Bild von einer gruppe Menschen im Anzug
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Promovieren an der Europa-Universität Flensburg (EUF)

Mit einer Promotion wird die besondere Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Die Dissertation muss eine die Wissenschaft fördernde, wesentliche Erkenntnisse liefernde und eigenständige Abhandlung sein.

Im Folgenden wollen wir einige in diesem Zusammenhang wichtige Fragen kurz erörtern. Sie können auch als erste Hilfestellung für eine Entscheidungsfindung dienen.

Bitte beachten Sie!

Die Europa-Universität Flensburg hat zum 01. März 2023 drei Fakultäten gegründet. Am 22. September 2023 sind die Promotionsordnungen der drei Fakultäten in Kraft getreten (diese finden Sie hier) und die drei Promotionsausschüsse der Fakultäten wurden gewählt.

Für bereits zur Prüfung zugelassene Promotionsverfahren verbleibt die Zuständigkeit beim zentralen Promotionsausschuss der Europa-Universität Flensburg. Für alle neu eingehenden Anträge, z.B. auf Zulassung zum Promotionsverfahren oder auf Zulassung zur Promotionsprüfung sind fortan die Promotionsausschüsse der Fakultäten zuständig.

Anträge und Anfragen richten Sie bitte weiterhin an die nunmehr zentral für alle Promotionsausschüsse zuständige Geschäftsführung der Promotionsausschüsse (Kontaktdaten finden Sie weiterhin unter dem Reiter "Kontakt").

Fachprofil der EUF

Das wissenschaftliche Profil der Europa-Universität Flensburg weist einen Schwerpunkt in der Bildungs-, Unterrichts- Schul- und Sozialisationsforschung auf, die in dem Forschungszentrum ZeBUSS zusammengeführt ist. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die interdisziplinären Europawissenschaften, die in dem Forschungszentrum Interdisciplinary Centre for European Studies (ICES) gebündelt sind. Ein dritter Schwerpunkt ist das Forschungsfeld Nachhaltigkeit und Transformation - Forschungsressourcen in diesem Bereich erstrecken sich auf die folgenden Zentren: Jackstädt-Zentrum für Unternehmertum und Mittelstand Flensburg, Norbert Elias Center for Transformation Design & Research (NEC) und Zentrum für nachhaltige Energiesysteme (ZNES).

Die Europa-Universität Flensburg verleiht folgende Grade:

  • Doktor/in der Philosophie (Dr. phil.)
  • Doktor/in der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.)

An der Europa-Universität Flensburg existieren verschiedene Angebote der Begleitung und Unterstützung für Doktorandinnen und Doktoranden: fächerübergreifende und fachbezogene Kolloquien, spezielle Fortbildungsmaßnahmen, allgemeine Beratungen.

Die Europa-Universität Flensburg kooperiert in Promotionsverfahren gern und intensiv mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anderer Universitäten und Fachhochschulen, die als externe Gutachterinnen und Gutachter in die Verfahren einbezogen werden.

Das Promotionsverfahren an der EUF

Das Promotionsverfahren

Das Promotionsverfahren an der Europa-Universität Flensburg (EUF) besteht aus folgenden Verfahrensabschnitten:

1. Das Betreuungsverhältnis

Vor dem Beginn des formellen Promotionsverfahrens steht die Festlegung des Themenfelds und die Suche nach einer Betreuerin bzw. einem Betreuer Ihres Promotionsvorhabens und der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung, der als Anlage B des Antrags auf Zulassung zum Promotionsverfahren (zu finden unter "Formulare / Downloads") mit eingereicht wird.

Haben Sie zwar eine thematische Vorstellung, aber bisher keinen Kontakt zu den entsprechenden Hochschullehrer*innen, können Sie sich auf der Homepage der EUF über die einzelnen Institute informieren und Kontakt zu ihnen aufnehmen. Eine Vermittlung von Betreuungsverhältnissen durch universitäre Einrichtungen erfolgt nicht.

2. Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

Im Anschluss daran stellen Sie den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren bzw. die Annahme als Doktorand*in. Den Antrag sowie die mit ihm einzureichenden Anlagen A und B finden Sie unter "Formulare / Downloads". 

Bis auf das einzureichende Abschlusszeugnis kann der Antrag entweder in Schriftform (auf Papier) an die im Antragsformular genannte Adresse oder als PDF mit eingescannter Unterschrift an die zentrale, für alle Promotionsausschüsse an der EUF zuständige Geschäftsführung der Promotionsausschüsse (promotionsausschuss@uni-flensburg.de) gesendet werden. Das Abschlusszeugnis muss im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden. Einfache Kopien oder Scans reichen nicht aus.

Über einen vollständigen und bis zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung des jeweiligen Promotionsausschusses (Sitzungstermine) eingegangenen Antrag entscheidet der jeweilige Promotionsausschuss auf der jeweils nächsten Sitzung. Über die Entscheidung erhalten Sie unaufgefordert in der Regel innerhalb von einer Woche einen schriftlichen Bescheid. Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.

Bei Hochschulabschlüssen, welche im Ausland erworben wurden, erfolgt eine Zulassung zunächst vorbehaltlich einer gesonderten Prüfung des zur Promotion berechtigenden Hochschulzeugnisses.

3. Einschreibung als Promotionsstudent*in

Im Anschluss an die Eröffnung des Promotionsverfahrens müssen sich die Doktrondinnen und Doktoranden an der Europa-Universität Flensburg als Promotionsstudierende einschreiben und für die Dauer Ihres Verfahrens eingeschrieben bleiben. Sofern dies nicht möglich ist, können Sie einen - formlosen - Antrag auf Befreiung von der Immatrikulationspflicht mit der entsprechenden schriftlichen Begründung bei der Geschäftsführung des Promotionsausschusses (siehe "Kontakt") stellen. Die notwendigen Informationen zum Einschreibungsprozess erhalten Sie hier.

4. Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung

Nachdem Sie Ihre Arbeit an der Dissertationsschrift abgeschlossen haben, können Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung stellen. Weitere Informationen zur Promotionsprüfung erhalten Sie unter dem Reiter "Promotionsprüfung". Unter "Formulare / Downloads" finden Sie das Antragsformular.

5. Veröffentichung der Dissertation

Nach erfolgreicher Disputation erhalten Sie eine schriftliche Prüfungsbestätigung. Den erworbenen Doktortitel dürfen Sie jedoch erst führen, wenn nach Maßgabe des § 22 der Promotionsordnung die Dissertation veröffentlicht wurde - digital oder über einen Verlag - und Ihnen die ausgestellte Urkunde zugegangen ist.

Wissenschaftliche Betreuung

Wissenschaftliche Betreuung

Promotionsverfahren an der Europa-Universität Flensburg werden von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern betreut. Am Beginn der Promotion steht damit nach Festlegung des Themenfeldes die Vereinbarung einer Betreuung.

Die Betreuung einer Doktorarbeit wird der deutschen Universitätstradition gemäß als intensiv und gekennzeichnet von wissenschaftlichem Austausch begriffen. Wissenschaftliche Kooperation und intensive Auseinandersetzung mit dem Dissertationsvorhaben sind der Normalfall, sodass – unabhängig von der selbstverständlich eigenen Forschungsleistung der Promovendinnen und Promovenden – in der Regel gemeinsam darüber entschieden wird, ob die Arbeit so weit entwickelt ist, dass sie eingereicht werden kann. Entsprechend ist das Betreuungsverhältnis auf das ganze Verfahren angelegt, im Konfliktfall ist allerdings ein Betreuungswechsel möglich.

Betreuungsleistungen im Rahmen von Promotionsverfahren sind Aufgaben, die zum Hauptamt der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gehören. Betreuungsleistungen oder Gutachtertätigkeiten, die im Rahmen der gesamten Dauer eines Promotionsverfahrens anfallen, werden deshalb ohne Ausnahme kostenlos erbracht.

Promotionsprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung

Nachdem Sie Ihre Dissertationsschrift fertiggestellt haben, können Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung stellen. Folgende Unterlagen müssen gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden:

  • Dissertation in drei identischen, gebundenen Exemplaren unter Beachtung der Regelungen in § 13 Abs. 2 - 6 der Promotionsordnung
  • drei anonymisierte Ausfertigungen der Dissertation in elektronischer Form (z.B. SD-Karte, USB-Stick oder CD-ROM)
  • ein aktuelles, einfaches polizeiliches Führungszeugnis für Privatpersonen (nicht das für Behörden) 
  • der Nachweis über die Einschreibung als Promotionsstudent*in gemäß § 12 der Promotionsordnung.

Den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung können Sie unter "Formulare / Downloads" herunterladen. Ausgefüllt und gemeinsam mit den darin genannten Anlagen reichen Sie ihn bitte an die zentrale, für alle Promotionsausschüsse der EUF zuständige Geschäftsführung der Promotionsausschüsse (die Adresse ist in dem Antragsformular enthalten).

Die Promotionsprüfung

Nach erfolgreicher Zulassung zur Promotionsprüfung durch den Promotionsausschuss werden die Dissertationen an die Gutacher*innen zur Erstellung der Gutachten versendet. Die Gutachten sollen innerhalb von 8 Wochen erstellt werden.

Die Gutachten werden Ihnen nach Eingang zur Kenntnis gegeben und zugleich für 4 Wochen - davon mindestens 2 Wochen in der Vorlesungszeit - hochschulöffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen von den in 4 Abs. 1 der jeweiligen Promotionsordnung genannten Personen abgegeben werden. Zeitgleich werden Sie gebeten Vorschläge für potentielle Disputationstermine mit den Gutachterinnen und Gutachtern abzusprechen und einzureichen.

Unter Berücksichtigung der Gutachten und Stellungnahmen entscheidet der jeweilige Promotionsausschuss über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation sowie deren Benotung. Liegen Terminvorschläge für eine Disputation vor, wird auf selbiger Sitzung des Promotionsausschusses auch der Vorsitz und der Termin der Disputation festgelegt.

Die Disputation besteht aus einem längstens 45-minütigen Vortrag und einer anschließenden Diskussion, in der die Bewerberin bzw. der Bewerber die Ergebnisse der Dissertation auch in den Zusammenhang der wissenschaftlichen Disziplin einordnet. Die Disputation dauert insgesamt mindestens 90 Minuten und längstens 120 Minuten. Sie soll in der Vorlesungszeit stattfinden (nur in begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regel abgewichen).

Kumulative Promotion

Kumulative Promotion

Im Falle einer kumulativen bzw. publikationsbasierten Dissertation sind bei der Einreichung des Antrags auf Zulassung zur Promotionsprüfung (siehe Reiter "Promotionsprüfung") zusätzlich die Bestimmungen des § 14 der Promotionsordnung und des Senatsbeschlusses vom 24. November 2021 in Verbindung mit den fächerspezifischen Senatsbeschlüssen zu beachten. Die aktuelle Promotionsordnung und die Senatsbeschlüsse finden Sie unter "Aktuelle Satzungen und Ordnungen".

Bisher ist eine kumulative Promotion an der Europa-Universität Flensburg möglich in den folgenden Fächern:

  • Energiewissenschaften
  • Musikwissenschaften und Musikpädagogik
  • Psychologie
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Erziehungswissenschaften

Binationale Promotion

Binationale Promotion

Promotionen können über eine einfache, partielle Kooperation mit anderen Universitäten, Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen hinaus auch formell gemeinsam zwischen der Europa-Universität Flensburg (EUF) und anderen Universitäten, Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen innerhalb und außerhalb von Europa durchgeführt werden.

Für jedes einzelne Promotionsverfahren ist dann ein individueller Kooperationsvertag zwischen den beiden Partnereinrichtungen auszuhandeln und zu schließen, der die rechtlichen Rahmenbedingungen der beiden Einrichtungen und Länder beachtet.

Die Regelungen für die EUF finden sich v.a. in der Promotionsordnung der EUF sowie der Satzung der Europa-Universität Flensburg für binationale Promotionsverfahren.

Bei Fragen rund um das Thema binationale Promotion wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung des Promotionsausschusses (unter "Kontakt").

Finanzierung

Stipendien

Die Finanzierung ist für ein Promotionsvorhaben von substanzieller Bedeutung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die auch Einfluss auf die Dauer des Promotionsprojektes haben: In sehr begrenztem Umfang verfügt die Europa-Universität Flensburg über – aus dem Haupthaushalt oder aus so genannten Drittmitteln finanzierte – wissenschaftliche Mitarbeiterstellen, die eine hervorragende Basis darstellen. In ebenfalls sehr begrenzter Zahl vergibt die Europa-Universität Flensburg Landesstipendien zur Promotionsförderung. Darüber hinaus sind quasi alle großen Stiftungen der Begabtenförderung an der Europa-Universität Flensburg durch so genannte Vertrauensdozenten und -dozentinnen vertreten. Auch über Kontaktaufnahmen hinaus lohnt es sich, nach geeigneten Fördermöglichkeiten zu recherchieren.

Zentrale Studienberatung

Hilfestellung hinsichtlich aller Fördermöglichkeiten (für Deutsche und EU-Bürger) leistet die Zentrale Studienberatung.

Selbstfinanzierung

Promotionsverfahren können, wenn vorhanden, selbst finanziert werden. Es ist grundsätzlich auch möglich, neben der Berufstätigkeit zu promovieren. Aber: Diese Doppelbelastung will wohlüberlegt sein!

Härtefallfonds (Vorhaben in der Schlussphase)

Die Europa-Universität Flensburg hat zusätzlich zu allen Förderprogrammen und mit ganz niedriger Antragsschwelle einen Härtefallfonds eingerichtet, der sich speziell an jene richtet, deren Vorhaben in der Schlussphase durch mangelnde Finanzierung gefährdet ist. Die Idee ist, Doktoranden und Doktorandinnen in der Endphase für einen Zeitraum von circa drei Monaten von finanziellen Sorgen zu befreien, um den Abschluss des Verfahrens zu ermöglichen. Verbunden ist damit die Erwartung, dass diese Mittel später einmal zurück erstattet werden. Anträge sind - formlos - direkt an die Geschäftsführung des Promotionsausschusses (zu finden unter "Kontakt") zu richten.

FAQ

FAQ

Sie können grundsätzlich alle Anträge - z.B. auf Zulassung zum Promotionsverfahren - auf zwei unterschiedlichen Wegen einreichen:

  1. Schriftform, d.h. per Post an die auf den Formularen (unter "Formular/Downloads") angegebene Adresse
  2. Digital, d.h. ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt im PDF-Format per Mail an promotionsausschuss@uni-flensburg.de

Bitte beachten Sie, dass das für den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren notwendige Zeugnis Ihres zur Promotion qualifizierenden Abschlusses im Original oder als beglaubigte Kopie - persönlich oder Post - bei der Geschäftsführung des Promotionsausschusses eingereicht werden muss. Weder eine einfache Kopie noch ein eigescanntes Dokument reichen als Nachweis aus.

Anträge und Fragen zum Promotionsverfahren richten Sie bitte an die auf den Antragsformularen genannte Adresse, d.h. an die Geschäftsführung des Promotionsausschusses:

Europa-Universität Flensburg
Vorsitzende/r des Promotionsausschusses
- z.Hd. der Geschäftsführung -
Gebäude DUB, Raum 013
Campusallee 3
24943 Flensburg

Auskünfte zu allen Fragen betreffend die Promotionsverfahren an der Europa-Universität Flensburg richten Sie bitte an die Geschäftsführung des Promotionsausschusses, Herrn Ingmar Matzen:

Tel.: + 49 461 805 2393
E-Mail: promotionsausschuss@uni-flensburg.de

Für Fragen zur Gestaltung der Dissertationsschrift wenden Sie sich bitte an Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer.

Darunter fallen Fragen wie:

  • Müssen außer meinem Namen noch weitere Angaben zu meiner Person mit aufgenommen werden (z.B. Titel, Geburtsdatum, bisheriger Abschluss)?
  • Wie sollte die Angabe eines Datums erfolgen?
  • Sollen die Namen der Gutachterinnen und Gutachter aufgeführt werden und wenn ja, wo?
  • Soll die Arbeit in beidseitigem oder nur einseitigem Druck erfolgen?
  • Wie sollte die Bindung erfolgen (z.B. Bindung als Hardcover oder Softcover)?
  • Soll das Logo der Europa-Universität Flensburg auf oder in die Arbeit?
  • Soll das Institut genannt werden?

Vorgaben diesbezüglich sehen weder die Promotionsordnung noch der Promotionsausschuss vor.

Die Anonymisierung der gesamten Dissertation, d.h. sowohl auf dem Deckblatt als auch mit Blick auf die Unterschrift der Versicherung nach § 13 Abs. 5 Promotionsordnung) betrifft Sie als Verfasserin bzw. Verfasser. Hintergrund ist, dass die Datei wird durch eine Plagiatssoftware geprüft wird. 

Das PDF-Format ist wünschenswert, allerdings muss die Datei auf einem USB-Stick oder auf einer CD-ROM/DVD - - ebenfalls in dreifacher Ausfertigung - eingereicht werden.

Verweisen Sie im Rahmen der Arbeit auf andere von Ihnen verfasste Werke, sind diese Verweise nicht zu entsprechend zu anonymisieren; d.h. sie können unverändert bestehen bleiben.

Sie müssen bis zum - erfolgreichen - Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung an der Europa-Universität Flensburg als Promotionsstudentin bzw. Promotionsstudent eingeschrieben sein.

Sind Sie also gegebenenfalls zum Zeitpunkt der Disputation oder bei Veröffentlichung Ihrer Dissertation nicht mehr immatrikuliert, hat das für das Promotionsverfahren keine negativen Auswirkungen.

Kontakt

Formulare / Downloads

Zulassung zum Promotionsverfahren

Dateiname Kategorie Datum Größe / Typ
Antrag Zulassung Promotionsverfahren 28.09.2023 2 MB (PDF)
Antrag Zulassung Promotionsverfahren - Anlage A 28.09.2021 1 MB (PDF)
Antrag Zulassung Promotionsverfahren - Anlage B 28.09.2021 970 KB (PDF)

Zulassung zur Promotionsprüfung

Dateiname Kategorie Datum Größe / Typ
Antrag Zulassung Promotionsprüfung 28.09.2021 3 MB (PDF)

Promotionsordnung

Dateiname Kategorie Datum Größe / Typ
Promotionsordnung der EUF 28.09.2021 153 KB (PDF)
Promotionsordnung der EUF (engl. Lesefassung) 28.09.2021 652 KB (PDF)

Satzung für binationale Promotionsverfahren

Dateiname Kategorie Datum Größe / Typ
Satzung der Europa-Universität Flensburg für binationale Promotionsverfahren 28.09.2021 169 KB (PDF)

Angebote für Doktorandinnen und Doktoranden

Dateiname Kategorie Datum Größe / Typ
Angebote für Doktorandinnen und Doktoranden 16.01.2024 87 KB (PDF)