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Universität Flensburg Universität Flensburg

Urlaubssemester

Studierende können auf schriftlichen Antrag beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtige Gründe gelten:


  • Dienste im Sinne des Artikel 12a GG (Wehrdienst, Ersatzdienst);
  • Eigene Krankheit, Erkrankung eines nahen Angehörigen;
  • Studienaufenthalt im Ausland;
  • Tätigkeit in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung;
  • Abwesenheit von der Hochschule im Interesse der Hochschule oder wegen Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben;
  • Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung eines Kindes in Zeiten, in denen bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erziehungsgeld bestünde;
  • Vorliegen einer besonderen sozialen Notlage;

Der Antrag ist im Zeitraum der Rückmeldung für das Folgesemester zu stellen. Bei Antragstellung muss der Semesterbeitrag bereits überwiesen worden sein.
Eine nachträgliche Beurlaubung ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. Krankenhausaufenthalt).

Während der Beurlaubung ruhen die Rechte und Pflichten als Mitglied der Hochschule, so dass das Ablegen von Prüfungen während des Urlaubssemesters an der Universität nicht möglich ist.

Der Antrag auf Beurlaubung steht Ihnen hier als Download-Datei zur Verfügung:

 

nach oben | 03.07.2008, 08:43 Uhr
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