Personalmobilität (STT)
Als unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind im Rahmen des Programms Erasmus+ Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von deutschem Hochschulpersonal (Dozenten und Verwaltungspersonal) an (Partner-) Hochschulen und Unternehmen/Einrichtungen in Programmländern möglich.
Wer kann gefördert werden?
- Hochschulpersonal aus verschiedenen Bereichen (Studierendenberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung, Technologie & Transfer, Finanzen, allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, Fakultäten etc.)
- Wiederholte Förderung ist möglich, Erstbewerberinnen und -bewerber haben Priorität
Was kann gefördert werden?
Trainingsaufenthalte (z. B. Hospitationen, Job Shadowing, Studienbesuche, Teilnahme an Workshops und Seminaren, Teilnahme an Sprachkursen) mit einer Aufenthaltsdauer zwischen 2 Tagen und 2 Monaten an einer Einrichtung/Institution im europäischen Ausland.
Wie wird gefördert?
- Stückkosten für die Fahrt, gestaffelt nach Entfernung: bis 500km Entfernung: 180€, bis 2000km: 275€, bis 3000km: 360€, bis 4000km: 530€
- Stückkosten für den Aufenthalt pro Tag, gestaffelt nach Zielland. Der genaue Förderumfang richtet sich nach dem Erasmus-Budget des laufenden Jahres.
- Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
Die Ermittlung der Entfernung erfolgt über den Distance Calculator
Wie stelle ich einen Antrag?
- Sprechen Sie uns an!
- Reichen Sie eine Interessensbekundung und ein Befürwortungsschreiben Ihres/Ihrer Vorgesetzten ein
- Im Fall einer Bewilligung reichen Sie bitte vor der Abreise die erforderlichen Unterlagen ein (staff mobility agreement, grant agreement)
- Denken Sie auch daran, vor der Abreise einen Dienstreiseantrag zu stellen
- An der Partnerhochschule/ -einrichtung lassen Sie sich bitte die Ankunftsbestätigung abzeichnen und reichen diese nach Rückkehr im International Center ein
- Sie erhalten außerdem eine automatische E-mail, die sie auffordert einen Online-Bericht zu erstellen und abzuschicken