Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen für den M.Ed. Lehramt
Vor dem Auslandsaufenthalt
Vor dem Auslandsaufenthalt
Wenn Sie im Rahmen von Erasmus+ an einer Partnerhochschule im Ausland studieren werden, müssen Sie vor Antritt des Auslandssemesters ein Learning Agreement abschließen. Das Learning Agreement ist für Auslandsaufenthalte außerhalb Erasmus+ nicht verpflichtend.
- Der Anerkennungsantrag: Bevor Sie das Online Learning Agreement ausfüllen, klären Sie bitte mit Ihren Modulverantwortlichen ab, welche Kurse anerkannt werden können. Hierzu suchen Sie Kurse aus dem Vorlesungsverzeichnis der Partnerhochschule heraus und überlegen, für welche Module diese an der EUF anerkennungsfähig wären. Die Kurse, die anerkannt werden, tragen Sie bitte in den Anerkennungsantrag ein und senden ihn zusammen mit den Zustimmungen der Modulbeauftragten an anerkennung-babw-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
@uni-flensburg.de . - Das Online Learning Agreement: Wenn die Auswahl der Kurse abgestimmt ist, füllen Sie bitte das Online Learning Agreement aus. Alle Parteien müssen dem Online Learning Agreement vor dem Start des Auslandsaufenthaltes zustimmen. Das fertige Online Learning Agreement laden Sie bitte herunter und laden es im Outgoing-Portal hoch. Einen Leitfaden zum Ausfüllen des Online Learning Agreements finden Sie unter Downloads.
Hinweis: Sie brauchen sich für die Kurse, die Sie anerkannt bekommen möchten, nicht im Studiport anzumelden.
Während des Auslandsaufenthaltes
Während des Auslandsaufenthaltes
Es kann vorkommen, dass Sie die zuvor geplanten Kurse nicht besuchen können (z.B. wegen zeitlicher Überschneidungen). Innerhalb der ersten fünf Wochen nach Start des Semesters können Sie diese Veränderungen anzeigen.
Hierzu müssen Sie zunächst die Anerkennbarkeit der neu herausgesuchten Kurse mit Ihren Modulbeauftragten abklären und dann das Online Learning Agreement im Bereich "During the Mobility" anpassen. Ihre Anerkennungsbeauftragte sowie die Gasthochschule erhalten dann automatisch Mail-Benachrichtigung, die Veränderung zu überprüfen. Das fertig abgestimmte Online Learning Agreement (mit drei Unterschriften unter "During the Mobility") laden Sie dann bitte herunter und laden es im Outgoing-Portal hoch.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach dem Auslandsaufenthalt
Für die an der Partnerhochschule bestandenen Kurse erhalten Sie ein Transcript of Records der Partnerhochschule. Sofern Sie eine Anerkennung für die bestandenen Kurse beantragen möchten, reichen Sie das Transcript of Records bitte zusammen mit dem Anerkennungsantrag im International Center der Europa-Universität Flensburg ein. Wichtig ist, dass Sie uns das Original des Transcripts schicken. Also entweder per Post oder von der Partneruni direkt an anerkennung-babw@uni-flensburg.de.
Die Anerkennung der Kurse wird dann für Sie veranlasst. (Zur Methode und zu den Bewertungskriterien siehe bitte hier.)
Für eventuelle Rückfragen zu den Kursen an der Partnerhochschule halten Sie bitte eine Kursbeschreibung (auf Englisch oder Deutsch) bereit.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Anerkennung Ihrer Kurse, sobald das Transcript of Records der Partnerhochschule vorliegt. Zum Teil senden die Partnerhochschulen das Transcript of Records an das International Center der Europa-Universität Flensburg und zum Teil an die Studierenden selbst. Im ersteren Fall erfragen Sie bitte, ob das Transcript bereits eingetroffen ist.
Informationen zur Anerkennung
Die Anerkennung wird nach den Grundsätzen der Lissabon-Konvention umgesetzt. Einer der wichtigsten Kernpunkte der Lissabon-Konvention ist der Paradigmenwechsel von der "Gleichwertigkeit" zum "wesentlichen Unterschied". Dieser besagt, dass Unterschiedlichkeit zwischen zwei Kursen der Partnerhochschule und der Heimatuniversität grundsätzlich kein Hindernis für die Anerkennung darstelle. Das relevanteste Kriterium im Anerkennungsverfahren ist gemäß der Lissabon-Konvention das jeweilige Lernergebnis.
Methode und Bewertungskriterien:
Folgende fünf Schlüsselelemente stehen bei der Prüfung auf wesentliche Unterschiede im Fokus (dem Leitfaden von nexus folgend):
1. Qualität: Prüfung, ob ausländische Hochschule und ggf. der Studiengang im Gastland nach den dort geltenden Rechtsvorschriften akkreditiert sind.
2. Niveau: Niveaustufe (Bachelor, Master), der die im Ausland erworbene Leistung zuzuordnen ist.
3. Lernergebnisse: Die Anerkennungsprüfung ist lernergebnisorientiert. Dabei wird nicht auf der detaillierten Mikroebene verglichen, sondern im Hinblick auf die Erfordernisse des Weiterstudiums geprüft.
4. Umfang: Abweichungen im quantitativen Umfang der erbrachten Studienleistungen (d.h. Unterschiede hinsichtlich der erbrachten ECTS-Credits) sind in der Regel kein Grund für die Verweigerung der Anerkennung.
5. Profil: Prüfung, ob die erzielten Lernergebnisse zum Profil des Studiengangs an der Heimathochschule Bezug haben (z.B. Schwerpunkte, Qualifikations- und Kompetenzziele etc.).
Weitere Informationen:
- Leitfaden zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen (Projekt nexus HRK)
- Zusammenfassung der wesentlichen Prinzipien der Lissabon-Konvention (Projekt nexus HRK);
- Notenumrechnung: Die Noten werden laut dieser Tabelle umgerechnet. Für Länder, die nicht in dieser Tabelle aufgeführt werden, werden die Noten mithilfe der modifizierten Bayrischen Formel umgerechnet.
- Widerspruch: Im Falle einer negativen Anerkennungsentscheidung erhalten Studierende einen Anerkennungsbescheid (Gründe für die Entscheidung und Rechtsbehelfsbelehrung).
Downloads
Erasmus+ Online Learning Agreement (Studienvereinbarung)
Das Online Learning Agreement muss vor Ihrer Abreise ins Ausland vollständig ausgefüllt werden, beide Parteien (Europa-Universität Flensburg und Partnerhochschule) müssen zugestimmt haben.
Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Erstellung des Online Learning Agreements.
Anerkennungsantrag
Hier können Sie den Anerkennungsantrag herunterladen.
Fragen?
Bei Fragen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an: anerkennung-babw-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Hanna Theele
Anerkennungsbeauftragte für M.Ed. Lehramt
- Telefon
- +49 461 805 2022
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