Die Gleichstellungsbeauftragten

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreter*innen unterstützen die Universität im Hinblick auf Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit:

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte informiert und berät zum Themenspektrum Gleichstellung, Diskriminierung, Gender und Queer und - gemeinsam mit den anderen Mitarbeiter*innen des Arbeitsbereichs Chancengleichheit - zu den Themen Diversität, Dis-/Ability und zu Fragen der familienfreundlichen Hochschule und sensibilisiert in Projekten und Veranstaltungen für diese Themen. Zudem berät die Gleichstellungsbeauftragte Wissenschaftler*innen, Studierende und Beschäftigte im technisch-administrativen Bereich zu Fragen der Chancengleichheit im System Wissenschaft / Universität.

Die Gleichstellungsbeauftragte oder ihre Stellvertreter*innen wirken an allen Stellenbesetzungsverfahren, insbesondere Berufungsverfahren, aktiv mit, haben in allen Gremien der EUF Rede- und Antragsrecht und sind fachlich weisungsfrei.

Alle Hochschulangehörigen können die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreter*innen für ein vertrauliches Gespräch aufsuchen; Beschäftigte können dies ohne Beachtung des Dienstweges tun. 

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten nehmen ihre Aufgaben für den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Fakultät wahr.