Bewerbung im höheren Fachsemester
In Fächern mit und ohne Zulassungsbeschränkungen werden Bewerber/innen dann, wenn sie in demselben Studiengang an Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes bereits immatrikuliert sind/waren, im entsprechend höheren Fachsemester eingeschrieben.
Nach erfolgter Immatrikulation müssen sich Hochschulwechsler ihre bisherigen Prüfungsleistungen von den hiesigen Instituten der aufnehmenden (Teil-)Studiengänge dann anerkennen lassen.
Die Zulassung für das höhere Fachsemester bedeutet also nicht, dass alle bisherigen Prüfungsleistungen automatisch anerkannt werden.
Es wird daher empfohlen, sich bereits vor der Bewerbung bei den Instituten darüber zu informieren, ob und wenn ja, welche Prüfungsleistungen anerkennungsfähig sind.
Wurden anrechenbare Studienleistungen oder Studienzeiten aufgrund eines Studiums außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes oder in einem anderen Studiengang erbracht, erfolgt die Einschreibung auf Antrag in dem entsprechend höheren Fachsemester aufgrund einer Bescheinigung der hierfür zuständigen Stelle. Zuständige Stelle ist entweder der entsprechende Prüfungsausschuss des Studienganges oder aber die Institutsdirektorin bzw. der Institutsdirektor des gewählten Faches der Universität Flensburg.
Die Bescheinigung über die Höherstufung ist von den Bewerberinnen und Bewerbern bei der jeweils zuständigen Stelle zu beantragen und dem Antrag auf Einschreibung beizufügen.
Einen Ablaufplan für eine Bewerbung in einem höheren Fachsemester mit Beispielen und Erläutungen finden
Sie nachfolgend als Download-Datei.
Ablaufplan / Beispiele zum Bewerbungsverfahren
Wie erhalte ich einen Studienplatz?
Um einen Studienplatz im höheren Fachsemester zu erhalten übersenden Sie der Zulassungsstelle der Universität Flensburg in den Zeiträumen 01.06. - 31.08. (für das Wintersemester) und 01.12. - 28.02. (für das Sommersemester):
- einen Antrag auf Einschreibung (Vordruck des Online-Verfahrens)
- ein amtlich beglaubigtes Abiturzeugnis;
- eine aktuelle Studienbescheinigung bzw. den Nachweis, aus dem sich die Einstufung in ein höheres Fachsemester ergibt
Ausserhalb der o.g. Zeiträume gestellte Anträge werden nicht bearbeitet.
Die Zulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen/-fächern ist abhängig von der Festlegung der Anzahl der Studienplätze in der Zulassungszahlenverordnung und den jeweiligen freien Kapazitäten. Zulassungen können erst nach vollständigem Abschluss des Rückmeldeverfahrens ausgesprochen werden. Dies ist in der Regel nicht vor Mitte August bzw. März der Fall.
Die Zulassung in zulassungsfreien Studiengängen ist abhängig von der fristgerechten und vollständigen Übersendung der Antragsunterlagen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Zulassungsstelle.

