Senat
Der Senat besteht aus dreizehn gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedergruppen - nämlich sieben Professorinnen und Professoren, zwei Mitgliedern der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes, zwei Studierenden und zwei Mitgliedern der Gruppe des nichtwissenschaftlichen Dienstes.
Der Präsident, die Vizepräsidenten, der Kanzler sowie die Frauenbeauftragte gehören dem Senat mit Antragsrecht und beratender Stimme an.
Der Senat ist insbesondere zuständig für die Beschlussfassung über Satzungen, die Aufstellung des Entwicklungsplans der Hochschule und des Forschungsberichtes, die Beschlussfassung über den Haushaltsvoranschlag, für Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie für Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen.
Dem Senat obliegt darüber hinaus die Vorbereitung der Beschlüsse des Konsistoriums sowie - da die Hochschule nicht in Fachbereiche gegliedert ist - die Wahrnehmung aller gesetzlichen Aufgaben des Fachbereichskonvents.
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bildet der Senat zentrale Senatsausschüsse. Zur Durchführung spezieller Aufgaben benennt der Senat besondere, ihm verantwortliche Senatsbeauftragte.

