Anerkennung besonderer Bedürfnisse / Nachteilsausgleich

Gemäß § 3 Abs. 5 des Schleswig-Holsteinischen Hochschulgesetzes (HSG) ist den besonderen Bedürfnissen von Studierenden Rechnung zu tragen. Die Regelungen über die Anerkennung besonderer Bedürfnisse ("Nachteilsausgleich") finden sich in den Prüfungs- und Studienordnungen der Studiengänge der Europa-Universität Flensburg. Die Regelungen beziehen sich auf

  • Behinderungen oder länger andauernde Erkrankungen,
  • Mutterschutzfristen und die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit,
  • Betreuungsverpflichtungen für im eigenen Haushalt lebende Kinder unter 14 Jahren, 
  • Pflegeverpflichtungen für nahe Angehörige mit anerkannter Pflegestufe.

Informationen zum Antragsverfahren sowie die erforderlichen Formulare finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite. 

Informationen zu dem für Sie zuständigen Prüfungsausschuss finden Sie hier.

Anträge und Flyer