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Vermittlung von Praktikumsplätzen

Vorbereitung

Zur Vorbereitung der Blockpraktika für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen bzw. Lehramt an Realschulen mit dem Abschluss Master of Education ( Schulpraktikum MA ) besuchen Sie bitte die in jedem Wintersemester angebotenen Veranstaltung en "Grundfragen pädagogischer Praxis unter besonderer Berücksichtigung von... " (s. Vorlesungsverzeichnis).
Dort werden Sie vorbereitet auf die Aufgaben im Blockpraktikum und erhalten Anregungen zur Anlage und Durchführung des Praktikumsberichts zum Blockpraktikum.


Anmeldung

Die aktuellen Anmeldedaten zu den Praktika P3 und Schulpraktikum MA stehen unter der Rubrik "Termine" . Die Anmeldung wird grundsätzlich ca. 4 Wochen nach Semesterbeginn stattfinden.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie die im [Studienplan] vorgesehenen Praktika als Voraussetzung für das von Ihnen gewünschte Praktikum bei der persönlichen Anmeldung im Praktikumsbüro durch Ausdruck des Notenspiegels nachweisen können.


Vermittlung Schulpraktikum MA

Die Studierenden erhalten bei der Vermittlung (etwa 2 Wochen nach der Anmeldung) ein Formular "Bescheinigung über die Ableistung Schulpraktikum MA", auf dem die Schulleiterin / der Schulleiter der Praktikumsschule und die Hochschullehrerin / der Hochschullehrer mit ihrer Unterschrift die Bereitschaft zur Betreuung der Praktikantin /des Praktikanten erklären. Mit dem komplett unterschriebenen Formular gilt das Praktikum als bestanden. Das Formular ist 8 Wochen nach Absolvierung des Prakitkums im Prktikumsbüro abzugeben.

Die Vermittlung der Praktikumsplätze erfolgt ausschließlich durch das Praktikumsbüro. Voranfragen in den Schulen durch die Praktikanten sind nur außerhalb des Nahbereichs Flensburg ( mind. 25 km ) erwünscht.


Vermittlung Assistenzlehrerpraktikum P2

Die Zuweisung der Praktikumsplätze für das o.g. Praktikum erfolgt durch das Praktikumsbüro.


Sonderfälle

Auf schriftlichen Antrag können Sonderregelungen genehmigt werden. Die Vermittlung erfolgt dann vorrangig und außerhalb des Losverfahrens. Anerkannt werden i.d.R.:
Gesundheitliche Gründe (unter Vorlage eines ärztlichen Attests)
Soziale Gründe (i.d.R. allein erziehende Elternteile, finanzielle Notsituation)
Pädagogische Gründe ( i.d.R. zur Fortführung bereits begonnener pädagogischer Aktivitäten und Vorleistungen in einer Schule; diese Vorleistungen werden durch die Schule bescheinigt und die Praktikantin / der Praktikant namentlich durch die Schulleiterrin / den Schulleiter angefordert)

 

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