januar
Bewerbungsort
Europäisches Hochschulinstitut Florenz (online-Bewerbung)
Weitere Informationen: https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=4&target=&subjectGrps=B&daad=&q=&page=1&detail=50015454
Quelle: DAAD
Eingestellt am: 29.03.2019
Doctoral and Research Scholarships for International Doctoral Students
Konrad-Adenauer-Stiftung - Support for foreigners
- all disciplines
- also currently International Doctoral College "Security and Development in the 21st Century".
https://www.kas.de/web/begabtenfoerderung-und-kultur/internationales-promotionskolleg-sicherheit-und-entwicklung-im-21.-jahrhundert-
- Funding period: usually 3 years
- Scope of funding: Basic scholarship €1,200/month plus grants and assistance, non-material support (active participation expected), support by speakers and tutors, network of scholarship holders
- Requirements: above-average academic performance, broad general education and strong political interest, voluntary commitment, not older than 30 years at the time of application
https://www.kas.de/web/begabtenfoerderung-und-kultur/wen-suchen-wir-2
- Application procedure: multi-stage, application deadline 15 July (for applications in Germany, also selection conferences in countries of origin)
https://www.kas.de/web/begabtenfoerderung-und-kultur/wie-bewerbe-ich-mich-2
- further information:ttps://www.daad.de/deutschland/stipendium/datenbank/de/21148-stipendiendatenbank/?status=4&origin=68&subjectGrps=&daad=&q=&page=5&detail=10000108
https://www.kas.de/web/begabtenfoerderung-und-kultur/auslaendische-studierende
Heinrich Böll Foundation - Doctoral Scholarships
- all disciplines
(Priority will be given to doctoral projects with a thematic focus on one of the Foundation's core areas)
- Funding period: usually 2 years, plus max. 2x 6 months extension
- Scope of funding: Basic scholarship €1,200/month plus flat-rate mobility allowance, exchange with other scholarship holders, offer of training and seminars
- Requirements: above-average school and study-related performance, social commitment, proximity to the goals and values of the Heinrich Böll Foundation
- Application procedure: multi-stage, application deadline 1 March
https://www.boell.de/de/stipendium-promotion
- Comments:
- regional focus on country of origin of international doctoral candidates: incl. GUS and MENA
- first preliminary work must be completed (https://www.boell.de/sites/default/files/a2-1_bewerbung_prom_jan2018.pdf?dimension1=division_sw)
- further information:
https://www.boell.de/de/stiftung/promotionsfoerderung
Friedrich-Ebert-Stiftung - Doctoral Grants for Foreigners
- all fields (exception: medicine)
- Funding period: usually 2 years, max. 3 years (with exceptions)
- Scope of funding: scholarship €1,200/month, offer of seminars and conferences, networking (active participation expected)
- Requirements: above-average academic and study-related performance, promising dissertation topic, pronounced socio-political commitment, personal attributes (https://www.fes.de/studienfoerderung/bewerbung/passe-ich-zur-fes/)
- Application procedure: multi-stage, application at any time (https://www.fes.de/studienfoerderung/bewerbung/wann-kann-ich-mich-bewerben/)
- Comments:
- Application at any time, but decision dependent on dates of committee meetings
- Further information:
https://www.fes.de/studienfoerderung/promotionsfoerderung-fuer-auslaender-innen/
Hans Böckler Foundation - Doctoral Scholarship
- All fields
- Funding period: As a rule 2 years, extension by max. 2x 6 months for technical reasons
- Scope of funding: Basic scholarship €1,350/month plus lump-sum for research costs, ideal funding
- Requirements: material neediness; above-average academic and study-related performance; socio-political and scientific significance of the doctoral subject; trade union or socio-political commitment; age max. 40 years
- Application procedure: generally multi-stage (https://www.boeckler.de/113225.htm), application deadlines 15 April and 15 October
- Further information:
https://www.boeckler.de/112148.htm
Avicenna-Studienwerk - Promotion Funding
- Promotion of talented Muslim students and doctoral candidates
- Funding period: usually 2 years, extension by max. 1 year
- Scope of funding: Basic scholarship up to €1,350/month plus lump sum for research costs, ideal funding
- Requirements: above-average academic performance, social commitment, very convincing reason for application to Avicenna-Studienwerk
- Application: Application deadlines 1 April and 1 October (http://www.avicenna-studienwerk.de/bewerbung/)
- Further information: http://www.avicenna-studienwerk.de/foerderung/
Diligentia Foundation - Project Funding
- Non-direct promotion of doctoral studies
- The foundation supports empirical research projects in the social sciences. Researchers with a doctorate at recognised universities are eligible to apply. Applications can be submitted for personnel funds (more detailed information, such as the number of positions to be filled, should be examined). If applicable, there would therefore be the possibility of being employed as project staff. However, this presupposes that the supervisor is prepared to submit a project application.
- Further information: https://www.stiftung-diligentia.org/foerderung/
Note:
The DAAD scholarships (doctoral scholarship, one-year scholarship, short-term scholarship) are only open to applicants who have not been in Germany for more than 15 months. The same applies to foreign doctoral funding from the Friedrich Naumann Foundation (however, stays for research and study purposes are excluded).
Veranstaltungsförderung
DFG: Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen / Deadline: 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn
- Deadline: 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn
Förderart: Tagungsorganisation
Die DFG unterstützt die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen in Deutschland.
Dazu gehören Internationale Kongresse, Symposien, Kolloquien und Workshops, Internationale Fachkonferenzen und Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften.
Antragsberechtigung
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind.
Anforderungen an das Projekt
- Internationaler Kongress, Symposium, Kolloquium, Workshop
- Internationale wissenschaftliche Veranstaltung von besonderer Bedeutung für das betreffende Fachgebiet mit einem großen Kreis in- und ausländischer Teilnehmer/-innen, die turnusgemäß jeweils in einem anderen Land ausgerichtet wird.
- Jahrestagung
- Regelmäßig sich wiederholende Tagung einer deutschen Fachgesellschaft, Arbeitskreises oder Fachgruppierung von überregionaler Bedeutung mit fest umrissener Thematik und internationaler Beteiligung.
Art und Umfang der Förderung
- Internationale Konferenzen
- Pauschalbetrag, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Wissenschaftler/-innen.
- Jahrestagung
- Zuschüsse zu den Reisekosten (Fahrt- und Aufenthaltskosten) für aktive ausländische Teilnehmer.
Dauer bis zur Entscheidung
Ca. 6 Monate
Formulare und Merkblätter
Grundsätzlich 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn.
Sonderregelung bei Jahrestagungen: Anträge können nur jedes 2. Jahr unterstützt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
- Eyke Dung
Tel: 0228/885-2395
Link auf E-Maileyke.dung-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@dfg.de - Brigitta Schreiner
Tel: 0228/885-2400
Link auf E-Mailbrigitta.schreiner-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@dfg.de
Quelle: DFG
Eingestellt am: 09.01.2018
Volkswagen Stiftung: Symposien und Sommerschulen / Deadline: mindestens 8 Monate für Durchführung der Veranstaltung
- Deadline: mind. 8 Monate vor Durchführung der Veranstaltung
Förderart: Symposien im Tagungszentrum Schloss Herrenhausen, Hannover; Sommerschulen deutschlandweit
Ziel der Initiative
Mit der Förderinitiative "Symposien und Sommerschulen" unterstützt die Stiftung Veranstaltungen aller Fachgebiete, die zum Ziel haben, neue wissenschaftliche Ideen und Forschungsansätze zu behandeln. Die Stiftung möchte auch dazu ermutigen, innovative Veranstaltungsformate bzw. neue Instrumente zur Unterstützung der Interaktion und Vernetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erproben.
Förderangebot
Unterstützt werden können Symposien, Workshops und Konferenzen (in der Regel bis zu 50 Personen) sowie Sommerschulen (höchstens 60 Teilnehmer). Die Förderung ist themenoffen und nicht auf bestimmte Fachgebiete beschränkt. Grundvoraussetzungen sind
- ein interdisziplinärer und internationaler Kontext,
- eine aktive Beteiligung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Doktoranden und Post-Doktoranden) sowie
- eine signifikante Einbeziehung von Wissenschaftlerinnen sowohl unter den Vortragenden als auch den Teilnehmenden.
Die durch die VolkswagenStiftung geförderten Symposien, Workshops und Konferenzen finden im neu errichteten Tagungszentrum "Schloss Herrenhausen" in Hannover statt. Im Rahmen der "Symposienwochen der VolkswagenStiftung" stehen verschiedene Termine für die Durchführung Ihrer Veranstaltung zur Verfügung. Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Symposienwochen.
Sommerschulen werden weiterhin in ganz Deutschland gefördert.
Der Zeitraum zwischen Antragstellung und Durchführung der Veranstaltung sollte mindestens acht Monate betragen. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung für Symposien, Workshops und Konferenzen zudem die entsprechenden Stichtage. Um im Vorfeld zu klären, ob die von Ihnen geplante Veranstaltung den Kriterien des Programms entspricht, stehen Ihnen die fachlich zuständigen Mitarbeiter telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen unter: https://www.volkswagenstiftung.de/symposienundsommerschulen.html
Erfolgsquote: 64,8% (Quelle: VW Stiftung)
Quelle: VW Stiftung
Eingestellt am: 09.01.2018
Volkswagen Stiftung: Zwischen Europa und Orient – Mittelasien/Kaukasus im Fokus der Wissenschaft / Dedline: Antrag kann jederzeit gestellt werden
- Strukturell-orientierte Maßnahmen: jederzeit Anträge möglich
- Fachgebiet: alle Fachgebiete
- Förderart: wissenschaftliche Veranstaltungen; strukturierte Doktorandenprogramme; Reintegrationsvorhaben
- Wissenschaftler(innen) in Mittelasien/Kaukasus mit Kooperationspartner(n) in Deutschland
- Zusatzleistungen: Weiterbildungsmaßnahmen; Förderung von Wissenschaftsvermittlung und -kommunikation.
Ziel der Initiative
Mit dem Ende der Sowjetunion wurden an der Südgrenze der Russländischen Föderation 70 Millionen Menschen aus rund 100 Ethnien und Sprachen in die Unabhängigkeit entlassen. In diesen unabhängig gewordenen Staaten Mittelasiens und Kaukasiens sowie einigen unmittelbar angrenzenden Teilen der Russländischen Föderation, Chinas und Afghanistan engagiert sich die Förderinitiative "Zwischen Europa und Orient – Mittelasien/Kaukasus im Fokus der Wissenschaft". Ihr Ziel ist es, gemeinsam mit den ortsansässigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern relevante Forschungsthemen zu bearbeiten und die intraregionale Zusammenarbeit zu stärken.
Förderangebot
Thematische AusschreibungenIm Rahmen zweier thematischer Ausschreibungen in den Bereichen Umwelt- und Gesellschaftswissenschaften fördert die VolkswagenStiftung seit 2014 bzw. 2015 insgesamt 13 kooperative Forschungsvorhaben, die unter maßgeblicher Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Zielregion durchgeführt werden und mit der Ausbildung von Nachwuchswissenschaftler(inne)n einhergehen. Weitere Ausschreibungen für gemeinsame Forschungsprojekte in den genannten oder anderen Themenfeldern sind nicht geplant.
Strukturell orientierte Maßnahmen
Über die thematischen Ausschreibungen hinaus unterstützt die VolkswagenStiftung ebenso eine Reihe von Maßnahmen, die jederzeit beantragt werden können: Vorhaben zur Eingliederung zurückkehrender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Mittelasien und dem Kaukasus, Workshops, Symposien und Sommerschulen sowie punktuelle Hilfen zum Auf- und Ausbau akademischer Infrastruktur in der Region.Weitere Informationen zu Ausschreibungsbedingungen sowie zur Antragstellung finden sich unter Information zur Antragstellung 72 (pdf). Anträge werden in elektronischer Form über das Antragsportal eingereicht.
Hintergrund
Die Förderinitiative "Zwischen Europa und Orient - Mittelasien/Kaukasus im Fokus der Wissenschaft" wurde im Jahr 2000 eingerichtet. Ende November 2011 wurde eine Modifizierung der Förderinitiative hin zu einer Kombination aus thematisch fokussierten Ausschreibungen und strukturell orientierten Einzelvorhaben beschlossen.
Weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/unsere-foerderung/unser-foerderangebot-im-ueberblick/zwischen-europa-und-orient-%E2%80%93-mittelasien-kaukasus-im-fokus-der-wissenschaft
Quelle: VolkswagenStiftung
Eingestellt hier: 02.04.2020
Deutsches Institut für Friedensforschung: Wissenschaftliche Tagungen / Deadline: 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn
- Deadline: 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn
In der Kategorie Wissenschaftliche Tagungen bietet die Stiftung folgende Projektformate an:
- Wissenschaftliche Workshops mit einer Fördersumme von max. 10 T€
- Internationale wissenschaftliche Tagungen mit einer Fördersumme von bis zu 20 T€
Leitfaden zur Antragstellung: Workshops
Leitfaden zur Antragstellung: Tagungen
Weitere Informationen unter: bundesstiftung-friedensforschung.de/wissenschaftliche-tagungen/
Quelle: Deutsches Institut für Friedensforschung
Eingestellt am: 09.01.2018
Diligentia Stiftung: Wissenschaftliche Veranstaltungen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Organisation von Veranstaltungen, die Forschung, sei sie problemorientiert theoriebildend oder theorie-/ hypothesenprüfend, deren Ergebnisse jeweils an der Realität prüfbar und damit auch widerlegbar sind sowie die Entwicklung der dazu notwendigen Methoden zum Inhalt haben. Die Förderung bezieht sich auf einzelne Veranstaltungen wie z.B. Konferenzen, Seminare und Summer Schools und soll v.a. Organisationskosten abdecken (Mieten, Technik, Verpflegung, ggf. Reisekosten Referierende). Honorare werden nicht gefördert. Die Förderung beträgt maximal 20.000 € für eine Veranstaltung.
Wer kann sich bewerben?
Antragstellende sind Doktorandinnen und Doktoranden sowie Postdocs, die in einer staatlich anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung tätig sind und eine Laufbahn in der empirischen Forschung anstreben.
Wie kann man sich bewerben?
Antragstellende reichen eine Bewerbung ein, die folgende Punkte berücksichtigt:
- Titel der Veranstaltung/ Konferenz
- Inhalt und Relevanz für die empirische Forschung
- Veranstaltungsort
- Geplantes Programm
- Stand der Planung (Zusagen Referierende)
- Zielgruppe(n)
- Beschreibung der eigenen Rolle
- Aufschlüsselung der beantragten Fördermittel
- Ggf. andere Förderer/Kooperationspartner
- Entscheidung notwendig bis (Datum)
Die Einsendefristen sowie ein zusammenfassendes Formblatt für die Bewerbung finden Sie auf der Website der Stiftung. Bewerbungen können jederzeit in ausschließlich elektronischer Form (auf Deutsch oder Englisch) eingereicht werden.
Wie erfolgt der Auswahlprozess?
Zentrales Entscheidungskriterium für eine finanzielle Förderung ist der empirische Mehrwehrt der geplanten Veranstaltung im Sinne des Stiftungszwecks.
Der Stiftungsvorstand entscheidet laufend über Anträge. Ein Vorlauf von mindestens drei Monaten ist zu gewährleisten.
Maximale Länge des Antrages: fünf DinA 4-Seiten, 12er-Schriftgröße, ohne Lebensläufe.
Weitere Informationen: https://www.stiftung-diligentia.org/ausschreibungen/
Quelle: Diligentia Stiftung
Eingestellt am: 21.09.2018
Fritz Thyssen Stiftung: Förderung von Tagungen / Deadline: jährlich 28.02., 31.05., 31.08., 30.11.
- Deadlines: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November eines jeden Jahres
Die fördert wissenschaftliche Veranstaltungen, insbesondere kleinere national und international ausgerichtete Tagungen mit dem Ziel, die Diskussion und Bearbeitung konkreter wissenschaftlicher Fragestellungen sowie die thematisch ausgerichtete Kooperation und Vernetzung von Wissenschaftlern im engeren Fachgebiet oder auch zwischen verschiedenen Fachrichtungen zu ermöglichen.
Thematisch ist eine Antragstellung in folgenden Förderbereichen möglich:
- Geschichte, Sprache & Kultur
- Querschnittbereich "Bild–Ton–Sprache"
- Staat, Wirtschaft & Gesellschaft
- Medizin und Naturwissenschaften
Die Förderung der Stiftung ist im fachlichen Rahmen der Förderbereiche in aller Regel Vorhaben mit einem Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem vorbehalten. Dieser Bezug kann personell über Projekte gegeben sein, an denen deutsche Wissenschaftler beteiligt sind, institutionell über Forschung von ausländischen Wissenschaftlern an deutschen Forschungseinrichtungen verankert werden oder durch einen thematischen Bezug zu deutschen Wissenschaftsinteressen hergestellt sein.
VORAUSSETZUNGEN
- Anträge können grundsätzlich nur aus einer Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung heraus gestellt werden.
- Antragsteller müssen promoviert sein.
- Die Zahl der Referenten sollte in der Regel 15 bis 20 Personen nicht übersteigen.
- Kongresse oder größere Konferenzen bzw. Sektionen im Rahmen von Symposien, Jahrestagungen o.ä. sowie reine Doktorandenworkshops und summer schools werden nicht gefördert.
Quelle: Fritz Thyssen Stiftung
Eingestellt am: 09.01.2018
Robert-Bosch-Stiftung: Tagungsorganisation / Deadline: Antrag kann jederzeit gestellt werden
Die Stiftung ist gegenüber neuen Ideen aufgeschlossen, jedoch sollten diese in die Förderung der Robert Bosch Stiftung passen. Es werden ausschließlich Voranfragen entgegengenommen.
Themenschwerpunkte:
- Migration, Integration und Teilhabe
- Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Deutschland und Europa
- Zukunftsfähige Lebensräume
Weitere Informationen unter: http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/html/index.asp
Rosa-Luxemburg Stiftung: Projektförderung im Bereich der politischen Bildung 2021/ Deadline: Antrag ab dem 12.10.2020 jederzeit möglich
Die Projektförderung ist eine zentrale Form der Zusammenarbeit der Rosa-Luxemburg-Stiftung mit anderen Trägern politischer Bildung. Im Rahmen ihrer thematischen Schwerpunkte sowie finanziellen Möglichkeiten unterstützt die RLS Veranstaltungs- und Publikationsvorhaben und kooperiert bei deren inhaltlicher Gestaltung. Sie trägt so dazu bei, das Spektrum linker Themen in der politischen Öffentlichkeit zu erweitern. Die mit einer Projektförderung ermöglichten Vorhaben komplettieren das Stiftungsangebot politischer Bildung thematisch, regional und zielgruppenspezifisch.
Übersicht der geförderten Projekte
Gefördert werden können generell nur konkrete Einzelprojekte politischer Bildung. Um von vornherein eine erfolglose Antragstellung zu vermeiden, sind im folgenden Anliegen aufgeführt, die durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung grundsätzlich nicht finanziell unterstützt werden können:
- Vorhaben wissenschaftlicher, kulturell-künstlerischer oder sozialer Einrichtungen, die nicht unmittelbar Zwecke der politischen Bildung verfolgen;
- Aktivitäten von Gliederungen und Strukturen der Partei DIE LINKE;
- Studienförderung außerhalb von Stipendien des Studienwerks der Rosa-Luxemburg-Stiftung für Studierende und Promovierende;
- Teilnahme an Bildungsreisen und Kongressen im In- und Ausland;
- Aktivitäten politischer Bildung, Austauschprojekte und Freiwilligendienst im Ausland.
Weitere Informationen zur Projektförderung
- Fristen: Anträge sind mindestens drei Monate vor dem geplanten Projekt bzw. der beantragten Projektphase einzureichen. Es gibt monatliche Beratungsrunden, in denen über eingegangene Anträge entschieden wird. Antragssteller*innen erhalten in der Regel nach vier Wochen eine Rückmeldung, ob es zu einer Förderung kommt oder nicht.
- Antragssumme: Im Laufe des Jahres beträgt die übliche Förderhöhe für Einzelprojekte 500 € bis 1.500 €
Eingestellt am: 12.12.2019
Schader-Stiftung: Förderung von Veranstaltungen (Schader-Forum) / Deadline: Antrag ist jederezeit möglich
Geförderte Veranstaltungen müssen dem Stiftungszweck dienen: der Förderung des Dialogs zwischen Gesellschaftswissenschaften und Praxis. In Projekten sind jeweils beide Dialogpartner angemessen zu beteiligen. Dabei werden unter Gesellschaftswissenschaften alle jene Wissenschaften verstanden, deren Arbeit der Weiterentwicklung des Gemeinwesens dient. Praxis kann die Anwendung in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kommunen, dem Dritten Sektor, dem Wissenschaftsmanagement und der angewandten Wissenschaft sein. Die Schader-Stiftung ist stets als Kooperationspartner zu beteiligen und frühzeitig in die Planungen einzubinden.
Die Angebote der Schader-Stiftung finden sich in den folgenden sechs Themenbereichen wieder:
- Gemeinwohl und Verantwortung
- Demokratie und Engagement
- Vielfalt und Integration
- Stadtentwicklung und Wohnen
- Kommunikation und Kultur
- Demographie und Strukturwandel
Weitere informationen: www.schader-stiftung.de/stiftung/foerderung/
Quelle: ELFI
Eingestellt am: 08.02.2019
Reise- und Sachmittel
DAAD: Kongress- und Vortragsreisenprogramm / Deadline: derzeit keine Anträge möglich
Programmziel
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sind Bewerbungen um die Förderung von Kongress- und Vortragsreisen derzeit leider nicht möglich. Bereits eingegangene Bewerbungen können derzeit nicht bearbeitet werden.
Das Programm fördert die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Kongressen im Ausland. Es stehen zwei Programmlinien zur Verfügung:
a) Kongressreisen
b) Vortragsreisen.
Die Programmlinie "Kongressreisen" fördert die Präsentation eines wissenschaftlichen Beitrages im Rahmen von Kongressen und Konferenzen. Die Programmlinie "Vortragsreisen" fördert Vorträge außerhalb von Kongressen und Konferenzen. Nähere Informationen zur Abgrenzung zwischen Kongress- und Vortragsreisen finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich durch Forschungsleistungen ausgewiesene promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierende.
Was wird gefördert?
Mit Mitteln des Auswärtigen Amtes fördert der DAAD die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierender an Kongressen im Ausland. Das Programm ermöglicht die aktive Teilnahme an einer ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung (Kongress, Konferenz etc.) im Ausland. Voraussetzung ist, dass die Beiträge aktuell und für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der Wissenschaftler von Bedeutung sind. Es muss ein enger Zusammenhang zwischen den forschungsbezogenen Arbeiten oder Planungen des Antragstellers sowie dem Thema des Vortrags und dem Inhalt der Veranstaltung gegeben sein. Der Vortrag muss eigene originäre wissenschaftliche Ergebnisse aus neuerer Zeit vorstellen.
Stipendienleistungen
Die Förderung setzt sich zusammen aus 1. einem Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe der jeweils gültigen DAAD-Reisekostenpauschale, 2. einem Zuschuss zu den Tagungsgebühren und 3. einem Zuschuss zu den Kosten des Aufenthaltes (Pauschale pro nachgewiesenem Kongresstag).
Bewerbungsschluss
Die Online-Bewerbung muss spätestens 4 Monate (120 Tage) vor dem ersten Kongresstag beim DAAD vorliegen.
Weitere Informationen: https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=4&target=&subjectGrps=B&daad=&q=&page=2&detail=57369745
Quelle: DAAD
Eingestellt am: 29.03.2019
DAAD: GRAFÖG - Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung
Programmziel
Die meisten Bundesländer haben Regelungen zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses erlassen. Sie sehen eine Förderung der Promotionsvorbereitung im Ausland vor. Der DAAD kann in diesem Rahmen mit einem Aufstockungsstipendium zur Förderung beitragen.
Wer kann sich bewerben?
Deutsche Graduierte wissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen, die im Rahmen ihres Stipendiums nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt benötigen.
Was wird gefördert?
Förderung längerer Auslandsaufenthalte von Stipendiaten nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder durch den DAAD: Der DAAD kann deutschen Graduierten wissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen, die im Rahmen ihres Stipendiums nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt von mindestens 30 Tagen benötigen, ein Aufstockungsstipendium für diese Zeit (Förderungsdauer von bis zu 12 Monaten) gewähren.
Programmvarianten
- Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung, Kurzstipendien 2018
- Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung, Jahresstipendien ab 2019
- Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung, Kurzstipendien 2019
Promotionsförderung bei binational betreuten Dissertationen: Ein Jahresstipendium für den Zweck einer gemeinsam betreuten Dissertation ist nach den Bedingungen der jeweiligen Betreuungsvereinbarung für kürzere Aufenthalte in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren zu verwenden, wenn dies von Anfang an so beantragt wird. Für jede durch Beleg dokumentierte stattgefundene Reise des betreuenden deutschen und ausländischen Hochschullehrers wird eine Reisekostenpauschale gezahlt.
Dauer der Förderung
Mindestens 30 Tage, bis zu 12 Monate.
Ein Jahresstipendium für eine binational betreute Dissertation ist nach den Bedingungen der jeweiligen Betreuungsvereinbarung für kürzere Aufenthalte in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren zu verwenden, wenn dies von Anfang an so beantragt wird.
Stipendienleistungen
- Zusatzstipendien zu Lebenshaltungskosten
- Reisekostenzuschuss (einmalig);
- Studiengebühren,
- nur für Doktoranden: eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten;
- Übernahme der Prämie für eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Binational betreute Dissertationen: Für jede durch Beleg dokumentierte stattgefundene Reise des betreuenden deutschen und ausländischen Hochschullehrers wird eine Reisekostenpauschale gezahlt. Das Gesamtbudget für derartige Reisen beträgt bei Betreuungs-Vereinbarungen innerhalb Europas maximal 1.500 Euro, bei außereuropäischen Vereinbarungen maximal 2.500 Euro.
Bewerbungsschluss
Anträge können jederzeit unter Wahrung einer achtwöchigen Bearbeitungsfrist direkt oder über die zuständige Hochschule an den DAAD, Referat ST 43, gerichtet werden. Für einige Länder kann eine längere Vorlaufzeit erforderlich sein.
Weitere Informationen: https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=4&target=&subjectGrps=B&daad=&q=&page=1&detail=50015185
Quelle: DAAD
Eingestellt am: 29.03.2019
DAAD: Jahresstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden
Dieses Stipendienprogramm bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Promotionsvorhabens im Ausland zu forschen und sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden, die einen Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule anstreben. Bewerber aus den Fachbereichen Bildende Künste oder Musik, die mit einem künstlerischen Projekt, bzw. Bewerber, die im Bereich Architektur mit einem Vorhaben mit praktischer Ausrichtung promovieren, bewerben sich bitte mit den erforderlichen Unterlagen und Arbeitsproben im Programm "Jahresstipendien für Graduierte im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film bzw. Musik bzw. Architektur" zu dem dort genannten Termin. Im Übrigen gelten für sie die Bedingungen des Programms "Jahresstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden".
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bewerben: Weitere Informationen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsvorhaben im Ausland, die im Rahmen einer Promotion stehen.
Dauer der Förderung
7 bis 12 Monate; die individuelle Förderdauer wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit vom Vorhaben und von der Arbeitsplanung festgelegt. Das Stipendium ist nicht verlängerbar. Zudem darf ein Doktorandenkurzstipendium nicht unmittelbar im Anschluss an ein Jahresstipendium in Anspruch genommen werden.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten von 102 Euro
- Hier wird Ihnen die monatliche DAAD-Stipendienrate für ein bestimmtes Land / einen bestimmten Status angezeigt:
Stipendienrechner
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden:
Bewerbungsschluss
- Westeuropa, Nordamerika, Türkei, MOE-Länder, SOE-Länder, GUS (inklusive Kaukasus und Zentralasien):
15. Juni - Lateinamerika, Afrika Subsahara, Nahost, Nordafrika, Asien (außer Taiwan, VR China), Australien, Neuseeland, Ozeanien:
30. September - Taiwan, VR China:
30. September
Weitere Informationen: https://www.daad.de/de/suche/?s-q=Jahresstipendiaten
Quelle: DAAD
Eingestellt am: 29.03.2019
FAZIT STIFTUNG: Reisekostenzuschuss
Die Stiftung fördert Forschungsaufenthalte von Promotionsstudenten an Universitäten und Hochschulen.
Die vollständigen Anträge für Reisekostenzuschüsse sollten spätestens sechs Wochen vor Antritt der Reise per Post eingereicht werden. Reisekostenzuschüsse werden in der Regel nur dann gewährt, wenn eine Finanzierung von anderer Seite (z. B. Eltern/Lebenspartner/Institut) nicht möglich ist. Es muss also eine finanzielle Notlage vorliegen.Der Bewerber sollte das 28. Lebensjahr zu Beginn seiner Promotion nicht überschritten haben.
Im Rahmen einer Promotion ist Folgendes notwendig:
- Ein Antragschreiben des Doktoranden;
- Eine Befürwortung des Antrags durch den Doktorvater. Aus dem Schreiben soll die Qualifikation des Antragstellers hervorgehen und es soll deutlich werden, warum seine wissenschaftliche Arbeit förderungswürdig bzw. die geplante Reise wünschenswert ist. Das Befürwortungsschreiben ist an die FAZITSTIFTUNG zu adressieren und im Original vorzulegen;
- Eine allgemein verständliche kurze Zusammenfassung (ca. 1 Seite) der Dissertation;
- nähere Informationen über den Grund der Reise (Art und Dauer) und deren Bedeutung für das Forschungsvorhaben;
- Ein tabellarischer Kostenvoranschlag über die voraussichtlich anfallenden Reisekosten (mit ausführlicher Schilderung der finanziellen Situation und der Begründung, warum z. B. Eltern/Lebenspartner/Institut nicht in der Lage sind, zu unterstützen). Erstattet werden z. B. Teilnahmegebühren (bei Konferenzen u. Ä.), Transportkosten (z. B. Flug/Bahn/Bus), Übernachtungskosten etc.; Verpflegungskosten oder Tagegeldpauschalen werden nicht gewährt.
- Einfache Kopien der Abschlusszeugnisse (Abitur, Bachelor, Master);
- Ein tabellarischer Lebenslauf mit Foto.
Weitere Informationen: http://www.fazit-stiftung.de/bewerbung.html
Quelle: Fazit Stiftung
Eingestellt am: 29.03.2019
Erasmus+: Reisemittel
Erasmus+ Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmenen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Es ist darüber hinaus möglich, Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung während eines Aufenthalts zu kombinieren.
Wer wird gefördert?
- Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozentinnen und Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- Emeritierte Professorinnen Professoren sowie pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal aus dem Ausland
Was wird gefördert?
- Gastlehraufenthalte mit mindestens 8 Unterrichtsstunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche. Können auch 4 sein à teaching und training (aber liegt an entsendende Institution, gibt es noch nicht so lange, daher lohnt es sich auf die Möglichkeit explizit hinzuweisen)
- Die Aufenthaltsdauer liegt zwischen 2 Tagen und 2 Monaten.
- Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.
Wie stelle ich einen Antrag?
- Wenden Sie sich an das International Center
- Füllen Sie die Interessenbekundung aus und reichen Sie diese mit der Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten bei uns ein.
- Vor der Abreise reichen Sie bitten das Mobility Agreement und das Grant Agreement ein im International Center ein. Denken Sie bitte auch daran, einen Dienstreiseantrag zu stellen.
- An der Partnerhochschule lassen Sie sich bitte die "Confirmation of Stay" abzeichnen und reichen diese nach Rückkehr gemeinsam mit dem Bericht im International Center ein.
- Zusätzlich wird automatisch ein Online-Bericht angefordert.
Erasmus+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder in sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Weitere umfangreiche Informationen erhalten Sie unter staffmobility.eu
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
Mit dem Programm kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, bspw.:
- Allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek
- Fachbereiche, Fakultäten
- Finanzen, International Office, Öffentlichkeitsarbeit, Studierendenberatung
- Technologie & Transfer, Weiterbildung…
- Eine wiederholte Förderung ist möglich - Erstbewerberinnen und -bewerber haben jedoch Priorität!
Was wird gefördert?
Weiterbildungsformate können sein:
- Teilnahme an Staff Weeks, Hospitationen, Job Shadowing, Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren, Teilnahme an Sprachkursen
Die Auslandaufenthalte dauern mindestens 2 Tage und höchstens 2 Monate. Der genaue Förderumfang richtet sich nach dem Erasmus-Budget des laufenden Jahres! Aktuell werden maximal 5 Aufenthaltstage gefördert.
Wie stelle ich einen Antrag?
- Wenden Sie sich an das International Center
- Füllen Sie die Interessenbekundung aus und reichen Sie diese mit der Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten bei uns ein.
- Vor der Abreise reichen Sie bitten das Mobility Agreement und das Grant Agreement im International Center ein.
- Denken Sie auch daran, einen Dienstreiseantrag zu stellen!
- An der Partnerhochschule lassen Sie sich bitte die "Confirmation of Stay" abzeichnen und reichen diese nach Rückkehr gemeinsam mit dem Bericht im International Center ein.
Zusätzlich wird automatisch ein Online-Bericht angefordert.
Für eingeschriebene Doktoranden gilt:
Sie können während eines Hochschuljahres flexibel als Studierende (SMS), Praktikanten, (SMP), als Dozenten (STA) oder als Hochschulmitarbeiter (STT) gefördert werden. Im Bereich SMS können dokumentierte Lernergebnisse das Transcript of Records ersetzen.
Ein reiner Forschungsaufenthalt (z.B. für Archivaufenthalte, Interviews, etc.) kann leider nicht über die oben aufgeführten Erasmus+ Mittel finanziert werden.
Fellowships
AvH: Feodor Lynen-Forschungsstipendium
- Zielgruppe: Postdoktorand*innen, erfahrene Wissenschaftler*innen aus Deutschland
- Förderung von 6–24 Monate Forschungsaufenthalt im Ausland
Das Feodor Lynen-Forschungsstipendium unterstützt Postdoktorand*in oder erfahrene*r Wissenschaftler*in bei ihrem Forschungsvorhaben im Ausland. Mit diesem Programm und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanzierten Stipendium ermöglicht die Humboldt-Stiftung überdurchschnittlich qualifizierten Forschenden aller Karrierestufen und Fachgebiete aus Deutschland weltweite Forschungsaufenthalte bei Mitgliedern des Humboldt-Netzwerks.
Wenn Sie sich um ein Lynen-Stipendium bewerben möchten, wählen Sie zunächst eine*n von rund 25.000 potenziellen wissenschaftlichen Gastgeber*innen weltweit. Diese*r muss entweder Mitglied des Humboldt-Netzwerks im Ausland oder mit einem ausgewählten internationalen Wissenschaftspreis ausgezeichnet worden und im Ausland tätig sein.
Die Humboldt-Stiftung strebt an, dass sich Gastgeber*innen an der Finanzierung des Stipendiums beteiligen. Die Summe soll in etwa ein Drittel des Stipendienbetrags ausmachen. Bei Gastgeber*innen aus bestimmten Ländern (siehe Länderliste, PDF) verzichten wir auf einen finanziellen Eigenbeitrag. Bei nachvollziehbaren Finanzierungsschwierigkeiten ist die Humboldt-Stiftung darüber hinaus auch bei anderen Ländern bereit, individuelle Lösungen zu finden und ggfs. Ausnahmen zu vereinbaren.
- Programminformation für Postdocs (PDF, 46 KB)
- Programminformation für erfahrene Wissenschaftler*innen (PDF, 46 KB)
Mit dem Feodor Lynen-Forschungsstipendium können Sie in verschiedenen Stadien Ihrer Laufbahn Ihr persönliches Forschungsvorhaben im Ausland durchführen. Dabei kooperieren Sie mit einem*r selbstgewählten Gastgeber*in aus dem Humboldt-Netzwerk weltweit.
Postdocs können ein 6- bis 24-monatiges, erfahrene Wissenschaftler*innen ein 6- bis 18-monatiges (aufteilbar in bis zu drei Aufenthalte innerhalb von drei Jahren) Stipendium beantragen.
Die Höhe des Stipendiums variiert je nach Zielland und Lebenssituation. Für die individuelle Berechnung des Betrags nutzen Sie bitte den Stipendienrechner. Reisekosten werden zusätzlich erstattet (Stipendienrechner)
Das für Ihre Bewerbung zuständige Auswahlgremium tagt jeden Februar, Juni und Oktober. Ihr vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular inklusive der erforderlichen zusätzlichen Dokumente senden Sie bitte rechtzeitig vor dem gewünschten Auswahltermin ab. Die Antragsbearbeitung beansprucht in der Regel vier bis sieben Monate. Im Falle von unvollständigen oder fehlerhaften Anträgen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend, so dass häufig eine Verschiebung auf eine spätere Auswahlsitzung erforderlich wird.
Erfolgschance: ca. 40% aller Anträge sind erfolgreich!
Quelle: AvH Homepage
Eingestellt am: 30.09.2020
Fritz Thyssen Stiftung: Forschungsstipendien
Beschreibung des Programms: Das Forschungsstipendium fördert jährlich rund 30 hoch qualifizierte promovierte Nachwuchswissenschaftler, die bis zwei Jahre nach ihrer Promotion ein weisungsfreies und zeitlich begrenztes Forschungsvorhaben an einer wissenschaftlichen Hochschule oder gemeinnützigen Forschungsstätte durchführen wollen.Bewerben können sich Promovierende aller Länder und Fachrichtungen, jedoch ist die Förderung der Stiftung im fachlichen Rahmen der Förderbereiche in aller Regel Vorhaben mit einem Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem vorbehalten. Dieser Bezug kann personell über Projekte gegeben sein, an denen deutsche Wissenschaftler beteiligt sind, institutionell über Forschung von ausländischen Wissenschaftlern an deutschen Forschungseinrichtungen verankert werden oder durch einen thematischen Bezug zu deutschen Wissenschaftsinteressen hergestellt sein.Stipendiaten erhalten einen altersunabhängigen monatlichen Grundbetrag von 1.800 EUR. Zur Deckung von Sach- und Reisekosten (z.B. für Bücher oder Informationsreisen zu anderen Arbeitsgruppen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit stehen, kann ein pauschaler Zuschuss von 200 EUR monatlich gewährt werden. Reisekosten zum Ort der wissenschaftlichen Arbeit werden bezuschusst, gegebenenfalls kommt eine Kinderzulage hinzu.Zielgruppe: Hoch-qualifizierte promovierte Nachwuchswissenschaftler, die zeitnah nach ihrer Promotion ein eigenes und zeitlich begrenztes Forschungsvorhaben durchführen wollen.
Thematisch ist eine Antragstellung in folgenden Förderbereichen möglich:
- Geschichte, Sprache & Kultur
- Querschnittbereich "Bild-Ton-Sprache"
- Staat, Wirtschaft & Gesellschaft
- Medizin und Naturwissenschaften
Akademische Voraussetzungen: Promotion
Anzahl der Stipendien: Rund 30 Stipendien pro Jahr
Laufzeit: Ein bis zwei Jahre
Stipendienleistung: Das Stipendium setzt sich aus einem Grundbetrag (1800 Euro monatlich) und Nebenleistungen zusammen.
Bewerbungsschluss: Stipendienanträge können der Stiftung jederzeit vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel acht Wochen.
Further information in English: https://www.daad.de/deutschland/stipendium/datenbank/en/21148-scholarship-database/?daad=&detail=10000140&origin=63&page=5&q=&status=2&subjectGrps=
Source/ Quelle: DAAD Stipendiendatenbank
Published here: 26.11.2018
Gerda Henkel Stiftung: Forschungsstipendium
Beschreibung des Programms
Forschungsstipendien können von promovierten oder habilitierten Wissenschaftlern beantragt werden, die auf dem Gebiet der historischen Geisteswissenschaften tätig sind. Eine Bewerbung ist unabhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Ort des Arbeitsplatzes möglich. Die Forschungsstipendien dienen der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens. Promovierte Wissenschaftler erhalten einen monatlichen Stipendiengrundbetrag von 2.000 EUR, während habilitierte Wissenschaftler 2.700 EUR erhalten. Es kommen zusätzliche Leistungen hinzu, gegebenenfalls auch Druckkosten sowie eine Kinderzulage. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt und Stipendium ist nicht möglich. Die Förderdauer liegt in der Regel zwischen einem und 24 Monaten.
Zielgruppe
Promovierte oder habilitierte Wissenschaftler, die ein einzeln zu bearbeitendes Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Historischen Geisteswissenschaften durchführen. Es werden insbesondere Forschungsvorhaben aus folgenden Disziplinen unterstützt:
- Archäologie
- Geschichtswissenschaften
- Historische Islamwissenschaften
- Kunstgeschichte
- Rechtsgeschichte
- Ur- und Frühgeschichte
- Wissenschaftsgeschichte
Akademische Voraussetzungen
Promotion oder Habilitation im Bereich der Historischen Geisteswissenschaften
Anzahl der Stipendien: Die Förderquote liegt bei etwa 12,5 Prozent.
Laufzeit
Maximal zwei Jahre, aber sie kann verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht.
Stipendienleistung
Monatlicher Stipendiengrundbetrag: 2.000 EUR (promovierte Wissenschaftler) bzw. 2.700 EUR (habilitierte Wissenschaftler)
Deadline: Bewerbungen sind jederzeit möglich. Further information in English: www.daad.de/deutschland/stipendium/datenbank/en/21148-scholarship-database/=
Weitere Informationen: https://www.gerda-henkel-stiftung.de/forschungsstipendien
Source/ Quelle: DAAD Stipendiendatenbank
Published here: 26.11.2018
GESIS-Grants and EUROLAB Grants
Beschreibung:
GESIS bietet Forschenden (Doktoratsstufe und höher) sowie Vertreterinnen und Vertretern von Forschungsinfrastrukturen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für einen Aufenthalt bei GESIS zu beantragen. Das GESIS-Forschungsstipendienprogramm unterscheidet zwei Arten von Förderungen: EUROLAB-Stipendien, die es den Gästen von GESIS ermöglichen, auf Basis der im GESIS Datenarchiv gespeicherten Daten eigene Forschungsprojekte zu verwirklichen, und GESIS-Stipendien, die GESIS und seine Gäste gemeinsam initiieren oder Forschungs- und Infrastrukturprojekte weiterentwickeln.
EUROLAB Grants
Forschende, die vergleichende Sozialforschung mit den im GESIS Datenarchiv gespeicherten Umfragedaten durchführen, können eine Förderung für den EUROLAB Zugang für einen Zeitraum von einem Monat beantragen. Der Aufruf zur Bewerbung zu einem EUROLAB-Grant wird zweimal jährlich, nämlich Ende April und Ende Oktober, veröffentlicht.
Ein internationales Auswahlgremium bewertet die Bewerbungen auf Konkurrenzbasis und in Abhängigkeit von den erwarteten wissenschaftlichen Leistungen. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen Zuschuss, der Reisekosten (Economy Class) und Unterkunft beinhaltet. Der Bewerbungsprozess dauert ca. einen Monat. Ein EUROLAB-Zuschuss umfasst Reisekosten für die Anreise zu und die Abreise von GESIS bis zu einem Höchstbetrag von 500 € aus europäischen Ländern und 900 € aus Ländern außerhalb Europas (bei Vorlage der Originalbelege).
Während ihres Aufenthaltes profitieren Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler von dem breiten Leistungsspektrum von GESIS und EUROLAB, inklusive Zugang zu limitierten Daten über das Secure Data Center.
Am Ende ihres Aufenthalts wird von den Gastforschenden erwartet, dass sie einen Bericht abgeben, der die wichtigsten von ihnen erzielten Leistungen zusammenfasst. Die Besucherinnen und Besucher werden angehalten, ihre Arbeit in den GESIS-Publikationen zu veröffentlichen.
GESIS Grants
GESIS Grants fördern die Zusammenarbeit oder die Vorbereitung einer Zusammenarbeit zwischen Gästen und GESIS-Mitarbeitenden. GESIS Grants können für eine Dauer von fünf Arbeitstagen bis zu drei Monaten gewährt werden.
Während ihres Aufenthaltes wird von den Gastforschenden erwartet, dass sie an einer gemeinsamen Publikation, einem gemeinsamen Vorschlag für Drittmittelfinanzierung, an Infrastrukturaktivitäten, der Verbesserung eines GESIS-Dienstes oder einer anderen für GESIS relevanten Leistung arbeiten. Wenn möglich, sollten die Bewerberinnen und Bewerber vor der Bewerbung mit einem Kooperationspartner innerhalb von GESIS Kontakt aufnehmen.
GESIS-Stipendiaten können sein:
- fortgeschrittene Predocs und Postdocs bis zu vier Jahre nach Abschluss ihres Doktoratsstudiums an Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen, die in einem der drei großen Forschungsgebiete von GESIS (Umfragemethodik, Sozialwissenschaftliche Forschung, Angewandte Informatik) oder an der Schnittstelle zwischen diesen Bereichen Forschung betreiben
- Vertreter von Forschungsinfrastrukturen, die einen Hochschulabschluss besitzen und deren Arbeit mit der von GESIS zusammenhängt
Ein GESIS Grant umfasst Reisekosten für die Anreise zu und die Abreise von GESIS bis zu einem Höchstbetrag von 500 € aus europäischen Ländern und 900 € aus Ländern außerhalb Europas (bei Vorlage der Originalbelege). Für die Dauer ihres Aufenthalts erhalten die Gäste einen Betrag von bis zu 2000 € pro Monat zur Deckung der Kosten für den Lebensunterhalt (Mahlzeiten, Unterkunft, etc.).
Die Institutsleitung prüft die Anträge auf Grundlage der vorläufigen Bewertungsergebnisse der wissenschaftlichen Abteilungen. Die Kriterien für die Bewertung der Bewerbungen sind die Kompatibilität mit der Arbeit von GESIS, die erwartete Leistung und die Qualität der Bewerbung.
Wietere Informationen: GESIS-Grants and EUROLAB Grants
Quelle: ELFI
Eingestellt am: 08.03.2019
Young Academy Fellows / Bewerbung jeweils zum 15. April und 30. September eines Jahres
Nachwuchsförderung - Andere Förderinstitutionen - Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Kunst - Natur- und Ingenieurwissenschaften, Mathematik - Lebenswissenschaften (Agrarwissenschaften, Biologie, Medizin, Ökotrophologie, Pharmazie, Veterinärmedizin) - Klinische Medizin
Die Akademie der Wissenschaften in Hamburg möchte herausragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an norddeutschen Universitäten und außeruniversitären Forschungsinstitutionen fördern, indem sie ihnen ein Forum und Netzwerk für den interdisziplinären und generationenübergreifenden Forschungsdialog bietet und sie auf ihrem Karriereweg im Rahmen eines Nachwuchsförderungsprogramms individuell und als Gruppe finanziell unterstützt.
Mit diesem Ziel sollen langfristig etwa 20 junge PostDocs, die i. d. R.
noch keine unbefristete Stelle innehaben, als "Young Academy Fellows" in die Akademie der Wissenschaften in Hamburg aufgenommen werden.
Weitere Informationen:
https://www.awhamburg.de/nachwuchsfoerderung/yaf/ausschreibung-2020.html
Quelle: FIT-Newsletter
Eingestellt hier: 11.03.2020
BIENVENÜE Regional programme/ Deadline: 15.03.2021
"The BIENVENÜE post-doctoral programme - "Welcoming highly-talented international post-docs in Brittany", carried by Région Bretagne, in partnership with eight regionally implanted research institutions (universities and research centres), aims to recruit 75 post-doctoral fellows with a high-level international profile in Breton laboratories. It will be implemented over a period of 5 years (2020-204) from November 1st, 2020, and is co-funded by the European Union through its Horizon 2020 research and innovation programme. Divided in 3 cohorts of 25 24-month fellowships each, the fellows will be selected through 3 annual calls for projects."
Weitere Informationen: https://www.europe.bzh/jcms/prod_476714/fr/bienvenue-regional-programme-english-version?lg=fr
Eingestellt am: 01.12.2020
Preise
Hans Sauer Preis: Circular Cities - Designing Urban Communities of Tomorrow/ Deadline: 31.01.2021
Die Hans Sauer-Stiftung zeichnet mit dem Hans Sauer Preis herausragende Forschungsarbeiten, zukunftsweisende technische Erfindungen oder aber vorbildliche Praxis ("Best Practices") in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft aus.
Preisgeld: 20.000 Euro
Thema: Circular Cities - Designing Urban Communities of Tomorrow
Categories:
- Ideas: Early stage, from small-scale to large-scale
- Strategies: Mature ideas and long-term strategies; from initiatives to municipalities to cross-sectoral collaborations, from top-down to bottom-up; finalized strategies before implementation
- Best Practice: Proven and implemented examples
Registration opens on October 1, 2020
Weitere Informationen:
https://www.hanssauerstiftung.de/hans-sauer-preis/
Quelle: FIT Newsletter
Eingestellt am: 01.12.2020
Roman Herzog Forschungspreis 2021 Soziale Marktwirtschaft / Deadline: jährlich
Das Roman Herzog Institut zeichnet mit dem Roman Herzog Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft Nachwuchswissenschaftler aus, die sich in ihren Dissertationen oder Habilitationen mit der Zukunftsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft und damit mit den zentralen ordnungspolitischen Fragestellungen des 21. Jahrhunderts auseinandersetzen. Der Preis wird jährlich vergeben und ist mit einem Preisgeld von insgesamt 35.000 Euro dotiert
Forschungspreis der Europa-Universität Flensburg/ Frist: 05.02.2021
für herausragende, kreative und innovative wissenschaftliche Leistungen von Nachwuchswissenschaftler*innen schreibt die Europa-Universität Flensburg einen Forschungspreis aus. Mit der diesjährigen Ausschreibung wird jeweils ein Forschungspreis in einer der folgenden Kategorien vergeben:
I. ein Preis für eine herausragende Dissertation
II. ein Preis für ein herausragendes Forschungsprojekt.
Das Preisgeld wird in beiden Kategorien in Höhe von jeweils 1.500 € ausgeschüttet. Nominierungen der Forschungsleistung von Kolleginnen und Kollegen sind ebenso möglich wie auch eine Eigenbewerbung. Diese sind einzureichen bis zum 05. Februar 2021. Vorschlagsberechtigt sind alle Hochschulangehörigen der EUF. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Ausschreibung.
Opus Magnum/ Deadline: 01.02.2021
Ziel der Initiative ist es, Professorinnen und Professoren aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, die sich durch (erste) herausragende Arbeiten ausgewiesen haben, einen Freiraum für die intensive Arbeit an einem wissenschaftlichen Werk zu eröffnen. Die Förderung besteht im Wesentlichen in der Finanzierung einer Vertretungsprofessur, womit die Initiative zugleich auch dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine zusätzliche Perspektive eröffnen möchte. Das Förderangebot besteht in der Finanzierung einer Vertretungsprofessur für eine Dauer von 6 bis zu 18 Monaten sowie einer Pauschale von bis zu 5.000 Euro pro Semester für die/den Antragsteller(in).
Weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/sites/default/files/downloads/MB_98_d.pdf
Source/Quelle: Volkswagen Stiftung
Eingestellt am 01.12.2020
Freigeist-Fellowships/ Deadline: 01.04.2021
Das Angebot richtet sich an außergewöhnliche Forscherpersönlichkeiten, die sich zwischen etablierten Forschungsfeldern bewegen und risikobehaftete Wissenschaft betreiben möchten. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit bis zu vierjähriger Forschungserfahrung nach der Promotion erhalten mit diesem Förderangebot die Möglichkeit, ihre wissenschaftliche Tätigkeit mit maximalem Freiraum und klarer zeitlicher Perspektive optimal zu gestalten.
Bitte beachten Sie: Die Stichtage 2020 und 2021 werden zusammengelegt. Der nächste und einzige Stichtag des Jahres 2021 ist der 1. April 2021. Dies hat keine Auswirkungen auf die Antragsberechtigung derjenigen, die zum 15. Oktober 2020 letztmalig antragsberechtigt sind. Bitte stellen Sie Ihren Antrag zum 1. April 2021. Personen, deren Promotion (Datum der Verteidigung) zum 1. April 2021 weniger als ein Jahr zurück liegt, sind nicht antragsberechtigt.
Further Information/ Weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/sites/default/files/downloads/MB_99_d.pdf
Source/ Quelle: Volkswagen Stiftung
Eingestellt am 01.12.2020
Summer/Winter Schools
Weitere Summer Schools
You can search for further summer schools according to discipline and location under: https://www.summerschoolsineurope.eu/
ECPR Events and Calls
ECPR Membership
ICES acquired a full institutional membership of the ECPR (European Consortium For Political Research)
As member of the EUF you will receive amongst other things the following benefits:
- You can attend ECPR events such as Futures Lab, Winter School and Summer School, Joint Sessions of Workshops and General Conference at a greatly reduced rate.
- Access to a range of funding opportunities for researchers to support both their individual careers and the further development of the discipline
Further information: https://ecpr.eu/Membership/MembershipBenefits
Introducing: The House Lecture Series
To round off our 50th Anniversary celebrations, we're delighted to present our new venture, The House Lecture Series, launching this December.
Inspired by Harbour House, our HQ which provides both a literal and metaphorical ‘home’ for the ECPR family, the series will comprise lectures that seek to open doors to some of the most pressing issues and challenges in the discipline.
Our first two lectures, held virtually, will consider threats to democracy:
Tuesday 1 December 2020
'The resurgence of nationalism' by David Miller, winner of the ECPR’s Lifetime Achievement Award 2020
Tuesday 2 February 2021
'How low can you go? Declining standards of democracy in Central and Eastern Europe'by Veronica Anghel, recipient of our inaugural Rising Star Award
The lectures are open to all, ECPR members and non-members. You'll need a myECPR account to register. For more information please contact: maria.schwab-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de
Eingestellt am 01.12.2020
Save the date: Virtual Winter School; 15 – 26.03.2021
Building on the success of our 1st Virtual Methods School, we're thrilled to announce that our forthcoming Winter School will be taking place virtually in association with KU Leuven, from 15 – 26 March 2021.
Expect a top-notch range of courses delivered in an exceptional digital learning environment.
To get a taster of what might be on offer, browse our 1st Virtual Methods School course list: https://ecpr.eu/Events/AcademicProgramme/CourseList/148
Allgemeine Informationen und Veranstaltungen
Online-Veranstaltungen: Horizont Europa
Online-Veranstaltungen: Horizont Europa - Neue Fördermöglichkeiten für Sozial- und Geisteswissenschaften
Am 10. Dezember startet die vierteilige Veranstaltungsreihe zum neuen EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizont Europa". In vier Onlineveranstaltungen geben wir einen Überblick über das gesamte Rahmenprogramm sowie das erste Arbeitsprogramm des Clusters 2 "Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft".
10.12.2020, 10 – 12:30 Uhr | Politischer Hintergrund, Struktur, Neuerungen und Themen im Cluster 2 Eine Registrierung ist ab sofort und bis zum 08.12.2020 unter diesem Link möglich: https://secure.pt-dlr.de/pt-conference/conference/Horizont_Dez2020 |
18.01.2021; 10 – 11:30 Uhr | Cluster 2 - Demokratische Regierungsführung Bitte registrieren Sie sich bis zum 14.01.2021 unter diesem Link: https://secure.pt-dlr.de/pt-conference/conference/Horizont_18Jan21 |
19.01.2021, 10 – 11:30 Uhr | Cluster 2 - Kulturelles Erbe und die Kreativwirtschaft Bitte registrieren Sie sich bis zum 14.01.2021 unter diesem Link: https://secure.pt-dlr.de/pt-conference/conference/Horizont_19Jan21 |
20.01.2021, 10 – 11:30 Uhr | Cluster 2 - Soziale und wirtschaftliche Transformationen Bitte registrieren Sie sich bis zum 14.01.2021 unter diesem Link: https://secure.pt-dlr.de/pt-conference/conference/Horizont_20Jan21 |
EU: Europäische Open Science Cloud (EOSC)
EU-Minister/innen, Vertreter/innen der europäischen Kommission und Mitwirkende trafen sich am 23.11.2018 in Wien, um den offiziellen Start an der Europäischen Open Science Cloud (EOSC) zu feiern.
Die EOSC (European Open Science Cloud) wird 1, 7 Millionen Forschenden in Europa und 70 Millionen Fachkräften in Wissenschaft, Technologie sowie Sozial- und Geisteswissenschaften eine virtuelle Umgebung mit offenen und übergreifenden Diensten für die Speicherung, die Verwaltung, Analyse und Wiederverwendung von Forschungsdaten über Länder- und Disziplingrenzen hinweg bereitstellen. Dabei werden existierende Infrastrukturen für wissenschaftliche Daten gebündelt, die bisher in EU Mitgliedstaaten und wissenschaftliche Disziplinen getrennt sind.
Das EOSC-Portal wird in den kommenden Jahren weiter ausgebaut und um Dienste und Daten erweitert.
Quelle: EUB Telegramm
Eingestellt am: 07.12.2018
EU: Portal "Funding & Tender Opportunities"
Ende September 2018 hat die Europäische Kommission ihr neues "Funding & Tender Opportunities Portal" online gestellt. Es wird das bisherige Participant Portal ablösen, das parallel dazu noch bis Ende des Jahres erreichbar sein wird und dann abgeschaltet werden soll. Auf dem neuen Portal sind sämtliche Informationen zu zentral koordinierten EU-Förderprogrammen zu finden, darüber hinaus wird damit auch das Management geförderter Projekte abgewickelt. Neu sind die Informationen zum Beschaffungswesen. Das Portal, das in einem neuen Layout daherkommt, hat eine verbesserte Stichwort- und Kontextsuche bekommen. So sind nun beispielsweise Topics, die ein "Flagging" für das Querschnittsthema Gender haben, noch leichter zu finden. Diese Projekte sind in der Regel interdisziplinär und sollen Genderaspekte im Forschungsinhalt berücksichtigen und sind daher insbesondere für Forschende im Bereich der Gender Studies und angrenzenden Fächern interessant. Beispielhafte Topics mit Gender "Flagging":
Quelle: DLR FiF Newsletter
Eingestellt am: 09.11.2018
NKS Gesellschaft: Hinweise zum interdisziplinären Arbeiten in EU Projektverbünden
Die Beteiligung der Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften (SWG) wird in den Ausschreibungen innerhalb der Gesellschaftlichen Herausforderungen in Horizont 2020 oftmals gefordert. Gleichzeitig bringt die interdisziplinäre Zusammenarbeit Herausforderungen mit sich. Wie diesen Herausforderungen erfolgreich begegnet werden kann, war das Thema einer Workshop-Session im Rahmen des "Erfahrungsaustauschs zu Horizont 2020", der am 18. und 19. Februar in Bonn stattfand. Organisiert wurde die Session von der NKS Gesellschaft in Kooperation mit der NKS Umwelt und der NKS FET (Future Emerging Technologies). Eine Zusammenfassung der Ergebnisse findet sich auf der Webseite der NKS Gesellschaft.
Weitere Informationen:
https://www.nks-gesellschaft.de/media/content/Hinweise_interdisziplinaeres_Arbeiten_H2020.pdf
Quelle: NKS Gesellschaft Newsletter
Eingestellt am: 12.04.2019
BMBF: Richtlinie zur Förderung von Open Access-Publikationen aus abgeschlossenen BMBF-geförderten Projekten (Post-Grant-Fund) Ziel
Wissenschaft und Forschung in Deutschland generieren in einem hohen Maße relevante Erkenntnisse und Informationen und machen ihre Forschungsergebnisse über Publikationen der wissenschaftlichen Gemeinschaft, aber auch einer allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich. Dies macht nicht nur eine weitere wissenschaftliche Verwertung möglich, sondern stärkt auch den wissenschaftlichen Diskurs.
Gegenstand dieser Richtlinie ist die Förderung von Ausgaben für Gebühren, die für Open Access-Publikationen aus abgeschlossenen BMBF-geförderten Projekten entstehen. Abgeschlossen ist ein Projekt im Sinne dieser Richtlinie, wenn dessen Bewilligungszeitraum geendet hat. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Veröffentlichungen dann, wenn die Beiträge unter einer Lizenz veröffentlicht werden, die dem Leser mindestens das entgeltfreie, unwiderrufliche, weltweite Recht einräumt,
- die Beiträge in elektronischer Form zu lesen,
- die Beiträge in elektronischer Form zu vervielfältigen,
- die Kopien in elektronischer Form weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen.
Voraussetzung
- dass der Bewilligungszeitraum des vom BMBF geförderten Projektes vor höchstens drei Jahren geendet hat (ausschlaggebend für den Drei-Jahres-Zeitraum ist das Datum der Antragstellung),
- dass die Open Access-Publikation inhaltlich auf das abgeschlossene vom BMBF geförderte Projekt zurückzuführen ist,
- dass ein verbindliches Angebot zur Publikation vorgelegt wird, jedoch noch kein Vertrag geschlossen wurde,
- dass die Publikationsausgaben nicht durch andere Einrichtungen oder Mittelgeber finanziert werden oder finanziert werden können.
Verfahren der Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt mittels dem unter https://www.bildung-forschung.digital/files/PostGrantFund.pdf zur Verfügung stehenden Formular und der Einreichung eines Publikationsangebotes.
Bitte beachten Sie die Ergänzenden Hinweise unter https://www.bildung-forschung.digital/files/171115_PGF%20erg%c3%a4nzende%20Hinweise.pdf zum Antragsverfahren.
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bildung-forschung.digital/de/finanzierung-von-open-access-publikationen-2008.html.
Quelle: BMBF Newsletter
Eingestellt am 29.03.2019
Zusicherungen des Vereinigten Königreichs im Bereich Forschung, Innovation und Hochschulbildung
In diesem Papier wird beschrieben, was die britische Regierung unternimmt, um Wissenschaftlern und Studierenden aus der EU,1 die im Vereinigten Königreich leben, Gewissheit zu geben für die Zeit nach unserem Austritt aus der EU. Wissenschaft, Forschung und Innovation sind unverzichtbar für Wohlstand, Sicherheit und Wohlergehen im Vereinigten Königreich und sind das Zentrum unserer Wirtschaftsstrategie. Die Regierung misst dem Beitrag, den Wissenschaftler, Forscher und Studierende aus allen Teilen Europas in Großbritannien leisten, hohen Wert bei, und versteht sehr wohl, dass alle, die sich entschieden haben, hier zu studieren und zu arbeiten, Klarheit haben möchten.
Forschung Die Bestimmungen des Austrittsabkommens sehen vor, dass das Vereinigte Königreich für die Laufzeit von "Horizon 2020"-Projekten weiter daran beteiligt bleibt.
Für den Fall eines Austritts ohne Abkommen garantierte die britische Regierung zunächst die Bereitstellung von Geldern für britische Beteiligte an laufenden "Horizon 2020"-Projekten ebenso wie für erfolgreiche britische Bewerbungen, die vor dem Austritt aus der EU eingereicht wurden, auch wenn die Beteiligten erst nach dem Austritt vom Erfolg ihrer Bewerbung in Kenntnis gesetzt werden. Diese Garantie ist mittlerweile ausgedehnt worden und erstreckt sich nun auch auf die Bereitstellung von Mitteln für den britischen Teil aller erfolgreichen kooperativen Bewerbungen für "Horizon 2020", die nach dem Austritt bis Ende 2020 als Drittlandseinrichtung gestellt werden. Die Beteiligung von Drittstaaten ist bei "Horizon 2020" bewährte Praxis – Drittlandseinrichtungen sind derzeit an einem breiten Spektrum kollaborativer Programme beteiligt oder haben sogar Konsortialführung inne. Die ursprüngliche Garantie wie auch die Erweiterung gelten für die gesamte Laufzeit der Projekte, selbst wenn diese über 2020 hinausgeht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Mit Blick auf die Zeit nach 2020 bleibt Großbritannien der Kooperation mit internationalen Partnern in Forschung und Innovation verpflichtet, und möchte die Zusammenarbeit mit der EU fortsetzen, wie dies in der Politischen Erklärung zum Austrittsabkommen niedergelegt ist. Zu diesem Zweck wünscht Großbritannien eine Option zur Assoziierung mit dem nächsten Rahmenprogramm, "Horizon Europe". Als verantwortungsbewusste Regierung prüfen wir jedoch parallel dazu auch, wie die Vorteile der Kooperation durch eigene Programme aufgefangen werden können, um weiterhin Forschung von Weltrang zu ermöglichen.
Studierende Im Juli 2018 machte die britische Regierung die Zusage, dass EU-Staatsangehörige (und ihre Familie), die im akademischen Jahr 2019/20 oder früher ein Studium an einer Universität im Landesteil England aufnehmen, weiterhin für die Dauer des Studiengangs Anspruch auf den Studiengebühren-Status von Inländern sowie auf finanzielle Unterstützung durch Student Finance England haben werden, sofern die Voraussetzung dauerhafter Ansässigkeit in der EU erfüllt ist. Die Garantien für finanzielle Unterstützung von Studierenden werden sich nicht verändern, auch wenn Großbritannien ohne Abkommen aus der EU austritt. Wir haben auch entsprechende rechtliche Vorschriften im Parlament eingebracht, um dieser Ankündigung Rechtskraft zu verleihen. Die Anmeldung für Studiengänge des akademischen Jahres 2020/21 ist erst ab September 2019 möglich. Wir werden sicherstellen, dass die nötigen Informationen Studierenden und Hochschulen rechtzeitig vor diesem Termin zur Verfügung stehen. Ähnliche Änderungen wurden auch in Schottland, Wales und Nordirland 1 Hiermit werden auch Staatsangehörige aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz eingeschlossen.
vorgenommen. Weitere Informationen hierzu gibt der British Council: www.britishcouncil.de/studium-uk/eu-austritt-informationen-fuer-studierende.
Gemäß den Bestimmungen des Austrittsabkommens wird das Recht britischer Einrichtungen auf Partizipation an EU-Programmen während des aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), wie z.B. Erasmus+, für die Laufzeit der Projekte, die unter diesem MFR finanziert werden, durch den Austritt nicht beeinträchtigt.
Die britische Regierung hat wiederholt klar gesagt, dass internationaler Austausch und Zusammenarbeit bei Bildung und Ausbildung als Teil ihrer Vision für ein "Global Britain" hohen Stellenwert hat, und wir meinen, Großbritannien und die europäischen Länder sollten ihren jungen Menschen und Studierenden auch nach dem britischen Austritt aus der EU die Chance geben, die Spitzen-Universitäten beider Seiten zu nutzen. Die britische Regierung muss mit der EU noch eine Vereinbarung schließen, damit britische Organisationen weiter an Erasmus+ partizipieren können, und sie bemüht sich um Gespräche dazu mit der EU.
Im Falle eines Austritts aus der EU ohne Austrittsabkommen erstreckt sich die Garantie der britischen Regierung auf die Zahlung der Fördermittel an erfolgreiche britische Antragsteller bei Erasmus+, die ihren Antrag vor Jahresende 2020 gestellt haben. Als erfolgreich gelten Anträge, die direkt von der Europäischen Kommission oder von der nationalen britischen Agentur bewilligt und dann von der Europäischen Kommission ratifiziert werden.
Mobilität und Aufenthaltsrecht Die Rechte der Bürger zu gewährleisten, war eine Priorität bei den Verhandlungen für das Austrittsabkommen, und es ist der britischen Regierung wichtig, dass wir nach unserem Austritt aus der EU offen bleiben für Staatsangehörige der Europäischen Union. Wenn das Austrittsabkommen vom britischen Parlament angenommen wird, sind alle EUStaatsangehörigen, einschließlich Studierender und Forscher, die zum Stichtag 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich ansässig sind, im Rahmen des "EU Settlement Scheme" antragsberechtigt. Anträge können seit 30. März 2019 und bis 30 Juni 2021 gestellt werden. Die Antragstellung ist kostenlos, wer während der Pilotphase eine Gebühr gezahlt hat, erhält eine Rückerstattung.
Im Falle eines Austritts ohne Abkommen können EU-Staatsangehörige, die zum Stichtag 29. März 2019 im Vereinigten Königreich ansässig sind, nach den selben Berechtigungs-kriterien einen Antrag im Rahmen des "Settlement Scheme" stellen, allerdings endet die Antragsfrist in diesem Fall am 31. Dezember 2020. Für diejenigen, die nach dem Ende der Freizügigkeit für einen Urlaub oder Kurzaufenthalt von weniger als drei Monaten Dauer nach Großbritannien kommen wollen, gelten dieselben Regelungen wie früher. Um länger als drei Monate bleiben zu können, müssten EU-Staatsangehörige gleich nach ihrer Ankunft in Großbritannien das "European Temporary Leave to Remain" (befristetes Bleiberecht für Europäer) beantragen, das den Aufenthalt für weitere 36 Monate ermöglicht. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Studierende aus der EU, die länger als 36 Monate im Vereinigten Königreich bleiben wollen, müssen unter dem neuen "Skills-based Immigration System" (Qualifikations-basiertes Einwanderungssystem), das ab 2021 gelten wird, ein Studierenden-Visum beantragen, wenn sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Weitere Informationen zur Antragstellung für ein solches "Tier 4"-Visum finden Sie hier.
Das neue "Skills-based Immigration System" soll die Vorschläge umsetzen, die im Immigration White Paper (Einwanderungs-Weißbuch) dargelegt sind. Das Weißbuch hebt die Bedeutung ausländischer Talente in Wissenschaft, Forschung und Innovation für das Vereinigte Königreich hervor. Die Zahl ausländischer Studierender, die zum Studium hierher kommen dürfen, wird auch in Zukunft keiner Begrenzung unterliegen.
Quelle: British Council Germany
Eingestellt am: 26.04.2019
EU-Kommission: NEU – Dissemination & Exploitation Booster für EU-Projekte
Die EU-Kommission hat einen neuen Service geschaffen, um den effektiven Transfer von FP7 oder H2020-geförderten Projektergebnissen hin zu Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu gewährleisten. Damit sollen Projektkonsortien bei der Verbreitung von Projektergebnissen unterstützt und mit dem das Verwertungspotential der Projektergebnisse gestärkt sowie der Marktzugang erleichtert werden. Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Service 1: Portfolio Dissemination & Exploitation Strategy
- Service 2: Business Plan Development
- Service 3: Go-to-Market Support
Weitere Informationen:
https://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/comm/190906_d-e-booster_en.pdf
Quelle: European Commission
Eingestellt am: 10.10.2019
Forschungsministerrat finalisiert offene Punkte zu Horizont Europa
Der Forschungsrat hat am 29. September eine gemeinsame Position zu den bisher noch offenen Fragen bezüglich des zukünftigen EU-Forschungsprogramms, Horizont Europa, erzielt. Dabei wird u.a. die Kohärenz zwischen Horizont Europa und Erasmus+ (insbesondere die gemeinsame Unterstützung der Europäischen Hochschulen) hervorgehoben. |
Quelle/ Source: Erasmus+ Newsletter 10/2020
BMBF: Corona-Krise & Änderungen im WissZeitVG für befristet Beschäftigte in der Forschung
Mit der Verlängerung der Befristungsdauer hat das BMBF in der Corona-Pandemie Planungssicherheit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase geschaffen. Das heißt, dass sich die gesetzliche Höchstbefristungsgrenze für diejenigen, die zu einem Zeitpunkt zwischen März und September 2020 nach § 2 Absatz 1 WissZeitVG angestellt waren, automatisch um sechs Monate verlängert. Die Änderungen des WissZeitVG gelten rückwirkend seit 01. März 2020. Weitere Informationen: https://www.bmbf.de/de/faq-was-befristet-beschaeftigte-jetzt-wissen-muessen-11682.html |
Quelle/ Source: BMBF Meldungen
Hinweise zum Brexit
Die EU-Kommission hat uns erneut bestätigt, dass alle Projekte der aktuellen Programmgeneration bis zu ihrem regulären Förderende wie bisher weiterlaufen können.
Bei der Einreise nach Großbritannien nach dem 01.01.2021 sind bei Langzeitaufenthalten über 6 Monaten zu Studienzwecken Änderungen in den Visabestimmungen zu beachten.
Kurzaufenthalte für z.B. Projekttreffen oder Sommerschulen von bis zu 6 Monaten können mit EU oder Schweizer Staatsbürgerschaft weiterhin ohne Visa angetreten werden. Staatsbürger und Staatsbürgerinnen anderer Nationen müssen auch für Kurzaufenthalte vorzeitig ein Visitor Visa beantragen. Im Zweifel können Teilnehmende unter https://www.gov.uk/check-uk-visa die für sie geltenden Einreisebestimmungen prüfen.
Für genauere Informationen haben wir den Link zu den FAQ der EU Kommission zum Thema Brexit sowie die Präsentation des Brexit Webinars der Universities UK International (UUKI) auf unserer Webseite hinterlegt.
Gerne nutzen wir die Gelegenheit und weisen Sie auf weitere Info-Veranstaltungen der UUKI bezüglich Einwanderungsbestimmungen ab dem 1. Januar 2021, Alternativen zu Horizon Europe und Erasmus+ und die Vorbereitung auf das Ende der Transition Periode hin.
Weitere Details zu den Veranstaltungen finden Sie auf folgender Webseite: https://www.universitiesuk.ac.uk/events/about/Pages/Upcoming-events.aspx
Bei Fragen rund um das Thema Brexit schreiben Sie uns bitte an stratpartner.eu-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@daad.de.
Kompass für die Sozial- und Geisteswissenschaften in Horizont Europa (Download)
Was erwartet Forschende und Stakeholder aus den Sozial- und Geisteswissenschaften in Horizont Europa? Vor dem Start von Horizont Europa möchte die Nationale Kontaktstelle Gesellschaft Ihnen mit einem neuen Info-Magazin einen ersten Einblick in die Struktur des 9. EU-Forschungsrahmenprogramms und in dessen Fördermöglichkeiten für die Sozial- und Geisteswissenschaften geben. Das Info-Magazin steht zum Download auf folgender Webseite bereit.
Weitere Informationen: https://www.nks-gesellschaft.de/de/service-infomagazin.php
Calls for Papers
Bitte beachten Sie vor jeder Antragsstellung den EUF Leitfaden zur Beantragung und Durchführung von Drittmittelprojekten.
Die Finanzabteilung muss frühzeitig über das Vorhaben informiert werden und den Finanzplan spätestens eine Woche vor Abgabe des Antrags erhalten.