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Offizielle Pressemitteilungen der Europa-Universität Flensburg (EUF)

Digitale Prüfungen können starten

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Europa-Universität Flensburg begrüßt Corona-Hochschulrechtsergänzungsverordnung

Flensburg, 22. Januar 2021. Die heute vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein erlassene und am morgigen Sonnabend in Kraft tretende Corona-Hochschulrechtsergänzungsverordnung wird auch an der Europa-Universität Flensburg (EUF) begrüßt. Präsident Prof. Dr. Werner Reinhart ist froh, dass mit der Verordnung die elektronischen Prüfungen, die angesichts des weiterhin sehr eingeschränkten Semesterbetriebs nötig sind, nun landesweit geregelt sind und eine Rechtgrundlage geschaffen wurde. "Dank der Verordnung des Ministeriums ist dieses Herbstsemester trotz aller Widrigkeiten, die die vermaledeite Corona-Pandemie birgt, für die Studierenden kein verlorenes Semester. Wir begrüßen daher ausdrücklich die darin getroffenen Regelungen und insbesondere auch die Möglichkeiten, große Klausuren als elektronische Prüfung ablegen zu können."

Prüfungen online: EUF ist vorbereitet

Reinhart sieht die Universität angesichts der am Montag beginnenden ersten Prüfungsphase gut aufgestellt. Auch an der EUF werden nahezu alle Prüfungen auf elektronischem Weg umgesetzt. Präsenzprüfungen wird es in nur sehr wenigen Ausnahmefällen geben – überall dort, wo die Prüfung nicht anderweitig abzulegen ist. Dies gilt etwa bei Sport-Praxis-Seminaren oder praktischen Musik-Prüfungen. Diese Prüfungen werden gemäß der geltenden Corona-Bestimmungen stattfinden.

Der EUF-Präsident bedankt sich bei allen Mitarbeitenden ausdrücklich, die den enormen Kraftakt einer erneuten Umstellung auf elektronische Prüfungsformate bewerkstelligen: "Wir hoffen, dass die Online-Prüfungen für die Studierenden reibungslos verlaufen werden und tun alles dafür, dieses neue Prüfungsformat bestmöglich umzusetzen. Ich danke daher allen Lehrenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie unter hohem Zeitdruck diese Transformation von Prüfungsformaten möglich machen. Das gesamte Präsidium ist sich bewusst, dass diese schwierigen Zeiten uns allen vieles abverlangen."

Herausforderung für Studierende

Dies gelte natürlich auch und inbesondere für die Studierenden. Für sie stelle die Pandemie einmal mehr eine besondere Herausforderung dar. Deshalb sieht die Regelung unter anderem vor, dass allen Studierenden, die eine in einem neuen bzw. veränderten Format stattfindende Prüfung nicht bestehen, ein weiterer Versuch (Freiversuch) gewährt wird. "Der Freiversuch hat sich bereits im vergangenen Corona-Semester als eine gute und vor allem entlastende Lösung für Studierende erwiesen", so Präsident Reinhart. Das zurückliegende Semester habe aber auch gezeigt, dass die Quote derer, die eine Prüfung nicht bestanden, nicht höher als in früheren Semestern gewesen sei. An die Studierenden gerichtet betont Reinhart: "Wir werden die Regelung zum Freiversuch universitätsintern soweit wie möglich fassen. Bitte lassen Sie sich von dieser besonderen Prüfungssituation nicht entmutigen."

Die erste Prüfungsphase beginnt an der EUF am kommenden  Montag (25.1.). Zwei weitere Prüfungsphasen folgen im Februar und im März. Diese Zeiträume waren bereits frühzeitig festgelegt worden – ursprünglich, um mögliche Präsenzprüfungen zeitlich zu entzerren.

Weitere Informationen:

Link zur Verordnung des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210122_HEVO.html

Alle Informationen und Regelungen der EUF zum Umgang mit der Corona-Pandemie: www.uni-flensburg.de