Regelungen

Nachfolgend finden Sie Informationen zu fachinternen Regelungen das Seminar für Geschichte und Geschichtsdidaktik betreffend. 

Voraussetzungen für die Absolvierung der Module

Im Teilstudiengang Geschichte des BA Bildungswissenschaften basiert der Zugang zu den Modulen 3 und höher auf der vollständigen und erfolgreichen Absolvierung der einführenden Module 1 und 2 (siehe Modulkatalog). Das Seminar für Geschichte und Geschichtsdidaktik hält diese begründete Hürde strikt ein. Eine Teilnahme an den Veranstaltungen höherer Module bei fehlenden Voraussetzungen zu Beginn des jeweiligen Semesters schafft keinen Grund für Ausnahmeregelungen oder späteren Notennachtrag.

Wenn die Module 1 und 2 bestanden wurden, gibt es für die weiteren Module keine festgelegte Studienreihenfolge die (Teil-)Module können in beliebiger, also auch in einer dem Studienverlaufsplan nicht entsprechenden, Reihenfolge studiert werden.

Anmeldung zur Modulprüfung

Prüfungsleistungen können nur zu Bewertung angenommen werden, wenn eine Anmeldung zur Modulprüfung im LSF vorliegt. Möglich ist eine Anmeldung nur, wenn die Voraussetzungen dafür (s.o.) erfüllt sind. Geltende Fristen sind strikt zu berücksichtigen.

Handreichungen

Nachfolgend finden Sie als Handreichungen die vom Seminar beschlossenen verbindlichen Regelungen für das Erstellen von Hausarbeiten und weiteren Ausarbeitungen, ebenfalls die gesonderten Regelungen für das Führen von lernenden Portfolios und zur Referats-/Sitzungsvorbereitung.

Wichtiger Hinweis

Das Seminar für Geschichte und Geschichtsdidaktik weist darauf hin, dass sämtliche Mitteilungen, Materialien und Diskussionsbeiträge in und aus Lehrveranstaltungen oder diese betreffend eine interne Kommunikation darstellen und nicht im Internet (besonders in sozialen Medien oder Foren) verbreitet werden dürfen. Im Fall einer Verletzung dieser Regelung behält sich das Seminar für Geschichte und Geschichtsdidaktik ausdrücklich rechtliche Schritte vor.