Regelungen zum aktuellen Umgang mit der Corona-Pandemie
Im Folgenden finden Sie die aktuell an der EUF geltenden Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie. Zudem das Hygienekonzept der EUF, derzeit gibt es keine Hochschulen-Coronaverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Aktuelle Regelungen 17.11.2022:
Extracurriculare Veranstaltungen können durchgeführt werden. Die Veranstalter*innen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das an der EUF geltende Hygienekonzept eingehalten wird. Dazu gehört unter anderem, dass regelmäßig die Räume gelüftet, die Husten-Nies-Etikette und Handhygiene beachtet werden.
Raumbuchungen für Präsenzveranstaltungen werden über den normalen Buchungsweg durchgeführt. Die Belegung der Räume richtet sich nach den üblichen Personenzahlen, eine Überbelegung ist nicht zulässig. Eine Übersicht der Raumkapazitäten finden Sie hier.
Die Forschung und experimentelle Untersuchungen in Laboren sind in Präsenz möglich. Hierbei sind die geltenden Hygieneregeln zu beachten und zu befolgen.
Gremiensitzungen finden in der Regel in Präsenz statt. Dienstbesprechungen können sowohl in Präsenz als auch online stattfinden. Es sind stets die Hygieneregeln der EUF einzuhalten.
Vorstellungsgespräche sind in der Regel in Präsenz abzuhalten. Berufungsvorträge finden in Präsenz statt. In beiden Fällen gelten die Hygienebestimmungen der EUF.
Möglichkeit zu mobiler Arbeit
Für das technisch-administrative Personal gilt die Möglichkeit zur Nutzung der Möglichkeiten mobiler Arbeit im Rahmen der Dienstvereinbarung (in Absprache mit dem Vorgesetzten und unter Sicherung der vollständigen Arbeitsfähigkeit der Abteilung/des Arbeitsbereichs).
Für die Beschäftigten des wissenschaftlichen Diensts gibt es die Möglichkeit zur Nutzung des mobilen Arbeitens in Absprache mit dem*der Dienstvorgesetzten.
Büro-Nutzung durch mehrere Personen
Bei Arbeit mehrerer Personen in einem Büro in Präsenz: Einsatz von Trennwänden und regelmäßige Lüftungsvorgaben. Bei freier Lüftung über Fenster sollte alle 20 Minuten eine Stoßlüftung durchgeführt werden.
Wo es möglich ist, sollte die gleichzeitige Anwesenheit mehrerer Personen in den Büroräumen durch die Nutzung des mobilen Arbeitens entsprechend der Dienstvereinbarung (taP) bzw. in Absprache mit dem Vorgesetzten (wissenschaftlicher Bereich) reduziert werden.
Nutzung von Sozialräumen
In Kopierräumen, Teeküchen und Sozialräumen ist auf den Mindestabstand und die maximal zugelassene Personenzahl zu achten. Nach der Nutzung sind die Hände gründlich zu waschen.
Für Dienstreisen gilt weiterhin die Regelung vom 01.12.2021.
Es wird weiterhin empfohlen in den Gebäuden der EUF eine Maske zu tragen.
In Situationen oder Veranstaltungen, in denen die gebotenen Mindestabstände (1,5m) nicht eingehalten werden können und/oder der Praxisanteil überwiegt (z.B. Labor, Lehrküche, Technik), sollte nach Möglichkeit nach wie vor eine medizinische Maske getragen werden, gerne aber auch eine Maske des Standards FFP2.
Die Gebäude der EUF sind zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten zugänglich. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie hier.
Sollte Ihr Transponder gesperrt sein, dann melden Sie sich bitte unter schliessanlage-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Eine Meldung beim Gesundheitsamt ist nicht erforderlich. Positive Testergebnisse werden bereits von den Laboren und Arztpraxen bzw. den Teststationen an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet.
Informieren Sie bitte alle Personen, zu denen Sie in den letzten 2 Tagen vor Ihrem Symptombeginn (z.B. Erkältungsanzeichen) / vor Ihrer positiven Testung Kontakt hatten.
Ab dem ersten positiven Corona Test auf das Coronavirus muss außerhalb der eigenen Wohnung in geschlossenen Räumen für 5 Tage eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden.
EMPFEHLUNGEN:
Halten Sie außerhalb geschlossener Räume einen Abstand von 1,50 m zu anderen Personen ein oder tragen eine Maske.
Tragen Sie in geschlossenen Räumen eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) bis Sie mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr für eine COVID-19-Erkrankung haben.
Es gilt der Grundsatz: Wer krank ist bleibt zu Hause!
Wir bitten Sie um eine eigenständige Kontaktdokumentation und Information der persönlichen Kontakte im Falle einer Infektion.
Für Fragen oder Hinweise wenden Sie sich gern an coronavirus-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Corona-Richtlinie der EUF und Hygienekonzept der EUF
Einreise aus dem Ausland
Aktuelle Informationen zu Einreisebeschränkungen, Test- und Quarantänepflicht in Deutschland bietet das Auswärtige Amt.
Die Einstufungen zu Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko finden Sie auf der Seite des Robert Koch Instituts (RKI).
Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die in Schleswig-Holstein geltenden Regeln. Diese finden Sie auf den Webseiten der Landesregierung.
Impfungen
Informationen zu Impfungen finden Sie im Corona-Portal der Stadt Flensburg.
Eine Liste mit Englisch sprechenden Ärzt*innen in Flensburg finden Sie im Portal International unter
Weiterführende Informationen
Viele Hinweise, Tipps und Links für Hochschulangehörige, mit denen wir Sie in der weiterhin herausfordernden Zeit der Corona-Krise in dem Versuch unterstützen möchten, mit Selbstsorge und Achtsamkeit durch die Krise zu kommen.