Promotionsstipendien der Universität Flensburg
Die Universität Flensburg vergibt z. Zt. pro Jahr fünf Promotionsstipendien.
Ein Stipendium zur Vorbereitung auf die Promotion kann erhalten, wer weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen nachweist und durch ein wissenschaftliches Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten läßt.
Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt und kann grundsätzlich um ein weiteres Jahr verlängert werden. Es beträgt 900,00 Euro/Monat und kann - wenn berücksichtigungsfähige Kinder vorhanden sind - um einen Familienzuschlag in Höhe von 200,00 Euro erhöht werden. Weiterhin können auch Sonderzuwendungen für Sach- und Reisekosten gewährt werden.
Der Zeitpunkt für die Antragstellung ist auf den 1.04. und 1.10. eines jeden Jahres festgesetzt.
Den Antrag auf Gewährung eines Stipendiums können Sie am Ende dieses Textes herunterladen.
Dem Antrag ist u. a. ein Exposè beizufügen. Einen Leitfaden zu Inhalt und Aufbau des Exposè finden Sie
ebenfalls unten als Download-Datei.
Die Vergabe der Stipendien richtet sich nach der aktuellen Haushaltssituation der Universität zum Antragsstichtag.
Das Stipendium kann in der Regel um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung muss drei Monate vor Ablauf des Erstbewilligungszeitraums gestellt werden. In begründeten Fällen ist eine nochmalige Verlängerung auf insgesamt drei Förderjahre möglich.
Rechtsgrundlage für die Vergabe eines Stipendiums ist die Landesverordnung über die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Stipendiumsverordnung - StpVO).
- Antrag auf Gewährung eines Promotionsstipendiums (PDF)
- Antrag auf Weitergewährung des Stipendiums (PDF)
- Leitfaden für die Anfertigung des Expose (PDF)

