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Universität Flensburg Universität Flensburg

NC-Werte

Die Auswahl von Studienbewerber/innen in zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen der Hochschulzulassungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.

Abgesehen von speziellen Quoten (z.B. für ausländische Bewerber/innen, Zweitstudium, Härtefälle etc.) werden die verfügbaren Studienplätze ab dem Wintersemester 2011/2012 ausschließlich nach der Abiturnote (80%) und der zum Bewerbungsschluss nachgewiesenen Wartezeit (20%) vergeben.

In Fächern mit benoteter Eignungsprüfung (Musik und Kunst) erfolgt die Auswahl zunächst nach der Eignungsprüfungsnote (20%), danach nach der Wartezeit (20 %) und abschließend nach einer Mischnote, die mit 51% aus der Abiturnote und zu 49% aus der Eignungsprüfungsnote ermittelt wird (60%).

Sie werden im Auswahlverfahren also in jedem (Teil-)Studiengang in drei Ranglisten geführt.
Bewerben Sie sich für einen Studiengang, in dem mehr als ein Fach gewählt werden muss (Kombinationsstudiengang), erhalten Sie nur dann eine Zulassung, wenn Sie im Auswahlverfahren in allen beteiligten zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen erfolgreich waren.

Die Ergebnisse des aktuellen sowie der zurückliegenden Auswahlverfahren können Sie links abrufen.

Bedenken Sie dabei bitte, dass es sich bei den NC-Werten um eine reine Momentaufnahme handelt. Die NC-Werte des letzten Auswahlverfahrens haben nichts mit Ihren Chancen im aktuellen Auswahlverfahren zu tun.

Es handelt sich darüber hinaus um einen weit verbreiteten Irrglauben, dass die NC's des aktuellen Auswahlverfahrens vorab festgelegt werden. Der NC stellt das Ergebnis des Auswahlverfahrens dar. Wie hoch dieser sein wird, kann Ihnen daher im laufenden Bewerbungsverfahren niemand sagen.

nach oben | 19.09.2011, 14:36 Uhr
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