Verfahren für Studienortwechsler
Über die Aufnahme von Studienortwechsler/inne/n entscheidet immer die aufnehmende Hochschule.
Zum grundsätzlichen Verfahren: Studierende, die ihr Studium an einem anderen Ort fortsetzen wollen, müssen mit der aufnehmenden Hochschule klären, ob ein Wechsel möglich ist und wie die konkreten Regelungen aussehen.
In der Regel ist es notwendig, für die Weiterführung eines Studiums an einem anderen Studienort zwei Bereiche zu klären:
- Einstufung in ein entsprechendes Fachsemester und inhaltliche Anerkennung Ihrer bisherigen Leistungen in der Regel durch Fachvertreter/innen der aufnehmenden Hochschule
- Formale Bewerbung um einen Studienplatz:
Ob wechselinteressierte Studierende einen Studienplatz erhalten, kann z.B. davon abhängen, ob in dem entsprechenden Fachsemester ein Platz frei ist. Um den eigenen Studierendenstatus zu behalten, sollten Studienortwechsler sich an ihrer alten Hochschule erst exmatrikulieren, wenn sie eine Zusage der neuen Hochschule bekommen haben.
Für weitere Informationen sollten sich potentielle Wechsler an die jeweilige Universität wenden, an die sie wechseln möchten. Bitte beachten Sie, dass die konkreten Regelungen dort von dem oben beschriebenen Ablauf abweichen können.
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