Durch Erkundungen und Praktika, die eine kontinuierliche Rückkopplung zu
Studienerkenntnissen sichern und den Studierenden frühzeitig die nötigen Kontakte zu
unterschiedlichen Sektoren der Arbeitswelt (Schule, Betrieb, öffentliche Verwaltung)
ermöglichen, werden im Institut für Politik und Wirtschaft Praxisbezüge
in besonderer Weise gefördert.
Hervorzuheben sind ein mindestens zweiwöchiges fachbezogenes Betriebspraktikum der
Lehramtsstudierenden (GH, RL und LBS) bei der Arbeitsverwaltung (zumeist bei der
Berufsberatung einer Arbeitsagentur - daher auch die Kurzform Arbeitsagenturpraktikum / AAP - und/oder bei einer berufsvorbereitenden und
berufsqualifizierenden Einrichtung)
und ein 4wöchiges Betriebspraktikum
(BeP) in einem dafür geeigneten Unternehmen.
ACHTUNG!
Für das Betriebspraktikum (BeP) bedarf es bei der Wahl des Betriebes bzw. der Einrichtung der
Zustimmung des Bereichs Wirtschaftswissenschaften (vgl. Anmeldeformular des
Praktikumsbüros!).
Wird ein Antrag gestellt, Leistungen als dem Betriebspraktikum gleichwertig anzuerkennen
(Auskunft erteilt das Praktikumsbüro), ist ebenfalls die Zustimmung des Bereichs
Wirtschaftswissenschaften einzuholen.
Zur Vorbereitung auf das Arbeitsagenturpraktikum (AAP) ist ein Seminar bei Herrn Fobian zu besuchen, das zur Zeit jeweils
nur im Wintersemester angeboten wird. Bedenken Sie das bitte bei Planung Ihres
Studiums! Das AAP ist durch eine schriftliche Reflexion der Erfahrungen im Kontext
von Ausbildungs-, Berufs- und Arbeitsmarktstrukturen wie -problemen zu dokumentieren
(Praktikumsbericht).
Bei Beratungsbedarf
zu beiden Praktika wenden Sie sich bitte an einen Vertreter der Wirtschaftswissenschaften
(Prof. Dr. Gerd-E. Famulla oder Dr. Erik Christensen). |