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Universität Flensburg Universität Flensburg

Einschreibung nach Fachwechsel

Vorgehensweise / Verfahren

An der Universität Flensburg eingeschriebene Studierende, die den Studiengang oder ein bzw. mehrere Studienfächer wechseln wollen, müssen sich für den neuen Studiengang bzw. die neuen Studienfächer erneut bewerben, wenn diese einer Zulassungsbeschränkung unterliegen.

Im Falle einer positiven Auswahlentscheidung erhalten Sie wie gewohnt einen Zulassungsbescheid, in dem Sie  aufgefordert werden, sich innerhalb einer festgelegten Zeit einzuschreiben.

Hierzu kann folgendes vereinfachtes Verfahren genutzt werden:

Der unten als Download-Datei zur Verfügung stehende Vordruck wird dem Studierendensekretariat (E-Gebäude, Zi. 109) zusammen mit einer einfachen Kopie des Zulassungsbescheides innerhalb der festgelegten Frist übersandt oder übergeben.
Sollte die Rückmeldung noch nicht vollzogen worden sein, muss zusätzlich ein Kontoauszug als Nachweis der Zahlung des Semesterbeitrages beigefügt werden.

Wenn Sie bereits zurück gemeldet sind und einen Studienausweis bereits erhalten haben, jedoch einen Studienausweis mit der geänderten Fächerkombination benötigen, erhalten Sie diesen gegen Rückgabe des "alten" Studienausweises ebenfalls im Studierendensekretariat.


Bitte beachten:
In Studiengängen, die in das elektronische Prüfungssystem integriert sind (z.B. BA Vermittlungswissenschaften) muss nach erfolgter Einschreibung das Prüfungsamt noch Änderungen in Ihrem Prüfungsverlauf durchführen. Erst wenn diese Änderungen erfolgt sind, können Sie sich für die neuen Fächer zu den Veranstaltungen und Prüfungen anmelden.

Planen Sie die Bearbeitungszeit von ca. einer Woche daher bitte ein und erledigen Sie die Einschreibung rechtzeitig vor Beginn der Anmeldephase.

Vordruck: Einschreibung nach Fachwechsel (PDF)

nach oben | 25.06.2008, 17:01 Uhr
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