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Universität Flensburg Universität Flensburg

Fristen und Termine

Fristen und Termine zum Bewerbungsverfahren

Einen Leitfaden für das an der Universität Flensburg geltende Bewerbungsverfahren können
Sie hier herunterladen (PDF-Dokument)

Bewerbung zum Sommersemester (01.04. - 30.09.)

Bewerbungsbeginn: 01.12. (ca.)
Bewerbungsschluss:15.01. (zulassungsbeschränkte Studiengänge)
                               28.02. (zulassungsfreie Studiengänge u. höhere Fachsemester)

 

Bewerbung zum Wintersemester (01.10. - 31.03.)

1. Bachelorstudiengänge

zulassungsbeschränkte Studiengänge und -fächer
Bewerbungsbeginn: 15.05. (ca.)
Bewerbungsschluss: 21.06. (Alt-AbiturientInnen)
                              15.07. (Neu-AbiturientInnen)

2. Masterstudiengänge

a) Master of Education (alle Lehrämter, alle Fächer)
Bewerbungsbeginn: 15.05.
Bewerbungsschluss: 31.08.

b) Master European Studies (siehe: Institutsseiten)
    Master Energie- und Umweltmanagement / Entwicklungsländer (siehe: Institutsseiten)

c) alle anderen Masterstudiengänge
Bewerbungsbeginn: 15.05.
Bewerbungsschluss: 15.07.

3. Bewerbungen in höheren Fachsemestern
     und Promotion

Alle Studiengänge und -fächer
Bewerbungsbeginn: 15.05.
Bewerbungsschluss: 31.08.

Altabiturient/innen sind alle Bewerber/innen, die das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) bis zum 01.03. des Bewerbungsjahres erhalten haben. 

Eignungsprüfungen

Voraussetzung für eine Bewerbung in den Teilstudiengängen Sport, Musik und Kunst und visuelle Medien ist das Bestehen der Eignungsprüfung.
Die Zeiträume für die Anmeldung und die Termine der Eignungsprüfungen finden Sie auf den Institutsseiten der Fächer.

Eignungsprüfungen anderer Hochschulen müssen von den Instituten der oben genannten Teilstudiengänge anerkannt werden.
Die Anerkennungsschreiben sind dann der Bewerbung beizufügen.

Altabiturient/innen, die sich für Fächer mit Eignungsprüfungen (Musik, Sport, Kunst) bewerben, müssen sich innerhalb der o.g. Fristen bewerben und das Ergebnis der Eignungsprüfung unter Angabe der Bewerbungsnummer bis zum Bewerbungsschluss (15.07.) nachreichen.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Eignungsprüfung und/oder die Aushändigung der Prüfungsergebnisse nach dem Bewerbungsschluss (21.06.) erfolgt.

nach oben | 04.04.2013, 09:27 Uhr
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