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Universität und Fachhochschulen rücken zusammen

26.03.2012


Es ist Neuland, das die Fachhochschulen Flensburg und Westküste gemeinsam mit der Universität Flensburg betreten haben: Sie eröffnen ihren Professoren die Möglichkeit, Zweitmitglied an der jeweils anderen Hochschule zu werden. Möglich macht das Ganze § 13 des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes.

Dafür haben sie heute entsprechende Verwaltungsvereinbarungen unterzeichnet, mit denen die Präsidien ihre Zusammenarbeit in Lehre und Forschung auf ein noch breiteres und noch solideres Fundament stellen wollen.

Der bereits jetzt von der Fachhochschule Flensburg und der Universität Flensburg verantwortete Studiengang ‚Energie- und Umweltmanagement‘ genauso wie das ebenfalls von Fachhochschule Flensburg und Universität Flensburg gegründete ‚Dr. Werner-Jackstädt-Zentrum für Unternehmertum und Mittelstand‘ stehen schon heute für die erfolgreiche Kooperation der beiden Hochschulen auf dem Flensburger Campus. In Zukunft soll es noch eine Reihe weiterer Unternehmungen dieser Art geben.

Mit der jetzt unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung reagieren die Hochschulen auf eine Empfehlung des Wissenschaftsrates, der bereits 2010 die stärkere Kooperation zwischen Fachhochschulen und Universitäten gefordert hat. Hintergrund dieser Forderung  ist, dass sich Fachhochschulen zunehmend den Leistungsprofilen von Universitäten annähern: Forschung – in der Vergangenheit exklusiv auf Universitäten bezogen – findet längst auch an Fachhochschulen statt. Deshalb ist es nur konsequent, wenn beide Hochschulsysteme sowohl in Lehre wie in Forschung gemeinsame Projekte entwickeln.

Für die Fachhochschulen hat die unterzeichnete Vereinbarung den Nebeneffekt, dass all jene Fachhochschullehrer, die eine Zweitmitgliedschaft nachweisen können, damit auch das Promotionsrecht erhalten. Gerade dies macht die Zweitmitgliedschaft vor allem für Fachhochschullehrer attraktiv, da sie, anders als Universitätsprofessoren, an ihrer Hochschule nicht promovieren dürfen. 

Die Hürde für das ausschließlich von Universitäten zu verleihende Promotionsrecht ist allerdings hoch: Fachhochschullehrer, die eine Zweitmitgliedschaft beantragen, müssen habilitiert sein oder aber eine habilitationsadäquate Leistungen nachweisen können.

Können sich FH-Professoren über das Promotionsrecht freuen, so profitiert die Universität von der Lehrleistung, die die Fachhochschullehrer an der Universität zu erbringen haben in Form von zwei Semesterwochenstunden, also einem Seminar pro Semester.

nach oben | 10.02.2012, 12:14 Uhr
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