Zweitstudium
Nur Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben und ein weiteres Studium beginnen wollen, gelten als Zweitstudienbewerber/innen.
Bewerber/innen für einen Masterstudiengang gelten nur dann als Zweitstudienbewerber/in, wenn zusätzlich zu dem für den Zugang zum Master erforderlichen BA-Abschluss bereits ein Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensabschluss erworben wurde.
Allgemeine Informationen
Das Bewerbungsverfahren für Zweitstudienbewerber/innen unterscheidet sich darin, ob der gewählte Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist
In einem zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt die Auswahl von Bewerber/innen nicht nach Abiturnote und Wartezeit, sondern
• nach der erzielten Gesamtnote des abgeschlossenen Studiums und
• nach der Begründung für die Wahl eines Zweitstudiums.
Aus diesen beiden Angaben wird eine Messzahl gebildet, die bei einer die Studienplatzkapazität überschreitenden Zahl von Bewerber/innen den Ausschlag für eine Zulassung gibt.
Von den im gewählten Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden maximal 3% an Zweitstudienbewerber/innen vergeben.
Ausnahme: In vielen Master-Studiengängen werden die konkreten Zulassungsvoraussetzungen in den Prüfungsordnungen definiert. Die Auswahl der Bewerber/innen kann dann auch nach weiteren Kriterien erfolgen.
Das Bewerbungsverfahren
Bewerber/innnen für das Zweitstudium nehmen "ganz normal" am Online-Bewerbungsverfahren teil. In einer der Online-Masken muss die Frage, ob es sich bei dem gewählten Studium um ein Zweitstudium handelt, mit "ja" beantwortet werden. Es wird dann auf den "Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium" verwiesen, der zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen ist. Dieser Antrag steht unten als Download-Datei zur Verfügung. Ein entsprechender Link ist aber auch auf der Online-Maske vorhanden. Der Antrag ist aber nur zu verwenden, wenn die Bewerbung für einen zulassungsbechränkten Studiengang erfolgt.
Antrag: Bewerbung zum Zweitstudium
Der Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium ist nur bei Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge einzureichen.
BeiBewerbungen für Masterstudiengänge benötigen Sie den Antrag jedoch nicht, unabhängig davon, ob der Master zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.

