Benutzungsordnung Netzdienste
Benutzungsordnung der Universität Flensburg für die hochschulinternen Netzdienste und das Internet
Die Benutzungsordnung wurde am 29.10.1999 gem. § 44 Abs. 7 Hochschulgesetz vom Rektorat der Universität Flensburg erlassen und ist für alle Benutzerinnen und Benutzer des Hochschulnetzes verbindlich.
Allgemeine Grundsätze
Die Netze dienen der Gemeinschaft in Bildung und Wissenschaft. Der Missbrauch selbst durch eine kleine Gruppe schädigt das Ansehen der Netze in ihrer Gesamtheit. Eine sorgfältige Nutzung und Beobachtung des Netzverhaltens ist damit erforderlich, um Nachteile von der Gemeinschaft der Netzbenutzerinnen und -benutzer abzuwenden.
Benutzungsberechtigung
Die Universität Flensburg erlaubt ihren Beschäftigten, Dozentinnen, Dozenten und immatrikulierten Studentinnen und Studenten den Zugang zu den hochschulinternen Netzdiensten und dem Internet.
Allgemeine Pflichten
Die Benutzerinnen und Benutzer verpflichten sich, folgende Regeln einzuhalten und zu beachten:
1. Das Datennetz darf ausschließlich im Rahmen des Studiums für Ausbildungs- und wissenschaftliche Zwecke genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.
2. Eine inakzeptable Nutzung unterbleibt. Insbesondere gehören dazu:
- eine fahrlässige oder vorsätzliche Unterbrechung des laufenden Betriebes
- die Belastung des Netzes durch ungezielte Verbreitung von Informationen
- der Versuch, ohne Autorisierung Zugang zu Netzdiensten zu erlangen
- der Eingriff in die individuelle Arbeitsumgebung anderer Netzbenutzerinnen und -benutzer
- jede Art des Mithörens von Datenübermittlungen oder unerlaubten Manipulationen von Datenbeständen
3. Den Regelungen und Anweisungen der Netzadministration ist Folge zu leisten.
4. Die Zugangsberechtigung ist personengebunden. Es ist nicht erlaubt, Dritten den Netzzugang zu ermöglichen.
5. Dokumente zweifelhaften und/oder unsittlichen Charakters sind im Netz weder anzubieten noch nachzufragen.
6. Den Benutzerinnen und Benutzern ist die strafrechtliche Relevanz der Computerkriminalität bekannt. Insbesondere ist die Übermittlung von Daten, die geeignet sind, das Persönlichkeitsrecht anderer und/oder deren Privatsphäre zu beeinträchtigen, oder bestehende Urheberrechte bzw. auf diesen gründende Lizenzen zu verletzen, untersagt.
7. Als Teil einer Solidargemeinschaft tragen die Benutzerinnen und Benutzer Verantwortung für die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Netzes. Daher sind sie aufgefordert, folgende Sachverhalte der Netzadministration zu melden:
- technische Mängel
- unabsichtlich erhaltene Informationen
- erkannte Sicherheitslücken
8. Mit der Benutzung der Einrichtungen des Hochschulnetzes wird anerkannt, dass:
- betriebsbedingt personenbezogene Daten gespeichert werden können;
- betriebsbedingt der Administration alle Benutzerdaten prinzipiell zugänglich sind, wobei den Angehörigen der Netzadministration der Zugriff auf die privaten Daten (z.B. email) der Benutzerinnen und Benutzer untersagt ist;
- trotz des stetigen Bemühens der Netzadministration, einen Missbrauch der Netzeinrichtungen und der Benutzerdaten zu verhindern, dieser technisch bedingt nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Die Benutzerinnen und Benutzer können durch Einhalten dieser Benutzungsordnung einen wesentlichen Beitrag zum Datenschutz leisten.
9. Alle Nutzer, im Besonderen aber jene, die sich mit ihrem eigenen Rechner im Studentennetz, im WLAN und im Wohnheim direkt oder per VPN mit dem Uninetzwerk verbinden, sind dazu aufgefordert, eine aktuelle Antivirensoftware zu installieren und diese per regelmäßigem Update auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Ein möglicher Startpunkt zur Suche von Antivirensoftware:
Für den privaten Gebrauch kostenlose aber leistungsfähige Antivirensoftware finden Sie hier:
- AntiVir PersonalEdition Classic (kein Scan von eingehenden E-Mails "POP3")
http://www.free-av.de
Mitarbeitern der Universität steht die Antivir Professional Edition im Rahmen der Campus-Lizenz zur Verfügung. Für nähere Informationen und Installationshilfe steht der ZIMT-Service zur Verfügung.
10. Der Aufbau einer eigenen Netzwerkinfrastruktur oder die Veränderung der bestehenden Netzwerkinfrastruktur ist nur nach Absprache mit der Leitung des ZIMT gestattet und ausdrücklich genehmigungspflichtig.
Veränderungen sind u.a.
- die Installation und Inbetriebnahme von
- Routern,
- Modems,
- Switchen,
- Hubs,
- WLAN-Access-Points,
- die Schaffung neuer Zugänge oder
- jegliche Versuche, einzelne Universitätsnetze untereinander oder mit externen Netzen zu verbinden.
Die Inbetriebnahme eigener DNS- und/oder DHCP-Services ist untersagt.
Ausschluss
Die Nichtbeachtung und/oder Zuwiderhandlung dieser Benutzungsordnung kann zur sofortigen Aufhebung der Zugangsberechtigung führen.


