Europa-Universität Flensburg begrüßt Corona-Hochschulrechtsergänzungsverordnung
Flensburg, 22. Januar 2021. Die heute vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein erlassene und am morgigen Sonnabend in Kraft tretende Corona-Hochschulrechtsergänzungsverordnung wird auch an der Europa-Universität Flensburg (EUF) begrüßt. Präsident Prof. Dr. Werner Reinhart ist froh, dass mit der Verordnung die elektronischen Prüfungen, die angesichts des weiterhin sehr eingeschränkten Semesterbetriebs nötig sind, nun landesweit geregelt sind und eine Rechtgrundlage geschaffen wurde. "Dank der Verordnung des Ministeriums ist dieses Herbstsemester trotz aller Widrigkeiten, die die vermaledeite Corona-Pandemie birgt, für die Studierenden kein verlorenes Semester. Wir begrüßen daher ausdrücklich die darin getroffenen Regelungen und insbesondere auch die Möglichkeiten, große Klausuren als elektronische Prüfung ablegen zu können."
Neue Publikation von Stadtverwaltung Flensburg und Europa-Universität Flensburg zeigt, wie die vernachlässigte Nachhaltigkeitsstrategie der Suffizienz in der Stadtentwicklung wirksam werden kann.