Exmatrikulation
Studierende, die das Studium nicht fortsetzen wollen, können sich jederzeit exmatrikulieren.
Dazu ist im Studierendensekretariat ein Antrag auf Entlassung zu stellen. Den
Antragsvordruck finden Sie am Ende dieser Seite als Download-Datei.
Studierende werden "von Amts wegen" aus folgenden Gründen exmatrikuliert:
• Erfolgreicher Abschluss des Studienganges, für den ein/e Studierende/r
eingeschrieben ist. Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem
die letzte Prüfung zum erfolgreichen Abschluss des Studiums stattgefunden hat.
• Endgültig nicht bestandene Prüfung. Die Exmatrikulation erfolgt mit dem Datum,
an dem das endgültige Nichtbestehen festgestellt wurde.
• Versäumnis der fristgerechten Rückmeldung. Die Exmatrikulation erfolgt zum
Ende des aktuellen Semesters.
• Erlöschen des Krankenversicherungsschutzes. Die Exmatrikulation erfolgt mit
dem Datum, das den Studierenden vom Studierendensekretariat mitgeteilt
wurde.
Vordruck: Antrag auf Entlassung (PDF)
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Entlassung nur bearbeitet werden kann, wenn der Entlastungsschein der Zentralen Hochschulbibliothek ausgefüllt und unterschrieben beigefügt wurde.

