Aktuelle Ausschreibungen

Nationale Projektförderung

  • Deadline: Antrag kann jederzeit eingereicht werden
  • Projektdauer: i.d.R. mehrere Jahre
  • themenoffene Ausschreibung

Die Sachbeihilfe ermöglicht allen Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung themenunabhängig die jederzeitige Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens.

Ziel der Förderung: Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens

Anforderungen an das Projekt: Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau

Beantragbare Module:

Eingestellt am: 25.01.2018

Quelle: http://www.dfg.de/foerderung/programme/einzelfoerderung/sachbeihilfe/index.html

Das bisherige Programm "Erschließung und Digitalisierung" der Gruppe Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wird ab sofort auf die Förderung von Digitalisierung und Erschließung aller potenziell für die Forschung relevanten Objekte erweitert. Mit dieser neuen Akzentuierung wurde auch der Name des Förderprogrammes in "Digitalisierung und Erschließung" geändert. Die Förderung von Digitalisierung und Erschließung handschriftlicher und gedruckter Materialien ist weiterhin möglich.

Die Aktualisierung des Förderprogramms umfasst darüber hinaus folgende Punkte:

  • konsequente Orientierung am Bedarf wissenschaftlicher Nutzerinnen und Nutzer
  • Ergänzung der Förderziele um die Entwicklung von materialspezifischen Qualitätskriterien und Praxisregeln sowie die Anwendung neuerer Verfahren für die Digitalisierung und Erschließung (z. B. automatische Bilderkennung, Named-Entity Recognition (Eigennamenerkennung) oder 3-D-Digitalisierung)
  • FAIR-Data (findable, accessible, interoperable, reusable) als übergreifendes Förderziel
  • Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen auch ohne Vorhandensein detaillierter Erschließungsdaten
  • (Weiter-)Entwicklung von Qualitätskriterien und Praxisregeln für Digitalisierungsprojekte auch unter Einbeziehung von Elementen der Selbstorganisation

Zudem können Anträge auf Digitalisierung spezifischer Materialgruppen, für die es bisher eigene Ausschreibungen gab (archivalische Quellen, historische Zeitungen, mittelalterliche Handschriften) jederzeit im regulären Programm gestellt werden.

Anträge im neu akzentuierten Programm können ab sofort eingereicht werden.

Merkblatt "Digitalisierung und Erschließung": www.dfg.de/formulare/12_15 

Quelle: DFG Homepage

Das bisherige Programm "Infrastrukturen für elektronische Publikationen und digitale Wissenschaftskommunikation" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wird erweitert und umbenannt in "Infrastrukturen für wissenschaftliches Publizieren". In drei Förderschwerpunkten "Strukturbildung für die Open-Access-Transformation", "Open-Access-Infrastrukturen" und "Digitales Publizieren" werden die Open-Access-Transformation durch den Auf- und Ausbau geeigneter Publikationsinfrastrukturen unterstützt und die (Weiter-)Entwicklung struktureller Rahmenbedingungen des Publikationswesens gefördert.

Anträge im neu akzentuierten Programm können ab sofort jederzeit eingereicht werden. Eine Förderung kann zunächst für bis zu drei Jahre bewilligt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier

Quelle: FIT Newsletter, 17.05.2021

  • Fachgebiet: alle Fachgebiete
  • Förderart: Forschungsprojekte; Startfinanzierung/Infrastruktur/Lehre
  • Voraussetzung: Wissenschaftler(innen) in Deutschland, gerne in interdisziplinärer oder internationaler Kooperation
  • Frist: Antragstellung nur nach vorheriger Kontaktaufnahme
  • Zusatzleistungen: Zusatzförderung für geflohene Wissenschaftler(innen); Förderung von Wissenschaftsvermittlung und –kommunikation; Weiterbildungsmaßnahmen

Für Projektideen, die ein außergewöhnliches Forschungsdesign verfolgen, visionäre Anstöße in die Wissenschaft geben oder für deren Akzeptanz die Neutralität eines privaten Förderers wichtig erscheint, gibt es das Angebot "Offen – für Außergewöhnliches". Hier fördert die Stiftung herausragende Ideen außerhalb vorgegebener Raster, quer zu Disziplinen und zum Mainstream.

Das Angebot "Offen – für Außergewöhnliches" ist also Ausnahmefällen vorbehalten. Anders gesagt: Wer hier zum Zuge kommen will, muss mit seinem Vorhaben nicht nur höchsten wissenschaftlichen Maßstäben genügen, sondern auch plausibel darstellen können, dass sich im Rahmen der Förderangebote anderer Institutionen keine Unterstützung für das Projekt finden lässt. Bevorzugt werden Vorhaben, die sich außergewöhnlichen interdisziplinären und methodischen Herausforderungen stellen, die eine einmalige Gelegenheit ergreifen möchten oder die durch ein anderes Alleinstellungsmerkmal überzeugen können. Entsprechend dem offenen Charakter des Förderangebots kann es keinen allgemeingültigen Kriterienkatalog geben.

In jedem Fall sollte vor der Ausarbeitung eines Antrags Kontakt zum Förderreferenten des entsprechenden Fachgebietes aufgenommen werden, um die Chancen einer Förderung und das weitere Vorgehen zu klären. Eine Voranfrage mit einer Kurzdarstellung sollte das Herausfallen aus bestehenden Förderprogrammen erläutern und möglichst den Kostenrahmen grob skizzieren. Angesichts der hohen Zahl von Voranfragen bittet die VolkswagenStiftung um Verständnis, dass das Ergebnis der internen Vorprüfung nicht weiter begründet wird.

Eingeladene Anträge werden unter Beteiligung externer Experten geprüft. Dabei werden höchste wissenschaftliche Maßstäbe angelegt. Das Begutachtungsverfahren ist variabel und orientiert sich an den jeweiligen Projekterfordernissen. Abhängig vom Einzelfall kommen schriftliche Gutachten, eine Präsentation vor den Gutachtern oder andere Varianten der Prüfung zum Zuge.

Der Förderbereich "Offen – für Außergewöhnliches" wurde 2002 neu formiert.

Weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/unsere-foerderung/unser-foerderangebot-im-ueberblick/offen-f %C3%BCr-au%C3%9Fergew%C3%B6hnliches

Erfolgsquote: 71,4% (Quelle: VW Stiftung)

Quelle: VW Stiftung

Eingestellt am: 12.3.2018

  • Deadline: Anträge können jederzeit eingereicht werden

Neue Ideen für die Gesellschaft von morgen: Durch die Vergabe von anwendungsorientierten Forschungsaufträgen will die Otto Brenner Stiftung einen Beitrag dazu leisten, der sozialen Demokratie in Wirtschaft und Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Durch Förderprojekte, Gutachten und Veröffentlichungen schafft die Otto Brenner Stiftung die Wissensbasis, von der aus die Gesellschaft von morgen sozial und solidarisch gestaltet werden kann.

Weitere Informationen: https://www.otto-brenner-stiftung.de/themen-projekte/projekte.html

Quelle: FIT für die Wissenschaft

Eingestellt am 21.02.2018

Was wird gefördert?

Gefördert wird empirische Forschung, sei sie problemorientiert theoriebildend oder theorie-/ hypothesenprüfend, deren Ergebnisse jeweils an der Realität prüfbar und damit auch widerlegbar sind, sowie die Entwicklung der dazu notwendigen Methoden.

Die Projekte sollen innovative Bezüge von Theorie und Praxis, Erfahrung und Wissenschaft aufweisen, die das gängige Empirieverständnis erweitern oder ergänzen.

Gefördert werden auch Replikations- und Längsschnittstudien. Der maximale Förderzeitraum beträgt drei Jahre mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit. Es können sowohl Personal- als auch Sachmittel beantragt werden.

Wer kann sich bewerben?

Antragstellende sind eine oder mehrere natürliche promovierte Personen, die in einer staatlich anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung tätig sind und eine Laufbahn in der empirischen Forschung anstreben.

Wie kann man sich bewerben?

Antragstellende reichen eine Bewerbung ein, die folgende Punkte berücksichtigt:

  • Titel des Forschungsprojektes
  • Projektantrag, bestehend aus:
    • Thema und Relevanz für die empirische Forschung
    • Zielsetzung des Projektes
    • Forschungsdesign
  • Vorstellung der Antragstellenden (Lebenslauf und Publikationen) und Ansprechpartner
  • Angaben zum beantragten Förderaufwand (Aufschlüsselung Personal-, Sachkosten) und ggf. anderer Finanzierungsquellen
  • Zeitplan des Vorhabens

Die Einsendefristen sowie ein zusammenfassendes Formblatt für die Bewerbung finden Sie auf der Website der Stiftung. Der Umfang der Anlagen darf 20 Seiten nicht überschreiten.

Bewerbungen können jederzeit in ausschließlich elektronischer Form (auf Deutsch oder Englisch) eingereicht werden.

Wie erfolgt der Auswahlprozess?

Zentrales Entscheidungskriterium für eine finanzielle Förderung ist der empirische Mehrwehrt des geplanten Forschungsprojektes im Sinne des Stiftungszwecks.
Die Anträge werden unabhängig begutachtet.

Weitere Informationen: https://www.stiftung-diligentia.org/ausschreibungen/

Quelle: Diligentia Stiftung

Eingestellt am: 21.09.2018

Die Fritz Thyssen Stiftung fördert Vorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Biomedizin. Anträge sind je einzureichen zum 15. Februar und 15. September. Förderbereiche:

·        Geschichte, Sprache & Kultur

·        Querschnittbereich »Bild–Ton–Sprache«

·        Staat, Wirtschaft & Gesellschaft

·        Medizin und Naturwissenschaften

Weitere Informationen: https://www.fritz-thyssen-stiftung.de/foerderung/foerderarten/projektfoerderung/

Quelle: FIT Newsletter, 11.02.21

Veröffentlicht am 23.02.21

  • Anträge bei der Andrea von Braun Stiftung sind grundsätzlich formfrei. Das heißt: Formulare gibt es nicht, Anträge können auf deutsch oder englisch sein. Ihre Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
  • Das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung über eine eventuelle Förderung ist die Erfüllung des Stiftungszwecks. Diesen können Sie hier einsehen. Es geht um
    • den Abbau von Grenzen zwischen Disziplinen und Fachgebieten, vor allem solchen, die sonst nur wenig oder gar keinen Kontakt miteinander haben. Sie sollten zeigen, wie und inwieweit dies bei Ihrem Vorhaben zu erwarten ist und wie die verschiedenen betroffenen Disziplinen sich gegenseitig befruchten und bereichern werden.
    • die Leistung eines konkreten Beitrags zu unserem jeweiligen Themenschwerpunkt (derzeit bis Sept. 2021: Nachhaltiges Wirtschaften). Das Thema sollte begrifflich sehr breit und in seiner Einbettung in andere Wissensgebiete verstanden werden. Neben den technischen, politischen, sozialen, ethischen und kulturellen Aspekten der Nachhaltigkeit spielen wirtschaftliche Dimensionen eine enorme Rolle.

    Pro Jahr gibt es zwei Antragsschlusstermine, in der Regel Ende März und Ende September. Genaue Termine werden rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben. Bei einer übergroßen Zahl von Anträgen behält sich die Stiftung vor, den Antragsschlusstermin ohne Vorankündigung vorzuziehen. Bitte bewerben Sie sich daher so früh wie möglich. Alle Anträge werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs bearbeitet. Eine Vorauswahl findet durch die Geschäftsführung der Stiftung statt. Das Stiftungskuratorium fällt ca. 10 Wochen später die endgültige Entscheidung über die verbleibenden Anträge.

Das Henriette Herz Scouting Programm richtet sich an Wissenschaftler, die sich in Ihrer Disziplin bereits seit langem einen Namen gemacht haben, am Anfang einer aussichtsreichen Leitungskarriere stehen, zudem international gut vernetzt sind und selbst schon Nachwuchswissenschaftler*innen betreut haben. In zwei Programmlinien können sich sowohl aufsteigende Wissenschaftler*innen, die erst vor kurzem eine (Junior-)Professur oder eine Gruppenleitung übernommen haben, als auch bereits etablierte und erfahrene Forschende bewerben. Besonders begrüßen wir auch Anträge von Personen, die bisher noch keine Verbindungen zur Humboldt-Stiftung haben. Als ausgewählter Scout haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Wissenschaftstalente aus dem Ausland vorzuschlagen. Diese erhalten das Stipendium nach formaler Prüfung in einem Direktverleihungsverfahren. Bewerbung bis zum: 30.11.2021 erbeten.

Weitere Informationen finden Sie hier ; Quelle: FIT Newsletter, 23.08.2021

Das BMBF fördert die Zusammenarbeit mit dem östlichen und südlichen Mittelmeerraum im Rahmen der Maßnahme PRIMA (Partnership for Research and Innovation in the Mediterranean Area). Im Rahmen von PRIMA werden schwerpunktmäßig Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Verbundprojekte) sowie weitere Maßnahmen, wie z. B. Koordinierungsmaßnahmen, gefördert, die in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Mittelmeerraum eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten: 1) Wassermanagement, 2) Landwirtschaftssysteme,  3) Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe ist von den Projektpartnern eine gemeinsame PRIMA-Projektskizze einzureichen. Projektskizze bis zum: 30.06.2024 erbeten.

Weitere Informationen

Quelle/ Source: FIT Newsletter, 10.03.2021

  • Deadline: Anträgen können jederzeit eingereicht werden

Mit diesem Programm wird die anwendungsnahe Forschung und Entwicklung in Schleswig-Holstein gestärkt und der Technologie- und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft beschleunigt. Es steigert die Innovationskapazitäten schleswig-holsteinischer Unternehmen und unterstützt die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die sich mit Herausforderungen aus den Bereichen Technologie und Gesellschaft, Ökologie und Ökonomie beschäftigen.

Gefördert werden Vorhaben, die

  • die wissenschaftlichen, technischen, organisatorischen und sozialen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Ideen, Lösungsansätze, Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen schaffen,
  • zum wirkungsvollen Technologie- und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft oder innerhalb der Wirtschaft beitragen.

Förderfähig im Rahmen dieses Programms sind

-          Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein und Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, wobei KMU bevorzugt gefördert werden.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien:

  • Die Förderung für Unternehmen ist von Unternehmensgröße, Projektinhalt sowie Projektart abhängig und beträgt in der Regel maximal 50 % der förderfähigen Kosten.
  • Die Höhe der Förderung für Forschungseinrichtungen richtet sich nach Projektart und Innovationsgehalt und kann maximal 90 % der förderfähigen Kosten betragen.

Weitere Informationen unter: https://wtsh.de/foerderberatung-der-wtsh/foerderprogramme/foerderprogramm-forschung-innovation-technologietransfer-fit/

Eingestellt am: 12.04.2018

Source: FIT Newsletter

Das BMBF fördert Projekte zur Ausrichtung von Veranstaltungsreihen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der empirischen Bildungsforschung. Diese Veranstaltungsreihen sollen an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler gerichtet sein, die an unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Disziplinen in Deutschland beteiligt sind, von der Ebene der Masterstudierenden bis hin zu Postdoktorandinnen und Postdoktoranden. Der Zeitraum einer Veranstaltungsreihe, inklusive der Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung, kann in der Regel bis zu drei Jahre betragen und kann mit einer Zuwendung von in der Regel bis zu 120.000 Euro gefördert werden. Das Antragsverfahren ist einstufig.

Weitere Informationen finden Sie hier. Quelle: FIT für die Wissenschaft, 18.08.2022

EU-/internationale Projekförderung

Horizon Europe is the EU's research and innovation programme for 2021-2027 with a budget of €95.5 billion. The programme facilitates collaboration and strengthens the impact of research and innovation in developing, supporting and implementing EU policies while tackling global challenges. It supports creating and better dispersing of excellent knowledge and technologies. For 2023/2024, for the first time, a larger share of the topics in the thematic clusters will also be advertised with lumpsum funding.

More information can be found here. Source: KoWi-Newsletter, 6 December 2022

Der Europäische Forschungsrat (ERC) hat heute sein Arbeitsprogramm für 2022 verabschiedet. Folgende Ausschreibungen sind für 2022 vorgesehen:

§  Starting Grants: Förderung für Forscher:innen, deren PhD noch nicht länger als sieben Jahre zurückliegt

§  Consolidator Grants: Förderung für Forscher:innen mit 7-12 Jahren Erfahrung seit Abschluss des PhD bewerben; bis zu 2 Mio. € für fünf Jahren

§  Advanced Grants: Förderungen für führende Wissenschaftler; bis zu 2,5 Mio. € über fünf Jahre

§  Synergy Grants: richten sich an kleine Gruppen von zwei bis vier Forschern, die ein Forschungsproblem gemeinsam bearbeiten. Webinar zu den ERC Synergy Grants 2022

§  Proof of Concept-Förderungen für Forscher:innen, die bereits ERC Grantees sind oder waren

§  Mit dem Public Engagement with Research Award wird an das Pilotprojekt von 2020 angeknüpft, indem drei ERC Grantees mit jeweils 10.000 € in den Bereichen "citizen science", "public outreach" und "media and policy" ausgezeichnet werden.

Das Ausschreibungsverfahren für 2022 enthält einige Neuerungen:

§  Auf Grund der Schwierigkeiten von vielen Forscher:innen während der COVID-19-Pandemie können Bewerber negative Auswirkungen auf den eigenen Lebenslauf aufzeigen, damit diese im Auswahlverfahren entsprechend berücksichtigt werden können.

§  Zudem müssen für alle Calls mit Deadlines in 2022 die jeweiligen Institutionen der Bewerber für den Zeitraum der Förderung über Gleichstellungspläne oder entsprechende Strategien verfügen.

§  Abschließend gibt es einige Änderungen hinsichtlich der Beschreibung des "scientific track records" in der Bewerbung.

Das ERC-Arbeitsporgramm für 2022 finden Sie zeitnah hier

Quelle: Ankündigung des Hanse Offices, 14.07.2021

Die Europäische Kommission hat die Ausschreibungen der Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA) Doctoral Networks 2021, Postdoctoral Fellowships 2021 und European Researchers' Night 2022-2023 geöffnet.

·        Im Rahmen der MSCA Doctoral Networks werden internationale, transdisziplinäre Doktorandennetzwerke gefördert. Die Einreichungsfrist für Anträge endet am 16. November 2021, 17:00 Uhr Brüsseler Zeit.

·        Mit MSCA Postdoctoral Fellowships wird die wissenschaftliche Karriere von Postdoktoranden durch die Förderung von Forschung, Mobilität und Training unterstützt. Die Einreichungsfrist für Anträge endet am 12. Oktober 2021

·        Die MSCA European Researchers' Night soll die öffentliche Anerkennung von Wissenschaft und Forschung erhöhen. Die Einreichungsfrist für Anträge endet am 7. Oktober 2021, 17:00 Uhr Brüsseler Zeit.

Weitere Informationen finden Sie im Funding & tender opportunities Portal; Source/Quelle: KoWi-Newsletter vom 09.07.2021

Die neue EU-Förderlinie soll Einrichtungen aus "Widening-Staaten", also Ländern, deren Leistungen in Forschung und Innovation (FuI) unter dem EU-Durchschnitt liegen, die Teilnahme an bereits zur Förderung ausgewählten Projekten (thematische Cluster von Horizon Europe, EIC Pathfinder) ermöglichen. Am 27. Januar 2022 wurde die Ausschreibung der neuen Förderlinie "Hop on facility" im Rahmen des Programmteils "Widening participation and strengthening the European Research Area" in Horizont Europa geöffnet. Zu den Widening-Staaten gehören Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie assoziierte Staaten mit vergleichbaren FuI-Kapazitäten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: ITB infoservice 02/2022

DFG: Antragstellung mit belgischen Kooperationspartner/-innen (im Weave Lead Agency-Verfahren) ist ab 01.01.22 möglich

From 1 January 2022 on, the cooperation with F.R.S.-FNRS and FWO (Belgium) commences and opens up new collaboration opportunities. This is a funding opportunity for bi- to trilateral projects within the Weave Lead Agency Initiative. By means of a single review process, the initiative aims to simplify the submission and selection procedures for closely integrated collaborative research proposals involving researchers from up to three European countries or regions. The Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) already applies Weave together with FWF (Austria), FNR (Luxembourg), SNSF (Switzerland), GACR (Czech Republic) and NCN (Poland). The DFG funding scheme open to Weave is the Individual Research Grants Programme ("Sachbeihilfe"). Further information can be found here. Source: DFG-Information for Researcher No. 106

The DFG supports the Canadian New Frontiers in Research Fund (NFRF) within a new special call. This programme aims to mobilise research efforts in support of a more equitable, sustainable and resilient post-pandemic reality. Interested researchers in Germany who are in principle eligible for NFRF funds are encouraged to reach out to their Canadian research partners to prepare proposals for the competition. The submission of proposals is possible at any time.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: DFG Informationen für die Wissenschaft No 11/ FIT Newsletter, 21.02.2022     

DFG supports international cooperation i.a. by maintaining cooperation agreements with some countries that enable continuous proposal submission within so-called Standing Open Procedures (SOP). Joint proposals with research partners in these countries may therefore be submitted at any time without having to meet a specific submission deadline. These countries are: Brazil, Colombia (universities UNIANDES and UdeA only), Costa Rica, Iran, Turkey, and Vietnam. Apart from the SOP, the following proposal submission possibilities for Individual Research Grants exist: Weave Lead Agency Process with several European funding agencies; Bilateral Lead Agency Process with the Autonomous Province of Bolzano, Italy; Specific International Calls with fixed deadlines with other countries/partner organisations.

Further information on SOP here.

Quelle: DFG-Information for Researchers No. 73

DFG: Antragstellung mit belgischen Kooperationspartner/-innen (im Weave Lead Agency-Verfahren) ist ab 01.01.22 möglich

From 1 January 2022 on, the cooperation with F.R.S.-FNRS and FWO (Belgium) commences and opens up new collaboration opportunities. This is a funding opportunity for bi- to trilateral projects within the Weave Lead Agency Initiative. By means of a single review process, the initiative aims to simplify the submission and selection procedures for closely integrated collaborative research proposals involving researchers from up to three European countries or regions. The Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) already applies Weave together with FWF (Austria), FNR (Luxembourg), SNSF (Switzerland), GACR (Czech Republic) and NCN (Poland). The DFG funding scheme open to Weave is the Individual Research Grants Programme ("Sachbeihilfe").

Further information can be found here.

Source: DFG-Information for Researcher No. 106

EUF-interne Forschungsförderung und Qualifizierungsmöglichkeiten

Individualförderung/Nachwuchsgruppenleitung

Das Emmy Noether-Programm eröffnet besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe über einen Zeitraum von sechs Jahren für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren.

Bewerben können sich Postdocs und befristet beschäftigte Juniorprofessorinnen und-professoren in einer frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Karriere.

Ziel der Förderung

Herausragenden Forscherinnen und Forschern die Möglichkeit zu geben, durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe verbunden mit qualifikationsspezifischen Lehraufgaben die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer zu erlangen.
Herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus dem Ausland (zurück) zu gewinnen.

Antragsberechtigung

Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen i.d.R. bis 4 Jahre nach der Promotion

  • in der Regel mindestens zwei Jahre Postdoc-Erfahrung
  • substantielle internationale Forschungserfahrung.
  • Von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie ihre wissenschaftliche Karriere im Anschluss an die Förderung in Deutschland fortsetzen. Eine schriftliche Absichtserklärung ist dem Antrag beizufügen.
  • Die bereits erlangte Berufbarkeit, insbesondere die abgeschlossene oder bevorstehende Habilitation, schließt die Antragstellung im ENP aus, da das Förderziel bereits erreicht ist.
  • Keine Antragsberechtigung bei Inanspruchnahme einer dem ENP vergleichbaren Förderung einer (Nachwuchs)-Gruppe durch eine nationale Forschungseinrichtung oder eine in Deutschland angesiedelte internationale Einrichtung.

Art und Umfang der Förderung

Beantragbare Module:

Dauer der Förderung: 6 Jahre

Dauer bis zur Entscheidung: ca. 8 Monate

Antragsfristen: keine festen Antragsfristen

 Die Förderquote für Anträge im Emmy Noether-Programm liegt über alle Fächer bei zurzeit ca. 20 %.

Quelle: DFG Homepage

Eingestellt am: 25.01.2019

Das Walter Benjamin-Programm ermöglicht es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Qualifizierungsphase im Anschluss an die Promotion, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbständig umzusetzen. Das Vorhaben kann an einer Forschungseinrichtung in Deutschland oder im Ausland durchgeführt werden, wobei die gastgebende Einrichtung das Vorhaben unterstützt.

Kompaktdarstellung des Programms

Ziel der Förderung

Mit der Einwerbung von Fördergeldern für ein eigenständiges Forschungsvorhaben wird der Grundstein für die weitere, zunehmend selbständige wissenschaftliche Karriere gelegt und die erwünschte Eigenverantwortlichkeit von besonders qualifizierten Postdoktorandinnen und Postdoktoranden gestärkt. Das Programm dient damit der Förderung der frühen wissenschaftlichen Karriere und hat zum Ziel, die in dieser Karrierephase relevante Mobilität und thematische Weiterentwicklung zu unterstützen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausschließlich in einer frühen wissenschaftlichen Karrierephase. Eine Förderung bedingt eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung (mit Promotion). Das Vorhaben darf an keiner Einrichtung angesiedelt werden, die nicht gemeinnützig ist oder die die Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet.

Art und Umfang der Förderung

Dies ist abhängig von der Modulwahl. Im Ausland wird ein Stipendium gewährt und im Inland eine Stelle der Personalkategorie "Postdoktorandin/Postdoktorand und Vergleichbare" (bzw. Rotationsstelle i.d.R. in der Personalkategorie "Ärztliche wissenschaftliche Mitarbeiterin/Ärztlicher wissenschaftlicher Mitarbeiter"). Unabhängig von dem gewählten Modul wird ein allgemeiner Sachkostenzuschuss (für Sach- und Reisekosten sowie Publikationskosten) und ggfls. erhöhte Publikationskosten (Buch) gewährt. Das Stipendium setzt sich zusammen aus einem monatlichen Grundbetrag, gegebenenfalls zudem aus Auslandszuschlägen, einem Kaufkraftausgleich, Fahrtkostenzuschüssen sowie Leistungen für Eltern. Zum Stipendienrechner

Dauer der Förderung: in der Regel bis zu 2 Jahren.

Formulare und Merkblätter: Übersicht der Formulare und Merkblätter

Ziel der FörderungHerausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Langzeit-Professur erfüllen, zu ermöglichen, sich auf eine wissenschaftliche Leitungsposition vorzubereiten und in dieser Zeit weiterführende Forschungsthemen zu bearbeiten.

AntragsberechtigungNachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen, die ihre Berufbarkeit auf eine Professur durch eine Habilitation oder durch habilitationsäquivalente Leistungen nachweisen können und durch besonders herausragende wissenschaftliche Leistungen ausgewiesen sind.

Anforderungen an das ProjektHohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau sowie Eignung zur weiteren Qualifikation als Hochschullehrer/in.
Das Heisenberg-Programm richtet sich vor allem an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Berufbarkeit über das Emmy Noether-Programm, Nachwuchgruppenleitungsstellen anderer Forschungsförderungsorganisationen bzw. Forschungseinrichtungen, DFG-Projektstellen, Forschungstätigkeit in der Wirtschaft oder Stellen im akademischen Mittelbau erlangt haben. Zur Zielgruppe gehören ferner positiv evaluierte Juniorprofessoren, Habilitierte sowie deutsche Rückkehrer aus dem Ausland beziehungsweise ausländische Wissenschaftler, die in Deutschland tätig sein möchten und entsprechend qualifiziert sind.

Dauer der Förderung Maximal 5 Jahre

Antragsfristen 
Keine

Weitere Informationen: https://www.dfg.de/foerderung/programme/einzelfoerderung/heisenberg/index.html

Quelle: DFG

Eingestellt hier: 25.02.2020

AKTUELLE INFORMATION: Die Stiftung vergibt vorübergehend (bis mindestens 2025) keine Post-Doc Stipendien!

Die Postdoc-Stipendien der Fritz Thyssen Stiftung stellen ein Instrument zur Förderung einzelner hochqualifizierter promovierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit einem zeitlich begrenzten Forschungsvorhaben dar. Diese Stipendien sollen z. B. dazu dienen, sich in ein neues Forschungsfeld einarbeiten und/oder eine fachwissenschaftliche Publikation verfassen zu können. Exzellenten Postdoktorandinnen und Postdoktoranden soll mit Hilfe dieses Instruments ermöglicht werden, sich für maximal ein Jahr ausschließlich auf das von ihnen gewählte Vorhaben zu konzentrieren.

  • Thematisch ist eine Antragstellung in folgenden Förderbereichen möglich:
     
  • Geschichte, Sprache & Kultur
  • -Querschnittbereich »Bild–Ton–Sprache«
  • -Staat, Wirtschaft & Gesellschaft
  • -Medizin und Naturwissenschaften
  • Für einen Antrag auf ein Postdoc-Stipendium muss das Promotionsverfahren mit der Disputation oder dem Rigorosum abgeschlossen sein; es ist eine (vorläufige) Urkunde beizufügen.
  • Die Promotion der antragstellenden Person sollte in der Regel nicht länger als ein bis zwei Jahre zurückliegen.
  • Das geplante Vorhaben sollte in der Regel einen Bearbeitungszeitraum von maximal einem Jahr umfassen.
  • Das Forschungsstipendium soll mit einem weisungsfreien, auf eigener Initiative beruhenden wissenschaftlichen Vorhaben verbunden sein, das an einer wissenschaftlichen Hochschule oder gemeinnützigen Forschungsstätte durchgeführt wird.
  • Promotions- und Habilitationsstipendien sowie Abschlussstipendien, die sich an eine Förderung durch Dritte anschließen, werden nicht vergeben; ebenso wenig können Stipendien zur Förderung von Studierenden auf Bachelor- oder Masterniveau beantragt werden.
  • Die Stiftung nimmt zur Entlastung ihrer Fachgutachterinnen und Fachgutachter grundsätzlich keine Anträge in parallele Bearbeitung zu anderen Förderinstitutionen. Ein von einer anderen Förderinstitution abgelehnter Antrag kann mit entsprechenden Erläuterungen bei der Stiftung eingereicht werden.
  • Die Revision bereits von der Stiftung abgelehnter Anträge ist in der Regel nicht möglich

Einreichungsfristen: Stipendienanträge können jederzeit vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel acht Wochen

Quelle: Webseite der Fritz-Thyssen Stiftung

Eingestellt am: 14.3.2022

  • Deadline: jederzeit
  • Fachgebiet: alle Fachgebiete
  • Förderumfang: 2 Mio. Euro
  • Zielgruppe: herausragende Wissenschaftler(innen), die in innovativen und interdisziplinären Bereichen forschen
  • Voraussetzungen: Einwerben weiterer 3 Mio. Euro seitens der Hochschule für das Stiftungskapital; Wechsel des akademischen Umfelds in den letzten fünf Jahren; Universität in Deutschland

Ziel der Initiative

Mit den "Lichtenberg-Stiftungsprofessuren" möchten der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft und die VolkswagenStiftung das hierzulande noch neue Förderinstrument des Endowments an Universitäten in Deutschland etablieren. Damit werden Hochschulen dabei unterstützt, herausragende Wissenschaftler(innen) aus innovativen, zukunftsträchtigen und risikoreichen Forschungsfeldern zu gewinnen.

Die Initiative ermöglicht sowohl für die Hochschulen als auch für die Inhaber(innen) der Professur eine größere Planungssicherheit. Die Universitäten können zudem in höherem Maße als bisher eigenverantwortlich und verlässlich Innovations- und Strukturpolitik betreiben und werden angeregt, ihre Anstrengungen der externen Mittelakquise zu verstärken. Gleichzeitig wird mit der Initiative ein Signal für mehr zivilgesellschaftliches Engagement im Bereich Wissenschaft gesetzt.

Das Förderangebot

Jede Professur wird mit einem Kapital in Höhe von insgesamt mindestens fünf Mio. Euro ausgestattet. Seitens der VolkswagenStiftung und ggf. einer dem Stifterverband verbundenen Stiftung wird ein Startkapital von je einer Mio. Euro pro Professur zur Verfügung gestellt. Weitere drei Mio. Euro müssen von der Hochschule durch Fundraising gewährleistet werden. Bewerben können sich hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aller Disziplinen und Nationalitäten, die im internationalen Vergleich (mit)führend auf ihren jeweiligen Themenfeldern sind gemeinsam mit der Zieluniversität in Deutschland. 

Weitere Informationen zu Ausschreibungsbedingungen sowie zur Antragstellung finden sich unter Information zur Antragstellung 112 (pdf). Anträge werden in elektronischer Form über das Antragsportal eingereicht. 

Quelle: Volkswagen Stiftung

Eingestellt am: 21.09.2018

  • Deadline: 15. September eines jeden Jahres
  • Förderumfang: 20.000,- pro Semester
  • Fachgebiet: alle

Beschreibung:

Der Maria-Weber-Grant dient der Förderung herausragender Nachwuchswissenschaftler in der Postdoc-Phase. Die Hans-Böckler-Stiftung fördert mit dem Maria-Weber-Grant eine auf ein oder zwei Semester befristete Vertretung für Juniorprofessoren und Habilitanden. Zielgruppe sind herausragende Nachwuchswissenschaftler deutscher Universitäten aus allen Fachgebieten an deren Verbleib in der Wissenschaft die Hans-Böckler-Stiftung sowohl aus forschungs- als auch aus hochschulpolitischer Perspektive ein besonderes Interesse hat. Die Juniorprofessoren müssen zum Zeitpunkt des Antrags bereits eine positive Zwischenevaluation durchlaufen haben. Die Habilitanden müssen ein fachliches Gutachten beilegen, zusätzlich wird durch die Hans-Böckler-Stiftung ein Peer-Review Verfahren eingeleitet.


Förderziel
Die Antragsteller können für bis zu 12 Monate eine befristete Teilvertretung beantragen, die Teile der Aufgaben in der Lehre übernimmt, um sich so Freiräume zur Durchführung ihrer Forschung zu verschaffen. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Universität bereit ist, den Antragssteller für die beantragte Zeit von Teilen der Lehre freizustellen. Die Teilvertretung soll nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass dem Vertretenden die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung gegeben wird.

Eingestellt am: 25.01.2018

Quelle: https://www.boeckler.de/20_108841.htm

Eine Liste von Individualförderungsmöglichkeiten für Post-Docs finden Sie hier.

Veranstaltungsförderung/ Tagungsförderung

  • Deadline: 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn

Förderart: Tagungsorganisation

Die DFG unterstützt die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen in Deutschland.

Dazu gehören Internationale Kongresse, Symposien, Kolloquien und Workshops, Internationale Fachkonferenzen und Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften.

Antragsberechtigung

Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind.

Anforderungen an das Projekt

  • Internationaler Kongress, Symposium, Kolloquium, Workshop
  • Internationale wissenschaftliche Veranstaltung von besonderer Bedeutung für das betreffende Fachgebiet mit einem großen Kreis in- und ausländischer Teilnehmer/-innen, die turnusgemäß jeweils in einem anderen Land ausgerichtet wird.
  • Jahrestagung
  • Regelmäßig sich wiederholende Tagung einer deutschen Fachgesellschaft, Arbeitskreises oder Fachgruppierung von überregionaler Bedeutung mit fest umrissener Thematik und internationaler Beteiligung.

Art und Umfang der Förderung

  • Internationale Konferenzen
  • Pauschalbetrag, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Wissenschaftler/-innen.
  • Jahrestagung
  • Zuschüsse zu den Reisekosten (Fahrt- und Aufenthaltskosten) für aktive ausländische Teilnehmer.

Dauer bis zur Entscheidung

Ca. 6 Monate

Formulare und Merkblätter

Antragsfristen

Grundsätzlich 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn.
Sonderregelung bei Jahrestagungen: Anträge können nur jedes 2. Jahr unterstützt werden.

Ansprechpersonen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Quelle: DFG

Eingestellt am: 09.01.2018

Geförderte Veranstaltungen müssen dem Stiftungszweck dienen: der Förderung des Dialogs zwischen Gesellschaftswissenschaften und Praxis. In Projekten sind jeweils beide Dialogpartner angemessen zu beteiligen. Dabei werden unter Gesellschaftswissenschaften alle jene Wissenschaften verstanden, deren Arbeit der Weiterentwicklung des Gemeinwesens dient. Praxis kann die Anwendung in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kommunen, dem Dritten Sektor, dem Wissenschaftsmanagement und der angewandten Wissenschaft sein. Die Schader-Stiftung ist stets als Kooperationspartner zu beteiligen und frühzeitig in die Planungen einzubinden.

Die Angebote der Schader-Stiftung finden sich in den folgenden sechs Themenbereichen wieder:

  • Gemeinwohl und Verantwortung 
  • Demokratie und Engagement 
  • Vielfalt und Integration 
  • Stadtentwicklung und Wohnen 
  • Kommunikation und Kultur 
  • Demographie und Strukturwandel

Weitere informationen: www.schader-stiftung.de/stiftung/foerderung/

Quelle: ELFI

Eingestellt am: 08.02.2019

Förderart: Symposien im Tagungszentrum Schloss Herrenhausen, Hannover;

Voraussetzungen: interdisziplinär, international, aktive Rolle für junge und erfahrene Wissenschaftler:innen, angemessene Frauenbeteiligung

Förderangebot:

Unterstützt werden themenoffene Symposien und Workshops (in der Regel bis zu 50 Personen). Grundvoraussetzungen sind

·       eine aussagekräftige wissenschaftliche Fragestellung,

·       ein interdisziplinärer und internationaler Kontext,

·       eine aktive Beteiligung von Promovierenden und Post-Docs,

·       eine signifikante Einbeziehung von Wissenschaftlerinnen sowohl unter den Vortragenden als auch den Teilnehmenden.

Weitere Informationen unter: https://www.volkswagenstiftung.de/unsere-foerderung/unser-foerderangebot-im-ueberblick/symposien

Erfolgsquote: 64,8% (Quelle: VW Stiftung 2019)

Quelle: Webseite Volkswagen STiftung

Eingestellt am: 03.12.2021

  • Strukturell-orientierte Maßnahmen: jederzeit Anträge möglich
  • Fachgebiet: alle Fachgebiete 
  • Förderart: wissenschaftliche Veranstaltungen; strukturierte Doktorandenprogramme; Reintegrationsvorhaben
  • Wissenschaftler(innen) in Mittelasien/Kaukasus mit Kooperationspartner(n) in Deutschland
  • Zusatzleistungen: Weiterbildungsmaßnahmen; Förderung von Wissenschaftsvermittlung und -kommunikation.

Ziel der Initiative

Mit dem Ende der Sowjetunion wurden an der Südgrenze der Russländischen Föderation 70 Millionen Menschen aus rund 100 Ethnien und Sprachen in die Unabhängigkeit entlassen. In diesen unabhängig gewordenen Staaten Mittelasiens und Kaukasiens sowie einigen unmittelbar angrenzenden Teilen der Russländischen Föderation, Chinas und Afghanistan engagiert sich die Förderinitiative "Zwischen Europa und Orient – Mittelasien/Kaukasus im Fokus der Wissenschaft". Ihr Ziel ist es, gemeinsam mit den ortsansässigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern relevante Forschungsthemen zu bearbeiten und die intraregionale Zusammenarbeit zu stärken.

Förderangebot

Thematische AusschreibungenIm Rahmen zweier thematischer Ausschreibungen in den Bereichen Umwelt- und Gesellschaftswissenschaften fördert die VolkswagenStiftung seit 2014 bzw. 2015 insgesamt 13 kooperative Forschungsvorhaben, die unter maßgeblicher Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Zielregion durchgeführt werden und mit der Ausbildung von Nachwuchswissenschaftler(inne)n einhergehen. Weitere Ausschreibungen für gemeinsame Forschungsprojekte in den genannten oder anderen Themenfeldern sind nicht geplant.

Strukturell orientierte Maßnahmen

Über die thematischen Ausschreibungen hinaus unterstützt die VolkswagenStiftung ebenso eine Reihe von Maßnahmen, die jederzeit beantragt werden können: Vorhaben zur Eingliederung zurückkehrender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Mittelasien und dem Kaukasus, Workshops, Symposien und Sommerschulen sowie punktuelle Hilfen zum Auf- und Ausbau akademischer Infrastruktur in der Region.Weitere Informationen zu Ausschreibungsbedingungen sowie zur Antragstellung finden sich unter Information zur Antragstellung 72 (pdf). Anträge werden in elektronischer Form über das Antragsportal eingereicht.

Hintergrund

Die Förderinitiative "Zwischen Europa und Orient - Mittelasien/Kaukasus im Fokus der Wissenschaft" wurde im Jahr 2000 eingerichtet. Ende November 2011 wurde eine Modifizierung der Förderinitiative hin zu einer Kombination aus thematisch fokussierten Ausschreibungen und strukturell orientierten Einzelvorhaben beschlossen.


Weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/unsere-foerderung/unser-foerderangebot-im-ueberblick/zwischen-europa-und-orient-%E2%80%93-mittelasien-kaukasus-im-fokus-der-wissenschaft

Quelle: VolkswagenStiftung      

Eingestellt hier: 02.04.2020

  • Deadlines: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November eines jeden Jahres

Die  fördert wissenschaftliche Veranstaltungen, insbesondere kleinere national und international ausgerichtete Tagungen mit dem Ziel, die Diskussion und Bearbeitung konkreter wissenschaftlicher Fragestellungen sowie die thematisch ausgerichtete Kooperation und Vernetzung von Wissenschaftlern im engeren Fachgebiet oder auch zwischen verschiedenen Fachrichtungen zu ermöglichen.

Thematisch ist eine Antragstellung in folgenden Förderbereichen möglich:

Die Förderung der Stiftung ist im fachlichen Rahmen der Förderbereiche in aller Regel Vorhaben mit einem Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem vorbehalten.  Dieser Bezug kann personell über Projekte gegeben sein, an denen deutsche Wissenschaftler beteiligt sind, institutionell über Forschung von ausländischen Wissenschaftlern an deutschen Forschungseinrichtungen verankert werden oder durch einen thematischen Bezug zu deutschen Wissenschaftsinteressen hergestellt sein.


VORAUSSETZUNGEN

  • Anträge können grundsätzlich nur aus einer Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung heraus gestellt werden.
  • Antragsteller müssen promoviert sein.
  • Die Zahl der Referenten sollte in der Regel 15 bis 20 Personen nicht übersteigen.
  • Kongresse oder größere Konferenzen bzw. Sektionen im Rahmen von Symposien, Jahrestagungen o.ä. sowie reine Doktorandenworkshops und summer schools werden nicht gefördert.

Quelle: Fritz Thyssen Stiftung

Eingestellt am: 09.01.2018

  • Deadline: 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn

In der Kategorie Wissenschaftliche Tagungen bietet die Stiftung folgende Projektformate an:

  • Wissenschaftliche Workshops mit einer Fördersumme von max. 10 T€
  • Internationale wissenschaftliche Tagungen mit einer Fördersumme von bis zu 20 T€

Leitfaden zur Antragstellung: Workshops

Leitfaden zur Antragstellung: Tagungen

Weitere Informationen unter: bundesstiftung-friedensforschung.de/wissenschaftliche-tagungen/

Quelle: Deutsches Institut für Friedensforschung

Eingestellt am: 09.01.2018

Was wird gefördert? Gefördert wird die Planung und Durchführung qualitativ hochwertiger Sommerschulen im Ausland für internationale Studierende und/oder Doktoranden.Wer wird gefördert?-          Dozenten der Sommerschule für Sommerschulen im Ausland-          Internationale Studierende und/oder Doktoranden für Sommerschulen in DeutschlandWeitere Informationen: Sommerschulen im AuslandSommerschulen in DeutschlandQuelle/ Source: DAAD Ankündigung, 16.06.2021

Reise-, Publikations- und Sachmittel

Die Stiftung fördert Forschungsaufenthalte von Promotionsstudenten an Universitäten und Hochschulen.

Die vollständigen Anträge für Reisekostenzuschüsse sollten spätestens sechs Wochen vor Antritt der Reise per Post eingereicht werden. Reisekostenzuschüsse werden in der Regel nur dann gewährt, wenn eine Finanzierung von anderer Seite (z. B. Eltern/Lebenspartner/Institut) nicht möglich ist. Es muss also eine finanzielle Notlage vorliegen.Der Bewerber sollte das 28. Lebensjahr zu Beginn seiner Promotion nicht überschritten haben.

Im Rahmen einer Promotion ist Folgendes notwendig:

  •        Ein Antragschreiben des Doktoranden;
  •        Eine Befürwortung des Antrags durch den Doktorvater. Aus dem Schreiben soll die Qualifikation des Antragstellers hervorgehen und es soll deutlich werden, warum seine wissenschaftliche Arbeit förderungswürdig bzw. die geplante Reise wünschenswert ist. Das Befürwortungsschreiben ist an die FAZITSTIFTUNG zu adressieren und im Original vorzulegen;
  •        Eine allgemein verständliche kurze Zusammenfassung (ca. 1 Seite) der Dissertation;
  •        nähere Informationen über den Grund der Reise (Art und Dauer) und deren Bedeutung für das Forschungsvorhaben;
  •        Ein tabellarischer Kostenvoranschlag über die voraussichtlich anfallenden Reisekosten (mit ausführlicher Schilderung der finanziellen Situation und der Begründung, warum z. B. Eltern/Lebenspartner/Institut nicht in der Lage sind, zu unterstützen). Erstattet werden z. B. Teilnahmegebühren (bei Konferenzen u. Ä.), Transportkosten (z. B. Flug/Bahn/Bus), Übernachtungskosten etc.; Verpflegungskosten oder Tagegeldpauschalen werden nicht gewährt.
  •        Einfache Kopien der Abschlusszeugnisse (Abitur, Bachelor, Master);
  •        Ein tabellarischer Lebenslauf mit Foto.

Weitere Informationen: http://www.fazit-stiftung.de/bewerbung.html

Quelle: Fazit Stiftung

Eingestellt am: 29.03.2019

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Die Bewerbung muss spätestens 1 Monat (30 Tage) vor dem geplanten Vortragsdatum beim DAAD vorliegen."

Nähere Informationen zur Abgrenzung zwischen Kongress- und Vortragsreisen finden Sie in unseren  häufig gestellten Fragen.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sind Bewerbungen um die Förderung von Kongress- und Vortragsreisen derzeit leider nicht möglich. Bereits eingegangene Bewerbungen können derzeit nicht bearbeitet werden.

Das Programm fördert die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Kongressen im Ausland.  Es stehen zwei Programmlinien zur Verfügung:
a) Kongressreisen
b) Vortragsreisen.
Die Programmlinie "Kongressreisen" fördert die Präsentation eines wissenschaftlichen Beitrages im Rahmen von Kongressen und Konferenzen. Die Programmlinie "Vortragsreisen" fördert Vorträge außerhalb von Kongressen und Konferenzen. Nähere Informationen zur Abgrenzung zwischen Kongress- und Vortragsreisen finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich durch Forschungsleistungen ausgewiesene promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierende.

Was wird gefördert?

Mit Mitteln des Auswärtigen Amtes fördert der DAAD die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierender an Kongressen im Ausland. Das Programm ermöglicht die aktive Teilnahme an einer ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung (Kongress, Konferenz etc.) im Ausland. Voraussetzung ist, dass die Beiträge aktuell und für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der Wissenschaftler von Bedeutung sind. Es muss ein enger Zusammenhang zwischen den forschungsbezogenen Arbeiten oder Planungen des Antragstellers sowie dem Thema des Vortrags und dem Inhalt der Veranstaltung gegeben sein. Der Vortrag muss eigene originäre wissenschaftliche Ergebnisse aus neuerer Zeit vorstellen.

Stipendienleistungen

Die Förderung setzt sich zusammen aus 1. einem Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe der jeweils gültigen DAAD-Reisekostenpauschale, 2. einem Zuschuss zu den Tagungsgebühren und 3. einem Zuschuss zu den Kosten des Aufenthaltes (Pauschale pro nachgewiesenem Kongresstag).

Bewerbungsschluss

In der Programmlinie "Kongressreisen" endet die Bewerbungfrist 4 Monate (120 Tage) vor dem ersten Tag der Veranstaltung.

Weitere Informationen: https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=4&target=&subjectGrps=B&daad=&q=&page=2&detail=57369745

 Quelle: DAAD

Eingestellt am: 29.03.2019

Programmziel

Die meisten Bundesländer haben Regelungen zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses erlassen. Sie sehen eine Förderung der Promotionsvorbereitung im Ausland vor. Der DAAD kann in diesem Rahmen mit einem Aufstockungsstipendium zur Förderung beitragen.

Wer kann sich bewerben?

Deutsche Graduierte wissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen, die im Rahmen ihres Stipendiums nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt benötigen.

Was wird gefördert?

Förderung längerer Auslandsaufenthalte von Stipendiaten nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder durch den DAAD: Der DAAD kann deutschen Graduierten wissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen, die im Rahmen ihres Stipendiums nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt von mindestens 30 Tagen benötigen, ein Aufstockungsstipendium für diese Zeit (Förderungsdauer von bis zu 12 Monaten) gewähren.

Programmvarianten

  • Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung, Kurzstipendien 2018
  • Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung, Jahresstipendien ab 2019
  • Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung, Kurzstipendien 2019

Promotionsförderung bei binational betreuten Dissertationen: Ein Jahresstipendium für den Zweck einer gemeinsam betreuten Dissertation ist nach den Bedingungen der jeweiligen Betreuungsvereinbarung für kürzere Aufenthalte in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren zu verwenden, wenn dies von Anfang an so beantragt wird. Für jede durch Beleg dokumentierte stattgefundene Reise des betreuenden deutschen und ausländischen Hochschullehrers wird eine Reisekostenpauschale gezahlt.

Dauer der Förderung

Mindestens 30 Tage, bis zu 12 Monate.
Ein Jahresstipendium für eine binational betreute Dissertation ist nach den Bedingungen der jeweiligen Betreuungsvereinbarung für kürzere Aufenthalte in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren zu verwenden, wenn dies von Anfang an so beantragt wird.

Stipendienleistungen

  • Zusatzstipendien zu Lebenshaltungskosten
  • Reisekostenzuschuss (einmalig);
  • Studiengebühren,
  • nur für Doktoranden: eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten;
  • Übernahme der Prämie für eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Binational betreute Dissertationen: Für jede durch Beleg dokumentierte stattgefundene Reise des betreuenden deutschen und ausländischen Hochschullehrers wird eine Reisekostenpauschale gezahlt. Das Gesamtbudget für derartige Reisen beträgt bei Betreuungs-Vereinbarungen innerhalb Europas maximal 1.500 Euro, bei außereuropäischen Vereinbarungen maximal 2.500 Euro.

Bewerbungsschluss

Anträge können jederzeit unter Wahrung einer achtwöchigen Bearbeitungsfrist direkt oder über die zuständige Hochschule an den DAAD, Referat ST 43, gerichtet werden. Für einige Länder kann eine längere Vorlaufzeit erforderlich sein.

Weitere Informationen: https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?status=4&target=&subjectGrps=B&daad=&q=&page=1&detail=50015185

Quelle: DAAD

Eingestellt am: 29.03.2019

Programmziel

Vorrangiges Ziel dieses Programms ist die Förderung von Forschungsprojekten im Rahmen von Promotionsvorhaben.

Wer kann sich bewerben?

Sehr gut qualifizierte Promovierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (außer Postdocs), die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit dem Master oder Diplom, in Ausnahmefällen mit dem Bachelor, abgeschlossen haben.

Was wird gefördert?

Ein Forschungsprojekt oder ein wissenschaftliches Fortbildungsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung, das in Abstimmung mit einem Betreuer oder einer Betreuerin in Deutschland durchgeführt wird.

Dauer der Förderung

  • 7 Monate bis maximal 12 Monate; die Förderdauer wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit vom Vorhaben und von der Arbeitsplanung festgelegt.
  • Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

up-to-date information available here

Erasmus+ Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmenen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Es ist darüber hinaus möglich, Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung während eines Aufenthalts zu kombinieren.

Wer wird gefördert?

  • Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozentinnen und Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professorinnen Professoren sowie pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal aus dem Ausland

Was wird gefördert?

  • Gastlehraufenthalte mit mindestens 8 Unterrichtsstunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche. Können auch 4 sein à teaching und training (aber liegt an entsendende Institution, gibt es noch nicht so lange, daher lohnt es sich auf die Möglichkeit explizit hinzuweisen)
  • Die Aufenthaltsdauer liegt zwischen 2 Tagen und 2 Monaten.
  • Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.

Wie stelle ich einen Antrag?

  • Wenden Sie sich an das International Center
  • Füllen Sie die Interessenbekundung aus und reichen Sie diese mit der Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten bei uns ein.
  • Vor der Abreise reichen Sie bitten das Mobility Agreement und das Grant Agreement ein im International Center ein. Denken Sie bitte auch daran, einen Dienstreiseantrag zu stellen.
  • An der Partnerhochschule lassen Sie sich bitte die "Confirmation of Stay" abzeichnen und reichen diese nach Rückkehr gemeinsam mit dem Bericht im International Center ein.
  • Zusätzlich wird automatisch ein Online-Bericht angefordert.

Erasmus+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder in sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Weitere umfangreiche Informationen erhalten Sie unter staffmobility.eu

Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes

Mit dem Programm kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, bspw.: 

  • Allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek
  • Fachbereiche, Fakultäten
  • Finanzen, International Office, Öffentlichkeitsarbeit, Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer, Weiterbildung…
  • Eine wiederholte Förderung ist möglich - Erstbewerberinnen und -bewerber haben jedoch Priorität!

Was wird gefördert?

Weiterbildungsformate können sein:

  • Teilnahme an Staff Weeks, Hospitationen, Job Shadowing, Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren, Teilnahme an Sprachkursen

Die Auslandaufenthalte dauern mindestens 2 Tage und höchstens 2 Monate. Der genaue Förderumfang richtet sich nach dem Erasmus-Budget des laufenden Jahres! Aktuell werden maximal 5 Aufenthaltstage gefördert.

Wie stelle ich einen Antrag?

  • Wenden Sie sich an das International Center
  • Füllen Sie die Interessenbekundung aus und reichen Sie diese mit der Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten bei uns ein.
  • Vor der Abreise reichen Sie bitten das Mobility Agreement und das Grant Agreement im International Center ein.
  • Denken Sie auch daran, einen Dienstreiseantrag zu stellen!
  • An der Partnerhochschule lassen Sie sich bitte die "Confirmation of Stay" abzeichnen und reichen diese nach Rückkehr gemeinsam mit dem Bericht im International Center ein.

Zusätzlich wird automatisch ein Online-Bericht angefordert.

Für eingeschriebene Doktoranden gilt:

Sie können  während eines Hochschuljahres flexibel als Studierende (SMS), Praktikanten, (SMP), als Dozenten (STA) oder als Hochschulmitarbeiter (STT) gefördert werden. Im Bereich SMS können dokumentierte Lernergebnisse das Transcript of Records ersetzen.

Ein reiner Forschungsaufenthalt (z.B. für Archivaufenthalte, Interviews, etc.) kann leider nicht über die oben aufgeführten Erasmus+ Mittel finanziert werden.

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal aus allen Bereichen in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

Weiterbildungsformate können sein: Teilnahme an Staff Weeks, Hospitationen, Job Shadowing, Studienbesuche, Kooperationsanbahnung, Teilnahme an Workshops und Seminaren, Teilnahme an Sprachkursen.

Wenn während eines STT Forschungsaktivitäten unternommen werden, die die Begründung für die Erasmus-Förderung nicht einschränken und nicht aus der Beantragung bzw. evtl. erforderlichen Dokumentation hervorgehen, kann dies auch nicht ausgeschlossen werden.

Die Auslandaufenthalte dauern mindestens 2 Tage und höchstens 2 Monate. Der genaue Förderumfang richtet sich nach dem Erasmus-Budget des laufenden Jahres! Aktuell werden maximal 5 Aufenthaltstage gefördert.

Für eingeschriebene Doktoranden gilt: Sie können  während eines Hochschuljahres flexibel als Studierende (SMS), Praktikanten, (SMP), als Dozenten (STA) oder als Hochschulmitarbeiter (STT) gefördert werden. Im Bereich SMS können dokumentierte Lernergebnisse das Transcript of Records ersetzen.

Wenden Sie sich bei Interesse bitte an das International Center der EUF. Weitere Informationen finden Sie hier und unter staffmobility.eu

Quelle: Webseite des International Center der EUF

Publikationszuschüsse

– ausgewählte Fördermittelgeber/

Programm

URL

Was wird gefördert

Deutscher Akademikerinnenbund (DAB)

https://www.dab-ev.org/de/wer-wir-sind/DAB-Foerderausschuss.php

Druckkostenzuschüsse von Wissenschaftlichen Publikationen/

Dissertationen;
Ausschließlich für Frauen

FAZIT-Stiftung

http://www.fazit-stiftung.de/foerderung.html

Druckkostenzuschüsse für Dissertationen; Finanzielle Notlage muss begründet sein für Kostenzuschüsse

VG Wort GmbH

https://www.vgwort.de/teilnahmemoeglichkeiten.html

Druckkostenzuschüsse/Vollförderung für Dissertationen, Monographien, Habilitationsschriften

Dissertation muss mit "summa cum laude" oder der entsprechenden Höchstnote

Fritz Thyssen Stiftung

https://www.fritz-thyssen-stiftung.de/foerderung/foerderarten/druckbeihilfen/

Druckkostenzuschüsse für Nachwuchswissenschaftler;

Dissertationen und Examensarbeiten ausgeschlossen

Alexander von Humboldt-Stiftung

https://www.humboldt-foundation.de/bewerben/alumnifoerderung/alumni-im-ausland/druckkostenbeihilfen

Publikationskosten für Buchdrucke, sowie Open-Access-Publikationen; Ausschließlich für bereits von der AvH-Stiftung geförderte Projekte

Gerda-Henkel-Stiftung

https://www.gerda-henkel-stiftung.de/foerderung

Druckkostenzuschüsse für besonders erfolgreiche von der Stiftung geförderte Projekte (Bachelor- und Masterarbeiten ausgeschlossen);

Deutsche Hochschulstiftung

https://hochschulstiftung.de/zugang-zu-akademischer-bildung/foerderprojekte/

Zuschüssen zu den Druckkosten von Dissertationen und anderen wissenschaftlichen Arbeiten

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1404.html

Open-Access-Publikationen aus BMBF-geförderten Projekten

Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften

https://www.boehringer-geisteswissenschaften.de/antrag.htm

Wissenschaftliche Werke, Dissertationen

Preise

Weitere Fördermöglichkeiten

ECPR Events and Calls

ICES acquired a full institutional membership of the ECPR (European Consortium For Political Research)

As member of the EUF you will receive amongst other things the following benefits:

  • You can attend ECPR events such as Futures Lab, Winter School and Summer School, Joint Sessions of Workshops and General Conference at a greatly reduced rate.
  • Access to a range of funding opportunities for researchers to support both their individual careers and the further development of the discipline

Further information: https://ecpr.eu/Membership/MembershipBenefits

We offer grants to help PhD students and early career scholars from our Full Member institutions take part in our events. EUF is a full member institution. With these grants, you could get the full cost of attendance covered! Dates: Joint Sessions | Funding opens Wednesday 23 February; Virtual Summer School | Funding opens Tuesday 22 March; General Conference | Funding opens Wednesday 24 March.

Find out more.

Source: ECPR News Bulletin, 18.02.2022

30 June – 2 July 2022, Sciences Po, Paris. Submit by Monday 28 February.

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Source: ECPR News Bulletin, 18.02.2022

4 – 6 July 2022, Pisa and online; Submit by Monday 28 February.

Find out more.

Source: ECPR News Bulletin, 18.02.2022

6 – 8 July 2022, University of Ljubljana. Register by Wednesday 4 May.

Find out more.

Source: ECPR News Bulletin, 18.02.2022

The ECPR Standing Group on Gender and Politics is pleased to introduce an Early Careers Programme at the forthcoming European Conference on Politics and Gender (ECPG), comprising three events. Pre-conference Workshop | Apply by 31 March, Publishers Roundtable | Open to all, Speed-mentoring Session | Apply by 25 March.

Find out more.

Source: ECPR News Bulletin, 18.02.2022

The Editors of the European Journal of Politics and Gender, published by Bristol University Press (BUP) and endorsed by our Standing Group on Gender and Politics, welcome proposals for special issues. Submission deadline Thursday 31 March.

Find out more.

Source: ECPR News Bulletin, 18.02.2022

Allgemeine Informationen und Veranstaltungen

Als letzter der Westbalkanstaaten hat Albanien im Februar 2022 mit der Europäischen Kommission Assoziierungsabkommen zur Teilnahme am Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa (2021-2027) unterzeichnet. Zudem nahm die Kommission Gespräche mit Neuseeland auf, um die Assoziierung des Landes zu sondieren. Südkorea bekundete offiziell Interesse, Gespräche mit der EU-Kommission über eine Assoziierung zu Horizont Europa zu beginnen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: ITB infoservice 02/2022

The European Commission has published a new guide to lump sum projects in Horizon Europe on the Funding & Tenders Opportunities Portal. The document summarises the most important information on how to apply for, evaluate and implement these projects. In lump sum projects, reimbursement is not based on actual costs, but on lump sums for completed work packages of the project. The Horizon Europe Work Programme 2023/2024, to be published at the end of November this year, foresees that a large part of the calls for proposal (about 20% of the budget) will be implemented through lump sum funding.

More information can be found here. Source: KoWi-Newsletter, 28.10.2022

Die EU-Kommission hat eine neue Veröffentlichung mit Antworten zum Stand der Assoziierungsverhandlungen von Großbritannien an Horizont Europa herausgegeben.

Q&A on the UK's participation in Horizon Europe

Quelle/Source: Newsletter NKS Gesellschaft 02/2021

Die Europäische Kommission hat am 4. März 2022 bekannt gegeben, dass sie ihre Zusammenarbeit mit Russland auf dem Gebiet der Forschungs- und Innovationsförderung vorerst stoppen wird. Vertragsverhandlungen von Projekten in Horizont Europa, an denen russische Einrichtungen beteiligt sind, werden nicht weitergeführt. Zahlungen an russische Einrichtungen in laufenden Vorhaben sollen gestoppt werden. Weitere Informationen hier. Quelle: ERC; 04.03.2022

Die Europäische Kommission will die transnationale Zusammenarbeit der europäischen Hochschulen vertiefen und hat dazu am 18. Januar zwei Vorschläge vorgelegt: eine europäische Hochschulstrategie und einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit. Zu den Maßnahmen zählen: Steigerung der Zahl der Europäischen Hochschulen auf 60 bis Mitte 2024, Ausarbeitung eines rechtlichen Statuts für Hochschulallianzen in Form eines Pilotprojekts im Rahmen von Erasmus+ ab 2022; Hinarbeiten auf einen gemeinsamen europäischen Hochschulabschluss zur Anerkennung des Wertes transnationaler Erfahrungen; Ausweitung der Initiative "Europäischer Studierendenausweis".

Weitere Informationen finden Sie hier. Quelle: ITB infoservice 02/2022

Der ERC veröffentlichte Zahlen und Fakten zu den Starting Grant Anträgen, die bis zum 13. Januar 2022 eingereicht wurden. Demnach gingen insgesamt 2.932 Anträge ein, was einem Rückgang von 28% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Erfolgsquote bei den ERC Starting Grants 2022 wird somit auf 16 % geschätzt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: ERC Newsletter, 07.02.2022

Die Schweiz kann sich in den ersten Ausschreibungen des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizon Europe vorerst nur als nicht-assoziierter Drittstaat beteiligen. Die Beteiligung an Förderlinien mit nur einem Projektteilnehmenden wie z.B. den ERC-Einzelgrants, den MSCA Postdoctoral Fellowships oder dem EIC Accelerator ist für Schweizer Einrichtungen zurzeit nicht möglich. In den Ausschreibungen der Verbundforschung können Schweizer Antragstellende momentan keine Förderung aus Horizon Europe erhalten, können nicht die Rolle der Koordinatorin oder des Koordinators übernehmen und werden auch nicht bei der erforderlichen Mindestanzahl an Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und Assoziierten Staaten berücksichtigt. Hier ist eine Förderung der Schweizer Teilnehmenden durch nationale Mittel in Aussicht gestellt.

Weitere Informationen: Europäische Kommission: Liste der förderfähigen Staaten in HE; Infoseite des SBFI zur Schweizer Teilnahme in HE ; Quelle: KoWi-Newsletter vom 16.07.2021   

Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) bietet ein neues online Portal, wo Forschende, Mitglieder von Ethikkommissionen und Lehrende strukturiert auf relevante Informationen und Vorlagen zur Forschungsethik von Forschungseinrichtungen, Fachgesellschaften und Förderinstitutionen zugreifen können. Mit dieser Best-Practice-Sammlung stellt der RatSWD Informationen rund um das Thema Forschungsethik im Forschungsprozess für verschiedene Nutzergruppen zur Verfügung. Nutzer:innen können sowohl Ethikleitlinien/-kodices als auch Einwilligungsunterlagen hier finden.

Weitere Informationen finden Sie hier. Quelle: KonsortSWD Pressemittteilung 29. Juni 2022

Neuerungen bei der Leitaktion 2 Partnerschaften und Kooperationsprojekte sowie zu den Jean Monnet-Aktivitäten: Die Leitaktion 2 wird sich im Hochschulbereich nicht grundlegend verändern, jedoch wird es voraussichtlich einige Neuerungen in den einzelnen Förderlinien geben. Sie wird weiterhin die Kooperation zwischen Hochschulen forcieren und mit ihren verschiedenen Förderlinien für unterschiedliche Zielsetzungen, inhaltlichen Schwerpunkte und regionale Ausrichtung komplementär nutzbar sein. Jean-Monnet wird beispielsweise in zwei Bereiche geteilt: Förderung für den Hochschulbereich und Förderung für Schul- und Berufsbildung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD.

Quelle: DAAD Homepage, 25.02.2021

The DFG ensures a high quality of framework conditions conducive to successful science and research. The conditions are ensured by regular, thorough analysis of and adaption of procedures. As a funding organization, the DFG sees it as its responsibility to be a leader in initiating a cultural shift toward equal opportunity research assessment which attaches even greater importance to the substance of research.  To bring about such a shift, the DFG has launched a comprehensive packages of measures to fulfill this mandate. Furthermore, the DFG will introduce a curriculum vitae (CV) template that will be mandatory across all programs beginning 1 March 2023.

Further information can be found here. Source: DFG Information for Researchers Nr. 61 / 1 September 2022

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat den Leitfaden für Projektanträge aktualisiert. Das betrifft die Beschreibung des Vorhabens bei Projektanträgen im Rahmen einer Sachbeihilfe, des Emmy Noether-Programms, einer Forschungsgruppe, einer Klinischen Forschungsgruppe oder eines Schwerpunktprogramms. Insbesondere soll der gestiegenen Relevanz des Themas "Umgang mit Forschungsdaten" Rechnung getragen werden. Außerdem wird nun darauf verwiesen, dass Qualitätssicherungsmaßnahmen für das Projekt, falls relevant, erläutert werden sollten. Die Hinweise zum "Dual Use Research of Concern" wurden aufgrund geänderter rechtlicher Normierungen aktualisiert. Für Anträge im Walter-Benjamin Programm gilt es zudem zu beachten, dass nun auch in diesem Programm gebeten wird, Ausführungen zu treffen zur Relevanz von Geschlecht und/oder Vielfältigkeit, zu Allgemeinen ethischen und/oder rechtlichen Aspekten sowie bei Vorhaben an genetischen Ressourcen aus dem Ausland. Übergangsweise werden Anträge nach der bisherigen Versionierung bis zum 31. Mai 2022 angenommen.

Weitere Informationen hier.

Quelle: DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 23

Die DFG bietet seit Dezember 2015 Förderoptionen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten. Hierdurch konnten bisher vor allem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Promotions- und Postdoktorandenphase unterstützt werden, indem sie in bereits laufende DFG-Projekte eingebunden wurden. Dieser Zielgruppe wird die DFG auch im Jahr 2021 die Integration in das deutsche Wissenschaftssystem ermöglichen. Sie ermuntert dazu, qualifizierte Personen aller wissenschaftlichen Karrierestufen mit Fluchthintergrund in den von der DFG geförderten Forschungsprojekten anzustellen.

Weitere Informationen, Mehr zum Thema Integration in Wissenschaft und Gesellschaft Quelle/Source: DFG-aktuell Nr. 2

Was erwartet Forschende und Stakeholder aus den Sozial- und Geisteswissenschaften in Horizont Europa? Vor dem Start von Horizont Europa möchte die Nationale Kontaktstelle Gesellschaft Ihnen mit einem neuen Info-Magazin einen ersten Einblick in die Struktur des 9. EU-Forschungsrahmenprogramms und in dessen Fördermöglichkeiten für die Sozial- und Geisteswissenschaften geben. Das Info-Magazin steht zum Download auf folgender Webseite bereit.

Weitere Informationen: https://www.nks-gesellschaft.de/de/service-infomagazin.php

Die VolkswagenStiftung richtet ihre Förderstrategie ab 2021 neu aus, mit den drei Profilbereichen "Exploration", "Gesellschaftliche Transformationen" und "Wissen über Wissen - Reflexion und Praxis der Wissenschaften" sowie dem Schwerpunkt "Wissenschaft in der Gesellschaft". Nach einem Evaluations- und Reflexionsprozess richtet die VolkswagenStiftung ihre Förderstrategie ab 2021 neu aus. Mit der neuen Strategie eng verknüpft ist der Wille der Stiftung, die Wirkung ihres Handelns noch systematischer zu analysieren – einerseits, um selbst daraus zu lernen; andererseits, um bei der Mitgestaltung der Wissenschaftslandschaft nachhaltige Wirkung zu entfalten.

Weitere Informationen

Quelle: Homepage Volkswagen Stiftung

Conferences & Call for Papers

Bitte beachten Sie vor jeder Antragsstellung den EUF Leitfaden zur Beantragung und Durchführung von Drittmittelprojekten.

Die Finanzabteilung muss frühzeitig über das Vorhaben informiert werden. Reichen Sie bitte den vollständigen Antrag (Endversion) bei der Abteilung Finanzen ein mit den Personalkostenberechnungen der Abteilung Personal und den Ausschreibungsunterlagen/Förderrichtlinien mindestens eine Woche vor dem offiziellen Einreichtermin.