Studieren mit Beeinträchtigung

Umfrageergebnisse: Studieren mit Beeinträchtigung - in Flensburg

Hier finden Sie Informationen zur EUF-Sonderauswertung der Studie "beeinträchtigt studieren 2" ("best 2), einer Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit, die das Deutsche Studentenwerk 2016/17 durchgeführt hat.

Informationen und Beratungsangebote

Informationen und Beratungsangebote

Auf dem Campus

Das Beratungsangebot wendet sich an alle Studierenden, die durch Einschränkungen in Folge einer besonderen Lebenssituation, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung in ihrem Studienalltag und bei Prüfungen zusätzlich belastet sind.

In der Beratung zum Studium mit Handicaps des AstA gibt es Informationen zur Beantragung der Nachteilsausgleiche im Studium, im BAföG und für Leistungen über das Sozialgesetzbuch II (SGB II). Die Beratung bietet im persönlichen Gespräch Unterstützung in Problemsituationen.

Die Diversitätsbeauftragung berät und unterstützt Sie bei der Organisation Ihres Studiums sowie bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen. Sie unterstützt Studierende bei der Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber Lehrenden und Administration der EUF und engagiert sich ich den Gremien der EUF für die Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Handicaps und chronischen Erkrankungen.

Zur Lösung von persönlichen Konflikten und Problemen bietet die psychologische Beratung des Studentenwerk Schleswig-Holstein ratsuchenden Studierenden psychologische Hilfe und Unterstützung in den Beratungsstellen an.

Die Beratung studentisches Leben beim Studentenwerk Schleswig-Holstein ist auf dem Campus oder vor Ort, anonym, vertraulich und hochschulunabhängig. Die Ansprechpartner*innen verfügen über Kenntnisse der studierendenspezifischen Regelungen und Ansprüche der unterschiedlichen Gesetze und ihrer Kombinationsmöglichkeiten.

Die Zentrale Studienberatung informiert und berät Sie zum Studienangebot der EUF, zu Stipendien und vielen Fragen rund um's Studium. 

Bundesweit

Überregionale Beratungs- und Informationsangebote.

Barrierefrei-studieren.de ist ein Projekt der gemeinnützigen Initiative für transparente Studienförderung. Auf barrierefrei-studieren.de haben Abiturienten, Studierende und Promovierende mit Behinderung die Möglichkeit sich einen Überblick über Förderungsmöglichkeiten zu verschaffen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V. (BHSA) unterstützt als studentischer Selbsthilfeverein Hörbehinderte im Studium. Die BHSA bietet Beratungen, organisiert Tagungen und Seminare.

Was ist Legasthenie?

Was ist Dyskalkulie?

Informationen und Unterstützungsangebote für Studierende mit Legasthenie / Dyslexie und Dyskalkulie finden Sie auf den Seiten des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie e.V.

Informationen zu Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer Legasthenie/Dyslexie (Lese-/Rechtschreibstörung) sowie mögliche Nachteilsausgleiche finden Sie hier.

Informationen zu Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer Dyskalkulie (Rechenschwäche) sowie mögliche Nachteilsausgleiche finden Sie hier.

Der Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. bietet Beratung zu verschiedenen Themen wie Rechtsberatung oder Hilfsmittelberatung und für Mitglieder Dienstleistungen z.B. Textservices an.

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) ist beim Dachverband der örtlichen Studentenwerke angesiedelt. Die IBS berät Studieninteressierte und Studierende per Mail oder Telefon.

Viele Informationen zum Thema finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Deutschen Studentenwerks e.V.

Darüber hinaus werden zahlreiche Rechercheergebnisse bereitgestellt z.B. die kostenlose Informationsbroschüre

"Handbuch Studium und Behinderung"

Studium im Ausland

Das Info-Portal des DAAD bietet Informationen und Erfahrungsberichte rund um's Thema Studienaufenthalt im Ausland mit Handicap. Hier geht's zum Portal: Diskutiere mit! Studieren weltweit 

Informationen zum Studium mit Handicap in Australien gibt es hier.

Informationen zum Studium in Großbritannien gibt es hier.

Informationen zum Studium mit Handicap in Kanada gibt es hier.

Informationen zum Studium mit Handicap in den USA gibt es hier.

Unser International Center bietet auf dieser Seite ebenfalls viele Informationen rund um Auslandsaufenthalte. Informationen zum Studium mit Handicap im Ausland finden sich dort unter "Auslandsaufenthalte unter besonderen Voraussetzungen."

Studierende mit Behinderungen sind häufig bei der Wahl ihres Praktikums und ihrer Unterkunft eingeschränkt. Je nach Studienfach werden aber häufig Praktikumsnachweise verlangt. Für die Studierenden mit besonderen Bedürfnissen ist es ohnehin schon schwierig einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden, vor allem wenn man gerne einen Auslandsaufenthalt damit verknüpfen möchte. Bei guter Recherche und Vorbereitung ist aber auch der Traum des Auslandspraktikums machbar. Lassen Sie sich von den Hürden bloß nicht entmutigen. Mehr dazu ...

Hier schreiben Studierende mit Handicap, die Erfahrung im Ausland gesammelt haben:

Work and Travel, Erfahrungsbericht einer gehbeeinträchtigten Studentin.

Auf dem Campus

Im Gebäude Göteborg (GOT) gibt es einen Arbeitsraum für Studierende mit Sehbeeinträchtigung. 

Dort stehen zwei Bildschirmarbeitsplätze mit spezieller Software zur Verfügung, ebenso ein Flachbettscanner. 

Sofern Sie auf die Nutzung dieses Raumes angewiesen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Diversitätsbeauftragung auf. 

 In unmittelbarer Nähe zu den Haupteingängen aller Gebäude stehen jeweils mehrere speziell ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung. 

Im Gebäude Göteborg (GOT) finden Sie einen Ruheraum (Raum 008), der allen Hochschulangehörigen für einen kurzen reizarmen Rückzug vom Unialltag zur Verfügung steht. 

Barrierefreie Toiletten sind in fast allen Gebäuden der EUF und auf dem Campus zu finden.

Helsinki (HEL): im Erdgeschoss auf der rechten Seite.

Oslo (OSL): im Erdschoss neben den Aufzügen

Riga (RIG): in jedem Modulbau in der Mitte des langen Flures.

Göteborg (GOT): rechts neben der Café Lounge des Studentenwerks.

Dublin (DUB): im Eingangsbereich links neben dem Aufzug

Sportzentrum: zwischen den Umkleideräumen

Mensa: Im Eingangsbereich neben dem Geldautomaten

Bibliothek: Im Eingangsbereich links

Die Wege auf dem Campus sind zum Teil mit Bodenleitsystemen (Blindenleitsystemen) ausgestattet. Informationen zu der Zugänglichkeit der einzelnen Gebäude finden Sie auf Flensburg Mobil.

Die Informationen zu den einzelnen Gebäuden (Eingang, Türbreiten, Rampen, Aufzüge, barrierefreie WC's und Ähnliches) finden Sie ebenfalls auf Flensburg Mobil:

Gebäude Oslo

Gebäude Tallinn 1

Gebäude Dublin

Gebäude Helsinki

Modulbau Amsterdam

Modulbau Göteborg

Modulbau Tallinn 3

Modulbau Trondheim

Modulbau Vilnius

Modulbauten Riga

Zentrale Hochschulbibliothek

Leben in Flensburg

Wohnheime des Studentenwerks

Die Wohnanlage Sandberg des Studentenwerks Schleswig-Holstein verfügt über bedingt barrierefreie Apartments, das Campus-Wohnheim verfügt über bedingt rollstuhlgerechte Zimmer und das Emmy-Hennings-Haus über ein behindertengerechtes Apartment. Darüber hinaus gibt es in Flensburg weitere Häuser des Studentenwerks.

 Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage.

Rollstuhlgerechte Wohnheime

Das Wohnheim am Sender ist eine vollstationäre Wohneinrichtung, die komplett barrierefrei ist und dauernde Unterstützung, Betreuung und Pflege bietet.

Wheelmap

Auch in Flensburg lassen sich mithilfe von Wheelmap.org rollstuhlgerechte Orte finden.

Öffentlicher Nahverkehr

Alles rund um das Thema barrierefrei unterwegs im Nahverkehr gibt es beim Stadtbusbetrieb Aktiv Bus. Durch das Semeserticket kann dieser kostenlos genutzt werden.

Flensburg Mobil

Das Portal  Flensburg Mobil beinhaltet Informationen über Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Gebäuden und Parkmöglichkeiten. Außerdem wird über barrierefrei zugängliche Angebote und Veranstaltungen informiert.

Stadtplan zum Tasten

Seit 2011 hängt am Bahnhof (zwischen Gleis 2 und 4) ein Stadtplan zum Tasten. Auf diesem sind touristischen Attraktionen aber auch Aufzüge, Ticketautomaten, Sitzbänke oder Zebrastreifen ertastbar. Es gibt einen passenden Audioguide dazu. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Sportvereine

Im Sportfachverband für den Behinderten- und Rehabilitationssport in Schleswig-Holstein (RBSV-SH) sind 288 Vereine und Institutionen organisiert. Auf der Website können Sie selbstständig Vereine suchen, es besteht auch die Möglichkeit einer persönlichen Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Sportgruppe.

Beauftragter für Menschen mit Behinderung

Christian Eckert ist der Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Flensburg. Sprechzeiten und Kontaktdaten erhalten Sie hier.

Ein Flensburg für Alle

Die Initiative ein Flensburg für alle setzt sich dafür ein, dass die Stadt im Freizeitbereich barrierefrei wird. Informationen über das Projekt finden Sie hier.

gesetzliche Regelungen / Definitionen

Art. 1 UN-Behindertenrechtskonvention
"Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen (gemeint sind: einstellungs- und umweltbedingte) Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können."
 

§ 2 Abs. 1 SGB IX
"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist."

§ 2 Absatz 2 SGB IX
"Menschen sind ... schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben."