Studiport

So melden Sie sich an

Die An- und Abmeldung zu Prüfungen muss bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgt sein. Nach Ablauf des Anmeldezeitraums ist die Anmeldung zu einer Prüfung nicht mehr möglich und Sie werden nicht an der Prüfung teilnehmen können.

Anleitung

Weitere Anweisungen

Die Studierenden müssen für jedes EUCS-Modul Anmeldungen vornehmen:

  • Anmeldung zur Belegung der Lehrveranstaltungen, d. h. der einzelnen Module/Teilmodule
  • Anmeldung zu den Lehrveranstaltungsprüfungen jedes Moduls/Teilmoduls
  • Anmeldung zur Modulprüfung

Beispiel: EU Law (Europarecht)

  • Die Studierenden müssen sich zur Lehrveranstaltungsprüfung sowie zur Modulprüfung anmelden (obwohl in der Praxis nur eine Prüfung stattfindet).
    • Die Prüfungsnummern der Modulprüfungen enden immer auf 500. Das heißt, neben der Prüfungsnummer 680111100 für die Lehrveranstaltung ist die Prüfungsnummer 680111500 für die Modulprüfung aufzuführen.
    • Studierende, die sich nur zu einer der beiden Prüfungen anmelden, gelten nicht als zur Prüfung angemeldet.

Beispiel: Research Methods (Forschungsmethoden)

  • Auch hier haben zwei Anmeldungen zu erfolgen, wobei die eine Prüfungsnummer auf 100 und die andere auf 500 endet

Beispiel: Society and Economy (Gesellschaft und Wirtschaft)

  • Die Studierenden müssen sich zur Belegung von 3 Lehrveranstaltungen/Teilmodulen anmelden, um das Modul abschließen zu können, nämlich für "Society", "Economy" und "Tutorial Society and Economy". Und dann, bei der Anmeldung zu den Prüfungen, müssen sich die Studierenden zu den drei Lehrveranstaltungsprüfungen "Society", "Economy" und "Tutorial Society and Economy" sowie zur Modulprüfung "Society and Economy" – deren Prüfungsnummer wieder auf 500 endet – anmelden. Das heißt, für dieses eine Modul müssen sich die Studierenden zu 4 Prüfungen anmelden. Damit die Anmeldung gültig ist, müssen sich die Studierenden zwingend zu allen Prüfungen anmelden.

Konsequenzen

  • Studierende haben sich zur Belegung der Lehrveranstaltungen, d. h. der einzelnen Module/Teilmodule, und zu den Prüfungen anzumelden.
  • Studierende, die sich nicht offiziell zu Prüfungen/Essays anmelden, dürfen an den Prüfungen nicht teilnehmen.
  • Studierende, die sich nicht zu einer Prüfung angemeldet hatten, können keine Note bekommen.
  • Die Prüfungsleistung von Studierenden, die nicht zu einer Prüfung erscheinen oder ihren Essay nicht einreichen, wird nicht mit "nicht ausreichend, Note 5,0" bewertet – ihre Prüfungsleistung wird mit dem Vermerk "nicht erschienen" im System verbucht.  Die Studierende/der Studierende kann sich erst beim nächstmöglichen Termin wieder zur Prüfung anmelden.

Semesterbeitrag

Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie unter: https://www.uni-flensburg.de/portal-studium-und-lehre/im-studium/studierendensekretariat/ [10938].

Hier die wichtigsten Informationen:

Fristen zur Zahlung des Semesterbeitrags:

-          Für das Frühjahrssemester: 01.12. – 15.01.

-          Für das Herbstsemester: 01.05. – 15.06.

Semesterbeitrag:

* Der Semesterbeitrag wurde mit Änderung der Satzung zum Frühjahrssemester 2021 abgesenkt und neu festgelegt!

Siehe nachstehende Tabelle:

 

Rückmeldung für das Semesterbeitrag
HeSem 2021/22181,00 Euro
FrSem 2022226,00 Euro
HeSem 2022/23241,00 Euro

Wichtig:

Fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrags = Rückmeldung für das kommende Fachsemester

Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, ihren Semesterbeitrag in korrekter Höhe und innerhalb der genannten Fristen zu überweisen.

Studierende, die sich nicht fristgerecht für das kommende Fachsemester zurückmelden, werden zum Ende des aktuellen (bezahlten) Fachsemesters exmatrikuliert.

So bezahlen Sie den Semesterbeitrag

Banküberweisung auf das folgende Konto:

Kontoinhaber: Studentenwerk Schleswig-Holstein e. V.

Förde-Sparkasse Kiel

BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21KIE

IBAN-Nummer: DE68 2105 0170 0025 0018 50

Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer (Beispiel: 123456) und das Fachsemester, für das die Rückmeldung gilt (Beispiel: FrSem 2021). Diese Angaben sind sehr wichtig, da Ihre Überweisung ansonsten nicht identifiziert und im System nicht Ihrem Namen zugeordnet werden kann.

Bitte warten Sie mit der Überweisung nicht bis zum letzten Tag der Frist, um sicherzustellen, dass Ihre Überweisung nicht als verspätete Rückmeldung betrachtet wird (z. B. infolge Verzögerung bei der Überweisung).

Rückmeldung zum Folgesemester:

Wird der Semesterbeitrag nicht innerhalb der oben genannten Fristen überwiesen, muss die Rückmeldung manuell vorgenommen werden.

Dazu ist dem Studierendensekretariat (HEL 018) eine Kopie der Bestätigung der durchgeführten Überweisung (Zahlungsnachweis) des Semesterbeitrags UND der zusätzlichen Verwaltungsgebühr für die verspätete Rückmeldung vorzulegen. Die verspätete Rückmeldung ist nur bis maximal vier Wochen nach Semesterbeginn (also bis Ende März bzw. Ende September) möglich.

Die Verwaltungsgebühr beträgt: 25,00 Euro

Kontoinhaber: LKSH

Deutschen Bundesbank

BIC-/SWIFT-Code: MARKDEF 1200

IBAN-Nummer: DE82 2000 0000 0020 2015 77

Verwendungszweck: "8723-11101", Ihre Matrikelnummer, "verspätete Rückmeldung (z. B.) FrSem 2021" (bitte genau in dieser Reihenfolge angeben).

* Semesterbeitrag und ggf. Verwaltungsgebühr sind direkt an die Bank zu überweisen und können an der Hochschule nicht bar eingezahlt werden.

Prüfungen

  • Studierende müssen sich für die Teilnahme an Prüfungen anmelden und sich abmelden, sollten sie sich entscheiden, an einer Prüfung nicht teilzunehmen.
  • An- und Abmeldungen haben jeweils bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin zu erfolgen, wobei sich diese Anmeldefrist auf die im Studiport aufgeführten gültigen Prüfungstermine bezieht.
  • Studierende, die sich zu einer Prüfung nicht angemeldet haben, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Sollten sie an der Prüfung teilnehmen und ihre Prüfungsleistung wird bewertet, wird es nicht möglich sein, die Note im System zu verbuchen. Das heißt, die Studierende/der Studierende kann sich erst beim nächstmöglichen Termin wieder zur Prüfung anmelden.
  • Eine Prüfung, zu der sich eine Studierende/ein Studierender angemeldet hat, dann aber nicht erscheint, gilt automatisch als nicht bestanden.  Die Studierende/der Studierende kann sich erst beim nächstmöglichen Termin wieder regulär zur Prüfung anmelden.
  • Nicht bestandene Prüfungen können nur zweimal wiederholt werden. Danach gilt das Modul als endgültig nicht bestanden und die Prüfung kann nicht wiederholt werden. Handelt es sich dabei um ein Pflichtmodul des Studiengangs, darf die Studierende/der Studierende den Studiengang nicht fortsetzen/abschließen. Außerdem ist es der Studierenden/dem Studierenden untersagt, den gleichen Studiengang an einer anderen deutschen Universität fortzusetzen/abzuschließen.
  • Studierende, die sich zu einer Prüfung angemeldet haben und krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, müssen dem Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten noch am Tag der Prüfung ein ärztliches Attest vorlegen. Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier, unter "Krankmeldung".
  • Das Gleiche gilt für Prüfungen in Form von Hausarbeiten/Essays. In diesem Fall müssen im ärztlichen Attest explizite Angaben zur voraussichtlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit (von ... bis) gemacht werden. Die Abgabefrist wird dann entsprechend um die im ärztlichen Attest aufgeführte Anzahl Tage verlängert.
  • Studierende, die sich regulär zu einer Prüfung angemeldet haben und bei dieser mit "nicht ausreichend, Note 5,0" bewertet werden, können die Prüfung im Rahmen der Wiederholungsprüfungen wiederholen (diese finden normalerweise im gleichen Fachsemester wie die entsprechenden Prüfungen statt). Handelt es sich bei der nicht bestandenen Prüfung um eine Prüfung, deren Wiederholung in der Woche der Wiederholungsprüfungen stattfindet, müssen sich die Studierenden regulär über Studiport für die Wiederholungsprüfung anmelden.
  • Handelt es sich bei der nicht bestandenen Prüfung um eine Hausarbeit oder einen Essay, oder wenn die Wiederholung der nicht bestandenen schriftlichen Prüfung zu einem anderen Zeitpunkt als die Wiederholungsprüfungen stattfindet, müssen sich die Studierenden, um sich für die Wiederholung der Prüfung anzumelden, mit dem Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten in Verbindung setzen. Die Anmeldung muss nach Möglichkeit auch in diesem Fall 14 Tage vor dem Prüfungstermin bzw. der Abgabefrist erfolgen. 
  • Kontaktieren Sie das Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten unter <spa.iim-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de> (bitte verwenden Sie Ihre Hochschul-/Studierenden-E-Mail und geben Sie Ihre Matrikelnummer sowie den Namen und die Nummer der Prüfung, die Sie wiederholen möchten, an.)
  • Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, sich innerhalb des Anmeldezeitraums regulär zu den Prüfungen anzumelden bzw. sich abzumelden.
  • Für Fragen im Zusammenhang mit den im Studiport aufgeführten Prüfungsterminen und den Terminen der Wiederholungsprüfungen wenden Sie sich bitte an das EUCS-Sekretariat <cecile.votteler-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de>.

Akademisches Schreiben

EUCS Academic Writing Guide

Technischer Support

Infoflyer für Studierende und Gäste

"Wie komme ich nochmal ins Internet?" – "Welches Passwort gilt für das Studiport?" – "Wie kann ich meine Hochschul-E-Mails mit dem Smartphone abrufen?"

Ausgehend von diesen und ähnlichen Fragen hat das ZIMT eine Reihe von Informations-Faltblättern für Studierende und Gäste kreiert. Die Infoflyer sind beim ZIMT-Servicedesk, im Studierendensekretariat [11477] und im Sekretariat Ihres Instituts erhältlich.

Downloadversion zum Selbstausdrucken

Nachstehend finden Sie die digitalen Versionen der Infoflyer. Die PDF-Dateien können heruntergeladen und online angezeigt (z. B. unter Verwendung von Adobe Acrobat Reader) oder ausgedruckt werden (wir empfehlen den Ausdruck auf DIN A3).

Nachteilsausgleich

Gemäß Schleswig-Holsteinischem Hochschulgesetz (HSG) ist den besonderen Bedürfnissen von Studierenden Rechnung zu tragen. Die Regelungen über die Anerkennung besonderer Bedürfnisse ("Nachteilsausgleich") finden sich in den Prüfungs- und Studienordnungen der Studiengänge der Europa-Universität Flensburg – auf der EUCS-Webpage können sie unter "Studiengangsstruktur": "Dokumente" gefunden werden.

Die Regelungen beziehen sich auf:

  • Behinderungen oder länger andauernde Erkrankungen,
  • Mutterschutzfristen und die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit,
  • Betreuung von im eigenen Haushalt lebenden Kindern unter 14 Jahren,
  • Betreuung eines nahen Angehörigen mit anerkannter Pflegestufe.

Informationen zum Antragsverfahren sowie die erforderlichen Formulare finden Sie hier.

Prioritäre (vorgezogene) Kurswahl

Weitere Informationen finden Sie hier.

Für eine Beratung zu diesen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Anlaufstelle

Auslandssemester

Das International Center

  • Informationen (z. B. Wohin? Wann? Wie kann ich mich anmelden? Was sind die Anforderungen? Gibt es Informationsveranstaltungen? ...)
  • Beratung (z. B. persönliche Ratschläge im Rahmen eines Treffens oder während den Bürozeiten, ...)
  • Anmeldung (z. B. Wie? Wann? Online-Formular, ...)
  • Platzvergabe (z. B. Suche einer passenden Hochschule, E-Mails mit Partneruniversitäten, benötigte Sprachzertifikate, ...)

Koordinatorin des Studiengangs

  • Informationen zu Modulen/Lehrveranstaltungen, die im Ausland zu absolvieren sind
  • Unterzeichnung des Learning Agreements (vor und nach dem Auslandssemester)
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Dokumente

Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten (SPA)

  • Bestätigung der Regelstudienzeit
  • Bestätigung der Unterrichtssprache
  • Unterzeichnung und Stempeln des Transcript of Records/der Notenübersicht
  • Abgabestelle für das Anmeldeformular/den Antrag auf Genehmigung der Bachelor Thesis

Koordinatorin des Studiengangs

  • BAföG-Formblatt 5

EUCS-Sekretariat

Studiport

  • Fehlende Noten im Transcript of Records/in der Notenübersicht
  • Fehlende ECTS-Punkte/Leistungspunkte im Transcript of Records/in der Notenübersicht
  • Anmeldung/Belegung überbuchter Lehrveranstaltungen
  • HiWi-Verträge (studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte) 

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ich habe meine Studienunterlagen für das nächste Semester noch nicht erhalten. Was kann ich tun?

Hier einige Fragen, die in dieser Situation gestellt werden müssen:

  • Haben Sie zu Beginn Ihres ersten Fachsemesters alle Immatrikulationsunterlagen eingereicht?
  • Sind gewisse Dokumente zwischenzeitlich nicht mehr gültig? Und, wenn ja, müssen Sie ein aktuelles Dokument nachreichen?
  • Haben Sie eine gültige Krankenversicherung oder gibt es da Handlungsbedarf?
  • Haben Sie den Semesterbeitrag fristgerecht überwiesen? Und, wenn ja, haben Sie Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer auf dem Überweisungsauftrag korrekt angegeben?
  • Hat sich Ihre Adresse geändert und Sie haben sie im Studiport noch nicht aktualisiert?

All diese Dinge könnten schiefgelaufen sein. Prüfen Sie daher zunächst, ob einer der genannten Umstände zutrifft bzw. ob irgendetwas aktualisiert werden muss. Wenn ja, erledigen Sie dies und geben Sie das Dokument/die Unterlagen gegebenenfalls im Sekretariat, im Gebäude Helsinki, HEL 018, ab.

Sollten Sie zum Schluss kommen, dass alles in Ordnung ist, erkundigen Sie sich direkt beim Sekretariat (HEL 018), wo das Problem liegt. Gehen Sie besser persönlich vorbei, anstatt eine E-Mail zu schreiben.

Hier finden Sie die Sprechstunden des Studierendensekretariats: Link

Ab 2020 sollte das Semesterticket im Studiport zu finden sein. Wählen Sie "My Functions" --> "Administration of Studies" --> "Academic Certificates" --> Studienausweis (PDF).

Informationen zum Erwerb Ihres Semestertickets finden Sie auf der folgenden AStA-Seite: https://www.asta-uni-flensburg.de/how-to-semesterticket/.

Ich bin im 6. Semester, muss ich weiterhin einen Semesterbeitrag bezahlen?

Solange noch Prüfungen ausstehen, ist auch ein Semesterbeitrag zu bezahlen. Fehlt der Studierendenstatus kann nicht an Prüfungen teilgenommen werden. Erfolgt dennoch eine Teilnahme, wird es nicht möglich sein, die Note im System (Studiport) zu verbuchen, weil der entsprechende Account gesperrt ist.

Das heißt, Studierende, die vorhaben ihre Bachelor Thesis nicht im Laufe des 6. Fachsemesters, sondern im 7. Semester oder noch später abzugeben, haben im 6. Fachsemester einen Semesterbeitrag zu bezahlen und sich damit für ein 7. Semester zu immatrikulieren (einzuschreiben). Dies trifft auch zu, wenn die Bachelor Thesis nur einen Tag nach Ende des 6. Fachsemesters abgegeben wird.

Hatten Sie nicht vor, die Bearbeitungszeit Ihrer Bachelor Thesis zu verlängern, müssen dies aber aus irgendeinem Grund tun (z. B. infolge Krankheit), ist es möglich, den entsprechenden Semesterbeitrag zuzüglich einer Verwaltungsgebühr zu überweisen.

Die wichtige Botschaft ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Bachelor Thesis als Studierende/Studierender immatrikuliert (eingeschrieben) sein müssen. Dies wird aber gleichzeitig der letzte Tag Ihres Bachelorstudiengangs sein. Die Begutachtungszeit spielt in dieser Hinsicht keine Rolle. Wenn Sie also Ihre Bachelor Thesis am Ende des 6. Fachsemesters abgeben und sie erst im darauffolgenden Semester begutachtet/bewertet wird, gilt Ihr Studiengang dennoch ab Datum der Abgabe der Bachelor Thesis als abgeschlossen.

Mögliche Praktika

Sollten Sie an einem außerschulischen Praktikum interessiert sein, werfen Sie einen Blick auf die nachstehend aufgeführten Organisationen und Links.

Autonomes Projekt

Anmerkungen zum freien Projekt im 5. Fachsemester (10 ECTS/LP)

Bitte beachten Sie, dass dieses Modul im Rahmen eines "freien Projektes" durchgeführt wird. Das heißt, dieses Modul enthält keine Lehrveranstaltungen und es liegt in der Verantwortung der Studierenden, mit der zuständigen Betreuerin/dem zuständigen Betreuer einen Termin zu vereinbaren, wenn sie einen Vorschlag für ein Projekt haben.

Sobald sich die Studierenden für ihr freies Projekt entschieden haben, können sie damit beginnen, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um das Projekt erfolgreich durchzuführen.

Hierzu zählen die folgenden Schritte:

  • Schreiben Sie ein Exposé mit einer logischen Darstellung des Projektes. Dabei handelt es sich um einen Vorschlag zur Durchführung des Projektes.
  • Stellen Sie das Exposé – je nach Art des geplanten Projektes – der zuständigen Dozentin/dem zuständigen Dozenten (Betreuerin/Betreuer) vor (siehe nachstehende Liste). Die Dozentinnen/Dozenten geben den Studierenden Feedback und legen fest, wie sie die Projektarbeit überwachen/betreuen werden.
  • Stellen Sie ein Portfolio zusammen – d. h. Sie dokumentieren und reflektieren (Selbsteinschätzung) den Verlauf des Projektes/Ihrer Arbeit Schritt für Schritt.
  • Sie schließen das Projekt ab und stellen es in der im Voraus mit der Beraterin/dem Berater festgelegten Form vor.

Liste der Betreuerinnen und Betreuer

-           Art & Scenography (Kunst & Szenographie): Svea Bischoff

-           Research Philosophy (Forschungsbereich Philosophie): David Schweikard

-           Research Sociology (Forschungsbereich Soziologie): Sören Carlson

-           Entrepreneurship: Larissa Zierke

-           Journalism (Journalistik): Charles Nouledo

Sonstige Informationen

Online-Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung

Fundsachen

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Führungszeugnis