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Universität Flensburg Universität Flensburg

Rückmeldung

Studierende, die ihr Studium an der Universität Flensburg weiterführen wollen, müssen sich für das jeweils kommende Semester innerhalb folgender Zeiträume zurückzumelden.

  • für das jeweils kommende Sommersemester : 01.12. - 15.01.
  • für das jeweils kommende Wintersemester : 01.06. - 15.07.

Rückmeldefrist für das Sommersemester 2012: 01.12.2011 - 15.01.2012

Die Rückmeldefrist ist eine Ausschlussfrist. Studierende, die diese Frist nicht einhalten, werden zum Ende des aktuellen Semesters exmatrikuliert.

ACHTUNG: Auf Grund einer Entscheidung des zuständigen Ministeriums ist die bislang praktizierte kostenpflichtige nachträgliche Einschreibung für Studierende, die die Rückmeldefrist nicht eingehalten haben, nicht mehr möglich.

Studierende, die die Rückmeldung versäumen, erhalten einen Exmatrikulationsbescheid, in dem eine letztmalige Frist zur Rückmeldung festgesetzt wird.
Bei Nichteinhaltung dieser Nachfrist sind die betreffenden Studierenden mit Ablauf des aktuellen Semesters exmatrikuliert.

Die Fortführung des Studiums ist dann nur nach einer erneuten Bewerbung für das höhere Fachsemester möglich (Online-Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen). Die Vergabe der Studienplätze erfolgt unter Anwendung der Auswahlverordnung. Es ist also nicht sicher, dass das Studium fortgesetzt werden kann, da auch externe Bewerbungen für die Studienplätze in höheren Fachsemestern eingehen.

Wie melde ich mich zurück?

Die Beiträge für das Studentenwerk Schleswig-Holstein e. V. und die Studierendenschaft sowie des Semestertickets müssen innerhalb der oben genannten Rückmeldefristen in einer Summe (insgesamt 92,50 Euro) auf das Konto des Studentenwerks Schleswig-Holstein bei der

Förde-Sparkasse Kiel
Kto.-Nr. 25 001 850
BLZ 210 501 70
Bei Überweisungen aus dem Ausland:
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21KIE
IBAN-Nummer: DE68 2105 0170 0025 0018 50


überwiesen worden sein. Bitte beachten Sie die Banklaufzeiten Ihrer Überweisung. Der Semesterbeitrag muss bis zum jeweiligen oben genannten Fristende auf dem Konto des Studentenwerkes eingegangen sein. Es reicht also in der Regel nicht aus, wenn Sie die Überweisung am letzten Tag der Frist tätigen.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte ausschließlich an:
- die sechsstellige Matrikelnummer (Beispiel: 123456).
Beachten Sie diesen Hinweis, da Ihre Überweisung ansonsten nicht zugeordnet werden kann und Sie nicht als fristgerecht rückgemeldet gelten.


nach oben | 02.12.2011, 12:13 Uhr
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